|
|
|
|
|
Re: In Deutschland heiraten
[Re: LOE090910]
#273528
10/09/2008 13:55
10/09/2008 13:55
|
Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893
DE: NW
|
....Eigentlich benötigst du die gleichen Papiere wie auch bei einer Heirat in Tunesien. ZUsätzlich mußt du eine VE machen vom Tag an, an dem dein Zukünftiger einreisen will bis zu dem Tag der Hochzeit...
Er: Geburtsurkunde (mit Vermerk: zur Heirat!), Aufenthaltsbescheinigung und Paß, alles entsprechend legalisiert und ins Deutsche übersetzt, damit wird die Anmeldung zur Ehe vorgenommen und automatisch die Ausnahme von der Pflicht zum Ehefähigkeitszeugnis beim Oberlandesgericht beantragt (und zwar macht das die Frau -BEIDES(!)- mit Formblatt-Vollmacht des Mannes, die Unterzeichnung dieses Formblattes muß von der deutschen Botschaft in Tunis legalisiert werden!). Sobald die (Ausnahme) vorliegt (10 Tage-3 Monate), kann die Eheschließung innerhalb von 6 Monaten erfolgen und das Visum kann (zu den üblichen Bedingungen, also mit Verpflichtungserklärung und Deutsch-Test) beantragt werden.
Sie: Aufenthaltsbescheinigung (Auszug aus dem Melderegister), Personalpapiere, Ledigkeits-Bescheinigung
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: In Deutschland heiraten
[Re: Frogger]
#273530
10/09/2008 14:01
10/09/2008 14:01
|
Joined: Oct 2006
Beiträge: 2,144 Deutschland
LOE090716
geloescht!
|
geloescht!
Mitglied
Joined: Oct 2006
Beiträge: 2,144
Deutschland
|
Er: Geburtsurkunde (mit Vermerk: zur Heirat!), Aufenthaltsbescheinigung und Paß, alles entsprechend legalisiert und ins Deutsche übersetzt, damit wird die Anmeldung zur Ehe vorgenommen und automatisch die Ausnahme von der Pflicht zum Ehefähigkeitszeugnis beim Oberlandesgericht beantragt (und zwar macht das die Frau -BEIDES(!)- mit Formblatt-Vollmacht des Mannes, die Unterzeichnung dieses Formblattes muß von der deutschen Botschaft in Tunis legalisiert werden!). Sobald die (Ausnahme) vorliegt (10 Tage-3 Monate), kann die Eheschließung innerhalb von 6 Monaten erfolgen und das Visum kann (zu den üblichen Bedingungen, also mit Verpflichtungserklärung und Deutsch-Test) beantragt werden.
Sie: Aufenthaltsbescheinigung (Auszug aus dem Melderegister), Personalpapiere, Ledigkeits-Bescheinigung
Das mit der Legalisierung des Formblattes ist mir neu.. Ebenso entscheidet das zuständige Standesamt, welche Papiere legilisiert werden müssen und welche nicht..Ist sozusagen Tagesformabhängig
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: In Deutschland heiraten
[Re: LOE090716]
#273539
10/09/2008 14:20
10/09/2008 14:20
|
Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893
DE: NW
|
Nein, die Unterschrift des Vollmachtgebers muß natürlich beglaubigt werden, um sie für den Einsatz im deutschen Rechtsgebiet anzuerkennen.
Ich habe hier die Bedingungen genannt, die wohl von 99% aller Standesämter in Deutschland anerkannt werden, in Einzelfällen mag der Sachbearbeiter sich auch mit weniger zufrieden geben. Bei früheren Ehen, Ausweisungen aus Deutschland etc. sind natürlich noch mehr Unterlagen und Verfahrensschritte notwendig, hier war nur der "einfache Normalfall" (beide ledig, für beide erste Ehe, keine weiteren Hinderungsgründe) beschrieben.
|
|
|
|
|
|
|
|
|