Tunesien Informationsforum ARCHIV Tunesien Informationsforum ARCHIV
Jawhara FM Mosaique FM
Dieses Forum ist nur als Archiv nutzbar.
Popular Topics(Zugriffe)
1,651,457 Magic Life Club
1,229,657 Islamische Fragen
TunesienCom Galerie
Der Flughafen Enfidha/Hammamet - Bilder von Walter
Hammamet Fotos von Walter
Djerba Fotos von Walter
Impressum
Impressum
Datenschutzerklärung

Kontakt E-Mail
Previous Thread
Next Thread
Print Thread
Bewerte Thread
Seite 1 von 2 1 2
Als Vater eines Kindes !? #289163
21/12/2008 17:56
21/12/2008 17:56
Joined: Dec 2008
Beiträge: 1
Tunesien
M
Mido1281 Offline OP
Junior Mitglied
Mido1281  Offline OP
Junior Mitglied
M

Joined: Dec 2008
Beiträge: 1
Tunesien
Hallo

Ich spreche französisch, aber nicht Deutsch dann ich benutze "Google übersetzen" danke für mich verstehen.


meine Freundin ist getrennt lebend von ihrem Ex-Mann und seine Scheidung wird vor dem Richter äußern der Januar 2009. Sie ist Deutsche und Leben in Deutschland und ich bin tunesischen Leben in Tunesien. Sie schwanger ist und unser Baby geboren in Februar 2009. weil, kann man heiraten dass nach der Scheidung... ich habe gemacht die ''Vaterschaftsanerkennung'' , ''Gemeinsame Sorgeerklärung'' and ''Erklärung in bezug auf den Namen eines kindes bei der geburt'' in Deutsche Botschaft, gutheißen durch die Mutter und ihr Ex-Ehemann (es ist nicht der Vater).


meine Frage :

1) Die Botschaft kann mir geben eine (Visum) für Entbindung und der Geburt meines Baby ???


Ich habe alles vorzubereiten für die Hochzeit (Nach ihrer Scheidung);

2) als Vater eines Kindes, ich muß das "Sprachzertifikat des Goethe-Institutes" für Hochzeit und Familienzusammenführung in Deutschland ?


danke für mir antworten und die Situation respektieren oder Wenn Sie weitere Tipps

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Mido1281] #289165
21/12/2008 19:48
21/12/2008 19:48
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
L
LOE110119 Offline
Anonym auf Wunsch
LOE110119  Offline
Anonym auf Wunsch
Mitglied*
L

Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
http://www.1001geschichte.de/phpBB2/view...asc&start=0

Manchmal ist es besser, man hätte ein "ruhiges" Leben geführt bzw. das Leben vorher in Ordnung gebracht.
LG Simla

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Mido1281] #289168
21/12/2008 20:15
21/12/2008 20:15
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
L
LOE110119 Offline
Anonym auf Wunsch
LOE110119  Offline
Anonym auf Wunsch
Mitglied*
L

Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
Mal abgesehen von den ganzen Anfragen, die Du gestartet hast ist das hier wohl die hilfreichste
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1229773733

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Mido1281] #289170
21/12/2008 20:32
21/12/2008 20:32
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier
Nela Offline
Mitglied*
Nela  Offline
Mitglied*

Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier

Hallo,

warum fragt ihr nicht direkt bei der Botschaft bzw. bei der Ausländerbehörde nach?

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Nela] #289175
21/12/2008 20:46
21/12/2008 20:46
Joined: Aug 2007
Beiträge: 3,869
T.
_Eni_ Offline
Mitglied*
_Eni_  Offline
Mitglied*

Joined: Aug 2007
Beiträge: 3,869
T.
oh je, der arme Kerl ... und das hämmert er jetzt alles in GOOGLE ein ...?! Ob det klappt ...?! crazy

Mido, pourquoi tu ne laisses pas ta femme/compagne allemande s'occuper de ce genre de choses? Il me semble que ce serait plus simple ...?!

Bon vent qd même!

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: _Eni_] #289176
21/12/2008 20:49
21/12/2008 20:49
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier
Nela Offline
Mitglied*
Nela  Offline
Mitglied*

Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier

Vielleicht gibt es ja einen Grund, warum sie es nicht tun kann / tun will.... s18

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Nela] #289177
21/12/2008 20:52
21/12/2008 20:52
Joined: Aug 2007
Beiträge: 3,869
T.
_Eni_ Offline
Mitglied*
_Eni_  Offline
Mitglied*

Joined: Aug 2007
Beiträge: 3,869
T.
Ganz offensichtlich gibt es den ... aber ob es Sinn macht, mit null Deutsch-Kenntnissen, in deutschen Foren sich zu tummeln und auf Antworten zu hoffen, bezweifle ich ... smirk

Und das mit der Google-Übersetzung klappt ja schon in die eine Richtung nur so lala ...

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: _Eni_] #289180
21/12/2008 22:40
21/12/2008 22:40
Joined: Feb 2007
Beiträge: 118
Deutschland
L
LOE090910 Offline
geloescht!
LOE090910  Offline
geloescht!
Mitglied
L

Joined: Feb 2007
Beiträge: 118
Deutschland
zu mindestens braucht er zum Zuzug zu einem Kind kein Certificat vom Goehte-Institut.
schönen Abend noch

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Mido1281] #289182
21/12/2008 22:45
21/12/2008 22:45
Joined: Dec 2005
Beiträge: 1,379
Berlin
B
bandy Offline
Mitglied
bandy  Offline
Mitglied
B

Joined: Dec 2005
Beiträge: 1,379
Berlin
Salam solange die Scheidung nicht durch ist ist der andere der rechtliche Vater. Es geht auch nicht das man vorher bevor die Scheidung durch ist eine Vaterschafterklärung machen kann. Da sperren sich die deutschen Jugendämter. Man kann es aber nach der Scheidung die muss rechtskräftig sein das heißt in Deutschland Februar geschieden Rechtskräftig ca. 8-10 Wochen nach der Verkündung des Scheidungsurteil. Es sei denn es haben beide einen Anwalt dann kann auch Antrag im Gericht sofort ein rechtskräftiges Urteil erwirkt werden. Dauert dann nur noch eine Woche bis dann das Scheidungspapier im Briefkasten liegt oder vom Anwalt abgeholt werden kann.

Wassalam


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

http://www.helft-tunesien.org

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: LOE090910] #289183
21/12/2008 22:47
21/12/2008 22:47
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier
Nela Offline
Mitglied*
Nela  Offline
Mitglied*

Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier

Antwort auf:
zu mindestens braucht er zum Zuzug zu einem Kind kein Certificat vom Goehte-Institut

Na wenn sich das erst mal rum spricht..... whistle


Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Nela] #289184
21/12/2008 22:55
21/12/2008 22:55
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
L
LOE110119 Offline
Anonym auf Wunsch
LOE110119  Offline
Anonym auf Wunsch
Mitglied*
L

Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
......na ob er wohl erfahren wird, dass er nicht mal heiraten muss? whistle

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Nela] #289187
21/12/2008 22:57
21/12/2008 22:57
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier
Nela Offline
Mitglied*
Nela  Offline
Mitglied*

Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier

Zitat:

Für die Vaterschaft kommen drei Möglichkeiten (in absteigender Reihenfolge) in Betracht (BGB § 1592):

1. Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Diese Regelung findet unter Umständen keine Anwendung, wenn das Kind zwar während der Ehe, aber nach einem Scheidungsantrag geboren wurde. Wird ein Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemanns geboren, so gilt der verstorbene Ehemann grundsätzlich als Vater (§ 1593 BGB).

2. Vater ist der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Die Anerkennung bleibt schwebend unwirksam, solange ein anderer Mann – etwa wegen bestehender Ehe zum Zeitpunkt der Geburt – als Vater des Kindes gilt. Erst mit erfolgreicher Anfechtung der Scheinvaterschaft wird die Anerkennung des Vaters wirksam.

3. Vater ist der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Quelle


Wenn also die Scheidung rechtskräftig ist, bevor das Kind geboren wird, dann ist das mit der Vaterschaftsanerkennung wahrscheinlich nicht so schwierig, ansonsten wird's wohl eher kompliziert.... (Scheidung im Januar, Baby im Februar...? shocked )

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: LOE110119] #289188
21/12/2008 22:58
21/12/2008 22:58
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
L
LOE110119 Offline
Anonym auf Wunsch
LOE110119  Offline
Anonym auf Wunsch
Mitglied*
L

Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
Ein Kind das innerhalb von 300 Tagen nach einem rechtskräftigem Scheidungsurteil geboren wird, wird als ehelich angesehen.

Der von der Mutter geschiedene Vater kann die Vaterschaft ablehnen indem er eine Ablehnungsklage einreicht.

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Mido1281] #289189
21/12/2008 23:27
21/12/2008 23:27
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
L
LOE110119 Offline
Anonym auf Wunsch
LOE110119  Offline
Anonym auf Wunsch
Mitglied*
L

Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
Original geschrieben von: Mido1281

die Situation respektieren

Fällt mir sehr schwer, vorallem wenn ich lese, dass eine Hochschwangere voller Zweifel ist was die Ehrlichkeit des "Vater" des Kindes angeht......und dieser daher auf eigene Faust das ganze www anfragt.

Da das ganze sowieso nicht bis Februar zu regeln ist, empfehle ich einfach einen Deutschsprachkurs.......vorallem, wenn der Aufenthalt in Deutschland angestrebt wird.
Simla

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: LOE110119] #289191
21/12/2008 23:38
21/12/2008 23:38
Joined: Dec 2005
Beiträge: 1,379
Berlin
B
bandy Offline
Mitglied
bandy  Offline
Mitglied
B

Joined: Dec 2005
Beiträge: 1,379
Berlin
Der " Vater" der nicht das Kind gezeugt hat rechtlich es aber ist, muss eine Vaterschaftanfechtung machen. Das heißt das Gericht möchte ein Gutachten haben das es sich nicht um das leibliche Kind handelt. Hierzu giebt es aber auch Fristen.
Wenn man nach einer Scheidung die rechtkräftig ist und ein Kind wird sogat nach 100 Tagen geboren ist der der Vater der die Anerkennung macht.


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

http://www.helft-tunesien.org

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: bandy] #289193
21/12/2008 23:48
21/12/2008 23:48
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier
Nela Offline
Mitglied*
Nela  Offline
Mitglied*

Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier

Und wer bezahlt eigentlich diese Vaterschaftsanfechtung bzw. Ablehnungsklage? confused


Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Nela] #289197
22/12/2008 10:20
22/12/2008 10:20
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
L
LOE110119 Offline
Anonym auf Wunsch
LOE110119  Offline
Anonym auf Wunsch
Mitglied*
L

Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
Der Animateur aus Monastir.....also wir cool

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: LOE110119] #289199
22/12/2008 10:49
22/12/2008 10:49
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier
Nela Offline
Mitglied*
Nela  Offline
Mitglied*

Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier

Ok, verstehe....

Letztendlich hat es aber anscheinend eh die Mutter des Kindes in der Hand, ob der Vater auf diesem Wege herkommt oder eben nicht. Er alleine kann da ja wohl gar nichts machen, wenn ich das richtig verstanden habe. Sprich, wenn sie die Hoffnung hat, dass er dem Kind ein guter Vater (und ihr ein verlässlicher Partner) sein wird, dann wird sie die Vaterschaftsanerkennung etc. in die Wege leiten und ihm so den Aufenthalt in D ermöglichen, ansonsten wird sie es wohl eher bleiben lassen...


Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Nela] #289200
22/12/2008 11:01
22/12/2008 11:01
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
L
LOE110119 Offline
Anonym auf Wunsch
LOE110119  Offline
Anonym auf Wunsch
Mitglied*
L

Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
Naja.....Vaterschaftsanerkennung KANN jeder machen. Sollte aber eigentlich nur der Erzeuger.......

Auf der einen Seite regt man sich auf, dass die "Habibis" sich ums nichts kümmer.....dann kümmert sich mal einer....dann isses auch wieder nicht recht grin
Hauptsache die Mutter des Kindes weiss bescheid...
LG Simla

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: LOE110119] #289201
22/12/2008 11:08
22/12/2008 11:08
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier
Nela Offline
Mitglied*
Nela  Offline
Mitglied*

Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier

Antwort auf:
Auf der einen Seite regt man sich auf, dass die "Habibis" sich ums nichts kümmer.....dann kümmert sich mal einer....dann isses auch wieder nicht recht

Das habe ich mir auch gedacht... wink


Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Nela] #289205
22/12/2008 11:34
22/12/2008 11:34
Joined: Dec 2008
Beiträge: 6
Tunesien
N
Nomadin Offline
Junior Mitglied
Nomadin  Offline
Junior Mitglied
N

Joined: Dec 2008
Beiträge: 6
Tunesien
Guten Morgen,

Kurzinfo, ausschlaggebend für das WIE die Vaterschaftsanerkennung rechtswirksam von statten gehen kann ist foldendes:
1. Soll die Vaterschaft innerhalb einer Ehe den Realitäten angepasst werden ist es notwendig die Scheidung vor der Geburt einzureichen. Wann sie dann rechtskräftig geschieden wird ist hierfür völlig unerheblich. Der Vorgang der Vaterschftsanerkennung ist dann ein rein formeller Akt und kann in einem Dreierabkommen im Vorwege festgelegt werden. Ein äußerst unkomplizierter Vorgang.
2. Wird das Kind innerhalb einer Ehe geboren und die Scheidung erst nach der Geburt eingereicht ist Vater des Kindes der Ehemann. Zur Anerkennung der Vaterschaft bedarf es vorerst einer Klage (ist egal wer diese einreicht von den dreien) in der festgestellt wird, wer nicht dr Vater ist.
Dann wiederum wird in einem weiteren Prozess festgestellt wer der Vater ist (in der Regel mit Gutachten etc.)und es kann eine Änderung erfolgen. Sehr kostenaufwendig und etwas kompliziert.
3. Wenn sich alle Parteien einig sind, die Scheidung (nach der Geburt eingereicht)in gutem Einvernehmen verläuft und das Kind eventuell schon geboren ist kann es sein, dass der Richter individuell entscheiden kann und eine etwas unkomplizierte Form der Vaterschaftsanerkennung zuläßt. Jedoch kommt man nicht um die KLage herum. Nur der Gutachter etc. könnte außen vor gelasen werden.

Ansonsten läßt sich im Rahmen der Familienzusammenführung eine Möglichkeit finden nach Deutschland zu kommen.
Ausschlaggebend ist das Einverständnis bzw. die allgemeingültige Vorgehensweise durch die in Deutschland lebende Person. Wenn diese nicht tätig wird, ist es nur über Einladungen von anderen Personen möglich... eben der übliche Weg.
LG

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Nela] #289206
22/12/2008 11:37
22/12/2008 11:37
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
L
LOE110119 Offline
Anonym auf Wunsch
LOE110119  Offline
Anonym auf Wunsch
Mitglied*
L

Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
Original geschrieben von: Nela

Und wer bezahlt eigentlich diese Vaterschaftsanfechtung bzw. Ablehnungsklage? confused

Grundsätzlich zahlt der Kläger......aber da in dem Fall nichts zu vollstrecken ist, zahlt die Gegenseite......

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Nomadin] #289207
22/12/2008 11:42
22/12/2008 11:42
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
L
LOE110119 Offline
Anonym auf Wunsch
LOE110119  Offline
Anonym auf Wunsch
Mitglied*
L

Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
Original geschrieben von: Nomadin

Ansonsten läßt sich im Rahmen der Familienzusammenführung eine Möglichkeit finden nach Deutschland zu kommen.

..man beachte!
Die Anerkennung erfolgt ohne eine Überprüfung der biologischen Verwandtschaft zwischen dem Kind und dem anerkennenden Vater. In der jüngsten Vergangenheit wurde wiederholt die Problematik des Mißbrauchs der Anerkennung einer Vaterschaft im Ausländerrecht diskutiert. Dabei erfolgt die Vaterschaftsanerkennung insbesondere durch einen ausländischen Mann mit dem Ziel des Erhalts eines Aufenthaltstitels gemäß § 4 AufenthG. Oftmals handelt es sich dabei nicht um den biologischen Vater, und es besteht auch keine Bindung zu dem Kind bzw. ein Interesse an einer Bindung zu dem Kind.

Von dem her kann da nur die Botschaft Auskunft geben wie es mit einem Visum zum Kind, Frau, Besuch oder sonstiges aussieht.
LG Simla

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: LOE110119] #289209
22/12/2008 11:45
22/12/2008 11:45
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier
Nela Offline
Mitglied*
Nela  Offline
Mitglied*

Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier

Kläger ist doch in dem Fall der (Noch-)Ehemann aber nicht Kindsvater. Der müsste die Klage bezahlen, wenn seine (Noch-)Ehefrau ein Kind mit einem andern Mann bekommt??

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: LOE110119] #289211
22/12/2008 11:50
22/12/2008 11:50
Joined: Dec 2008
Beiträge: 6
Tunesien
N
Nomadin Offline
Junior Mitglied
Nomadin  Offline
Junior Mitglied
N

Joined: Dec 2008
Beiträge: 6
Tunesien
Egal wie auch immmer. Grundsätzlich muß mit eingeplant werden, dass der Kläger eventuell die Kosten vorerst entrichten muß um diese dann später (leider) eventuell einzuklagen...
DEUTSCHE LAND eben !
Grundsätzlich macht es aber auch Sinn, dass die Frau die Klage einreicht, wenn die Fristen aus welchen Gründen auch immer verpasst wurden.
LG

Seite 1 von 2 1 2