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Re: Mit Auto und Hund
[Re: Saharawind]
#309776
16/07/2009 10:27
16/07/2009 10:27
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Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529 Deutschland
LOE110119
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Mitglied*
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Beiträge: 4,529
Deutschland
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Hallo Saharawind, leider ist "Galega" gerade im Urlaub - sie ist jetzt erst mit dem Hund per Schiff gereist.... Vielleicht versuchst Du es mal per PN? Ich denke diese Dinger kennst Du: Tunesien Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage vor und längstens vor 6 Monaten durchgeführt worden sein. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 6 Wochen mit der Bestätigung, dass innerhalb der letzten 6 Wochen (vor Abreise nach Tunesien) am Herkunftsort keine ansteckenden Tierkrankheiten verzeichnet waren. Die Impfung gegen Staupe ist erforderlich. Mitnahme von Jagdhunden verboten.http://www.tvn-elze.de/pages/reise1.htmlNeben den allgemeinen zollrechtlichen Vorschriften sind bei der (Wieder-) Einfuhr von lebenden Tieren umfangreiche Regelungen aus dem Bereich des Veterinärrechtes zu beachten. Darin sind aber auch Erleichterungen vorgesehen, z.B. für private Haustiere. Die Bedingungen für die erleichterte (Wieder-) Einfuhr von bis zu fünf Hunden, Katzen oder Frettchen im privaten Reiseverkehr oder bei einem privaten Wohnsitzwechsel sind Folgende:
Die Tiere müssen ordnungsgemäß gegen Tollwut geimpft (für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 21 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt oder als Wiederholungimpfung längstens 12 Monate nach vorausgegangener Schutzimpfung und höchstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde), mit einem Mikrochip oder - übergangsweise bis 02. Juli 2011 - mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sowie von einem EU-Heimtierausweis - übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis - begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen.
Reisen Sie in ein Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, z.B. Urlaubsländer wie Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien, muss vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EU-zugelassenen Labor durchgeführt werden. In Zweifelsfällen wird die Zollstelle an der Grenze den zuständigen Veterinär einschalten, der dann über die Freigabe der Tiere bzw. andere Maßnahmen entscheidet. Bitte beachten Sie, dass andere Länder zwar ähnliche Regelungen haben, dass Sie sich aber dennoch vor einer Auslandsreise im Reiseland nach den dort gültigen Bedingungen erkundigen sollten.
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