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Re: Polizeiliche Anmeldung bei Individualreisenden
[Re: Denize]
#322030
03/01/2010 16:36
03/01/2010 16:36
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Joined: Mar 2008
Beiträge: 4,511 Sousse/TN
Uwe Wassenberg
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OP
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Es ist deine und die Verantwortung des Vermieters, sich anzumelden. Auf den Einreisekarten wird deutlich darauf hingewiesen, sich innerhalb von 48 Stunden bei der örtlichen Polizeibehörde anzumelden. Bei Pauschalurlaubern übernimmt das Hotel die Anmeldung.
Im Normalfall passiert nichts, wenn man sich nicht anmeldet, ich weiß aber nicht, welche Probleme zumindest auf den Vermieter zukommen, wenn du zum Beispiel einen Unfall hast oder das Opfer eines Verbrechens wirst.
Ich weiß es nicht genau, aber wird es nicht in Deutschland genauso gehandhabt, zumindest bei längeren Hotelaufenthalten? Nur das wir nichts mitbekommen, da die Anmeldung automatisiert durch das Hotel/die Pension erfolgt.
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Re: Polizeiliche Anmeldung bei Individualreisenden
[Re: Uwe Wassenberg]
#322033
03/01/2010 16:52
03/01/2010 16:52
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Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529 Deutschland
LOE110119
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Beiträge: 4,529
Deutschland
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Ich weiß es nicht genau, aber wird es nicht in Deutschland genauso gehandhabt, zumindest bei längeren Hotelaufenthalten? Nur das wir nichts mitbekommen, da die Anmeldung automatisiert durch das Hotel/die Pension erfolgt.
Genau, bezieht man ein Hotel, befreit der "Hotelschein" von einer behördlichen/polizeilichen Anmeldung. LG Simla siehe u.a.: Besondere Meldepflichten § 23 MeldeG BW Beherbergungsstätten (1) Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von fremden Personen dienen (Beherbergungsstätten), für nicht länger als zwei Monate aufgenommen wird, unterliegt nicht den Meldepflichten nach § 15 Abs. 1 und 2. Sobald sein Aufenthalt die Dauer von zwei Monaten überschreitet, hat er sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden (§ 15 Abs. 1). (2) Die beherbergten Personen haben am Tage der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben; beherbergte Ausländer haben sich dabei gegenüber dem Leiter der Beherbergungsstätte oder seinem Beauftragten durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments auszuweisen,........... § 24 MeldeG BW Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten (1) Der Leiter der Beherbergungsstätte oder sein Beauftragter hat besondere Meldescheine bereitzuhalten und darauf hinzuwirken, daß der Gast seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 2 erfüllt. Legt der beherbergte ausländische Gast kein oder kein gültiges Identitätsdokument vor, so ist dies auf dem Meldeschein in geeigneter Form zu vermerken.................
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Re: Polizeiliche Anmeldung bei Individualreisenden
[Re: LOE110119]
#322034
03/01/2010 17:12
03/01/2010 17:12
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Joined: Aug 2009
Beiträge: 423 NRW
alex76
Mitglied
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Mitglied
Joined: Aug 2009
Beiträge: 423
NRW
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Hallo, bei so vielen unterschiedlichen Meinungen bin ich nicht wirklich schlauer so werde ich mich dann bei der Polizei melden damit wir kein Ärger bekommen. Vielleicht wird mir ja der Verwalter von dem Apartment was sagen wenn wir ankommen. Alex
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Liebe bedeutet, einen anderen Menschen so sehen zu können, wie Gott ihn gemeint hat.
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