Es wird nur im Voraus sichergestellt, dass nicht von Anfang an Sozialhilfe gezahlt werden muss!!! find ich auch richtig und wird in Deutschland vermutlich nicht anders sein. Kann doch nicht alles auf Kosten des Staates "einführen"
hier kannst du nachlesen:
http://www.vimentis.ch/d/lexikon/458/Existenzminimum+.htmlArbeitslosengeld gibt es nach 24 Monaten Aufenthalt in der Schweiz und mindestens 12 Monaten Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer. Somit ist die nächste finanzielle Frage auch abgeklärt!