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Verweigerung Integrationskurs #355254
16/10/2011 13:34
16/10/2011 13:34
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annaki Offline OP
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annaki  Offline OP
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Hallo,

mein Mann ist seit 1 Jahr in Deutschland und hat ein Visum zwecks FZ bis 2013 erhalten. Er ist, da seine Deutschkenntnisse bis dato nicht guten waren, nach § 44a Abs. 1 Satz 1 AufenthG verpflichtet worden einen Integrationskurs zu absolvieren. Diesen lehnt er jedoch ab und meint sein Deutschkenntnisse wären jetzt so gut, dass er nun keinen Deutschkurs mehr benötigt. Nun meine Frage: Was kann passieren, wenn er bis 2013 diesen Integrationskurs nicht abgelegt hat. Kann er ausgewiesen werden?

vg annaki

Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: annaki] #355261
16/10/2011 15:11
16/10/2011 15:11
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Alina 7ayati Offline

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Alina 7ayati  Offline

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Original geschrieben von: annaki
Hallo,

mein Mann ist seit 1 Jahr in Deutschland und hat ein Visum zwecks FZ bis 2013 erhalten. Er ist, da seine Deutschkenntnisse bis dato nicht guten waren, nach § 44a Abs. 1 Satz 1 AufenthG verpflichtet worden einen Integrationskurs zu absolvieren. Diesen lehnt er jedoch ab und meint sein Deutschkenntnisse wären jetzt so gut, dass er nun keinen Deutschkurs mehr benötigt. Nun meine Frage: Was kann passieren, wenn er bis 2013 diesen Integrationskurs nicht abgelegt hat. Kann er ausgewiesen werden?

vg annaki
Das kann dein Mann auch beurteilen confused
Sorry aber ich finde so ein verhalten nicht akzeptabel!

Er hat einen Verpflichtung unterschrieben bei der ABH & daran MUSS er sich halten!!!

Was genau passiert kann ich dir nicht sagen...Ich nehme aber mal an das er keinen Unbefristeten Aufenthalt nach 2013 bekommt!

Aber sicher wird sich noch jemand dazu melden...Vielleicht hat Frogger ja die passende Antwort für dich smile

Schönen Sonntag!


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
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Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: Alina 7ayati] #355262
16/10/2011 15:13
16/10/2011 15:13
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Alina 7ayati Offline

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Alina 7ayati  Offline

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Oder frag doch einfach mal morgen bei deiner ABH nach! Die können dir auf alle Fälle die richtige Antwort geben smile


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Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: annaki] #355263
16/10/2011 15:17
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Cheker Offline
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Die Frage kann Dir weder Google noch jemand hier im Forum beantworten, weil ganz alleine die für Dich zuständige ABH darauf die Antwort weiss!

Also dort anrufen, nachfragen, am besten die möglichen Konsequenzen schriftlich geben lassen und Deinem Mann vorlegen.

Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: Cheker] #355265
16/10/2011 15:19
16/10/2011 15:19
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annaki Offline OP
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Danke, werde ich auch machen !

Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: annaki] #355269
16/10/2011 18:12
16/10/2011 18:12
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Frogger Offline
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Original geschrieben von: annaki

mein Mann ist seit 1 Jahr in Deutschland und hat ein Visum zwecks FZ bis 2013 erhalten. Er ist, da seine Deutschkenntnisse bis dato nicht guten waren, nach § 44a Abs. 1 Satz 1 AufenthG verpflichtet worden einen Integrationskurs zu absolvieren. Diesen lehnt er jedoch ab und meint sein Deutschkenntnisse wären jetzt so gut, dass er nun keinen Deutschkurs mehr benötigt. Nun meine Frage: Was kann passieren, wenn er bis 2013 diesen Integrationskurs nicht abgelegt hat. Kann er ausgewiesen werden?


Leider nicht! Alles, was einem mit einem deutschen Staatsbürger verheirateten Ausländer "passieren" kann, ist, daß seine Aufgenthaltsgenehmigung immer nur für 1 Jahr verlängert wird und er keine Niederlassungserlaubnis erhält. Erhält derjenige Sozialhilfe, so wird diese gekürzt (Verstoß gegen die Plichten in de Eingliederungsvereinbarung).

Ein Ausländer ist zur Teilnahme an einem Intergrationskurs (Sprachkurs plus Orientierungskurs) verpflichtet, wenn die Ausländerbehörde dies bestimmt, ebenso, wenn die Sozialbehörde (bei Bezug von Sozialhilfe) dies bestimmt.
Zur Teilnahme kann der Ausländer mit der Erhebung eines Zwangsgeldes belegt werden, es kann auch die von ihm zu bezahlende Kursgebühr im Voraus in einer Summe erhoben werden.


Aber vom Wortlaut des Gesetzes einmal abgesehen - auch nach einem B1-Sprachkurs sind die Deutschkenntnisse noch ziemlich dürftig und nur für einfache Arbeiten geeignet. Das Ziel für jemanden, der sich dauerhaft in Deutschland aufhalten will und/oder einen anspruchsvolleren Beruf ausüben möchte, sollte, in eigenem Interesse, kurzfristig B2, mittelfristig sogar C1 sein.

Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: Frogger] #355275
16/10/2011 18:44
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Im Integrationskurs lernt man ja auch nicht nur die Sprache.
Es geht auch um die Kultur und das Rechtssystem Deutschlands.
Ich bin der Meinung, wer das Aufenthaltsrecht in D haben will muss sich diese Kenntnisse aneignen.

Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: wuehlmaus07] #355278
16/10/2011 18:56
16/10/2011 18:56
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Original geschrieben von: wuehlmaus07
Im Integrationskurs lernt man ja auch nicht nur die Sprache.
Es geht auch um die Kultur und das Rechtssystem Deutschlands.
Ich bin der Meinung, wer das Aufenthaltsrecht in D haben will muss sich diese Kenntnisse aneignen.


s49

Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: wuehlmaus07] #355280
16/10/2011 19:14
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Original geschrieben von: wuehlmaus07
Im Integrationskurs lernt man ja auch nicht nur die Sprache.
Es geht auch um die Kultur und das Rechtssystem Deutschlands.
Ich bin der Meinung, wer das Aufenthaltsrecht in D haben will muss sich diese Kenntnisse aneignen.


Da die Bestehensquote des "Staatsbürgertests" extrem hoch ist, und im Unterricht gezielt die (Multiple Choice)-Antworten auf die Fragen (im Test: 25 aus einer feststehenden Liste mit 250 Fragen) geübt werden, wage ich es, zu bezweifeln, daß diese Kenntnisse von der Mehrzahl der Teilnehmer "angeeignet" - oder nach nur wenigen Wochen noch erinnert - wurden.

Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: Frogger] #355285
16/10/2011 20:34
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Wenn ich das lese frage ich mich warum ist er überhaupt nach Deutschland gekommen.
Will er von Sozialhilfe leben oder sollst du ihn aushalten?

Will man in einen Land leben und arbeiten so ist die Landessprache das Wichtigste was man lernen muss.

Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: Soussi] #355286
16/10/2011 20:48
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Gundula Offline
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Also ich kriege auch immer so einen Hals wenn ich das lese!
Ab nach Hause wäre das Beste, aber leider sind wir ja so nett zu unseren neuen Mitbürgern und unterstützen das auch noch. Sag mal Annaki, was tust Du denn, um ihn umzustimmen oder nimmst Du das so einfach hin?


Es ist besser, die Dinge zu bereuen die man gemacht hat, als die, die man nicht gemacht hat.
Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: annaki] #355294
17/10/2011 11:36
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Original geschrieben von: annaki
Hallo,

mein Mann ist seit 1 Jahr in Deutschland und hat ein Visum zwecks FZ bis 2013 erhalten. Er ist, da seine Deutschkenntnisse bis dato nicht guten waren, nach § 44a Abs. 1 Satz 1 AufenthG verpflichtet worden einen Integrationskurs zu absolvieren. Diesen lehnt er jedoch ab und meint sein Deutschkenntnisse wären jetzt so gut, dass er nun keinen Deutschkurs mehr benötigt. Nun meine Frage: Was kann passieren, wenn er bis 2013 diesen Integrationskurs nicht abgelegt hat. Kann er ausgewiesen werden?

vg annaki


Dann soll er halt einfach nur die Prüfung machen?
Wenn er nen Job hat und viell es zeitlich schlecht möglich wäre am Kurs teilzunehmen geht sowas sicherlich.

Was ist denn eigentlich DEINE Einschätzung der Lage? Hat er B1 Niveau?

Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: Frogger] #355299
17/10/2011 16:14
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PeppermintPatty Offline
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Original geschrieben von: Frogger
Original geschrieben von: annaki

mein Mann ist seit 1 Jahr in Deutschland und hat ein Visum zwecks FZ bis 2013 erhalten. Er ist, da seine Deutschkenntnisse bis dato nicht guten waren, nach § 44a Abs. 1 Satz 1 AufenthG verpflichtet worden einen Integrationskurs zu absolvieren. Diesen lehnt er jedoch ab und meint sein Deutschkenntnisse wären jetzt so gut, dass er nun keinen Deutschkurs mehr benötigt. Nun meine Frage: Was kann passieren, wenn er bis 2013 diesen Integrationskurs nicht abgelegt hat. Kann er ausgewiesen werden?


Leider nicht! Alles, was einem mit einem deutschen Staatsbürger verheirateten Ausländer "passieren" kann, ist, daß seine Aufgenthaltsgenehmigung immer nur für 1 Jahr verlängert wird und er keine Niederlassungserlaubnis erhält. Erhält derjenige Sozialhilfe, so wird diese gekürzt (Verstoß gegen die Plichten in de Eingliederungsvereinbarung).



Ist ja auch richtig so.

Original geschrieben von: Frogger
...
Aber vom Wortlaut des Gesetzes einmal abgesehen - auch nach einem B1-Sprachkurs sind die Deutschkenntnisse noch ziemlich dürftig und nur für einfache Arbeiten geeignet. Das Ziel für jemanden, der sich dauerhaft in Deutschland aufhalten will und/oder einen anspruchsvolleren Beruf ausüben möchte, sollte, in eigenem Interesse, kurzfristig B2, mittelfristig sogar C1 sein.


So sieht es aus!

Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: annaki] #355308
17/10/2011 20:01
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Original geschrieben von: annaki
Hallo,

mein Mann ist seit 1 Jahr in Deutschland und hat ein Visum zwecks FZ bis 2013 erhalten. Er ist, da seine Deutschkenntnisse bis dato nicht guten waren, nach § 44a Abs. 1 Satz 1 AufenthG verpflichtet worden einen Integrationskurs zu absolvieren. Diesen lehnt er jedoch ab und meint sein Deutschkenntnisse wären jetzt so gut, dass er nun keinen Deutschkurs mehr benötigt. Nun meine Frage: Was kann passieren, wenn er bis 2013 diesen Integrationskurs nicht abgelegt hat. Kann er ausgewiesen werden?

vg annaki

Ich würde ihn schon fragen, ob ich, als seine Gattin, nach 2013 noch eine Rolle in seiner Zukunftsplanung spiele...


My Way
Nieder mit Diktaturen!
Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: Soussi] #355310
17/10/2011 21:12
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er wollte nie nach Deutschland, bis er mich kennengelernt hat. Er hat sich das alles ein bisschen einfacher vorgestellt. (Vielleicht zu einfach)

Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: Gundula] #355311
17/10/2011 21:15
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das verstehe ich was Du schreibst. Bin glaube ich einfach zu gut. Er meint er brauche Zeit, jedoch glaube ich ist mittlerweile 1 Jahr wohl genug Zeit !!! Da hilft nur noch ein Ultimatum, so schwer das auch ist

Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: annaki] #355313
17/10/2011 21:43
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Ist sicher keine leichte Zeit für Dich, aber je eher Du ihm Grenzen zeigst, um so besser. Von alleine ändert sich garantiert nichts. Es war seine Entscheidung, hier zu leben - niemand hat ihn gezwungen und das bringt halt auch Pflichten mit sich.
Drücke Dir die Daumen, hau mal auf den Tisch, geht ja schließlich auch um Deine Zukunft.


Es ist besser, die Dinge zu bereuen die man gemacht hat, als die, die man nicht gemacht hat.
Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: annaki] #355325
18/10/2011 11:50
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Cheker Offline
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Er hat doch bei der ABH unterschrieben, dass er den Kurs macht?

Warum hat er das denn unterschrieben, wenn er daran kein Interesse hat?

Hast Du inzwischen die ABH gefragt, wie die Sachlage ist?

Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: Cheker] #355326
18/10/2011 12:16
18/10/2011 12:16
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Ein Jahr Zeit für was?

Was macht er denn? Arbeitet er? Wenn ja was?

Wie findest du seine Dt. Kenntnisse?

Denkst du er könnte die Prüfung schaffen?

Redet ihr konsequent deutsch?

Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: annaki] #355331
18/10/2011 18:06
18/10/2011 18:06
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Original geschrieben von: annaki
Hallo,

mein Mann ist seit 1 Jahr in Deutschland und hat ein Visum zwecks FZ bis 2013 erhalten. Er ist, da seine Deutschkenntnisse bis dato nicht guten waren, nach § 44a Abs. 1 Satz 1 AufenthG verpflichtet worden einen Integrationskurs zu absolvieren. Diesen lehnt er jedoch ab und meint sein Deutschkenntnisse wären jetzt so gut, dass er nun keinen Deutschkurs mehr benötigt. Nun meine Frage: Was kann passieren, wenn er bis 2013 diesen Integrationskurs nicht abgelegt hat. Kann er ausgewiesen werden?

vg annaki


Liebe Annaki,

mein Mann ist auch ein Jahr da und ich muss sagen, ohne den Intikurs wären wir verratzt gewesen. Vielleicht nicht sprachlich, aber es gibt genug andere Themen, die dort angesprochen werden, die zu einem Leben hier in Deutschland dazu gehören. Ehrlich gesagt gäbe es da für mich keine Diskussion. Entweder er will hier mit mir leben, dann muss er auch alles dafür tun, dass es so reibungslos wie möglich läuft, oder eben nicht.

Wie schon andere gesagt haben würde ich mich bei der ABH erkundigen. Aber nicht DU, sondern ER alleine, denn seine Deutschkenntnisse sind ja anscheinend gut genug.

LG
sunny


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Verweigerung Integrationskurs [Re: annaki] #355376
20/10/2011 14:29
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Hallo annaki,

also mein Mann hat sich auch ein bisschen (bisschen sehr) angestellt was den Integrationskurs angeht. Nicht, weil er keine Lust hatte, zur Schule zu gehen, sondern weil er fast 6 Monate auf einen freien Platz warten sollte. Nach einem Monat in Deutschland hat mein Mann dann einen Vollzeitarbeitsplatz gefunden. Er arbeitet jetzt im Schichtdienst in einem Shell-Shop und ist mit der Arbeit zum Glück auch super zufrieden. Wir haben dann bei der ABH gefragt, wie das jetzt ist mit dem Integrationskurs, dieser sollte über 8 Monate Montags bis Freitags Vormittags gehen. Klappt aber bei meinem Mann jetzt überhaupt nicht mehr wegen Schichtdienst... Der Sachbearbeiter bei der ABH hat uns dann gesagt, dass er die "Verpflichtung erst mal auf Eis legt" und wir uns dann ja nächstes Jahr sowieso wegen der Aufenthaltsverlängerung sehen und dann gucken wir mal, dass mein Mann den B1-Test ohne vorherigen Kurs macht. Der Sachbearbeiter meinte, dass mein Mann bei der Arbeit wahrscheinlich ohnehin sehr gut Deutsch lernen wird (er hat auch schon vorher gut Deutsch gesprochen, nur beim Schriftlichen hapert es noch) und dass er davon ausgeht, dass er dann ohne Probleme den B1-Test machen kann.
Mein Mann wird dann für seine Unbefristete nur den B1-Test machen ohne Kurs. Zu Hause dafür lernen muss er natürlich trotzdem. Ist ja auch wichtig, wenn er später mal den Dt. Pass haben möchte...

So war das bei uns, das wird aber sicherlich auch auf die jeweilige ABH und den jeweiligen Sachbearbeiter ankommen, also am Besten - wie schon oft gesagt - einfach hingehen und fragen.

LG Kroete