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Re: Verweigerung Integrationskurs
[Re: annaki]
#355269
16/10/2011 18:12
16/10/2011 18:12
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Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
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mein Mann ist seit 1 Jahr in Deutschland und hat ein Visum zwecks FZ bis 2013 erhalten. Er ist, da seine Deutschkenntnisse bis dato nicht guten waren, nach § 44a Abs. 1 Satz 1 AufenthG verpflichtet worden einen Integrationskurs zu absolvieren. Diesen lehnt er jedoch ab und meint sein Deutschkenntnisse wären jetzt so gut, dass er nun keinen Deutschkurs mehr benötigt. Nun meine Frage: Was kann passieren, wenn er bis 2013 diesen Integrationskurs nicht abgelegt hat. Kann er ausgewiesen werden?
Leider nicht! Alles, was einem mit einem deutschen Staatsbürger verheirateten Ausländer "passieren" kann, ist, daß seine Aufgenthaltsgenehmigung immer nur für 1 Jahr verlängert wird und er keine Niederlassungserlaubnis erhält. Erhält derjenige Sozialhilfe, so wird diese gekürzt (Verstoß gegen die Plichten in de Eingliederungsvereinbarung). Ein Ausländer ist zur Teilnahme an einem Intergrationskurs (Sprachkurs plus Orientierungskurs) verpflichtet, wenn die Ausländerbehörde dies bestimmt, ebenso, wenn die Sozialbehörde (bei Bezug von Sozialhilfe) dies bestimmt. Zur Teilnahme kann der Ausländer mit der Erhebung eines Zwangsgeldes belegt werden, es kann auch die von ihm zu bezahlende Kursgebühr im Voraus in einer Summe erhoben werden. Aber vom Wortlaut des Gesetzes einmal abgesehen - auch nach einem B1-Sprachkurs sind die Deutschkenntnisse noch ziemlich dürftig und nur für einfache Arbeiten geeignet. Das Ziel für jemanden, der sich dauerhaft in Deutschland aufhalten will und/oder einen anspruchsvolleren Beruf ausüben möchte, sollte, in eigenem Interesse, kurzfristig B2, mittelfristig sogar C1 sein.
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Re: Verweigerung Integrationskurs
[Re: Frogger]
#355299
17/10/2011 16:14
17/10/2011 16:14
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Joined: Jan 2005
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PeppermintPatty
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mein Mann ist seit 1 Jahr in Deutschland und hat ein Visum zwecks FZ bis 2013 erhalten. Er ist, da seine Deutschkenntnisse bis dato nicht guten waren, nach § 44a Abs. 1 Satz 1 AufenthG verpflichtet worden einen Integrationskurs zu absolvieren. Diesen lehnt er jedoch ab und meint sein Deutschkenntnisse wären jetzt so gut, dass er nun keinen Deutschkurs mehr benötigt. Nun meine Frage: Was kann passieren, wenn er bis 2013 diesen Integrationskurs nicht abgelegt hat. Kann er ausgewiesen werden?
Leider nicht! Alles, was einem mit einem deutschen Staatsbürger verheirateten Ausländer "passieren" kann, ist, daß seine Aufgenthaltsgenehmigung immer nur für 1 Jahr verlängert wird und er keine Niederlassungserlaubnis erhält. Erhält derjenige Sozialhilfe, so wird diese gekürzt (Verstoß gegen die Plichten in de Eingliederungsvereinbarung). Ist ja auch richtig so. ... Aber vom Wortlaut des Gesetzes einmal abgesehen - auch nach einem B1-Sprachkurs sind die Deutschkenntnisse noch ziemlich dürftig und nur für einfache Arbeiten geeignet. Das Ziel für jemanden, der sich dauerhaft in Deutschland aufhalten will und/oder einen anspruchsvolleren Beruf ausüben möchte, sollte, in eigenem Interesse, kurzfristig B2, mittelfristig sogar C1 sein. So sieht es aus!
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Re: Verweigerung Integrationskurs
[Re: annaki]
#355331
18/10/2011 18:06
18/10/2011 18:06
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Joined: Oct 2008
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sunny_m
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Bayern
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Hallo,
mein Mann ist seit 1 Jahr in Deutschland und hat ein Visum zwecks FZ bis 2013 erhalten. Er ist, da seine Deutschkenntnisse bis dato nicht guten waren, nach § 44a Abs. 1 Satz 1 AufenthG verpflichtet worden einen Integrationskurs zu absolvieren. Diesen lehnt er jedoch ab und meint sein Deutschkenntnisse wären jetzt so gut, dass er nun keinen Deutschkurs mehr benötigt. Nun meine Frage: Was kann passieren, wenn er bis 2013 diesen Integrationskurs nicht abgelegt hat. Kann er ausgewiesen werden?
vg annaki Liebe Annaki, mein Mann ist auch ein Jahr da und ich muss sagen, ohne den Intikurs wären wir verratzt gewesen. Vielleicht nicht sprachlich, aber es gibt genug andere Themen, die dort angesprochen werden, die zu einem Leben hier in Deutschland dazu gehören. Ehrlich gesagt gäbe es da für mich keine Diskussion. Entweder er will hier mit mir leben, dann muss er auch alles dafür tun, dass es so reibungslos wie möglich läuft, oder eben nicht. Wie schon andere gesagt haben würde ich mich bei der ABH erkundigen. Aber nicht DU, sondern ER alleine, denn seine Deutschkenntnisse sind ja anscheinend gut genug. LG sunny
Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
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Re: Verweigerung Integrationskurs
[Re: annaki]
#355376
20/10/2011 14:29
20/10/2011 14:29
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Joined: Sep 2009
Beiträge: 39 Niedersachsen
Kroete
Junior Mitglied
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Hallo annaki,
also mein Mann hat sich auch ein bisschen (bisschen sehr) angestellt was den Integrationskurs angeht. Nicht, weil er keine Lust hatte, zur Schule zu gehen, sondern weil er fast 6 Monate auf einen freien Platz warten sollte. Nach einem Monat in Deutschland hat mein Mann dann einen Vollzeitarbeitsplatz gefunden. Er arbeitet jetzt im Schichtdienst in einem Shell-Shop und ist mit der Arbeit zum Glück auch super zufrieden. Wir haben dann bei der ABH gefragt, wie das jetzt ist mit dem Integrationskurs, dieser sollte über 8 Monate Montags bis Freitags Vormittags gehen. Klappt aber bei meinem Mann jetzt überhaupt nicht mehr wegen Schichtdienst... Der Sachbearbeiter bei der ABH hat uns dann gesagt, dass er die "Verpflichtung erst mal auf Eis legt" und wir uns dann ja nächstes Jahr sowieso wegen der Aufenthaltsverlängerung sehen und dann gucken wir mal, dass mein Mann den B1-Test ohne vorherigen Kurs macht. Der Sachbearbeiter meinte, dass mein Mann bei der Arbeit wahrscheinlich ohnehin sehr gut Deutsch lernen wird (er hat auch schon vorher gut Deutsch gesprochen, nur beim Schriftlichen hapert es noch) und dass er davon ausgeht, dass er dann ohne Probleme den B1-Test machen kann. Mein Mann wird dann für seine Unbefristete nur den B1-Test machen ohne Kurs. Zu Hause dafür lernen muss er natürlich trotzdem. Ist ja auch wichtig, wenn er später mal den Dt. Pass haben möchte...
So war das bei uns, das wird aber sicherlich auch auf die jeweilige ABH und den jeweiligen Sachbearbeiter ankommen, also am Besten - wie schon oft gesagt - einfach hingehen und fragen.
LG Kroete
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