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Re: Auswander nach Tunesien
#104875
27/05/2006 03:40
27/05/2006 03:40
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Frogger
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Ich würde erst einmal gar nichts kaufen, sondern lediglich mieten - für 300-500€ pro Monat gibt es eine große Wohung oder bereits ein kleines Haus.
Das Geld legt Ihr gut an, so daß es regelmäßige, verläßliche Zinsen bringt - und von den Zinsen allein könnt Ihr dann schon gut leben, bis Ihr Euch eingelebt und Ideen entwieckelt oder Kontakte genüpft habt. Der Aufenthalt ist prinzipiell kein Problem, wenn Ihr entweder alle 4 Monate (Deutsche) oder 3 Monate das Land für ein paar Tage verlaßt (z.B. Kurzurlaub in Sizilien) oder über regelmäßige Geldeingänge auf ein tunesisches Konto verfügt (so um die 500 TND pro Nase und Monat, am besten bei der zuständigen Polizeistelle die genauen Konditionen erfragen). Allerdings bringt diese sogenannte "Carte Sejour" eher Nach- als Vorteile, so daß ich Euch, zumindest für den Anfang, eher die 4-Monats-Regel empfehlen würde. :-) Für bestimmte Investitionen gibt es in Tunesien auch teilweise oder vollständige Steuerfreiheit, hier erteilt die TN/DE Handelskammer nähere Auskünfte. Der Kauf eines Grundstücks ist übrigens kein Problem, solange es nicht landwirtschaflich genutzt werden kann, ein selbständiges Geschäft wird in bestimmten Fällen einen tunesischen Teilhaber erfordern (ich kenne aber Geschäfte, bei denen der Anteil lediglich 5% beträgt) - auch hier sollte Euer Weg für nähere Informationen zur Handelskammer führen.
Das alles gilt übrigens auch fast genau so in Marokko, Marokko ist aber größer und mit mehr Klimazonen (z.B. Schnee auf den Bergen), und auch noch ein klein wenig preisgünstiger als Tunesien und die Infrastruktur ist eher besser, so daß Ihr auch Marokko in Euere Überlegungen einbeziehen solltet. In Marokko gibt es nach meinen Informationen einige wenige deutsche Autoreparaturwerkstätten (mal in den Marokko- oder Nordafrika-Touren-Foren nachschauen), in Tunesien würde dagegen eher der Import von Teilen Sinn machen - ich sprach kürzlich mit jemandem, der sich daran eine goldene Nase verdient. :-)
Als Bürokauffrau hättest Du Chancen, wenn Du zumindest französisch, am besten auch arabisch sprichst (Touristenbranche, Export- und Importfirmen) - allerdings nur zu den in Tunesien üblichen (und für uns) geringen Löhnen und ungelegenen Arbeitsbedingungen.
Kinder sind gar kein Problem, eher im Gegenteil, Du mußt nur darauf gefaßt sein, daß viele Tunesier Kinder, die bis zur Nahkampfentfernung herankommen, angrapschen, ansprechen, Gesichter ziehen, etc. <bg>.
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Re: Auswander nach Tunesien
#104876
27/05/2006 03:47
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Frogger
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Nachtrag: Die Sache mit dem Grundstück ist so, daß im Prinzip Ausländer keines erwerben können, doch das Governorat kann Ausnahmen zulassen, die, zumindest in den Touristengegenden, auch regelmäig erteilt werden (bis, wie gesagt, auf landwirtschaflich nutzbare Flächen, die sind, außer für Großinvestoren, off-limits).
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Re: Auswander nach Tunesien
#104878
27/05/2006 13:47
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Frogger
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Nun, diese Familie hat einen Sohn - aber Dein Einwand ist natürlich begründet, auch ich persönlich hätte Vorbehalte, Kinder im staatlichen System erziehen zu lassen. Mein "kein Problem" war allerdings so gemeint, daß Kinder in Tunesien kein lästiges Übel sind oder offen abgelehnt werden, wie vielfach in Deutschland, zudem ist natürlich bei einem Alter von 2-3 Jahren auch die Integration des Kindes mit Nachbarkindern, Sprache usw. noch einfacher, als es bei Jugendlichen der Fall wäre. Hinzu kommt, daß, zumindest in den großen Städten, medizinische Versorgung etc. für Kinder gut gewährleistet sind.
Ich kann den Wunsch verstehen, aus Deutschland auszuwandern, bzw. in einem Land, in dem (für uns) das Leben, mit gewissen Einschränkungen, viel günstiger ist, zu leben und wollte deshalb, auch einige positive/praktische Hinweise geben. :-)
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Re: Auswander nach Tunesien
#104881
27/05/2006 18:16
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Joined: May 2001
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Hallo Emme, ich kenne dich ja nun und weiß auch deinen langjährigen Bezug zu Tunesien. Ich kann dich sehr gut verstehen mit deinen Gedanken und warum gerade es Tunesien sein muss. Nur wie die anderen schon schrieben ist es sehr schwer als Europäer Eigentum zu kaufen. Du / ihr habt ja bereits schlechtere Erfahrungen gemacht und genau da liegt das Problem. Wenn ein Deutscher vor Ort Eigentum kaufen möchte, muss immer ein Tunesischer Staatsbürger mit im Spiel als Eigentümer sein. Leben und Arbeiten in Tunesien Nachfolgend haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt: Arbeitsaufnahme Zur Aufnahme einer Arbeit in Tunesien wird eine Arbeitserlaubnis benötigt. Diese kann beantragt werden, sobald ein Arbeitsplatz in Aussicht gestellt wurde. Ihr zukünftiger Arbeitgeber sollte hierbei behilflich sein. Das Erlangen einer Arbeitserlaubnis kann sich jedoch schwierig gestalten, insbesondere auch im Tourismusbereich, da nachgewiesen werden muss, dass der angestrebte Arbeitsplatz nicht mit einem tunesischen Arbeitnehmer besetzt werden kann. Weitergehende Auskünfte kann das tunesische Arbeitsministerium erteilen: Ministère de l'Emploi Bureau des Etrangers 10, Avenue Guled Haffouz 1005 Tunis Tel.: 00216-71-798.196 Weitere nützliche Hinweise und Informationen zu Ihrem geplanten Vorhaben enthält das Merkblatt für Auslandstätige und Auswanderer Tunesien (Nr. 16), welches Sie beim Bundesverwaltungsamt anfordern können: Bundesverwaltungsamt Ref. II B 6 50728 Köln Tel. 0221-758-4999 oder zum Ortstarif 01888-358-4999 Fax: 0221-758-4829 oder zum Ortstarif 01888-358-4829 E-mail: bva.eures@netcologne.deInternet: www.bundesverwaltungsamt.deEinreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Zur Einreise nach Tunesien wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend, es wird jedoch die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses empfohlen. Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich Besucher bis zu 3 Monate in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzubewahren und bei Wiederausreise vorzulegen. Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts). Ein deutsches Reisedokument muß nach Einreise in Tunesien noch mindestens 6 Monate gültig sein. Die für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten erforderliche Aufenthaltserlaubnis kann nach der Einreise bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Police des Frontières, Ministère de l'Intérieur, Rue Houcine Bouzaiene, Tunis, Tel.: 71-333.000, beantragt werden. Dort werden in der Regel Nachweise verlangt, aus denen hervorgeht, daß über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowie angemessenen Wohnraum - gemietet oder erworben - verfügt wird. Diese gesetzlich festgelegten Erfordernisse werden von den jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststellen unterschiedlich interpretiert, so daß nur eine persönliche Vorsprache bei der örtlich zuständigen Behörde letzte Gewißheit über die tatsächlich vorzulegenden Nachweise erbringen kann. Dort sind grundsätzlich auch die notwendigen Antragsformulare erhältlich. Weitergehende Auskunft wird von dem tunesischen Innenministerium erteilt: Ministère de l'Intérieur et du Développement local Service des Etrangers 1, Avenue Habib Bourguiba 1001 Tunis Tel.: 00216-71-333.000 Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht mit französischer Übersetzung der / des Sorgeberechtigten mit sich führen. Bei der Einreise mit dem Kfz werden die Fahrzeugdaten in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht. Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Strassenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall totalbeschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen. Es wird dringend empfohlen, eine Auslandsschutzversicherung für das Fahrzeug- gültig für Tunesien- abzuschließen. Hinweis für Doppelstaater: Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes. Immobilienerwerb Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich in Tunesien Immobilien, d.h. Land- oder Hausbesitz, erwerben. Hiervon ausgeschlossen sind jedoch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Zum Abschluß eines rechtswirksamen Grundstückgeschäfts bedarf es der vorherigen Zustimmung des örtlich zuständigen Gouverneurs. Dessen Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner richterlichen Überprüfung. Wird diese vorherige Zustimmung nicht eingeholt, kann ein gültiger Kaufvertrag und ein Erwerb des Eigentums nicht zustande kommen, selbst wenn bereits Zahlungen auf den Kaufpreis geleistet wurden. Die Bearbeitungszeit des Genehmigungsverfahrens beträgt in der Regel mehrere Jahre. Die Botschaft empfiehlt nachdrücklich, bei Grundstücksgeschäften einen tunesischen Anwalt zu konsultieren. -------------------------------------------------------------------------------- Servicespektrum Konsularhilfe Krisenvorsorgeliste Leben und Arbeiten in Tunesien -------------------------------------------------------------------------------- Informationen und Hinweise Sicherheitshinweise Hilfe in Notfällen Standesamt I in Berlin (Personenstandsangelegenheiten im Ausland) http://www.tunis.diplo.de/de/04/Leben__und__Arbeiten/Leben__und__Arbeiten.htmlClaudia
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Re: Auswander nach Tunesien
#104884
28/05/2006 11:30
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Zitat: In der "Jugend" stellt man es sich sehr einfach vor
Emme ist nicht mehr im Jugendlichen Alter und hat einen sehr starken Bezug zu Tunesien durch die Familie. Ich denke dies ist auch immer wichtig dies zu beachten. Sicher kann das keiner wissen, hier. Und trotzdem ist es nicht leicht in Tunesien gerade deshalb nicht, wenn man keine Arbeit vor Ort hat.
Das wichtigste wäre sich Arbeit zu suchen und dann eine Wohnung zu mieten und es dort versuchen. Ohne Arbeit kommt man auch mit diesem Geld nicht weit.
Man sollte wie viele hier schon schrieben dies alles sehr genau abwägen und sich sehr gut informieren. Wenn ein Kind noch so klein ist mag es leichter sein, aber nicht wenn die Schulzeit herangekommen ist, dann sehe ich einen Wechsel schwerer.
Claudia
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