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Wechsel der Nationalität bei Eheschließung #119584
19/01/2004 22:33
19/01/2004 22:33
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Solingen
Nejma Offline OP
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Nejma  Offline OP
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Solingen
Hallo alle,

ich hoffe, daß dies keine der so oft gestellten Fragen zu Eheschließung zwischen einem Tunesier und einer Deutschen ist !!! [Schüchtern]
Frage: Wenn ich in Tunesien einen Tunesier heirate, wie sieht es dann mit unseren Nationalitäten aus ?? Behält jeder seine eigene Nationalität oder bekomme ich die tunesische dazu ??? Ich habe da echt keine Ahnung !!!!
Und wie sieht es dann mit "Bestimmungsrecht" (mir fällt kein anderer Begriff ein, aber ich hoffe, daß Ihr wißt, was ich meine) des Mannes über die Frau, also mich, aus ???

Liebe Grüße
Birgit [winken2]

Re: Wechsel der Nationalität bei Eheschließung #119585
19/01/2004 23:29
19/01/2004 23:29
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Jeder behält seine eigene Nationalität, da diese nichts mit einer Eheschließung zu tun hat zu beginn.

Claudia

Re: Wechsel der Nationalität bei Eheschließung #119586
20/01/2004 09:47
20/01/2004 09:47
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
Moderatorin
Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Da ich gestern nur schnell geantwortet habe hier noch ein paar Infos dazu:

Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft

Die S. ist ein Rechts- und Schutzverhältnis zwischen einer natürlichen Person und einem Staat, aus dem sich bestimmte (staatsbürgerliche) Rechte (z.B. Wahlrecht) und Pflichten (z.B. Steuerpflicht) ergeben. Die S. regeln die Staaten unterschiedlich. Prinzipiell wird unterschieden zwischen 1) S., die aufgrund des Abstammungsprinzips (ius sanguinis = lat.: Recht des Blutes) erworben wird, d.h. das Kind erhält die S. der Eltern, eines Elternteils oder bei Unehelichkeit die der Mutter (gilt z.B. in A, CH, D: Art. 116 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 1 GG) und 2) S., die aufgrund des Territorialprinzips (ius soli = lat.: Recht des Bodens) erworben wird, d.h. das Kind erhält die S. des Staates, in dem es geboren wurde (gilt z.B. in den USA). Darüber hinaus kann die S. durch Einbürgerung, Legitimation oder Annahme an Kindes statt erworben werden. Nach Art.16 Abs.1 GG darf die deutsche S. nicht zwangsweise entzogen werden.

Quelle: Schubert/Klein, Das Politiklexikon, Bonn 2001: Verlag J.H.W. Dietz
http://www.bpb.de/popup_lemmata.html?guid=UFT6ZD

Zweitpass für Deutsche im AuslandDoppelte Staatsbürgerschaft Dem zweiten Pass, der doppelten Staatsbürgerschaft steht nichts mehr im Wege...

Seit dem 1. Januar 2000 ist es Wahrheit geworden. Wer dauerhaft im Ausland lebt, kann nun – aus
Sicht der deutschen Ge- setzgebung (mögliche Beschränkungen Ihres 'Gastlandes' beachten!) – die
ausländische Staatsbürgerschaft erworben, und dabei die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten
werden. Um das zu bewerkstelligen, muß vom Antragsteller halbwegs plausibel eine gewisse Bin-
dung an die alte Heimat deutlich ge-macht werden. Die zurückgelassene Kaninchenzucht im Hause
Ihrer Großeltern reicht da aber sicherlich nicht aus...

Möglich – mit einigen Hürden – ist auch die Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft.
Mehr drüber, wenn Sie oben rechts 'intensiv' anklicken...Jetzt geht es:
Die doppelte Staatsbürgerschaft

Der Kompromiss zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht (StAG), den der Bundestag am 7. Mai
1999 mit breiter Mehrheit verab-schiedet hatte, wurde am 01.01.2000 rechtskräftig.

Das neu verabschiedete Gesetz beinhaltet u.a. einige Verbesse-rungen für im Ausland lebende
Deutsche, die eine ausländische Staatsbürgerschaft erwerben, dabei aber ihre deutsche Staats-
bürgerschaft beibehalten wollen. Unter bestimmten (erfüllbaren) Auflagen, darunter "fortbestehen-
de Bindungen" an Deutschland, können Auslandsdeutsche, vor der Erlangung einer Staatsbür-
gerschaft ihres Wohnlandes, über ihre örtlichen Konsulate beim Bundesverwaltungsamt eine so-
genannte "Beibehaltungsgeneh-migung" (BBG) beantragen.

Die inhaltliche Ausgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt durch die
sogenannten allgemeinen Verwaltungsvorschriften, zu deren Erlass das Bundesministerium des
Innern im Gesetzestext ausdrücklich ermächtigt wurde. Damit diese Ausführungsbestimmungen
rechtzeitig vorliegen, wurde dieser Teil vorzeitig in Kraft gesetzt und wirksam.

Gute Kriterien für fortbestehende Bindungen an Deutschland:

• Eltern / Verwandte ersten Grades noch in Deutschland.
• Grundbesitz / Immobilie(n) in Deutschland.
• Konto (Spar- und/oder Girokonto) oder andere Geldanlagen in Deutschland.
• Besuch deutscher Schulen; Besuche in Deutschland.
• Mitgliedschaft in deutschen Clubs, Vereinen usw.

Fragen Sie bei Ihrer zuständigen diplomatischen Vertretung nach dem BBG-Infopaket für die Bei-
behaltungsgenehmigung der deut-schen Staatsbürgerschaft. Wichtig: Erst die Bewilligung von
Deutschland abwarten, erst dann die Staatsbürgerschaft Ihres 'Gastlandes' beantragen. Ist sie
nämlich erst einmal weg, Ihre deutsche Staatsbürgerschaft, dann muß der etwas dornenreichere
(nicht sehr aussichtsreiche) Weg zur Rückerlangung der Staatsbürgerschaft beschritten werden.

Rückerlangung der deutschen Staatsbürgerschaft

Irgendwann, vor Jahren, haben Sie frustriert Ihren deutschen Pass in den Ofen geschmissen und
sind Albaner, Saudi oder Koreaner geworden? Und nun möchten Sie keinen Wehrdienst mehr in
Albanien absolvieren, haben erkannt, daß Ihre Ölquelle mehr Kamelurin enthält, als Mineralöl,
oder sie mögen einfach kein Hundefleisch mehr essen und wieder Deutscher werden?

Nun ja, es geht schon irgendwie. Ein Gesetz aus dem Jahr 1912 offeriert Ihnen die Möglichkeit zur
reuigen Rückkehr. Die Sache hat nur einen Haken: Sie müssen den Reichskanzler irgendwie aus-
findig machen...

Hier der Gesetzestext:

Staatsangehörigkeitsgesetz(1) vom 22. Juli 1913
(RGBl. I S. 583 - BGBl. III 102-1, zuletzt geändert durch Gesetz vom
15. Juli 1999 (BGBl. S. 1618) § 13)

Ein ehemaliger Deutscher, der sich nicht im Inland niedergelassen hat, kann von dem Bundesstaa-
te, dem er früher angehört hat, auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er den Erfordernissen
des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht. Dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von einem sol-
chen abstammt oder als Kind angenommen ist. Vor der Einbürgerung ist dem Reichskanzler Mit-
teilung zu machen; die Einbürgerung unterbleibt, wenn der Reichskanzler Bedenken erhebt.

http://auswandern-aktuell.de/beratungsdienst/beratung/zweitpass0.html

Dazu noch eine interessante Seite:

http://www.drehscheibe.org/leitfaden-artikel.html?LeitfadenID=79

Claudia

Re: Wechsel der Nationalität bei Eheschließung #119587
20/01/2004 14:32
20/01/2004 14:32
Joined: Jan 2004
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Solingen
Nejma Offline OP
Mitglied
Nejma  Offline OP
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Joined: Jan 2004
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Solingen
Claudia,
danke für die ausführliche Info.
Habe mir sowas ähnliches schon gedacht, war aber nicht ganz sicher.
Also, sind die Sorgen schon mal aus dem Weg geräumt.
In einigen Ländern ist es doch so, daß die Frau von dem Land des Mannes automatisch die Staatsbürgerschaft erhält, oder ?? Oder ist es nur so, daß der Mann bei Eheschließung vollkommenes Recht über die Frau erhält - z.B. darf sie nur das Land mit seiner Erlaubnis verlassen ??
Oder habe ich zuviele Romane gelesen ????
Hilfe !!! [hilfe] [Durcheinander]

Liebe Grüße

Birgit [winken3]

Re: Wechsel der Nationalität bei Eheschließung #119588
20/01/2004 14:48
20/01/2004 14:48

A
Anonym
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Hallo Birgit,

Du hast ganz eindeutig zu viele Romane á la "Nicht ohne meine Tochter" gelesen! Alles bleibt, wie es ist und Du darfst natürlich alleine und ohne Erlaubnis Deines Mannes ausreisen. Anders sieht es da schon mit Kindern aus. Aber das ist ein anderes Thema.
LG Anna

Re: Wechsel der Nationalität bei Eheschließung #119589
20/01/2004 15:19
20/01/2004 15:19
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Solingen
Nejma Offline OP
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Nejma  Offline OP
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Joined: Jan 2004
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Solingen
Hallo Annegret,
danke für Dein Antwort.
Stimmt mit den Büchern [hammer] , aber darum bin ich umso mehr froh, daß ich Euch endlich gefunden habe. Denn hier kann ich endlich die Fragen, die mir auf der Seele brennen stellen und erhalte Antworten. [daumen]
DANKE
Birgit [winken2]

Re: Wechsel der Nationalität bei Eheschließung #119590
21/01/2004 12:59
21/01/2004 12:59
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jambo Offline
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jambo  Offline
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Bei uns in der Schweiz ist es so: Vor der Heirat muss man auf dem Standesamt "das Beibehalten der schweiz.Staatsangehörigkeit"unterschreiben, ansonsten würde man staatenlos!

Man kann nicht einfach so Tunesierin werden. Da gibt es auch Anforderungen. Weisst nicht wie es heute ist. Früher musste man ,glaube ich, 5 Jahre min.verheiratet sein und 3 Jahre davon in Tunesien gelebt haben.....bin nicht ganz sicher ob das so stimmt.

Re: Wechsel der Nationalität bei Eheschließung #119591
22/01/2004 01:14
22/01/2004 01:14

A
Anonym
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Jetzt haben wir also die Lösung des Problems: man ist adelig, wenn man "ben....." heißt! [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]
Ich will sofort auch ein "ben" vor meinem Namen haben!!!! Warum habe ich mich bloß darauf eingelassen, daß es weggelassen wurde???? [nixweiss1] [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]

Re: Wechsel der Nationalität bei Eheschließung #119592
22/01/2004 01:49
22/01/2004 01:49

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gilt das auch für "bou"?....
 -

Re: Wechsel der Nationalität bei Eheschließung #119593
22/01/2004 01:50
22/01/2004 01:50
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Soly_Z Offline
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Natürlich!! Wir hatten bis jetzt 2 Präsidenten: Bourguiba und Ben Ali [Winken]

Re: Wechsel der Nationalität bei Eheschließung #119594
21/01/2004 14:07
21/01/2004 14:07

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bbbooooaaaar!!!! hab' ich doch ne gute Partie!....
Möchte fortab nurnoch im Plural majestalis oder wie der heisst angesprochen werden.... [Breites Grinsen] [Winken]

Re: Wechsel der Nationalität bei Eheschließung #119595
21/01/2004 14:53
21/01/2004 14:53

A
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Jetzt habe ich doch tatsächlich im falschen Thema gepostet [Schüchtern] ! Mein Beitrag bezog sich natürlich auf die Erklärung von Jambo mit dem Beispiel "von Müller"......

Re: Wechsel der Nationalität bei Eheschließung #119596
21/01/2004 22:46
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H.
Hi Nejma,

kannst Unrecht hast Du nicht, was zumindest die Vergangenheit anging...Bis in die 50er oder 60er Jahre war es tatsächlich noch so, dass man als Deutsche seine Staatsbürgerschaft verloren hat, wenn man einen tn. Mann geheiratet hat.. [Boah!]

Würde sicher heutzutage die meisten abschrecken [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]

LG, Mango

Re: Wechsel der Nationalität bei Eheschließung #119597
21/01/2004 22:48
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Mango Offline
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Mango  Offline
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H.
...*ganz* sollte es natürlich heissen...sorry