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Re: Steuerklasse
#125945
22/10/2004 18:43
22/10/2004 18:43
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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Lohnsteuerklassen
Ein wesentliches Besteuerungsmerkmal für die Einbehaltung der Lohnsteuer sind die Lohnsteuerklassen. Die Lohnsteuertabellen sehen sechs Steuerklassen vor:
Steuerklasse I
Zu dieser Steuerklasse gehören Ledige, Geschiedene, Verheiratete, die dauernd getrennt leben sowie Verwitwete, deren Ehegatte vor 1997 verstorben ist, jedoch nur wenn die Voraussetzungen für die Steuerklassen III oder IV nicht erfüllt sind und ihnen kein Haushaltsfreibetrag zusteht.
Steuerklasse II
Personen aus Steuerklasse I erhalten die Steuerklasse II, wenn ihnen der Haushaltsfreibetrag zusteht, weil in ihrer Wohnung im Inland mindestens ein Kind gemeldet ist, das einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält. Ist auch das andere Elternteil unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, so erhält der Arbeitnehmer den Haushaltsfreibetrag nur, wenn das Kind ihm zuzuordnen ist.
Steuerklasse III
Steuerklasse III erhalten verheiratete Arbeitnehmer, wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht, oder der Ehegatte in die Steuerklasse V einzureihen ist. Voraussetzung ist weiterhin, daß sie nicht dauernd getrennt leben und im Inland wohnen. Verwitwete Arbeitnehmer sind nur dann in die Steuerklasse III einzureihen, wenn der Ehegatte nach dem 31. Dezember 1996 verstorben ist, beide am Todestag im Inland gewohnt und nicht dauernd getrennt gelebt haben.
Steuerklasse IV
Gilt nur für Verheiratete, wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind, im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen. Die Höhe der Lohnsteuer ist identisch mit der Steuerklasse I.
Steuerklasse V
Gilt für Verheiratete, die die Voraussetzungen für die Steuerklasse IV erfüllen, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse III eingereiht wird.
Steuerklasse VI
Ist auf der zweiten und jeder weiteren Lohnsteuerkarte bei Arbeitnehmern einzutragen, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen. In dieser Steuerklasse werden keine Freibeträge mehr berücksichtigt, da diese schon bei der ersten Steuerklasse wirken.
Also gehörst du in I oder III wenn dein Mann in Deutschland gemeldet ist.
Claudia
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Re: Steuerklasse
#125947
23/10/2004 13:37
23/10/2004 13:37
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 530 H.
steffihamm
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Beiträge: 530
H.
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Hallo
Du kannst aber auch in Steuerklasse, 3 gehen wenn Dein Partner weniger verdient.
Musst halt nur entsprechende unterlagen vorlegen.
Wenn man in Deutschland heiratet, kann man seine Steuerklasse gleich ändern lassen, egal ob der Partner dann sich wieder in Deutschland oder Tunesien aufhält, das geht aber nur mit dem hin und her fliegen , wenn er erst einmal eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland hat.
Ganz davon ab, wenn ich mit jemanden verheiratet bin , will ich doch auch mit Ihm zusammen leben.
Wo wollt Ihr denn leben und wenn er hier zu DIr kommt, musst Ihr schauen - wer was verdient und demnach Eurer Steuerklassen bestimmen.
Dann forderst Du von Deinen Arbeitgeber die Karte an oder zurück, gehst zum Finanzamt, lässteDeine Steuerklasse ändern ( mit Bescheinigung der Eheschliessung ) oder Du wartest bis zum Lohnsteuerjahresausgleich.
Aber so oder so musst Du ja Deine Steuerklasse ändern - s.o.
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Re: Steuerklasse
#125948
23/10/2004 15:16
23/10/2004 15:16
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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Zitat: Wenn eine deutsche berufstätige Frau einen Tunesier heiratet und man aber nicht immer zusammen lebt. Z.B. er in Tunesien, die Frau in Deutschland. Welche Steuerklasse bekommt dann die Frau hier in Deutschland. Gibt es Unterschiede, ob der Mann arbeitet oder nicht?
Die Ausgangsfrage war aber doch eindeutig.
Claudia
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Re: Steuerklasse
[Re: steffihamm]
#340160
23/12/2010 02:00
23/12/2010 02:00
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Joined: Mar 2008
Beiträge: 537 Deutschland
LOE120908
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Joined: Mar 2008
Beiträge: 537
Deutschland
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Hallo
Du kannst aber auch in Steuerklasse, 3 gehen wenn Dein Partner weniger verdient.
Musst halt nur entsprechende unterlagen vorlegen.
Wenn man in Deutschland heiratet, kann man seine Steuerklasse gleich ändern lassen, egal ob der Partner dann sich wieder in Deutschland oder Tunesien aufhält, das geht aber nur mit dem hin und her fliegen , wenn er erst einmal eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland hat.
Ganz davon ab, wenn ich mit jemanden verheiratet bin , will ich doch auch mit Ihm zusammen leben.
Wo wollt Ihr denn leben und wenn er hier zu DIr kommt, musst Ihr schauen - wer was verdient und demnach Eurer Steuerklassen bestimmen.
Dann forderst Du von Deinen Arbeitgeber die Karte an oder zurück, gehst zum Finanzamt, lässteDeine Steuerklasse ändern ( mit Bescheinigung der Eheschliessung ) oder Du wartest bis zum Lohnsteuerjahresausgleich.
Aber so oder so musst Du ja Deine Steuerklasse ändern - s.o. hallo, noch eine Frage anbei: wie ist das, wenn ich die Steuerklasse ändern möchte, muss man dann erst zum Einwohnermeldeamt und Finanzamt oder auch schon zur Ausländerbehörde mit tun Mann? oder reicht das, wenn man es gemütlich angehen lässt und dies irgendwann im Frühjahr macht vor dem Lohnsteuerjahresausgleich, um von der 1 in die 3 zu wechseln? Klappt das denn rückwirkend noch für 2010 im neuen Jahr? lg, anchadia
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