es war ja wohl von EINLADUNG die rede, nicht von VE? das sind nach meinem kenntnisstand 2 verschiedene dinge - eines ist ein hochoffizielles dokument, das geld kostet und bei der ABH erstellt wird, das andere ein mehr oder minder formloses schreiben zur vorlage bei der entsprechenden auslandsbotschaft. correct me if i'm wrong....
Re: Besuch in Deutschland#132018 07/09/200507:5507/09/200507:55
In Tunesien wird die Verpflichtungserklärung meistens als Einladung bezeichnet und viele Deutsche übernehmen das dann so. Mit einem handschriftlichen Zettel wird wohl niemand hier einreisen dürfen, oder vielleicht doch?
Re: Besuch in Deutschland#132019 07/09/200508:0807/09/200508:08
es ist definitiv so, das für Touristenvisa die VE verlangt wird und um diese zu erhalten muß man Personalausweis oder Pass vorlegen sowie Gehaltsnachweis. Anders ist das gar nicht möglich, und ich kann mir nicht vorstellen, inwiefern da was gefälscht werden kann.
Re: Besuch in Deutschland#132021 07/09/200508:3407/09/200508:34
Es würde mich wundern wenn die Deutsche Botschaft in Tunesien machen würde, was sie wolle. Meine Erfahrungen sind dass sie sachlich und sehr kompetent sind.
Ich hatte Ende 2004 so eine "Einladung" nach Tunesien geschickt. Es ist eigentlich eine VE, vordrucke gibt es bei den Ausländerbehörden, die die Einkommensverhältnisse (Nachweis der letzten 3 Monaten) und Lebensraum (Anmeldebestädigung bei dem Einwohnermeldeamt). Wenn man z.B. eine sehr kleine Wohnung hat, und vielleicht noch studiert oder so, dann kann unter Umständen verweigert werden, ein Visum zu erteilen. In meinem Fall hatte ich die Erklärung direkt an die Botschaft gefaxt, und das Visum wurde nach wenigen Tagen erteilt.
Im Übrigen der Begriff "Einladung" ist in Tunesien aus dem französichen Visumerteilungsverfahren übernommen.
Re: Besuch in Deutschland#132025 07/09/200511:2907/09/200511:29
Um hier mal kurz Mißverständnisse auszubügeln: In meinem Fall handelt es sich um eine VE, für die, wie schon gesagt, ja auch alles bei der Behörde vorliegen mußte.