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Re: Besuch in Deutschland #132017
07/09/2005 07:13
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es war ja wohl von EINLADUNG die rede, nicht von VE? das sind nach meinem kenntnisstand 2 verschiedene dinge - eines ist ein hochoffizielles dokument, das geld kostet und bei der ABH erstellt wird, das andere ein mehr oder minder formloses schreiben zur vorlage bei der entsprechenden auslandsbotschaft.
correct me if i'm wrong....

Re: Besuch in Deutschland #132018
07/09/2005 07:55
07/09/2005 07:55

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In Tunesien wird die Verpflichtungserklärung meistens als Einladung bezeichnet und viele Deutsche übernehmen das dann so. Mit einem handschriftlichen Zettel wird wohl niemand hier einreisen dürfen, oder vielleicht doch?

Re: Besuch in Deutschland #132019
07/09/2005 08:08
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also im libanon wird für touristenvisa nur eine einladung verlangt. VE nur bei längerfristigen aufenthalten.

Re: Besuch in Deutschland #132020
07/09/2005 08:29
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es ist definitiv so, das für Touristenvisa die VE verlangt wird und um diese zu erhalten muß man Personalausweis oder Pass vorlegen sowie Gehaltsnachweis. Anders ist das gar nicht möglich, und ich kann mir nicht vorstellen, inwiefern da was gefälscht werden kann. [nixweiss1]

Re: Besuch in Deutschland #132021
07/09/2005 08:34
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[Durcheinander] scheinbar kann da jede botschaft machen was sie will?

Re: Besuch in Deutschland #132022
07/09/2005 08:58
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Ja, sieht so aus. Von wann ist denn der kenntnisstand bei dir über den libanon, vielleicht isses da jetzt auch so??

Re: Besuch in Deutschland #132023
07/09/2005 09:01
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das letzte mal so vor ca. 3 wochen

Re: Besuch in Deutschland #132024
07/09/2005 10:59
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Es würde mich wundern wenn die Deutsche Botschaft in Tunesien machen würde, was sie wolle. Meine Erfahrungen sind dass sie sachlich und sehr kompetent sind.

Ich hatte Ende 2004 so eine "Einladung" nach Tunesien geschickt. Es ist eigentlich eine VE, vordrucke gibt es bei den Ausländerbehörden, die die Einkommensverhältnisse (Nachweis der letzten 3 Monaten) und Lebensraum (Anmeldebestädigung bei dem Einwohnermeldeamt). Wenn man z.B. eine sehr kleine Wohnung hat, und vielleicht noch studiert oder so, dann kann unter Umständen verweigert werden, ein Visum zu erteilen.
In meinem Fall hatte ich die Erklärung direkt an die Botschaft gefaxt, und das Visum wurde nach wenigen Tagen erteilt.

Im Übrigen der Begriff "Einladung" ist in Tunesien aus dem französichen Visumerteilungsverfahren übernommen.

Re: Besuch in Deutschland #132025
07/09/2005 11:29
07/09/2005 11:29
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Noelle Offline
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Um hier mal kurz Mißverständnisse auszubügeln: In meinem Fall handelt es sich um eine VE, für die, wie schon gesagt, ja auch alles bei der Behörde vorliegen mußte.

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