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Was bringt ein Widerspruch???? #134731
26/10/2005 13:48
26/10/2005 13:48
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Hessen
Schnucki Offline OP
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Schnucki  Offline OP
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Hallo.....

Hat jemand von euch schon mal einen widerspruch (remonstration) bei der Botschaft eingelegt,weil das Visum abgelehnt wurde????

Wie sind eure erfahrungen????
Lohnt sich das?
Wem wurde das Visum danach erteilt???

Freu mich auf antworten...... [daumen]

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134732
26/10/2005 14:21
26/10/2005 14:21
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Doreen Offline
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Doreen  Offline
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würde mich auch mal interessieren. Und wenn wir grad beim Thema sind, heißt das Remonstration oder kann man auch Opposition schreiben? Oder ist das wurscht??
Danke auch!

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134733
26/10/2005 14:29
26/10/2005 14:29
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Gummizelle
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dschadda Offline
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dschadda  Offline
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Gummizelle
Googel mal unter "Beispieltext für Remonstration", da ist ein schicker Musterbrief.

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134734
26/10/2005 20:10
26/10/2005 20:10
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Ursel Offline
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Ursel  Offline
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Hallo Schnucki,
bei meinem Freund wurde das Besuchsvisum auch erst abgelehnt.Wir hatten per Fax Widerspruch eingelegt. Auf die Antwort warten wir heute noch.Dann hatte ich eine Mail ans Konsulat geschickt, und dort um Antwort für das Ablehnungsvisum gebeten. Am nächsten Tag hatte ich schon eine Rückmail mit der Bitte mein Freund solle sich nochmals im Konsulat vorstellen. Ich hatte dann bei dieser Dame angerufen, und mir wurden auch einige Fragen gestellt, wie z. B. ob wir vorhätten die Freundschaft zu vertiefen u.s.w. Mein Freund bekam also einen persönlichen Termin, und mußte auch einige persönlichen Fragen beantworten. Die Nerven haben verrückt gespielt. Jetzt ist er die 2. Woche bei mir, und fliegt Samstag wieder zurück. Der Anfang ist also gemacht, auch wenn es nur 2 Wochen waren.Kämpfen lohnt also. Meine Geschichten kannst du aber auch im Forum nachlesen. Dort ist alles noch mehr beschrieben. Ich wünsche Euch viel Glück, und nicht so schnell aufgeben.
Liebe Grüße
Ursel

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134735
26/10/2005 21:55
26/10/2005 21:55

A
Anonym
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hallo ursel, ich glaube, das ist bei schnucki doch ein bischen was anderes. sie ist ja schon verheiratet, und ihr mann hat eine ablehnung bekommen......

sag mal schnucki, hast du anwaltlich schon was unternommen?

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134736
27/10/2005 06:23
27/10/2005 06:23

A
Anonym
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Hallo Schnucki,
wie du ja weißt, wurde auch bei uns das Visum auf Familienzusammenführung abgelehnt- aus anderen Gründen wie bei euch, aber das ist hier nebensächlich.

Die Frage, die sich uns allerdings niemals gestellt hat war, ob es sich lohnt, dagegen in Widerspruch zu gehen!!!

Ihr habt (vermutlich) aus Liebe geheiratet und wollt hier zusammen leben, also bleibt euch keine andere Wahl, als zu remonstrieren! Tätet ihr das nicht, wäre es doch wohl für jeden Außenstehenden klar, dass euch nicht wirklich etwas an dieser Beziehung liegt, oder?

Ich würde an deiner Stelle schnellstens auf die Ablehnung reagieren. Ich weiß nicht, inwiefern dein Mann dazu in der Lage ist sich auf deutsch auszudrücken,dann kannst auch du in euer beider Namen ein Schreiben aufsetzen.

Irgendwo hattest du den Grund der Ablehnung geschrieben...zu beweisen, dass dem nicht so ist, dürfte allerdings schwierig sein.

Wenn die 2. Ablehnung gekommen ist, dann bleibt euch nur noch die Klage- einen anderen Weg gibt es nicht! Hier müßt ihr eine 4- Wochen- Frist einhalten, in dieser Zeit muß schriftlich eine Information an das Verwaltungsgericht gegangen sein.(siehe Rechtsmittelbelehrung am Ende des abschlägigen Bescheides)

Am besten,ihr macht das alles über einen Anwalt..

Ich kenne bislang niemanden, der ohne gerichtlichen Beschluß seine Interessen durchsetzen konnte..aber vielleicht melden sich ja hier noch einige!?

Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen für eurem weiteren Weg- es wird langwierig und mühsam, das spüre ich am eigenen Leib!

Aber ich bin ein unverbesserlicher Optimist und glaube an uns, deshalb weiß ich, dass wir es schaffen werden.

Alles Liebe für dich,
Anty [Winken]

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134737
27/10/2005 08:24
27/10/2005 08:24
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CapeCoral Offline
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Darf ich mal fragen inwas für einen finanziellen Rahmen dieses fällt? Also, das alles über den Anwalt und das Gericht laufen zu lassen?

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134738
27/10/2005 13:51
27/10/2005 13:51
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Schnucki Offline OP
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Schnucki  Offline OP
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Also.....das würde mich auch mal interessieren,was der Anwalt kostet???
Ich bekomme nur Hartz4,vielleicht hab ich ja einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe????

@ loreena:
Ich habe sofort einen Widerspruch geschrieben und diesen auch ausreichend begründet.
Wir haben aber immer noch keine antwort von der botschaft.
Ich frage deshalb,ob so etwas was bringt????
Können wir doch noch auf ein Visum hoffen???? [hilfe]

Sobald die Antwort von der Botschaft da ist,werde ich euch berrichten....

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134739
27/10/2005 13:55
27/10/2005 13:55
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carrie Offline
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aus welchem grund wurde denn das visum abgelehnt schnucki?

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134740
27/10/2005 14:28
27/10/2005 14:28

A
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@Schnucki: Wann hast du denn den Widerspruch eingelegt? Eine Entscheidung darüber kann ziemlich lange dauern. Schon einmal überlegt, bei deiner Ausländerbehörde nachzufragen, weshalb der Antrag abschlägig beschieden wurde?

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134741
27/10/2005 14:41
27/10/2005 14:41
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Da wo es am schönsten ist...
Nashua Offline
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Ich weiss nur von einer Freundin, dass sie ein Besuchervisum beantragte, dann abgelehnt wurde. Nochmals Antrag gestellt, dann hats geklappt...

Aber ich dachte, ein Visum auf Famiienzusammenführung könne man nicht ablehnen ?

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134742
27/10/2005 17:10
27/10/2005 17:10

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Bei Verdacht auf Scheinehe schon. Hast du den Thread "27-Jähriger Tunesier ..." nicht gelesen?

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134743
27/10/2005 17:13
27/10/2005 17:13
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Da wo es am schönsten ist...
Nashua Offline
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Nein, hab ich nicht... werd ihn suchen gehn...

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134744
27/10/2005 17:29
27/10/2005 17:29

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Wir habe damals nach dem 1. Widerspruch zwei Wochen warten müssen, Schnucki...allerdings konnte wir den Brief in Tunesien direkt einstecken und hatten so nicht den langen Postweg!

Visa auf Familienzusammenführung können schon abgelehnt werden, nicht nur, wenn der Verdacht einer Scheinehe vorliegt! Oftmals sind es nur Vermutungen der Behörden, die können dann nur über das Verwaltungsgericht ausgeräumt werden.

Ich hab keine Ahnung Miri, was das dann im Endeffekt kostet! Aber zwischen 1000- 2000 Euro wirds schon liegen, je nach Aufwand eben..

Ob du mit Hartz VI Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe hast, glaub ich nicht...nicht du klagst hier gegen den Bescheid, sondern der von euch beauftragte Rechtsanwalt im Namen deines Mannes! Und da er hier in Deutschland keinen Anspruch auf Beihilfe hat, werdet ihr die Kosten sicher selbst tragen müssen..

Liebe Grüsse,
Anty

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134745
27/10/2005 17:36
27/10/2005 17:36
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Ablehnungen von Visumanträgen
Eine Ablehnung erfolgt in der Regel ohne Begründung, da die Versagung eines Visums gemäß § 77 Absatz 2 AufenthG weder einer Begründung noch einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf. Aus Datenschutzgründen ist es nicht möglich, dem Einladenden die Ablehnungsgründe mitzuteilen.

Die Zuständigkeit in Visumsangelegenheiten liegt ausschliesslich bei der Botschaft.
Diese hat bei der Erteilung von Besuchsvisa die ausländerrechtlichen Bestimmungen zu Grunde zu legen.

Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller unmittelbar beim Verwaltungsgericht Berlin Klage führen.
Es ist jedoch empfehlenswert, wenn der Antragsteller zunächst gegenüber der Botschaft remonstriert, d. h. widerspricht. Dies sollte schriftlich erfolgen und nach Möglichkeit nähere Hintergründe über die geplante Reise beinhalten (z.B. Beziehung zum Einladenden, Zweck der Reise). Die Auslandsvertretung wird den Antrag dann erneut prüfen. Hält die Auslandsvertretung an der Ablehnung fest, werden dem Antragsteller die dafür ausschlaggebenden Gründe schriftlich mitgeteilt. Diese Ablehnung wird zudem mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

Beachten Sie, dass gemäß § 83 AufenthG Ablehnungen von Visa zu touristischen Zwecken unanfechtbar sind.

_________________________________________________
Hallo,
wichtig ist das du schriftlich mit deinem Freund Widerspruch auf bei der Botschaft einlegst.
Hier sollte auch ganz klar und deutlich begründet werden, warum er dich besuchen möchte und das er gewillt ist wieder auszureisen.

Wenn er schon einmal ein Visa bekommen hatte, sollte man dies in dieses Schreiben rein schreiben und dies aufzeigen das er wieder nach Tunesien zurück geflogen ist.

Man kann damit Erfolg haben, man sollte dies auch auf alle Fälle versuchen.

Claudia

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134746
27/10/2005 17:42
27/10/2005 17:42

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Bei Schnucki geht es aber um ein Familienzusammenführungsvisa, Claudia..

Da liegen die Dinge etwas anders! [Winken]

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134747
27/10/2005 17:46
27/10/2005 17:46
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Das weiß ich und trotzdem sollte man dies so aufzeigen ich habe ihr auf die PN die ich dazu bekommen habe geantwortet.

Ein Anwalt welcher in dieser Sache helfen kann, und welchen ich empfehlen kann ist:

Maître Mohamed Ben-Amor
Alte Landstr. 14
D- 22949 Ammersbek
Tel. +49 (0) 4532 21577
Fax. +49 (0) 4532 268896
Email: info@ben-amor.com
http://www.ben-amor.com

Claudia

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134748
27/10/2005 17:50
27/10/2005 17:50

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Zitat:
Hier sollte auch ganz klar und deutlich begründet werden, warum er dich besuchen möchte und das er gewillt ist wieder auszureisen.


Claudia,das Thema steht ja wohl nach einer Hochzeit nicht mehr zur Debatte,oder?

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134749
27/10/2005 17:53
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Hallo,
ja da hast du recht, damit meinte ich mehr das er gewillt war auszureisen wenn er schon einmal da war.
So wie ich dies auch zu vor begründete. Hatte mich da falsch ausgedrückt.

Danke für deinen Hinweis dazu.

Claudia

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134750
27/10/2005 17:54
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Claudia, PN bedeutet meines Wissens: persönliche Nachricht, wenn dich jemand nicht öffentlich fragen möchte, dann schickt er dir eine PN.
Doch sicher nicht, damit du dann öffentlich verkündest, das du eine bekommen hast?
Oder sehe ich das falsch?

Anty, nun sei doch nicht immer so besserwisserisch [Schüchtern]

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134751
27/10/2005 17:55
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Und Doreen wo liegt dein Problem?

Claudia

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134752
27/10/2005 17:59
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hab ich doch geschrieben, [Durcheinander]
aber gern nochmal: warum du veröffentlichst, das dir jemand ne PN geschrieben hat?

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134753
27/10/2005 18:02
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hallo,
Doreen auch noch einmal für dich, dies schrieb ich in meiner Antwort, das ich weiß das es um eine Familienzusammenführung geht, da man mir dies in einer PN schrieb.

So steht es auch da.

Claudia

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134754
27/10/2005 18:17
27/10/2005 18:17

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@ Doreen,

schön, dich zu lesen!

Sorry, wenn es so für dich rüber kam- aber hier darf jeder seine Empfindungen äussern und grad heute ist mir auch danach.. [Breites Grinsen]

Ausserdem war es schlichtweg falsch, was da stand. Mein Mann war vorher auch schon per Besuchsvisum in D und ist freiwillig zurückgekehrt..aber das hat einfach mal nichts mit einer Ablehnung für besagtes Visa zu tun und würde auch die Chancen darauf nicht erhöhen!

Warum stellt man denn ein Visum auf Familienzusammenführung, Claudia? [Durcheinander]

Re: Was bringt ein Widerspruch???? #134755
27/10/2005 18:24
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Zitat:
schön, dich zu lesen!

Dito Anty [Winken]

Claudia, ich gebs auf, aber trotzdem danke für deine Antwort.

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