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Re: Was bringt ein Widerspruch????
#134736
27/10/2005 06:23
27/10/2005 06:23
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
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Hallo Schnucki, wie du ja weißt, wurde auch bei uns das Visum auf Familienzusammenführung abgelehnt- aus anderen Gründen wie bei euch, aber das ist hier nebensächlich. Die Frage, die sich uns allerdings niemals gestellt hat war, ob es sich lohnt, dagegen in Widerspruch zu gehen!!!Ihr habt (vermutlich) aus Liebe geheiratet und wollt hier zusammen leben, also bleibt euch keine andere Wahl, als zu remonstrieren! Tätet ihr das nicht, wäre es doch wohl für jeden Außenstehenden klar, dass euch nicht wirklich etwas an dieser Beziehung liegt, oder? Ich würde an deiner Stelle schnellstens auf die Ablehnung reagieren. Ich weiß nicht, inwiefern dein Mann dazu in der Lage ist sich auf deutsch auszudrücken,dann kannst auch du in euer beider Namen ein Schreiben aufsetzen. Irgendwo hattest du den Grund der Ablehnung geschrieben...zu beweisen, dass dem nicht so ist, dürfte allerdings schwierig sein. Wenn die 2. Ablehnung gekommen ist, dann bleibt euch nur noch die Klage- einen anderen Weg gibt es nicht! Hier müßt ihr eine 4- Wochen- Frist einhalten, in dieser Zeit muß schriftlich eine Information an das Verwaltungsgericht gegangen sein.(siehe Rechtsmittelbelehrung am Ende des abschlägigen Bescheides) Am besten,ihr macht das alles über einen Anwalt.. Ich kenne bislang niemanden, der ohne gerichtlichen Beschluß seine Interessen durchsetzen konnte..aber vielleicht melden sich ja hier noch einige!? Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen für eurem weiteren Weg- es wird langwierig und mühsam, das spüre ich am eigenen Leib! Aber ich bin ein unverbesserlicher Optimist und glaube an uns, deshalb weiß ich, dass wir es schaffen werden. Alles Liebe für dich, Anty
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Re: Was bringt ein Widerspruch????
#134744
27/10/2005 17:29
27/10/2005 17:29
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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Wir habe damals nach dem 1. Widerspruch zwei Wochen warten müssen, Schnucki...allerdings konnte wir den Brief in Tunesien direkt einstecken und hatten so nicht den langen Postweg!
Visa auf Familienzusammenführung können schon abgelehnt werden, nicht nur, wenn der Verdacht einer Scheinehe vorliegt! Oftmals sind es nur Vermutungen der Behörden, die können dann nur über das Verwaltungsgericht ausgeräumt werden.
Ich hab keine Ahnung Miri, was das dann im Endeffekt kostet! Aber zwischen 1000- 2000 Euro wirds schon liegen, je nach Aufwand eben..
Ob du mit Hartz VI Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe hast, glaub ich nicht...nicht du klagst hier gegen den Bescheid, sondern der von euch beauftragte Rechtsanwalt im Namen deines Mannes! Und da er hier in Deutschland keinen Anspruch auf Beihilfe hat, werdet ihr die Kosten sicher selbst tragen müssen..
Liebe Grüsse, Anty
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Re: Was bringt ein Widerspruch????
#134745
27/10/2005 17:36
27/10/2005 17:36
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Joined: May 2001
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Ablehnungen von Visumanträgen Eine Ablehnung erfolgt in der Regel ohne Begründung, da die Versagung eines Visums gemäß § 77 Absatz 2 AufenthG weder einer Begründung noch einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf. Aus Datenschutzgründen ist es nicht möglich, dem Einladenden die Ablehnungsgründe mitzuteilen.
Die Zuständigkeit in Visumsangelegenheiten liegt ausschliesslich bei der Botschaft. Diese hat bei der Erteilung von Besuchsvisa die ausländerrechtlichen Bestimmungen zu Grunde zu legen.
Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller unmittelbar beim Verwaltungsgericht Berlin Klage führen. Es ist jedoch empfehlenswert, wenn der Antragsteller zunächst gegenüber der Botschaft remonstriert, d. h. widerspricht. Dies sollte schriftlich erfolgen und nach Möglichkeit nähere Hintergründe über die geplante Reise beinhalten (z.B. Beziehung zum Einladenden, Zweck der Reise). Die Auslandsvertretung wird den Antrag dann erneut prüfen. Hält die Auslandsvertretung an der Ablehnung fest, werden dem Antragsteller die dafür ausschlaggebenden Gründe schriftlich mitgeteilt. Diese Ablehnung wird zudem mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.
Beachten Sie, dass gemäß § 83 AufenthG Ablehnungen von Visa zu touristischen Zwecken unanfechtbar sind.
_________________________________________________ Hallo, wichtig ist das du schriftlich mit deinem Freund Widerspruch auf bei der Botschaft einlegst. Hier sollte auch ganz klar und deutlich begründet werden, warum er dich besuchen möchte und das er gewillt ist wieder auszureisen.
Wenn er schon einmal ein Visa bekommen hatte, sollte man dies in dieses Schreiben rein schreiben und dies aufzeigen das er wieder nach Tunesien zurück geflogen ist.
Man kann damit Erfolg haben, man sollte dies auch auf alle Fälle versuchen.
Claudia
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Re: Was bringt ein Widerspruch????
#134747
27/10/2005 17:46
27/10/2005 17:46
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Joined: May 2001
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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Das weiß ich und trotzdem sollte man dies so aufzeigen ich habe ihr auf die PN die ich dazu bekommen habe geantwortet. Ein Anwalt welcher in dieser Sache helfen kann, und welchen ich empfehlen kann ist: Maître Mohamed Ben-Amor Alte Landstr. 14 D- 22949 Ammersbek Tel. +49 (0) 4532 21577 Fax. +49 (0) 4532 268896 Email: info@ben-amor.com http://www.ben-amor.comClaudia
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Re: Was bringt ein Widerspruch????
#134748
27/10/2005 17:50
27/10/2005 17:50
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Anonym
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Anonym
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Zitat: Hier sollte auch ganz klar und deutlich begründet werden, warum er dich besuchen möchte und das er gewillt ist wieder auszureisen.
Claudia,das Thema steht ja wohl nach einer Hochzeit nicht mehr zur Debatte,oder?
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Re: Was bringt ein Widerspruch????
#134755
27/10/2005 18:24
27/10/2005 18:24
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Doreen
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Berlin
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Zitat: schön, dich zu lesen!
Dito Anty
Claudia, ich gebs auf, aber trotzdem danke für deine Antwort.
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