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Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138549
05/02/2006 12:18
05/02/2006 12:18
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Avalona Offline OP
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Hi ihr Lieben,
also da hat mir doch gestern meine Mutter erzählt, sie habe im Fernsehen gehört (sie hört allerdings viel im Fernsehen, aber oft nicht richtig) es gäbe ein ganz neues Gesetz bzgl. der Familienzusammenführung. Und in Zukunft sei die Heirat mit einem Ausländer kein Grund mehr einen Ausländer nach Deutschland zu holen. Man müsse dann eben als deutscher Ehepartner das Land verlassen, wenn man mit dem Ehemann leben möchte. Das kann doch nicht sein, oder? Hat irgend jemand eine Ahnung, was sie da wieder gehört hat oder was gemeint sein kann? LG

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138550
05/02/2006 12:41
05/02/2006 12:41
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SimoneDiaz Offline
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Weitere Änderungen zum Aufenthaltsgesetz:

Punkt 17 des Änderungsgesetzes äußern. Darin heißt es: „17. § 28 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „§ 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Absatz 2 Satz 1 sind in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 anzuwenden.“ In Punkt 19 des Änderungsgesetzes wird des Paragraph 30 neu geregelt. Demgemäß kann ein Zuzug zu in der BRD lebende Ausländer und gemäß Punkt 17 auch zu Deutschen Ehepartnern nur dann erfolgen, wenn der ausländische Ehegatte mindestens 21. Jahre alt ist und die deutsche Sprache so gut beherrscht, dass er nicht an einem Integrationskurs teilnehmen muss.

Der zweite Satz des Punktes 17 des Änderungsgesetzes scheint hingegen noch wesentlich folgenschwerer. Dass zukünftig nur noch ausländische Ehegatten eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie im Ausland ausreichend Deutsch gelernt haben, hat die Folge, dass Deutsche ein Eheleben in Deutschland nur noch mit denjenigen ausländischen Ehegatten führen dürfen, die die Möglichkeit haben in ihren Heimatländern Deutsch zu lernen. Durch diese Regelung werden all diejenigen diskriminiert, die im Ausland keine Möglichkeit haben Deutsch zu lernen. Leider leben nicht alle ausländischen Ehepartner in Metropolen reicher Industrieländer, in denen ein entsprechendes Angebot vorhanden ist. Würde dieser Gesetzesentwurf in der vorgelegten Form verabschiedet werden, so würde dies bedeuten, dass deutsche Staatsbürger in letzter Konsequenz, wenn sie nicht selbst auswandern möchten, sich nur noch in Personen verlieben dürften, die in Ländern mit einer entsprechenden Infrastruktur leben.

Info: info4alien.de

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138551
05/02/2006 12:56
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Eigentlich war es ja klar, dass einiges geändert wird in Zukunft da Rot/Grün nicht mehr an der Regierung ist!

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138552
05/02/2006 14:04
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@ Simone
Dann aber fix! [Wink]

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138553
05/02/2006 14:40
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Vor Mitte des Jahres tritt da mal gar nichts in Kraft, hab also noch Zeit [Wink]

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138554
05/02/2006 15:56
05/02/2006 15:56
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[Eek!] Hilfe.
Soll dieses Gesetz wirklich kommen also steht das schon 100% fest????
Ich kanns ja gar nicht glauben okay mein schatz kann zwar schon Deutsch aber trotzdem nicht perfekt, also man hört dass er kein Muttersprachler ist....
Die kommen auf immer blödere gesetze....

Weis einer wo man sich da genau informieren kann ??

LG Anja

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138555
06/02/2006 00:19
06/02/2006 00:19
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sasa Offline
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Wow.das werden ja drastische maßnahmen!
Also mir war auch klar,dass die Gesetze sich mit der neuen Regierung ändern wrden,aber so?
Das ist schon der Hammer und im Grunde fehlen mir die Worte!Da kann ich ja froh sein,dass ich schon verheiratet bin!
Hat jemand noch mehr Infos zu den neuen Gesetzen und ab wann werden sie in kraft treten?

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138556
06/02/2006 11:05
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Das hört sich wie ein KLARE verstoß gegen das G.Gestz §6 Familie soll geschutzt und nicht verhindert [hammer] [hammer] [hammer] 3Hammer von mir

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138557
06/02/2006 14:31
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Ist das in den USA nicht auch so?

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138558
07/02/2006 12:20
07/02/2006 12:20
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Tja, so kann es gehen.
Statt dessen werden wir aber noch weitere deutsche Staatsbürger bekommen, die zwar gleich einen deutschen Pass bekommen, aber noch kein einziges Wort deutsch sprechen.

Wobei auch bei der Familienzusammenführung sehr viel Schindluder getrieben wurde, so konnte es auch nicht bleiben.

Es könnte ja die Möglichkeit bestehen, dass der Verlobte erst mal 3 Monate hier her kommt und einen Sprachkurs belegt.

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138559
07/02/2006 12:41
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Und wann beherrscht man die Sprache so gut, dass man nicht an einem Integrationskurs teilnehmen muss? Mein Freund versteht fast alles und ich rede mittlerweile mit ihm wie mit einem Deutschen und er hat auch einen guten Vokabelschatz. Nur hapert es an der Grammatik, vor allem bei der richtigen Konjugation der Verben. Braucht man dann einen Integrationskurs und vor allem wer prüft das nach und wie? Wei0 denn jemand wann dieses Gesetz verabschiedet werden soll?

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138560
08/02/2006 01:07
08/02/2006 01:07
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Maintal
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Maintal
Hallo Zusammen,

mag jetzt nicht die ganze Verordnung hier herein kopieren, aber wer genaueres zum Thema Integrationskurs wissen will, sollte mal bei aufenthaltstitel.de nachschauen!

Liebe Grüsse

Chrissie

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138561
09/02/2006 19:14
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schaf Offline
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@manuela

hast du zufällig schon ne Antwort auf deine Fragen? Die würden mich nämlich auch interessieren...

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138562
09/02/2006 21:28
09/02/2006 21:28
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@creeks: Leider nicht. Ich hoffe immer noch dass jemand mehr weiß, denn die Links machen mich auch nicht so recht schlauer. Außerdem würde ich gerne wissen ob das schon beschlossene Sache ist und wenn ja, wann es in Kraft tritt. Eine Freundin von mir (verheiratet mit einem Algerier) meinte, der Ausländer bekäme einen Zeitungsausschnit vorgelegt und müsse diesen fehlerfrei lesen können und anschließend den Inhalt wiedergeben. Weiß nicht ob das stimmt, aber ich glaube das ist ziemlich schwierig. [Roll Eyes] LG

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138563
09/02/2006 21:57
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@Manuela1611
ich war Gestern beim A.Behörde und habe eine Broschüre über Integrationskurs für Zuwanderer/innen mitgenommen. Aber du kanst auch unter dieses Link mehr erfahren:
http://www.bamf.de/cln_043/nn_566316/DE/DasBAMF/Aufgaben/aufgaben-node.html__nnn=true

[winken1]

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138564
10/02/2006 02:04
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schaf Offline
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oh mann... na dann bleibt uns wohl nur abzuwarten [Roll Eyes]

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138565
10/02/2006 10:49
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Also irgendwie kann ich dieses Änderungsgesetz das SimoneDiaz anführt unter dem Link auch nicht finden. Und bei Verpflichtung zum Integrationskurs steht: "...wenn er sich nicht in deutscher Sprache auf einfache Art in mündlicher Weise verständigen kann..." Das lässt natürlich viel Ermessensspielraum. Ich rede mit meinem Schatz nur Deutsch, manchmal langsam oder mit Wiederholung, aber wir können uns normal unterhalten und haben es noch immer geschafft, alle wichtigen Dinge zu klären. Deshalb bin ich mir trozdem nicht sicher, ob er den Inhalt eines Zeitungsausschnittes wiedergeben kann und außerdem habe ich ihn mit diesem Gesetz jetzt schon ganz kirre gemacht... [Frown]

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138566
10/02/2006 11:23
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Soweit ich es weis und mal im Internet gelesen habe, sollte er ein gewissen Stadium ich glaube B1, [Big Grin] was jetzt keinem etwas sagt, dass sind einfach so Grundsachen in der er sich im Alltag alleine verständignen kann z.b. beim enkaufen oder Wohnungssuche, Arbeitssuche....


LG Anja

Vielleicht fine ich den link ja auch noch....

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138567
10/02/2006 11:37
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Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138568
10/02/2006 11:43
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Danke Simone, hab es auch schon gefunden. Die Diskussionen dort sind sehr interessant. Ich hoffe dennoch es wird letztendlich nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird... [Roll Eyes]

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138569
10/02/2006 11:48
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Hmm, also gerade habe ich von meinem Schatz eine lange SMS bekommen, da merkt man außer einem kleinen Fehler nicht, dass sie kein Deutscher geschrieben hat. Das müsste doch zur normalen Verständigung reichen? Aber ist ja auch egal. Ändert nichts an diesem behämmerten Gesetzesentwurf und der Ungerechtigkeit...

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138570
10/02/2006 12:05
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Es wird nicht nur immer heißer gegessen werden ... das Essen wird in Zukunft flambiert! Wir werden immer stärker von den USA beeinflusst, was das bedeutet brauche ich hier nicht näher zu erläutern. Aber ich denke schon, dass es in Zukunft nicht einfacher wird, ganz im Gegenteil, in Bezug auf neue Gesetzte für Ausländer etc.

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138571
10/02/2006 12:07
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Jetzt habe ich mir gerade nochmal diesen Gesetzesentwurf (http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_Synopse_AendG_ZuwG.pdf)durchgelesen. Wenn ich das richtig verstehe, bezieht sich das mit den Deutschkenntnissen doch darauf, wenn man selber hier in Deutschland als Ausländer lebt und dann einen ausländischen Ehegatten durch Familienzusammenführung herholen möchte, oder nicht? [nixweiss1]

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138572
10/02/2006 12:50
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Also mein Freund macht jetzt einen Deutschkurs beim GOethe-Institut Tunis, 180 Stunden insgesamt, jede Woche 12. Nennt sich Intensivkurs und danach hat er erst A2! [Eek!] Der Kurs kostet mit Bücher 600TND. Was machen bitte diejenigen, die sich nicht 2 solcher Kurse leisten können (wie soll mans sonst lernen, wenn man nichts mit deutschen Touristen zu tun hat?!)?! Das ist doch unmöglich! Zu deinem letzten Beitrag Manuela- ich glaub nicht, dass das nur Ausländer in DEutschland betrifft. Zumindest wurde mir was andres gesagt, aber ich les das auch nochmal durch...

Re: Neues Gesetz wg. Familienzusammenführung? #138573
10/02/2006 12:54
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Ist A2 denn mehr als B1? Oder was heißt das überhaupt? Nach soviel Unterricht kann man doch mehr als die nötigste Verständigung. Und davon ist doch im Gesetz die Rede...

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