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Einbruch in Ferienwohnungen
#159005
24/07/2003 19:50
24/07/2003 19:50
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Joined: Nov 2002
Beiträge: 129 Hannover
kaya
OP
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OP
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Joined: Nov 2002
Beiträge: 129
Hannover
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Ich weiß, dass ict so kurz vor meiner Abreise, ´ne ziemlich eigenwillige Frage, die mir aber momentan durch den Kopf schießt, nachdem ich Dhakers Beitrag zum Thema "Reisepass" gelesen habe. Während meiner bisherigen aufenthalte in T. habe ich beobachtet, dass Sami das Haus von seinem Bruder öfters "bewachte", aus Angst, dass eingebrochen wird. Auch hat er selbst schon einen Einbrecher in die Flucht geschlagen. Jetzt blitzt es durch meinen Kopf, da ich ja auch in den "Genuß" einer angemiteten Wohnung komme:" Das spricht sich doch sicher rum, dass ich dort wohne. Was ist, wenn ich am Strand bin? Abends unterwegs?" Ich weiss, das wirkt nun sehr überängstlich,- habt Ihr da schon Erfahrungen mit Appartements gesammelt. Danke für eine Antwort, lieben Gruß Kaya
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Re: Einbruch in Ferienwohnungen
#159011
25/07/2003 11:11
25/07/2003 11:11
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
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Falls du deinen Paß verlieren solltest oder eben er gestohlen wurde bitte dies beachten und machen:
Deutsche Botschaft in Tunis ist deine Adresse in diesen Sachen:
Konsularabteilung Die Aufgaben der Konsularabteilung sind vergleichbar mit denen einer Stadtverwaltung oder eines Landratsamts in Deutschland. Beurkundungen, Beglaubigungen, Beschaffung von Personenstandsurkunden, Passangelegenheiten, Todesfälle, Nachlassfragen, Familienzusammenführungen, Legalisationen und Ausstellung von Sichtvermerken/Aufenthaltserlaubnissen gehören zu dem breiten Spektrum an Tätigkeiten.
Hier werden aber auch Rechtshilfefälle für in Not geratene Deutsche im Gastland bearbeitet, sowie Inhaftiertenbetreuung oder Heimführungen veranlasst. Dies alles geschieht in tiefgehender Kenntnis des allgemeinen Völkerrechts und auf Grundlage von Staatsverträgen und internationaler Gerichtsbarkeit.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Stand: Mai 2003 Servicespektrum Konsularhilfe Was wir für Sie tun können
bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet oder einen vorläufigen Paß zur Weiterreise in ein Drittland ausstellen
bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zuhause vermitteln
schnelle Überweisungswege aufzeigen (z.B.: telegrafische Postüberweisung an Western Union Büros in Tunesien)
bei Bedarf eine unverbindliche Liste einiger im Amtsbezirk der Botschaft zugelassenen Rechtsanwälte und Übersetzer benennen
im Falle einer Inhaftierung die anwaltliche Vertretung vermitteln, Angehörige unterrichten und Besuche sowie Betreuung in der Haftanstalt vornehmen
bei Vermißtenfällen Nachforschungen veranlassen
bei Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Überführung des Leichnams mitwirken
bei Kindesentführungen Hilfestellungen bei der Aufenthaltsermittlung der Kinder leisten, Kontakte herstellen und über die rechtliche Situation in Tunesien beraten.
Was wir nicht können
Führerscheinersatzpapiere oder Personalausweise ausstellen
Fragen zu Lohn- oder Einkommenssteuer beantworten
bei Sozialhilfe- oder Rentenansprüchen beraten
in laufende Gerichtsverfahren eingreifen oder tunesischen Behörden Weisungen erteilen
anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten
Hotelschulden oder Krankenhausrechnungen bezahlen
bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden
die extrem hohen Kosten einer Such- oder Rettungsaktion übernehmen
Claudia
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