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Verschiedene Möglichkeiten eines Studienaufenthalts im Ausland #101716
16/01/2003 10:04
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Verschiedene Möglichkeiten eines Studienaufenthalts im Ausland

http://www.uni-karlsruhe.de/~aaa/deutsch/studimaus/verschiedene.html

Verschiedene Möglichkeiten eines Studienaufenthalts im Ausland

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, einen Teil des Studiums im Ausland zu verbringen. Wer eine dieser Möglichkeiten erwägt, sollte sich zunächst einmal vom Akademischen Auslandsamt oder dem Auslandsbeauftragten seiner Fakultät beraten lassen.

Im einzelnen wird auf folgende Möglichkeiten hingewiesen:


a) Praktika

Bei Studiengängen, die ein Praktikum einschließen, kommt der Ableistung dieses Praktikums im Ausland besondere Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere für die Ingenieurwissenschaften, die mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen, für die Fakultäten der Land- und Forstwirtschaft sowie die Ernährungswissenschaften, aber auch für Medizin und andere Fachrichtungen. Praktikantenplätze werden vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) über die folgenden örtlichen Betreuungsstellen in die Länder der Europäischen Gemeinschaft, nach USA, Kanada und in Entwicklungsländer (z.B. nach Afrika) vermittelt:

International Association for the Exchange of Students for Technical Experience (IAESTE)

Association Internationale des Etudiants en Sciences Economiques et Commerciales (AIESEC)

Westdeutscher Famulanten-Austausch (wfa)


Das Deutsche Komitee der IAESTE vermittelt Praktikantenplätze in folgenden Fachrichtungen:


Archäologie
IAESTE-Lokalkomittee Karlsruhe
Architektur
Karlstrasse 42 - 44 / Zi. 109
Bauingenieurwesen
D-76133 Karlsruhe
Bergbau
( 0721 - 608 4912
Biologie
Biologie Fax: 0721 - 608-4925
Brauwesen
Anwesend: Montags 20 - 21 Uhr
Chemie
Donnerstags 10 - 11 Uhr
Elektrotechnik

Forstwirtschaft

Gartenbau

Geodäsie

Geologie

Geophysik

Graphik/Druck

Holz- und Papiertechnik

Hüttenkunde

Informatik

Kerntechnik

Landwirtschaft

Luftfahrttechnik

Maschinenbau

Mathematik

Pharmazie

Physik

Schiffbau

Steine und Erden

Textiltechnik

Verfahrenstechnik

Wirtschaftsingenieurwesen (technisch)



Voraussetzung für die Bewerbung um einen Praktikantenplatz ist, daß vor Antritt des Praktikums mindestens zwei Studiensemester absolviert worden sind.

Das Deutsche Komitee der AIESEC vermittelt Praktika überwiegend in den Fachrichtungen

Betriebswirtschaft
AIESEC Karlsruhe
Jura
Jura Waldhornstraße 27
Volkswirtschaft
D-76131 Karlsruhe
Wirtschaftsingenieurwesen (kaufmännisch)
0721 - 608 2668
Wirtschaftswissenschaften
Anwesend: Mo - Fr 13.00 bis 14.00 Uhr

zu einem zwei- bis sechsmonatigen Ausbildungsprogramm in über 50 Ländern. Die Lokalkomitees der AIESEC werben Stellen für ausländische Studierende bei Firmen ihres Einzugsbereiches, sorgen für Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitserlaubnis, Lohnsteuerbefreiung, Unterkunft und tragen Sorge für das Betreuungsprogramm.

Der Westdeutsche Famulanten-Austausch vermittelt für Medizinstudierende, die mindestens zwei klinische Semester und eine vierwöchige Famulatur vor Antritt einer Famulatur im Ausland nachweisen können, im Rahmen des internationalen Austauschprogramms der International Federation of Medical Student Association (IFMSA) Famulantenplätze in zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern. Ausreichende englische oder französische Sprachkenntnisse müssen vorhanden sein. Es empfiehlt sich weiter, daß auch die entsprechende Landessprache beherrscht wird.

Für ein Praktikum oder eine Famulatur im außereuropäischen Ausland kann eine Reisebeihilfe beim DAAD beantragt werden. Anträge über das AIESEC oder IAESTE Lokalkomittee, mindestens zwei Monate vor Beginn des Praktikums.


b) Sprach- und Fachkurse

Zur Vertiefung bereits vorhandener Sprachkenntnisse in den Semesterferien vermittelt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) drei- bis vierwöchige Sprachkursstipendien, jedoch nicht für Englisch- und Französischkurse.

Daneben vermittelt der DAAD für Studierende der höheren Semester auch den Besuch von fachorientierten Kursen, die der wissenschaftlichen Fortbildung unmittelbar dienen und eine Dauer von einer Woche haben, im europäischen Ausland. Diese Kurse können auch finanziell gefördert werden.


c) Kurz-, Semester- und Jahresaufenthalte; verschiedene Programme

Es gibt die Möglichkeit, Kurz-, Semester- und Jahresaufenthalte im europäischen Ausland sowie in außereuropäischen Ländern durchzuführen.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert eine Reihe von Sonderprogrammen; zur Zeit können folgende Programme genannt werden:

Integriertes Auslandsstudium (fast ausschließlich nur noch außereuropäische Länder)

Jura in Genf und Lausanne

Musik und Bildende Künste/Design

Anglisten, Amerikanisten, Kanadisten und andere Geistes- und Sozialwissenschaftler nach USA und

Kanada

Ostasiatische Sprachen

Theologie in Jerusalem

Anglisten nach Großbritannien und Irland

Romanisten nach Frankreich

Politologen, Historiker und Wirtschaftswissenschaftler nach Frankreich



Die Broschüre "Studium, Forschung, Lehre - Förderungsmöglichkeiten im Ausland für Deutsche" gibt im einzelnen Auskunft über diese Programme (im Akademischen Auslandsamt oder beim DAAD direkt erhältlich).


d) Nutzung der Möglichkeiten des integrierten Auslandsstudiums
Von besonderer Bedeutung für die Förderung des Auslandsstudiums ist die Durchführung gemeinsamer Studienprogramme zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen ("Integriertes Auslandsstudium"). Im Rahmen dieses Programms verbringen jeweils kleine Gruppen des Fachbereichs einen Studienabschnitt von ein bis zwei Semestern am entsprechenden Fachbereich der ausländischen Partnerschaftshochschule. Durch das Programm "Integriertes Auslandsstudium" wird die Anrechnung der im Ausland verbrachten Studiensemester und der erbrachten Studienleistungen wesentlich verbessert. Das Programm ermöglicht deutschen Studierende ein Auslandsstudium im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen von deutschen mit ausländischen Hochschulen.

Das Programm "Integriertes Auslandsstudium" ist entwickelt worden, um vornehmlich jüngeren Studierende nach der Diplomvorprüfung oder Zwischenprüfung ein Auslandsstudium innerhalb eines fachbezogenen, festen Rahmens zu ermöglichen. Vorzugsweise werden Programme im Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften, der Biowissenschaften sowie der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften gefördert. Als Zielländer kommen außerhalb Europas vor allem die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada, aber auch andere Länder mit gut ausgebauten Hochschulen in Betracht; innerhalb Europas werden Programme des "Integrierten Auslandsstudiums" in Staaten gefördert, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören; entsprechende Programme in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft können im Rahmen des SOKRATES/ ERASMUS-Programms gefördert werden.

Die Initiative für ein Programm des "Integrierten Auslandsstudiums" geht in der Regel von einer Fakultät oder einem Fachbereich einer deutschen Universität, Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule aus. Die Hochschule trifft dann mit einer oder mehreren ausländischen Hochschulen eine Vereinbarung, in der die beteiligten Fakultäten oder Fachbereiche die Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienzeiten und erbrachten Studienleistungen bestätigen. Das Auslandsstudium wird demnach bei der Rückkehr der Studierende von der Heimathochschule voll anerkannt.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert das "Integrierte Auslandsstudium" mit Mitteln des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft. Die Förderung des DAAD besteht aus Teilstipendien und der Übernahme bestimmter Programmkosten. Die Teilstipendien werden für maximal zwei Semester vergeben. Die Teilnehmer am Programm müssen einen Teil der Lebenshaltungskosten selbst aufbringen, sei es aus eigenen, sei es aus anderen öffentlichen Mitteln. Bei "Selbstzahlern" wird z.Z. eine Eigenbeteiligung von mindestens DM 500,- monatlich zugrunde gelegt. Der DAAD zahlt ein Teilstipendium sowie eine Reisekostenpauschale und übernimmt ggf. anfallende Studiengebühren. Allerdings wird Wert darauf gelegt, daß die eigentlichen Studiengebühren ("Schulgeld") innerhalb des Programms erlassen werden.

Nach der Genehmigung des Programms durch den DAAD liegt die Auswahl der Teilnehmer am Programm ganz in den Händen der Hochschule. Bewerbungen um Teilnahme am Programm "Integriertes Auslandsstudium" sind daher nur bei der Hochschule möglich. Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Akademische Auslandsamt der Universität oder die Programmbeauftragten.

Eine besondere Form des "Integrierten Auslandsstudiums" ist die Einrichtung gemeinsamer Studiengänge durch Hochschulen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Hierbei wird ein Studium für eine bestimmte Dauer an einer ausländischen Hochschule zwingend vorgeschrieben und zugleich zum Bestandteil des Studiums an der inländischen Hochschule gemacht.

In der Fakultät für Elektrotechnik der Universität Karlsruhe wird das " Europäische Gemeinschafts-studium Elektrotechnik " mit einer französischen (ESIEE Noisy) und einer britischen Hochschule (Universität Southampton) sowie einer spanischen (Universidad Pontificia Comillas - ICAI, Madrid) durchgeführt (Informationen: A. Niessen , Akad. Auslandsamt; Prof. Dr. K. Kroschel, Inst. f. Nachrichten-technik).

Dieses Programm sieht vor, daß die Studierenden nach einem Grundstudium von drei Jahren an der Hochschule ihres Heimatlandes jeweils ein Jahr an den Partnerhochschulen der beiden anderen beteiligten Länder studieren. Die Studierenden erhalten nach erfolgreichen Abschluß ihres Studiums den an ihrer Heimathochschule üblichen akademischen Grad (Diplom), daneben ein dreisprachiges Zertifikat, das von allen drei beteiligten Hochschulen unterzeichnet wird.

Weiter wird in der Fakultät für Elektrotechnik (Institut für Automation und Robotik, Prof. Kienke, Prof. Kroschel, Frau Müller-Klumpp) gemeinsam mit dem Institut National Polytechnique in Grenoble (INPG) ein Studiengang mit einer Doppeldiplomierung angeboten.

Die Fakultät für Maschinenbau (Institut für Technische Mechanik, Prof. Mesch, Frau Hornik) bietet einen gemeinsamen Studiengang mit einer Doppeldiplomierung in Zusammenarbeit mit der Ecole Nationale Supérieure des Arts et Métiers (ENSAM) an.

Weitere deutsch-französische Studiengänge mit Doppeldiplomierung werden in der Fakultät für Physik (Prof. Dr. Engelhardt) und der Fakultät für Informatik (Prof. Dr. Calmet) angeboten; das jüngste Kind dieser Art ist das gemeinsame deutsch-französische Diplom in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, ebenfalls mit Grenoble.


e) SOKRATES/ ERASMUS
Programm der Europäischen Gemeinschaft zur Förderung von Studierenden-mobilität und Zusammenarbeit im Hochschulbereich (Erasmus = European Action Scheme for the Mobility of University Students)

Besonders bedeutsam ist die "Internationalisierung des Studiums" im europäischen Bereich. Ausgehend von dem Leitziel eines "Europas der Bürger", wie es der Rat der Europäischen Gemeinschaft formuliert hat, hat gerade das Land Baden-Württemberg der Förderung der Kooperation von baden-württembergischen Hochschulen mit Hochschulen in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft besondere Bedeutung beigemessen. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat die Zahl der Studierenden aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft an baden-württembergischen Hochschulen in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen ebenso wie die Zahl der Studierenden von Hochschulen des Landes, die einen Teil ihres Studiums im Ausland verbringen.

Eine wesentliche Verstärkung des Studierendenaustausches mit Hochschulen in den Ländern der Europäischen Union ( sogar des EWR) wird durch "Erasmus" – jetzt "SOKRATES/ ERASMUS -, das EU-Programm zur Förderung der studentischen Mobilität, erzielt; es ist bei den baden-württembergischen Hochschulen auf starke Resonanz gestoßen. Zur Durchführung dieses Programms werden von der Europäischen Gemeinschaft erhebliche Mittel bereitgestellt; damit soll ein Netzwerk gemeinsamer Studienprogramme aufgebaut und Mobilitätszuschüsse an Studierende gezahlt werden können.

Näheres siehe unter Kapitel 9, SOKRATES/ ERASMUS-Programme der Universität Karlsruhe


f) Fremdsprachenassistenten

Für Studierende der neueren Sprachen und anderer Geisteswissenschaften vermittelt der Pädagogische Austauschdienst in eine Reihe europäischer Länder sowie nach USA, Kanada, Australien und Neuseeland Stellen als Fremdsprachenassistenten an ausländischen Sekundarschulen. Die Bewerber für europäische Länder sollten nach Möglichkeit die Zwischenprüfung abgeschlossen haben. Die Stellen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Neuseeland und Australien sind Bewerbern mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt vorbehalten. Die deutschen Fremdsprachenassistenten sind in der Regel im Ausland zwischen neun und elf Monate lang tätig.

Die Fremdsprachenassistentenzeit dauert:

in Frankreich
8 Monate (Beginn 1. Oktober)
französischsprachige Schweiz
9 Monate (Beginn 1. September)
in Belgien
9 Monate (Beginn 1. Oktober)
in Großbritannien
bis zu 11 Monaten (Beginn August/September)
in der Republik Irland
bis zu 9 Monaten (Beginn 1. Oktober)
in Italien
8 Monate (Beginn Oktober)
in Neuseeland
bis zu 11 Monaten (Beginn 1. Februar)
in den Niederlanden
9 Monate (Beginn 1. Oktober)
in Spanien
9 Monate (Beginn 1. Oktober)
in Australien
bis zu 11 Monaten (Beginn Januar bzw. Mai in N.S.W.)
in Kanada
8 Monate (Beginn Oktober)
in den USA
bis zu 10 Monaten (Beginn 1. September)

Bewerbern, die noch keine Unterrichtserfahrung als Lehrende haben, wird die Ableistung von Schulpraktika bzw. die Hospitation im neusprachlichen Unterricht an Gymnasien empfohlen. Ferner sollen sich alle Bewerber vor der Tätigkeit im Ausland mit der Phonetik der deutschen Sprache befassen. Fremdsprachenassistenten werden an Schulen in allen Teilen der betreffenden Länder beschäftigt. Die Zahl der Stellen in den Universitätsstädten ist gering. Es ist zweckmäßig, nicht einen bestimmten Ort, sondern eine Gegend als Wunsch anzugeben und diesen Wunsch auch zu begründen. Dabei sollten Angaben über bestehende Partnerschaften zwischen dem Heimatort und Orten im Ausland geltend gemacht werden. Im Ausland unterstehen die deutschen Fremdsprachenassistenten der Schulleitung und den Unterrichtsbehörden. Sie erhalten eine Vergütung, die die Kosten einer bescheidenen Lebenshaltung deckt. Die Vergütung ist kein Entgelt für geleistete Arbeit, sondern eine Art Unterrichtsbeihilfe. Die Bewerber müssen über ausreichende Kenntnisse der Sprache des Gastlandes verfügen und sollten nicht älter als 30 Jahre sein.

Merkblatt und Beantwortung von Einzelanfragen:

Pädagogischer Austauschdienst (PAD) im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Postfach 22 44

53113 Bonn

( (0228) 50 11


Oberschulamt Karlsruhe
Hebelstrasse 2
76133 Karlsruhe

Bewerbungstermine, Merkblatt und Bewerbungsformulare sind auch beim Akademischen Auslandsamt erhältlich.

Termine:

für Nordamerika:
15. Oktober
für europäische Länder:
01. Dezember



g) Weitere Möglichkeiten

Für Absolventen und junge Wissenschaftler nach dem ersten Studienabschluß gibt es eine Reihe weiterer Möglichkeiten, ihre Ausbildung im Ausland fortzusetzen oder zu ergänzen. Zur wissenschaftlichen Fortbildung und zur Durchführung von Forschungsaufenthalten im europäischen und außereuropäischen Ausland vergeben die bislang genannten Organisationen und darüber hinaus auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft verschiedene Arten von Stipendien.

Für den naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen und medizinischen Bereich stellt der Wissenschaftsausschuß der NATO Stipendien für jüngere Wissenschaftler (nach der Promotion) zur Verfügung (Durchschnittsförderungszeit ein Jahr).

Zur Durchführung von Dissertationen (z.B. zur Materialsammlung an Universitätsinstituten, in Archiven, Bibliotheken und anderen Forschungseinrichtungen) werden auch Kurzstipendien vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) vergeben, die zum Teil auch die Arbeit in Laboratorien oder die Durchführung von Feldarbeiten einschließen. Auskünfte hierüber im Akademischen Auslandsamt.

Re: Verschiedene Möglichkeiten eines Studienaufenthalts im Ausland #101717
16/01/2003 10:05
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6. Finanzierung des Studienaufenthalts und des berufsbezogenen Praktikums im Ausland


Studien- und Lebenshaltungskosten

In den meisten der von deutschen Studierenden gewünschten Studienländern sind die durchschnittlichen Gesamtkosten für das Studium höher als in der Bundesrepublik. Dies gilt insbesondere in den Ländern, in welchen zum Teil beträchtliche Studiengebühren erhoben werden.

Für die USA sind z.B. mit jährlichen Gesamtkosten (Reise, Gebühren, Lebensunterhalt) in Höhe von etwa USD 18.000,- zu rechnen.

Wer für die Finanzierung eines Studienaufenthalts im Ausland ein Stipendium erhält, dem werden in der Regel auch die Studiengebühren ersetzt.

a) Möglichkeiten der Förderung eines Studienaufenthalts im Ausland durch ein Stipendium

1. Stipendien für einen Studienaufenthalt im Ausland

Es gibt eine Vielzahl stipendiengebender Organisationen und Stiftungen, die deutsche Studierende, die einen Teil ihres Studiums im Ausland verbringen wollen, fördern. Daneben gibt es einige Organisationen, die ausschließlich Graduierten, Promovierten oder Hochschullehrern Stipendien für einen Auslandsaufenthalt zur Verfügung stellen. An dieser Stelle seien nur diejenigen Organisationen genannt, die Stipendien an Studierende vergeben:


Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Kennedyallee 50

53175 Bonn

( 0228 882-0



Der DAAD vergibt an Studierende, Graduierte und Promovierte Jahresstipendien, Semesterstipendien und Sprach- und Fachkurs-Stipendien.

Nach einer Erweiterung im Jahr 1997 stehen nunmehr auch Studierenden Stipendien zu Aufenthalten in der ganzen Welt (Ausnahme: Studierende in die USA; hierzu siehe Fulbright-Kommission) zur Verfügung. Allerdings wird der überwiegende Teil dieser Stipendien jetzt als Teilstipendium angeboten, d.h. es wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von DM 700,- je Monat vorausgesetzt.


Die Broschüre "Studium, Forschung, Lehre - Förderungsmöglichkeiten im Ausland für Deutsche" gibt im einzelnen Auskunft über Programme und Förderungsmöglichkeiten für Deutsche. Sie ist beim Akademischen Auslandsamt und beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), Kennedyallee 50, 53175 Bonn, erhältlich.


Fulbright-Kommission

(Kommission für den Studierenden- und Dozentenaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika)

Theaterplatz 1a
Postfach 20 05 55
53177 Bonn

Stipendienzweck

Die Fulbright-Kommission vergibt Teil- und Vollstipendien zur Fortsetzung, Erweiterung oder Ergänzung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule. Sie sind bestimmt für deutsche Studierende, die sich an einer amerikanischen Hochschule voll immatrikulieren. Spezielle Forschungsvorhaben (Dissertationen etc.), die an einer ganz bestimmten Hochschule durchgeführt werden müssen, können in der Regel nicht gefördert werden. Zweitstudien werden nur als Ausnahme gefördert.

Keine freie Hochschulwahl (Wünsche können/ sollen angegeben werden).

Die deutschen Studierenden müssen sich an einer amerikanischen Hochschule voll immatrikulieren.

Voraussetzungen für die Bewilligung eines Stipendiums sind:

ein Studium von mindestens vier Semestern an einer Universität zum Zeitpunkt der Abreise, davon mindestens zwei an deutschen Hochschulen und

eine gute fachliche Qualifikation, die durch zwei Gutachten von Professoren nachzuweisen ist,

die fachliche und landeskundliche Vorbereitung auf den Studienaufenthalt in den Vereinigten Staaten

sowie gute englische Sprachkenntnisse, die durch zusätzliche, in der Bundesrepublik Deutschland abzulegende Sprachprüfungen (TOEFL-Test) nachzuweisen sind.


Innerhalb dieses Programms können auch an Studierende und Graduierte der Fachhochschulen Voll- und Teilstipendien vergeben werden.

Bewerbungsschluß: jeweils der 1. Juni m Jahr vor dem beabsichtigten Aufenthalt
Bewerbungsformulare im Akademischen Auslandsamt ab Mitte April
oder über die Web-Page der Fulbright-Kommission: www.uni-bonn.de/fulbright

Vorzugsweise für Teilnehmer an direkten Austauschprogrammen stehen auch Reisestipendien zur Verfügung, die die Kosten der An- und Abreise zu der Gasthochschule in den USA decken sollen.

Bewerbungsschluß: jeweils am 15. Januar in dem Jahr, in dem der Aufenthalt beabsichtigt ist.
Bewerbungsformulare im Akademischen Auslandsamt ab Anfang Dezember
oder über die web-page der Fulbright-Kommission: www.uni-bonn.de/fulbright


The British Council

Hahnenstraße 6
50667 Köln
Stipendien der King Edward VII British-German Foundation

Stipendienzweck

Die Stipendien sind bestimmt für Studierende, die ein akademisches Jahr an einer britischen Universität verbringen möchten.

Bewerbungsvoraussetzungen

Die Stipendien sind in erster Linie für Studierende der Geisteswissenschaften gedacht, die bereits ein fortgeschrittenes Stadium ihres Studiums erreicht haben. Vorzugsweise werden Studierende des 6. bis 8. Semesters berücksichtigt.

Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und bereits über ausreichende englische Sprachkenntnisse verfügen, um ohne Schwierigkeiten Vorlesungen an britischen Universitäten folgen zu können.



Dr. Carl Duisberg-Stiftung

für das Auslandsstudium deutscher Studierender
Hohenstaufenring 30-32
50674 Köln

Stipendienzweck

Die im Jahre 1923 ins Leben gerufene Dr. Carl Duisberg-Stiftung für das Auslandsstudium deutscher Studierender vergibt Stipendien, um qualifizierten jungen deutschen Naturwissenschaftlern (vorwiegend Chemikern und Physikern) während ihres Studiums oder unmittelbar nach ihrer Promotion einen etwa einjährigen Aufenthalt im europäischen Ausland bei einem anerkannten Forscher für wissenschaftliche Arbeiten zu ermöglichen.


Kommission der Europäischen Union

Generaldirektion Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
200, Rue de la Loi
B-1049 Bruxelles

Die Generaldirektion Wissenschaft, Forschung und Entwicklung hat die Zuerkennung von besonderen Förderungshilfen für Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern in die Zuständigkeit derjenigen F&E-Programme gegeben, für deren Durchführung sie verantwortlich ist.

Im Rahmen dieser Programme kann sie Stipendien vergeben, die es jungen Wissenschaftlern ermöglichen sollen, in einem anderen EU-Land als ihrem Herkunftsland ihre Ausbildung zu vervollständigen oder dort eine Forschungsarbeit durchzuführen.

Unter Stipendienvertrag ist eine finanzielle Zuwendung zu verstehen, die aus den Etats der sektoriellen F&E-Programme an Forscher (Stipendiaten) verschiedener Ausbildungsstufen vergeben wird zur Durchführung einer Zusatzausbildung, für Praktika, Abordnungen, Austausch, zur Durchführung eines sektoriellen Forschungsprojektes usw., mit dem Ziel, ihre wissenschaftlichen Kenntnisse aufzuwerten oder zu verbreiten und um an der Durchführung der gemeinschaftlichen Forschungsprogramme mitzuwirken.


Carl-Duisberg-Gesellschaft e.V.

ASA-Programm
Lützowufer 6-9
10785 Berlin

Stipendienzweck

Das ASA-Programm (Arbeits- und Studienaufenthalte in Entwicklungsländern) will Studierende und Graduierte dazu anregen, nach Abschluß ihrer Ausbildung im Bereich der Entwicklungspolitik tätig zu werden. Während drei- (in Sonderfällen bis sechs-) monatiger Aufenthalte in Entwicklungsländern sollen die Stipendiaten die Möglichkeit erhalten, praktische Erfahrungen innerhalb konkreter Entwicklungsvor-haben zu sammeln und diese mit ihren theoretischen Kenntnissen zu verbinden.

Studierende aller Fachrichtungen können sich für die im ASA-Programmkatalog ( wird jährlich im Juni herausgegeben ) ausgeschriebenen Vorhaben bewerben bzw. einen eigenen Vorschlag nach den Kriterien des ASA-Programms vorlegen. Seit 1970 werden gezielt entwicklungsländerorientierte Studiengänge in das Programm einbezogen.

Bewerbungsschluß: Anfang November im Jahr vor dem beabsichtigten Aufenthalt


2. Förderung des Auslandsstudiums durch Stiftungen

Eine Reihe von Organisationen und Stiftungen gewähren ihren Stipendiaten auch eine Förderung für die Durchführung eines Studienaufenthaltes im Ausland. Die nachfolgende Aufzählung von Stipendiengebern ist nicht abschließend.

Eine Auflistung der stipendiengebenden Organisationen und Stiftungen in der Bundesrepublik sind zu finden in:

" Studieren mit Stipendien ", herausgg. vom Deutschen Studentenwerk e.V.


Cusanus-Werk

Bischöfliche Studienförderung

Annaberger Straße 283

53175 Bonn

( (0228) 37 80 37


Das Cusanus-Werk legt Wert darauf, daß seine Stipendiaten während der Förderungszeit ihr Studium im Inland durch einen halb- oder einjährigen Auslandsaufenthalt ergänzen. Hierfür gewährt es einen nach Ländern gestaffelten Auslandszuschlag, erstattet die Reisekosten in voller Höhe und ersetzt die Studiengebühren. Gefördert werden auch Sprachkurse im europäischen Ausland.

Friedrich-Ebert-Stiftung

Godesberger Allee 149
53175 Bonn
( (0228) 88 31


Die Friedrich-Ebert-Stiftung fördert u.a. deutsche Studierende aller Fachrichtungen, die an einer wissenschaftlichen deutschen Hochschule studieren. Überdurchschnittliche wissenschaftliche Eignung, ausgeprägte Reife des Charakters und staatsbürgerliches Verantwortungsbewußtsein werden vorausgesetzt.

Friedrich-Naumann-Stiftung

Margaretenhof
Königswinterer Str. 2-4
53639 Königswinter
( (0223) 701-0


Die Friedrich-Naumann-Stiftung fördert zwar vor allem graduierte und promovierende Studierende, gewährt aber auch Stipendien für Erststudien an deutsche Studierende, deren Begabung einen überdurchschnittlichen Studienabschluß sowie besondere wissenschaftliche Leistungen erwarten läßt und die einer wirtschaftlichen Hilfe bedürfen. Die materielle Förderung wird durch eine ideelle Förderung ergänzt, die der politischen und wissenschaftlichen Weiterbildung der Stipendiaten dient.

Institut für Begabtenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

Rathausallee 12
53757 Sankt Augustin
( (02241) 246-0


Die Konrad-Adenauer-Stiftung fördert überdurchschnittlich begabte deutsche Studierende und ermöglicht ihnen durch die Vergabe von Stipendien ein gründliches Studium. Sie bietet außerdem mit einem studienbegleitenden Seminarprogramm Gelegenheit zum politischen und fachübergreifenden wissenschaftlichen Gedankenaustausch im In- und Ausland. Um ein Stipendium können sich deutsche Studierende bewerben, deren Persönlichkeit und Begabung besondere wissenschaftliche Leistungen erwarten lassen. Die Bewerber sollen politisches Verantwortungsbewußtsein und soziale Aufgeschlossenheit mitbringen und bereit sein, in Einrichtungen und Organisationen von Hochschule, Politik und Gesellschaft mitzuarbeiten.

Nach Ablauf der Probeförderungszeit von mindestens einem Jahr können Stipendiaten der Konrad-Adenauer-Stiftung ein Stipendium für ein Studium im Ausland erhalten.


Hans-Böckler-Stiftung

Studien- und Mitbestimmungsförderungswerk des DGB
Berta-von-Suttner-Platz 3
40227 Düsseldorf
( (0211) 7 77 80


Die Hans-Böckler-Stiftung fördert vor allem Studierende aller Fachrichtungen aus Arbeiterfamilien, die bereit sind, sich gesellschaftspolitisch und gewerkschaftlich zu engagieren.

Studienstiftung des deutschen Volkes

Mirbachstraße 7
53173 Bonn
( (0228) 35 40 91


Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert besonders begabte Studierende aller Fachrichtungen in einer über das eigentliche Fachstudium hinausreichenden Art und Weise. In diesem Zusammenhang werden jährlich rund 450 Auslandsstipendien als Zuschläge zum fortlaufenden Grundstipendium vergeben.

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

Stafflenbergstr. 76
70184 Stuttgart
( (0711) 2 15 91


Voraussetzung für die Aufnahme ist eine Begabung, die einen überdurchschnittlichen Studienabschluß erwarten läßt. Darüber hinaus wird erwartet, daß der Bewerber Fähigkeit und Bereitschaft mitbringt, sich aktiv in der Kirche und in der Gesellschaft zu engagieren. Im Rahmen der Erstförderung hat der aufge-nommene Student die Möglichkeit, einmal in seinem Studium ein Studienjahr an einer ausländischen Universität zu verbringen.


b) Förderung von Studierendenaustauschprogrammen der Hochschulen durch das Land Baden-Württemberg

1. Landesprogramme

Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung Baden-Württemberg stellt zur Förderung des Studierendenaustausches etwa 110 Jahresstipendien zur Vergabe an ausländische Studierende zur Verfügung. Diese Stipendien werden von den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg im Rahmen bestehender Partnerschaften mit ausländischen Hochschulen in der Regel auf der Basis der Gegenseitigkeit vergeben; es kommt daher mindestens eine gleich große Zahl deutscher Studierende, die ein Auslandsstudium anstreben, in den Genuß einer Förderung durch die jeweilige ausländische Partnerhochschule, meistens durch die Bereitstellung von Studienplätzen, für die keine Studiengebühren erhoben werden.

Gerade der Studierendenaustausch mit nordamerikanischen Hochschulen konnte in den letzten Jahren beträchtlich verstärkt werden ("Baden-Württemberg-Programm").

Mit den Universitäten im Staate Oregon besteht der zahlenmäßig umfangreichste deutsch-amerikanische Studierendenaustausch, der Studierenden aus Baden-Württemberg ca. 40 Studienplätze pro Jahr bietet (Karlsruhe: 4). Daneben werden noch Plätze für BAFöG-(oder von anderen Stiftungen) Geförderte angeboten.

Weiter existiert ein Austausch mit Hochschulen im Staat Connecticut mit ca. 20 Plätzen für baden-württembergische Studierende im Jahr (Karlsruhe: 2 - 3).

Der Studierendenaustausch mit der University of Massachusetts ist auf die Standorte dieser Universität in Amherst, Boston, Dartmouth, Lowell und Worcester ausgedehnt worden. Dabei stehen für Land Baden-Württemberg ca. 50 Plätze zur Verfügung (Karlsruhe: 5).

Das vierte große Landesaustauschprogramm besteht mit den Hochschulen in der Provinz Ontario in Kanada, wobei 50 Plätze (für alle baden-württembergischen Hochschulen) im Jahr zur Verfügung stehen (Karlsruhe: 5).

1996 wurde ein Austauschabkommen mit den staatlichen Hochschulen in North Carolina abgeschlossen mit insgesamt 20 Plätzen (Karlsruhe: 2).

Das jüngste Programm ist der Austausch mit den 3 großen staatlichen Hochschulen in Arizona, wobei insgesamt 20 Plätze angeboten werden (Karlsruhe: 2).

Ganz neu ist ein Abkommen mit der Provinz South Australia mit den 3 Hochschulen in Adelaide (University of South Australia, University of Adelaide und Flinders University). Dabei können pro Jahr 3 Studierende aus Karlsruhe nominiert werden.


Auskünfte über die Möglichkeiten der Teilnahme an diesen Studierendenaustauschprogrammen gibt das Akademische Auslandsamt.


2. Förderung des Auslandsstudiums deutscher Studierender durch das Land Baden-Württemberg



Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg stellt den einzelnen Hochschulen einen Fonds zur Förderung des Auslandsstudiums deutscher Studierender zur Verfügung.

Aus diesem Fonds können qualifizierte deutsche Studierende gefördert werden, die durch die Hochschulen insbesondere im Rahmen der "Landesprogramme", bevorzugt mit Hochschulen in außereuropäischen Ländern, ins Ausland zur Durchführung eines Studienaufenthaltes oder zur Ableistung von Praktika oder Praxissemestern vermittelt werden.

Deutsche Studierende können gefördert werden, die für einen Auslandsaufenthalt von anderen Stellen eine Förderung für denselben Zweck nicht erhalten. Es können Zuschüsse gewährt werden, die einen Teil der auslandsbedingten Mehrkosten, wie zusätzlich im Ausland entstehende Lebenshaltungskosten und Reisekosten, teilweise decken. Die Einzelheiten dieser Förderungsart ergeben sich aus den "Richtlinien des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung Baden-Württemberg über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Auslandsstudiums", die beim Akademischen Auslandsamt eingesehen werden können.

Die Fördermittel werden von den Hochschulen auf schriftlichen Antrag des Bewerbers vergeben.

In Karlsruhe werden aus diesem Fonds Reisekostenzuschüsse für Auslandsaufenthalte gezahlt (sofern nicht von anderer Seite entsprechende Mittel gewährt werden). Dabei wird die Tabelle des Deutschen Akademischen Austauschdienstes für Reisekostenbeihilfen bei Auslandspraktika angewendet.

Mit Vorzug werden die Teilnehmer an den Austauschprogrammen des Landes mit Nordamerika und mit den Partnerregionen unterstützt; um mit den begrenzten Mitteln möglichst viele Studierende zu unterstützen, können die einzelnen Förderbeträge von den Tabellensätzen abweichen.

Anträge sind unter Verwendung eines speziellen Anragsformulars beim Akademischen Auslandsamt vor der Abreise zu dem Auslandsaufenthalt zu stellen. Nur in Ausnahmefällen können auch Aufenthalte innerhalb Europas unterstützt werden.

Die geförderten Studierenden verpflichten sich, nach Rückkehr dem Akademischen Auslandsamt einen schriftlichen Bericht vorzulegen sowie die entstandenen Reisekosten nachzuweisen ( Flugticket etc.).


c) Förderungsmöglichkeiten für Diplom-/ Studienarbeiten
Immer wieder wird nach Stipendien oder anderen Fördermöglichkeiten für Diplom- oder Studienarbeiten im Ausland gefragt.

Es gibt grundsätzlich keine Stipendien für solche Aufenthalte.

Eine begrenzte Unterstützung ist möglich innerhalb bestehender Austauschprogramme, z.B. im Rahmen von SOKRATES/ ERASMUS innerhalb Europas; sehr begrenzt auch bei Aufenthalten an Hochschulen in den Partnerregionen bzw. in den nordamerikanischen Partnerstaaten/-provinzen.

Falls die Erstellung einer Diplom- oder Studienarbeit in den Zusammenhang mit einem Praktikantenaufenthalt an der Gastuniversität gestellt werden kann, ist es möglich, über das IAESTE-Lokalkommittee der Universität Karlsruhe (Karlstrasse 42/44, Zi. 109; Mo 20 - 21 h, Do 11 - 12 h) einen Zuschuß zu den Reisekosten beim deutschen Akademischen Austauschdienst - DAAD - zu beantragen (Vorlauf: mindestens 2 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes; nur außerhalb Europas).

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Beantragung eines Zuschusses beim Akademischen Auslandsamt (vgl. auch oben, d)). Die zur Zeit zur Verfügung stehenden Mittel erlauben auch hier nur die mögliche Bewilligung eines Zuschusses zu den Reisekosten in Anhalt zu den Tabellensätzen der Reisekostenunterstützung durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst anläßlich von Auslandspraktika.


d) Förderung von Auslandsaufenthalten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)

Deutsche Studierende können auch für ein Studium im Ausland Ausbildungsförderung erhalten. Auf die Förderung eines Auslandsstudiums besteht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ein Rechtsanspruch, wenn neben dem Vorliegen der üblichen Fördervoraussetzungen wie bei der Inlandsförderung zusätzlich

- das Studium nach dem Ausbildungsstand förderlich ist un>

- zumindest ein Teil des Auslandsstudiums auf das Studium angerechnet werden kann oder

- die Ausbildung im Inland nicht durchführbar ist,

- und die notwendigen Sprachkenntnisse vorhanden sind.

Nach dem Ausbildungsstand förderlich ist ein Auslandsstudium, wenn der Studierende in der gewählten Fachrichtung die Grundkenntnisse während einer zumindest einjährigen Ausbildung bereits erlangt hat.

Das Studium an einer Hochschule im Ausland wird in der Regel für ein Jahr gefördert. Der Beginn der Ausbildung im Ausland muß innerhalb der Förderungshöchstdauer erfolgen.

Seit 1.7.1996 wird das Auslandsstudium auf die Förderungshöchstdauer angerechnet, d.h. die Förderungshöchstdauer verlängert sich dadurch nicht mehr. Es kann allerdings eine Auslandsförderung als Volldarlehen gewährt werden, allerdings mit einer Verzinsung (derzeit 8,5%).

Bei einem Studium im Ausland werden folgende Zuschläge zum Bedarf geleistet:

ein Auslandszuschlag,

die nachweisbar notwendigen Studiengebühren und

Aufwendungen für Reisen zum Ausbildungsort und

Zuschlag zur Krankenversicherung bei Abschluß einer Auslandskrankenversicherung (monatlich DM 75,-).

Nachweisbar notwendige Studiengebühren werden bis zur Höhe von maximal DM 9000,- je Studienjahr geleistet. Über diesen Betrag hinaus können Studiengebühren nur geleistet werden, wenn die Ausbildung nur an der gewählten Hochschule möglich ist, oder wenn im Einzelfall ein besonderes Studienvorhaben nur an der gewählten ausländischen Hochschule durchgeführt werden kann und im Hinblick auf die Leistungen des Studierende besonders förderungswürdig ist.

Nachweisbar notwendige Aufwendungen für Reisen zum Ausbildungsort werden grundsätzlich je Studien-halbjahr, bei einem Ausbildungsort außerhalb Europas für eine Hin- und Rückreise geleistet.

Da der Bedarf durch die bei Auslandsstudien vorgesehenen Zusatzleistungen erheblich höher werden kann als im Inland, können auch Studierende einen Anspruch auf Ausbildungsförderung für die Durchführung eines Studiums im Ausland haben, die wegen der Höhe des anzurechnenden Einkommens im Inland selbst keine Förderung erhalten.

Für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland, das im Zusammenhang mit dem Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule im Inland gefordert wird, wird nach § 5 Abs. 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Ausbildungsförderung geleistet, wenn die inländische Ausbildungsstätte oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, daß diese fachpraktische Ausbildung den Anforderungen der Prüfungsordnung an die Praktikantenstelle genügt, und ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind (gilt nur noch, wenn in der betreffenden Prüfungsordnung ein Auslandspraktikum zwingend vorgeschrieben ist).

Studierende, die für ein Auslandsstudium gefördert werden, erhalten die hierdurch bedingten Mehrkosten (Auslandszuschläge, Studiengebühren, Reisekosten) - wohlgemerkt, innerhalb der Förderungshöchstdauer - nicht als Darlehen, sondern als Zuschuß. Diese Regelung stellt nach Meinung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT) einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Auslandsstudiums dar.

In jedem Falle sind für das Auslandsstudium ausreichende Sprachkenntnisse erforderlich. Der Nachweis der ausreichenden Sprachkenntnisse kann durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses eines Universitätslektors oder eines ausländischen Kulturinstitutes in der Bundesrepublik Deutschland oder eines Philologen mit der Fakultas für das höhere Lehramt oder eines vereidigten Dolmetschers geführt werden. Das Zeugnis soll den Hinweis enthalten "Zur Vorlage bei dem Amt für Ausbildungsförderung". Der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse ist nicht erforderlich, wenn

der Student bereits ein Jahr eine Ausbildungsstätte in einem Land oder Landesteil besucht hat, in der die Sprache gesprochen wird, in der am Ausbildungsort unterrichtet wird

wenn er die Hochschulreife auf einem doppel- oder fremdsprachigen Gymnasium erlangt hat, an dem in

derselben Sprache wie am Ausbildungsort unterrichtet wird oder wenn er

die Landes- und Unterrichtssprache für die Dauer von sechs Jahren an einer Schule gelernt hat.

Zuständig für die Förderung im Ausland sind die folgenden, von den Ländern bestimmten Ämter für Ausbildungsförderung, denen jeweils ein bestimmter Länderbereich zugewiesen worden ist:

Schweiz, Liechtenstein:

Landesamt für Ausbildungsförderung Baden-Württemberg

beim Regierungspräsidium Stuttgart

Breitscheidstraße 4

70174 Stuttgart

( (0711) 20 50-42 88


Österreich:

Amt für Ausbildungsförderung der Stadt München

Schwanthaler Straße 40

80336 München

( (089) 233 8527


Italien:

Bezirksamt Charlottenburg von Berlin

Abtlg. Sozialwesen - Amt für Ausbildungsförderung -

Otto-Suhr-Allee 100

10585 Berlin

( (030) 34 30 23 40


Amerika (ohne USA), Australien, Ozeanien:

Der Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Landesamt für Ausbildungsförderung

Rembertiring 8-12

28195 Bremen

( (0421) 3 61 29 78


Afrika, Asien (mit Ausnahme des in Asien gelegenen Teils der GUS-Staaten), Europäischer Teil der Türkei, Vereinigte Staaten von Amerika:

Behörde für Wissenschaft und Forschung in Hamburg

Landesamt für Ausbildungsförderung

Papenstr. 27

22089 Hamburg

( (040) 24 88 02


Griechenland, Jugoslawien, Zypern, Stadt Paris:

Studentenwerk Marburg - Amt für Ausbildungsförderung -

Erlenring 5

35037 Marburg/Lahn

( (06421) 29 60, 29 62 03


Belgien, Luxemburg, Niederlande:

Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt Hannover - Schulamt -

Röselerstraße 2

30159 Hannover

( (0511) 16 78 41 90


Großbritannien, Irland:

Amt für Ausbildungsförderung Nordrhein-Westfalen

Theaterplatz 14

52062 Aachen

( (0241) 45 50


Frankreich (ohne Paris), Bulgarien, Polen, Rumänien, GUS-Staaten, Tschechoslowakei, Ungarn:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Amt für Ausbildungsförderung

Postfach 1355

55206 Ingelheim

( (06131) 26 30


Malta, Portugal, Spanien:

Amt für Ausbildungsförderung

der Stadt Saarbrücken

Großherzog-Friedrich-Straße 6

66111 Saarbrücken

( (0681) 9 05 13 89


Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden:

Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Flensburg

Postfach 2742

24937 Flensburg

( (0461) 8 52 27 60



BAFöG - Auslandszuschläge (Stand: 1. Juli 1998)


in Europa für

DM
DM

Belgien
100
Malta
120

Bosnien-Herzegowina
230
Moldavien
180

Bulgarien
120
Niederlande
100

Dänemark
210
Norwegen
250

Estland
180
Österreich
160

Finnland
210
Polen
120

Frankreich (ohne Paris)
210
Portugal
120

Paris und Bordeaux
250
Rumänien
120

Griechenland
120
Russ.Föderation
260

Großbritannien
210
Schweden
210

Irland
100
Schweiz
220

Island
310
Slowakei
120

Italien
120
Slowenien
120

Jugoslawien
120
Spanien
120

Kroatien
160
Tschechische Republik
120

Lettland
280
Ukraine
280

Luxemburg
100
Ungarn
120

Litauen
180
Weißrußland
180

Makedonien
120


in Afrika für

DM
DM

Ägypten
180
Marokko
120

Äthiopien
280
Namibia
120

Botsuana
280
Nigeria
430

Burkina Faso
330
Ruanda
480

Côte d’Ivoire
330
Sambia
280

Gabun
380
Senegal
330

Gambia
280
Sierra Leone
180

Ghana
230
Simbabwe
120

Kamerun
280
Sudan
280

Kenia
230
Südafrika
120

Kongo,Demokr. Republik 880
Tansania
230

Kongo, Republik
580
Tschad
530

Lesotho
180
Tunesien
160

Madagaskar
230
Uganda
380

Mauritius
230


in Amerika für

DM
DM

Argentinien
350
Kanada
120

Bolivien
180
Kolumbien
330

Brasilien
460
Kuba
280

Chile
160
Mexiko
280

Costa Rica
180
Nicaragua
230

Ecuador
180
Paraguay
230

El Salvador
180
Peru
330

Guatemala
280
Trinidad und Tobago
180

Haiti
280
Uruguay
260

Honduras
230
Venezuela
380

Jamaika
280
Vereinigte Staaten
230

New York City
310


in Asien für

DM
DM

Armenien
180
Libanon
330

Aserbaidschan
230
Malaysia
180

China(ohne Hongkong)
180
Nepal
180

Hongkong
380
Pakistan
180

Georgien
280
Philippinen
280

Indien
180
Singapur
330

Indonesien
280
Sri Lanka
280

Iran
180
Syrien
230

Israel
160
Tadschikistan
330

Japan
780
Taiwan
430

Jemen
180
Thailand
230

Jordanien
280
Türkei
140

Kasachstan
380
Turkmenistan
230

Kirgisistan
180
Usbekistan
180

Korea, Dem. Volksrep.
480
Vereinigte Arabische Emirate
180

Korea, Republik
430
Vietnam
250


in Australien bzw.

Ozeanien für

DM DM
Australien
170
Neuseeland
120

Papua-Neuguinea
330



e) Förderung von Forschungsaufenthalten im Ausland im Rahmen des Landesgraduiertenförderungsgesetzes


Das Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses vom 23. Juli 1984 (GBl. S.477) eröffnet die Möglichkeit, Hochschulabsolventen mit Stipendien zu fördern, die an einer inten-siven wissenschaftlichen Weiterbildung interessiert und hierfür geeignet sind.

Es können die Vorbereitung auf die Promotion oder die Erarbeitung eines künstlerischen Entwicklungsvorhabens an Kunsthochschulen gefördert werden. Die Bewerber müssen ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und als Doktoranden an einer baden-württembergischen Hochschule angenommen worden sein. Ein Professor muß die wissenschaftliche Betreuung des Arbeitsvorhabens übernommen haben. Ob eine Förderung gewährt werden kann, hängt von Leistungskriterien ab, also von der persönlichen Qualifikation des Bewerbers und von der Qualität seines Arbeitsvorhabens.

Die Stipendien werden als Zuschüsse gewährt. Das Grundstipendium beträgt monatlich DM 1200; es wird unter bestimmten Voraussetzungen um einen Familienzuschlag von DM 300 erhöht. Für die Beschaffung von Arbeitsmitteln und für Reisekosten, die zur Durchführung des Arbeitsvorhabens erforderlich sind, können besondere Zuwendungen bewilligt werden.

Im Rahmen dieses Landesgraduiertenförderungsgesetzes können auch längere Auslandsaufenthalte, z.B. an Forschungseinrichtungen ausländischer Universitäten, die für die Durchführung des wissenschaftlichen Arbeitsvorhabens notwendig sind, mit Stipendien gefördert werden. Wenn die Hochschule die Notwendigkeit des beantragten Auslandsaufenthaltes im Rahmen der vorgesehenen Promotion bescheinigt, gewährt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) - neben den von der Hochschule weitergezahlten Landesstipendien - für Auslandsaufenthalte von mehr als einmonatiger Dauer Zusatzstipendien zu den Lebenshaltungskosten im Ausland und Zuschüsse zu den Reisekosten, Studiengebühren, Materialkosten und zur Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Anträge auf Gewährung der genannten Zusatzleistungen für Auslandsaufenthalte sind an den Deutschen Akademischen Austauschdienst zu richten. Weitere Auskünfte über das Verfahren für die Förderung längerer Auslandsaufenthalte erteilt das Studentensekretariat.

http://www.uni-karlsruhe.de/~aaa/deutsch/studimaus/Finanzierung.html

Re: Verschiedene Möglichkeiten eines Studienaufenthalts im Ausland #101718
16/01/2003 10:06
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7. Rechtliche Fragen

a) Beurlaubung oder Exmatrikulation?
Die im vergangenen Jahr eingeführten Neuregelungen hinsichtlich der Einschreibegebühren und vor allem der Studiengebühren bei Überschreiten der Regelstudienzeit bzw. nach Aufbrauchen des "Bildungsguthabens" haben eine neue Situation in dieser Frage geschaffen.

Zum Zwecke eines Auslandsaufenthalts sollten sich nun Studierende von der Hochschule beurlauben lassen. Die Zeit der Beurlaubung soll dabei in der Regel zwei Semester nicht übersteigen und wird zumindest insofern nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

Die Beurlaubung muß im Studentensekretariat beantragt werden, dabei wird keine Einschreibegebühr erhoben.

Wichtig: Wer sich bereits rückgemeldet und die Rückmeldegebühr gezahlt hat und erst danach sich beurlauben lassen will, kann die Rückmeldegebühr nicht zurückbekommen.

Besser ist es in diesem Fall, wenn also der Auslandsaufenthalt noch nicht genau feststeht:
beim Studentensekretariat eine Verlängerung der Rückmeldefrist beantragen.

Von der Beitragspflicht für das Studentenwerk können sich beurlaubte Studierende durch Antrag beim Studentenwerk befreien lassen bzw. die Rückerstattung der gezahlten Semesterbeiträge beantragen.

Die Beurlaubung befreit von der Verpflichtung, an den Lehrveranstaltungen regelmäßig teilzunehmen, man darf an den Wahlen zur Selbstverwaltung weder aktiv noch passiv teilnehmen und Lehrveranstaltungen (gemeint ist: mit begrenzter Teilnehmerzahl) nicht besuchen. Die Prüfungsberechtigung bleibt erhalten.

Von der Möglichkeit einer Exmatrikulation wird abgeraten, weil dadurch der Studienplatz möglicherweise gefährdet wird und der Krankenversicherungsschutz verlorengeht. Zudem ist die Exmatrikulation mit einem erheblichen Aufwand verbunden und: wenn man das Studium fortsetzen will, ist eine neue Bewerbung mit Unsicherheit über die Zulassung sowie eine neue Einschreibung mit dem bekannten Papieraufwand zu bewältigen. Die Exmatrikulation sollte deshalb nur dann erwogen werden, wenn beabsichtigt ist, das Studium im Ausland abzuschließen und den deutschen Abschluß nicht mehr zu erwerben.


b) Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen?

Über die Anrechnung entscheidet bei den Studiengängen, die mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen werden, das zuständige staatliche Prüfungsamt, bei den Studiengängen mit akademischer Abschlußprüfung das in der maßgeblichen Prüfungsordnung bestimmte akademische Prüfungsorgan.

Bei dieser Sachlage empfiehlt es sich, vor Antritt eines Auslandsstudiums das zuständige Prüfungsamt bzw. die Prüfungskommisson der Fakultät über die eventuelle Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen zu befragen.

Empfehlenswert ist dabei, bereits im voraus das Studienangebot der Gasthochschule selbst einmal auf Vergleichbares zu untersuchen und, wenn etwas gefunden wurde, mit dem jeweiligen Professor, der das Fach in Karlsruhe vertritt, vor der Abreise geklärt zu haben, ob und unter welchen Voraussetzungen etwas angerechnet werden kann (z.B. Studien-/Seminararbeit).


c) Ausreichend gegen Krankheit und Unfall versichert?

Studierende einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik sind in der Regel in der gesetzlichen Pflicht-Krankenversicherung versichert. Läßt sich ein Student für den Auslandsaufenthalt von der Hochschule in der Bundesrepublik beurlauben, bleibt diese Versicherung weiter bestehen. Läßt der Student sich exmatrikulieren, endet die Pflichtversicherung.

Aufgrund der vorangegangenen Pflichtversicherung kann sich der Student in der Regel jedoch auch für die Zeit eines Auslandsstudiums bei der bisherigen Krankenkasse freiwillig versichern.

Eine freiwillige Versicherung erübrigt sich, wenn aufgrund der Mitgliedschaft der Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung der Student familienversichert ist oder wenn ein Krankenhilfeanspruch besteht, weil es beispielsweise in dem betreffenden Staat eine gesetzliche Krankenversicherung der Studierende gibt.

Bleiben Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, haben sie in den folgenden, zumeist europäischen Ländern Anspruch auf die Gewährung von Leistungen:

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Jugoslawien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei.

Da die gesetzliche Krankenversicherung die Flug- oder Transportkosten nicht trägt, die für einen Rücktransport in die Bundesrepublik anläßlich einer Krankheit oder eines Unfalles anfallen, empfiehlt sich insoweit der Abschluß einer privaten Versicherung oder der Beitritt zu einem Luftrettungsverein.

Vor der Aufnahme des Studiums in einem Staat, in dem Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, sollte sich der Studierende von seiner Krankenkasse über die Durchführung seines Krankenversicherungsschutzes beraten lassen. Die Krankenkasse wird dem Studierenden dann die erforderliche Anspruchsbescheinigung (gewöhnlich das Formular E-111) und ein entsprechendes Merkblatt aushändigen.

Die Anspruchsbescheinigung ist in einigen Ländern der zuständigen Krankenkasse für die Ausstellung des notwendigen ausländischen Behandlungsscheines vorzulegen. In anderen Ländern berechtigt die Bescheinigung direkt zur Inanspruchnahme einer medizinischen Behandlung.

Eine Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten ist in einigen Ländern gesetzlich festgelegt. In diesen Fällen kann die deutsche Krankenkasse die den Versicherten verbleibenden Restkosten nicht uebernehmen., so daß möglicherweise eine in dem entsprechenden Land angebotene oder eine deutsche Zusatzversicherung abgeschlossen werden sollte.

Bei einem Studium in anderen Staaten als den oben angeführten ruht der Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung ( allerdings nicht die Beitragspflicht !), so daß dann der Abschluß einer privaten Krankenversicherung notwendig ist.

Besonders gilt dies für Studienaufenthalte in Bulgarien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Polen, der GUS-Staaten, der Tschechoslowakei, Ungarn, Zypern, den USA und Kanada.

Zum Teil werden von den Gasthochschulen oder den jeweiligen nationalen Behörden Vorschriften über eine Mindestversicherung erlassen und/oder entsprechende Versicherungspakete angeboten, zum Teil als obligatorische Voraussetzung für eine Einschreibung. Es empfiehlt sich, in jedem Fall genau zu prüfen, was diese Versicherungen tatsächlich abdecken und dann gegebenenfalls eine Zusatzversicherung an der Gasthochschule (meist recht hohe Beiträge) oder in Deutschland abzuschließen.

Es wird geraten, bei verschiedenen privaten Versicherungsunternehmen Informationen einzuholen, da nicht nur die Beiträge, sondern auch die Leistungen stark variieren können.

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung, die mit recht niedrigen Beiträgen (z.B. Volksbanken, ADAC etc.) angeboten wird, reicht in keinem Fall für einen Studienaufenthalt aus !

Gerade im Bereich der Krankenversicherung ist zur Zeit sehr viel im Umbruch, daher sollte jeder, der bei einer gesetzlichen Versicherung oder Ersatzkasse versichert ist, dort nachfragen, ob für die Dauer des Auslandsaufenthalts eine Kündigung der Versicherung möglich wäre und nach Rückkehr und bei Fortsetzung des Studiums wieder eine Aufnahme in die gleiche Krankenkasse möglich ist. Die Ersparnis wäre dann der monatliche Versicherungsbeitrag. Aber: Diese Vereinbarung dann unbedingzt schriftlich bestätigen lassen! Und: Dann sollte auch darauf geachtet werden, daß die private Auslandsversicherung während Zwischenheimreisen (z.B. an Weihnachten) auch in Deutschland gilt, denn sonst besteht kein Versicherungsschutz (dies gilt natürlich nur für Länder, in denen die deutsche gesetzliche Krankenversicherung nicht eintritt).

Studierende sind während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen in der Bundesrepublik in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dieser Unfallversicherungsschutz gilt bei einem Studium im Inland, bei einem Studium im Ausland nur, wenn es sich um sogenannte "ausstrahlende" Maßnahmen oder Veranstaltungen der deutschen Hochschule handelt. Falls in einem ausländischen Staat die Studierende nicht gesetzlich gegen Unfall versichert sind, ist der Abschluß einer privaten Unfallversicherung zu erwägen.

In einigen Ländern wird die persönliche Haftung bei einem Schaden sehr ernst genommen. Daher sollte jeder vor einem Auslandsaufenthalt über-prüfen, ob er/sie oder das betreffende Gastland noch in der Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern eingeschlossen sind und erforderlichenfalls eine eigene Versicherung abschließen. Der mittlerweile offene Wettbewerb innerhalb der EU hat hier zu recht günstigen Angeboten geführt.

http://www.uni-karlsruhe.de/~aaa/deutsch/studimaus/rechtliche.html

Re: Verschiedene Möglichkeiten eines Studienaufenthalts im Ausland #101719
16/01/2003 10:07
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Sprachliche Voraussetzungen



Der Erfolg eines Auslandsstudiums hängt ganz entscheidend davon ab, daß man die Sprache des Gastlandes bzw. die Unterrichtssprache in ausreichendem Maße beherrscht, um an den Lehrveranstaltungen und den Seminaren sinnvoll teilnehmen zu können. Deshalb wird von einzelnen ausländischen Hochschulen von Studierenden mit anderer Nationalsprache, die sich um eine Zulassung bewerben, ein Sprachnachweis verlangt. Dies ist auch bei einzelnen Förderorganisationen bei der Bewerbung um ein Stipendium der Fall.

Sollten die sprachlichen Voraussetzungen aufgrund der Schulbildung nicht vorhanden sein, ist es notwendig, bereits vor Aufnahme eines Auslandsstudiums die erforderlichen Sprachkenntnisse zu erwerben.

Hierzu bieten sich folgende Möglichkeiten an:

Sprachenzentrum der Universität mit der Möglichkeit der selbständigen Nutzung des Sprachlabors,

Studium Generale,

Kurse bei den Kulturinstituten,

Lehrgänge der Volkshochschulen und

private Sprachschulen .


Natürlich ist es am besten, im betreffenden Ausland die Landessprache z.B. in Feriensprachkursen (vgl. die Broschüre des DAAD für Ländergruppen und einzelne Länder) und in Sprachschulen zu erlernen.

Im Akademischen Auslandsamt ist die DAAD-Broschüre einzusehen, die Auskunft über das Kursangebot ausländischer Hochschulen gibt, vorzugsweise in der vorlesungsfreien Zeit im Sommer. Hier werden nur bewährte und verschiedentlich überprüfte Kurse aufgenommen (auch erhältlich im Buchhandel).

Für Kurse außerhalb des Sommers lohnt sich immer die Nachfrage bei den in dieser Broschüre aufgeführten jeweiligen Veranstaltern, denn gewöhnlich bieten diese auch während des gesamten Jahres Sprach-kurse an.

Weiter hat das Akademische Auslandsamt eine Sammlung von Kursangeboten anderer Hochschulen und privater Anbieter angelegt, die zu den Öffnungszeiten des Akademischen Auslandsamts eingesehen werden kann (Zi. 110, "Bibliothek").

http://www.uni-karlsruhe.de/~aaa/deutsch/studimaus/sprachliche.html

Re: Verschiedene Möglichkeiten eines Studienaufenthalts im Ausland #101720
16/01/2003 10:08
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Anschriften der Akademischen Auslandsämter der Universitäten des Landes Baden-Württemberg


Akademisches Auslandsamt der Universität Freiburg

Heinrich-von-Stephan-Str. 25

79085 Freiburg

(0761) 203-43 75


Akademisches Auslandsamt der Universität Heidelberg

Seminarstraße 2

69047 Heidelberg

(06221) 54-23 35


Akademisches Auslandsamt der Universität Hohenheim

Akademisches Auslandsamt der Universität Karlsruhe

e-mail: Achim.Niessen@rz.uni-karlsruhe.de
Karlstraße 42-44

76133 Karlsruhe

(0721) 608-49 16/49
(0721) 608 20/49 11 (ISDN)
Fax: (0721) 608-4918/ (5058)

Sprechzeiten: Mo - Fr von 9 -12 Uhr und nach Vereinbarung

Auslandsreferat der Universität Konstanz

Postfach 55 60

78434 Konstanz

(07531) 88-3089


Akademisches Auslandsamt der Universität Mannheim

Schloß, Postfach 10 34 62

68131 Mannheim

(0621) 292-55 07





Akademisches Auslandsamt der Universität Stuttgart

Geschwister-Scholl-Str. 24

70174 Stuttgart

(0711) 121- 2274


Universität Tübingen Akademisches Auslandsamt

Nauklerstraße 14

72074 Tübingen

(07071) 2976448


Akademisches Auslandsamt der Universität Ulm

Albert-Einstein-Allee 5

89069 Ulm

(0731) 502-20 14
http://www.uni-karlsruhe.de/~aaa/deutsch/studimaus/anschriften.html

Re: Verschiedene Möglichkeiten eines Studienaufenthalts im Ausland #101721
16/01/2003 10:09
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1. Allgemeines

Wer an einer deutschen Hochschule ordnungsgemäß eingeschrieben ist, kann davon ausgehen, daß sie/er im Normalfall auch zum Hochschulstudium an einer ausländischen Hochschule berechtigt ist.

Wichtige Vorbedingungen:


Die notwendigen Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache sollen vorhanden sein, damit man den Lehrveranstaltungen folgen kann. Häufig prüfen die ausländischen Hochschulen die Sprachkenntnisse selbst durch Tests zu Beginn des Studienjahres.

Im englischsprachigen Raum - auch in Großbritannien - hat sich allmählich der "Test of English as a Foreign Language (TOEFL)" als Sprachnachweis durchgesetzt. Das Testergebnis, gewöhnlich mindestens 550 Punkte, ist Voraussetzung für die Zulassungsentscheidung; spätestens zur Immatrikulation ist das ausreichende Ergebnis nachzuweisen. Hinweis: Ab Juni 1998 wird der TOEFL als "Computer-Based-Test" abgenommen; damit verringert sich die Zahl der Testzentren und erhöht sich der Preis; allerdings sind die Tests dann mit kurzer Anmeldefrist abzulegen: zudem wird eine neue Punkteskala angewendet, für die derzeit noch keine Erfahrungen vorliegen.
Andere Länder verlangen keine Standardtests, sondern machen oft die Zulassung von individuellen Prüfungen abhängig. In einigen Ländern (z.B. Skandinavien, Niederlande..) werden Kurse außer in der Landessprache auch oft in Englisch angeboten.

Wenn ein Studienabschluß im Ausland angestrebt wird, werden oft zusätzliche Eingangsprüfungen (z.B. GRE, GMAT etc.) verlangt. Darüber hinaus wird von der ausländischen Hochschule die Äquivalenz der bisher erbrachten Studienleistungen festgestellt.

Es ist empfehlenswert, das Auslandsstudium mit dem normalen Studienjahresbeginn aufzunehmen, da die meisten Studiengänge nach Jahresprogrammen gegliedert sind (selbst wenn es innerhalb des Studienjahres Semester, Trimester oder Quartale gibt - dies sind oft nur noch historische Relikte).

Ein genaues Studium des Studienplanes der ausländischen Gasthochschule empfiehlt sich im Besonderen dahingehend, ob eventuell dort erbrachte Leistungen nach Rückkehr anerkannt werden können. Hier ist es am besten, erst einmal selbst abzuschätzen, welche Lehrveranstaltungen am ehesten inhaltlich übereinstimmen, und dann mit den Unterlagen zu dem betreffenden Professor zu gehen, um dessen Meinung, auch zu der Anerkennungsmöglichkeit, zu erhalten. Gewöhnlich wird keine Anerkennung im voraus fest zugesagt, sondern kann nur in Aussicht gestellt werden. Gesunde Hartnäckigkeit nach Rückkehr zahlt sich sicher aus.
Damit hängt zusammen, daß ein Studienaufenthalt im Ausland frühestens nach dem Vorexamen (Vordiplom, Zwischenprüfung) eingeplant werden sollte. An der Universität Karlsruhe bedeutet dies im Normalfall einen Auslandsaufenthalt nach dem 6. Fachsemester, da letzte Prüfungen zum Vordiplom erst zu Beginn des Wintersemesters stattfinden bzw. das Vordiplom erst mit einiger Verzögerung ausgestellt wird. Ohne abgeschlossenes Vordiplom ist die Einstufung an der ausländischen Hochschule meist nur in allgemeinen und grundlegenden Kursen möglich


Für Nordamerika besteht eine generelle Vereinbarung, daß eine Aufnahme in den sogenannten "graduate"-Bereich (mit Abschluß Master bzw. Promotion), der dem deutschen Hauptstudium am ehesten entspricht, erst nach dem 6. Semester möglich ist (aber nicht sein muß). http://www.uni-karlsruhe.de/~aaa/deutsch/studimaus/allgemeines.html

Re: Verschiedene Möglichkeiten eines Studienaufenthalts im Ausland #101722
09/11/2003 01:22
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Zur Finazierung usw. Studium im Ausland findet man hier viele Infos

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Re: Verschiedene Möglichkeiten eines Studienaufenthalts im Ausland #101723
17/08/2005 20:48
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Gera
Hier ein Thema zu Studieren im Ausland, vielleicht sind ja für dich ein paar nützliche Infos dabei.

Claudia