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Erst wohnen, dann arbeiten! #103218
23/08/2004 18:01
23/08/2004 18:01
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djamila21 Offline OP
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djamila21  Offline OP
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Hallo,
ich habe eine wichtige Frage.Und zwar werde ich vielleicht nächstes oder nächste Saison als Animateurin indem Hotel, wo ich immer hinfliege, arbeiten. [Lächeln] Meine Kontakte laufen bereits. [daumen]
Ich möchte aber vorher bei einem Freund in der Familie mit wohnen,um die arabische Sprache schneller und intensiver zu lernen. Jetzt ist meine Frage,um länger drüben zu bleiben,sowieso wenn ich als Animateurin arbeite,muss ich bestimmt einen Visum beantragen, oder? Ich möchte im Januar rüber zu dem Freund und dort wohnen,aber das geht ja nicht alles umsonst.Ich will den was dafür geben,kriegt man in TN sowas wie Sozialhilfe? Oder kann ich als Deutsche irgendwie eine Arbeit verrichten? Oder kann ich die 4 Monate auch so verbringen ohne das ich vielleicht ne Strafe bekomme oder so?
Wie lange vorher muss man einen Visum beantragen und wo kann ich den beantragen? Dauert das lange?

Ich weiß das ist jetzt etwas viel vielleicht,aber vielleicht weiß jemand was darüber.

Ich danke im Vorraus besslema

grüße stephanie

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103219
23/08/2004 21:29
23/08/2004 21:29
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Hallo,

du darfst 3 Monate ohne Visum in Tunesien bleiben.
Sozialhilfe gibt es in Tunesien für Deutsche auf keinen Fall, denn oft bekommen Tunesier nicht mal Geld wenn sie keine Arbeit haben.

Ohne Aufenthaltserlaubnis würde ich nicht in Tunesien bleiben dies könnte dir vieles verbauen.

Wenn du in Tunesien arbeiten möchtest brauchst du eine Arbeitsge. und diese ganzen Dinge mußt du bei der Deutschen Botschaft erfragen.

Schau dir einfach mal in Ruhe diese Seiten an:

Leben und Arbeiten in Tunesien
http://www.tunis.diplo.de/de/informationen/leben_arbeiten/index.html

und
http://www.bundesverwaltungsamt.de/

Claudia

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103220
23/08/2004 22:42
23/08/2004 22:42
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djamila21 Offline OP
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djamila21  Offline OP
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Hallo Claudia,
danke für deine Antwort. Muss man sich schon vorher ein Visum holen oder kann man das machen in der Zeit wo man schon drüben ist,sozusagen in den 3 Monaten?Aber da hat man bestimmt mehr Rennereien.Wenn ich dann als Animateurin arbeite,hat man automatisch die Aufenthaltserlaubnis? Wenn ich zum Beispiel erst zum Februar nach TN gehe, dann bin ich Februar März und April da,genau die 3 Monate und ab Mai dann als Animateurin.Selbst als Animateurin braucht man bestimmt ein Visum. Und die Arbeitserlaubnis muss ich mir die auch hier besorgen? Nützt mir das,wenn ich zur Deutschen Botschaft nach Tunis schreibe oder kann ich mich auch hier erkundigen?

Danke Claudia nochmals für dein Bemühen.

Grüße Stephie

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103221
24/08/2004 09:23
24/08/2004 09:23
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Atef Offline
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Atef  Offline
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ist das jetzt neu mit den 3 monaten? [nixweiss1]
meines wissens dürfen die meißten europäer 3 monate, die deutschen aber 4 monate ohne visum bleiben....warum das so ist oder war weiß ich auch nicht. ich weiß aber hundert pro, daß ich immer 4 monate da war und dann erst raus mußte... mein chef hat mich sogar immer damit geärgert das die anderen nach 3 monaten das land verlassen mußten und ich erst nach 4. [Durcheinander]

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103222
24/08/2004 09:46
24/08/2004 09:46

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http://www.tunis.diplo.de/de/informationen/azservice.html

"Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Zur Einreise nach Tunesien wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend, es wird jedoch die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses empfohlen. Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich Besucher bis zu 3 Monate in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzubewahren und bei Wiederausreise vorzulegen. Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).

Ein deutsches Reisedokument muß nach Einreise in Tunesien noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Die für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten erforderliche Aufenthaltserlaubnis kann nach der Einreise bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Police des Frontières, Ministère de l'Intérieur, Rue Houcine Bouzaiene, Tunis,
Tel.: 71-333.000, beantragt werden.

Dort werden in der Regel Nachweise verlangt, aus denen hervorgeht, daß über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowie angemessenen Wohnraum - gemietet oder erworben - verfügt wird. Diese gesetzlich festgelegten Erfordernisse werden von den jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststellen unterschiedlich interpretiert, so daß nur eine persönliche Vorsprache bei der örtlich zuständigen Behörde letzte Gewißheit über die tatsächlich vorzulegenden Nachweise erbringen kann. Dort sind grundsätzlich auch die notwendigen Antragsformulare erhältlich.

Weitergehende Auskunft wird von dem tunesischen Innenministerium erteilt:

Ministère de l'Intérieur et du Développement local
Service des Etrangers
1, Avenue Habib Bourguiba
1001 Tunis
Tel.: 00216-71-333.000



Arbeitsaufnahme

Zur Aufnahme einer Arbeit in Tunesien wird eine Arbeitserlaubnis benötigt. Diese kann beantragt werden, sobald ein Arbeitsplatz in Aussicht gestellt wurde. Ihr zukünftiger Arbeitgeber sollte hierbei behilflich sein. Das Erlangen einer Arbeitserlaubnis kann sich jedoch schwierig gestalten, insbesondere auch im Tourismusbereich, da nachgewiesen werden muss, dass der angestrebte Arbeitsplatz nicht mit einem tunesischen Arbeitnehmer besetzt werden kann.

Weitergehende Auskünfte kann das tunesische Arbeitsministerium erteilen:

Ministère de l'Emploi
Bureau des Etrangers
10, Avenue Guled Haffouz
1005 Tunis
Tel.: 00216-71-798.196"

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103223
24/08/2004 10:10
24/08/2004 10:10

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Was die Botschaft schreibt, ist FALSCH.
Man kann als Deutsche 4 Monate bleiben...es gibt jetzt zusätzlich noch die Regelung dass, wenn die 4 Monate überzogen werden, man zur Ausländerpolizei (in Sousse in der Nähe der Medina)geht und gegen einen kleinen Betrag den Aufenthalt bis 6 Monate verlängern kann ohne resident zu werden.
Dramatisch wird's, wenn man die 4 Monate ohne Genehmigung verlängert. Dann kriegt man Probleme bei der Ausreise.
Ich weiss das definitiv, weil ich viele dt. Langzeittouristen dort kenne, die genau so verfahren.
LG
Katja

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103224
24/08/2004 10:13
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Claudia neu ist das mit den 3 Monaten nicht, dies wurde vor ein paar jahren geändert von 4 Monaten auf 3 Monate.

Zu allem anderen hat Annegret alles Infos rein gestellt und ich kann nur empfehlen sich daran zu halten.

Wenn du von einem Reiseveranstalter eine Anstellung bekommst, dann kümmert sich der Arbeitgeber meist um Visa und auch Arbeitsge. dies solltest du erfragen. Wenn du aber einen tunesischen Arbeitsvertrag bekommst muß man sich oft selbst um alles kümmern was nicht leicht ist dies alles zu bekommen, da es in Tunesien genug Arbeitssuchende Jugendliche gibt.

Denke auch an deine ganzen Versicherungen die du hier in deutschland klären mußt Krankenversicherung usw. denn wenn du einen tun. Arbeitsvertrag bekommst mist du nicht automatisch weiter Krankenversichert. Auch deine Rentenversicherung hier in deutschland ist wichtig für später mal und ich würde mich bei der BfA oder LVA informieren, denn es gibt dort Programme für Leute die im Ausland arbeiten, auch wenn es vielleicht nicht so lange ist.

Claudia

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103225
24/08/2004 10:15
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maboula1505 Offline
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Hallo,

also ich habe 3 Jahre in Tunesien als Sekretärin in Sousse gearbeitet.
Ich musste als ich drüben war mit diesen Unterlagen zur Polizeidienststelle in Hammam-Sousse (jetzt Kantaoui)
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Bestätigung über Bankkonto in Tunesien
- 4 Passfotos

Nach der Arbeitserlaubnis haben die mich dort nicht gefragt. Mit diesen Unterlagen beantragst DU dann die "Carte Sejour". Das heisst das dauer Visa für Tunesien. Du bekommst normalerweise gleich eine Vorläufige Carte Sejour mit. Die anderen Papiere werden dann nach tunis zur Hauptdienstelle geschickt wo das dann bearbeitet wird. Dieses kann wie alles einige Monate dauern habe 2 Monate gewartet. Bleib hartnäckig und frage immer wieder bei der örtlichen Dienstelle nach.
So wenn Du noch mehr fragen hast kannst Du Dich gerne an mich wenden.

Gruss Sandra

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103226
24/08/2004 10:16
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Katja das stimmt aber ein großer Unterschied ist ob man Langzeittourist ist oder ob man wegen Arbeiten in Tunesien ist und da gelten 3 Monate und es gibt keine Möglichkeit dies vor Ort schnell zu verlängern.
Man muß sich in den 3 Monaten darum kümmern ein Visa + Arbeitsge. zu bekommen.

Langzeittouristen haben oft eine Pauschalreise gebucht oder wohnen im Hotel da gibt es seit ca. 1 1/2 Jahren diese Möglichkeit wie du beschrieben hast.

Claudia

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103227
24/08/2004 10:25
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Ich habe noch etwas vergessen. Wenn Du die Zeit vorher bei Deinem Freund wohnst solltest Du aufjedenfall mit Ihr zur Polizeidienstelle vor Ort gehen und Dich dort regestrieren lassen. Denn es könnte Probleme für seine Familie und Ihn geben wenn die Polizei Euch anhält und fragt ob Ihr verheiratet seit, denn in Tunesien ist Konkubinage immer noch verboten. Auf Deutscg das zusammenleben von Mann und Frau in einem Haus ohne Heirat.
Damit gehst Du diesen Problemen aus dem Weg.

Ich habe die Probleme mit der Ausreise an eigenem Leib erfahren. War 1 Jahr in Tunesien (private Gründe). Als ich dann Ausreisen wollte hat man mir in Tunis den pass abgenommen. Man sagte man müsse ihn regulieren. Dann musste ich 7 Stunden vor dem Polizeiamt warten. Zwischenzeitlich durfte ich noch so eine Briefmarke für 75 TND kaufen die dann in den Pass kam. Als das alles geschehen war durfte ich das Land verlassen. Diese regulierung kann man abe rnur einmal vornehmen lassen.

Sandra

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103228
24/08/2004 10:33
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Hallo Sandra,

das ist auch so das man sich bei der Polizei Anmelden muß wenn man keine Pauschalreise gebucht hat und man lergt sehr großen Wert darauf, wir haben dies alles durch man hat sogar meinen Paß, meinen Ausweis der Vereinten Nation und meinen Ausweis der Deutsch-Tunesischen-Gesellschaft kopiert und alles als Akte angelegt, dann sollten wir noch in eine andere ca. 15 km entfernte Polizeidienststelle fahren und das gleiche nochmals machen, dies verweigerte ich aber und es wurde dann zum Schluß doch alles bei unserer die für den Ort zuständigen Dienststelle bearbeitet.

Man muß nur hartnäckig sein.

Claudia

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103229
24/08/2004 10:41
24/08/2004 10:41

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Ich habe mich noch nie angemeldet und wohne fast immer privat.
LG

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103230
24/08/2004 10:53
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Theresa Offline
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Als ich im Februar 3 Wochen in TN war, hat mein Mann mich und meine Familie bei der Polizei gemeldet.

Sonst haben wir das fast nie gemacht. Ich war dann aber auch jedesmal nur 1-2 Wochen in TN.

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103231
24/08/2004 10:57
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Katja wie dies vor Ort jeder handhabt ist jedem selbst überlassen, ich kann es nur empfehlen da ich dieses jahr ein wenig Nerven brauchte um überhaupt bei der Einreise einen Stempel in den Paß zu bekommen, in alle anderen 3 Päße wurde er rein gemacht bei mir nicht dann ging es zurück und eine Diskussion begann bis ein weiterer Mitarbeiter kam und ich meine anderen Ausweise alle vorlegte, dann ging alles ohne Probleme.

Es ist ja auch wichtig gemeldet zu sein bei der Polizei wenn man etwas passiert, man hat einen Unfall usw. dann weiß man wo man wohnt sonst weiß es keiner.

Claudia

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103232
24/08/2004 11:05
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maboula1505 Offline
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Hallo Claudia,

habe Die eine PN wegen der Sache mit den Computern für die Kinderdörfer geschickt.

Sandra

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103233
25/08/2004 00:05
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hella Offline
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Hallo,
möchte auch gerne was zu diesem thema sagen:
Fahren seit ca. 9 jahre nach tn, zuerst wohnten wir im hotel. Dann hatten wir ca. 3jahre ein haus gemietet und mussten, egal wie lange wir blieben uns bei der polizei melden.
Dazu benötigten wir:
Mietvertrag, Kopie vom Pass des Vermieters
Kopie des eigenen Passes.

LG
Hella

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103234
24/08/2004 13:28
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djamila21 Offline OP
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djamila21  Offline OP
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Hallo,
danke das ihr alle so zahlreich geantwortet habt. Erst zu sagen ist,das der freund den ich meine nicht mein freund ist,sondern freund als kumpel gesehen.ich möchte nur bei der familie mit wohnen.klar kann ich mir vorstellen,das ich mich bei der polizei anmelden muss.aber verhandelt man einen mietvertrag wenn man bei einem freund wohnt? das ist bestimmt nicht erforderlich, wenn dann muss ich den vertrag von denen vorzeigen. und dann muss ich das bestimmt wieder ändern, wenn ich im hotel wohne, wenn ich dann als animateurin arbeite oder machen die vom hotel das dann? kann ich mir erst einen visum und eine arbeitserlaubnis holen, wenn ich schon in TN bin oder geht das auch schon hier in Deutschland? wenn das mit den vorher wohnen so einen großen aufwand macht,dann werde ich erst rüber gehen,wenn ich als animateurin arbeiten werde. wenn ich dann zur angestrebten arbeit antrete, besorgt dann das hotel die arbeitserlaubnis und visum oder muss ich das,weil es über privat läuft, selber besorgen? wenn ja dann ich bestimmt 3 monate vorher rüber gleich beantragen, aber muss ich dann mich trotzdem für die 3 monate polizeilich anmelden?

ich bereite euch vielleicht kopfschmerzen,aber ich fühle mich hier nicht wohl und möchte was anderes mal machen, erfahren und verändern.

danke eure stephie besslema

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103235
24/08/2004 16:06
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maboula1505 Offline
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Wie schoen gesagt Du gehst mit Deinem Kumpel zur Polizei und meldest Dich da an. Dort teilst Du auch mit das Du ab dann und dann in dem und dem Hotel arbeiten wirst. Wegen der Arbeitserlaubnis würd eich mich von hier aus mal mit der Deutschen Botschaft in Tunis oder dem tunesischen Konsolut in der Stadt in vebindung setzen. Die können Dir sagen was Du genau machen sollst.
Hast Du denn einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Hotel ???

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103236
24/08/2004 19:46
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Schlumi Offline
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@djamila21

pn für dich!

lg schlumi

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103237
24/08/2004 22:43
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djamila21 Offline OP
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@maboula

nein den arbeitsvertrag habe ich noch nicht,das ist alles am laufen.habe auch nochmal ne bewerbung damit die das schriftlich haben abgeschickt,ansonsten läuft das ja privat der kontakt. mich hat das jetzt alles etwas abgeschreckt gehabt.aber ich bleibe am ball! ich wollte mich vorher schon erkundigen und nicht nachher in eile die rennerei haben.

danke für deine antwort

lg stephanie

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103238
25/08/2004 16:19
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Wende dich doch einfach an die Deutsche Botschaft in Tunis und dort sagt man dir ganz genau wie du dich verhalten sollte, denn dort ist man zuständig für solche Dinge.

Claudia

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103239
04/11/2004 16:34
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hi,
ich wollte das nur mal klar stellen,das man 4monate in tunesien bleiben darf,ich selbst bin dienstag erst nach4monaten wieder nach hause gekommen und hatte keine probleme an der passkontrolle oder so.
ich habe auch bevor ich geflogen bin mit der tunesischen botschaft gesprochen und mich erkundigt und die sagten ebenfalls das es mir erlaubt ist4monate zu bleiben

ich wünsch dir viel glück für deinen job als animateurin,das werde ich vielleicht nächste saison auch machen!in welcher stadt/hotel bist du denn dann?
lieben gruß...

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103240
04/11/2004 20:01
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kamp-lintfort
hey da hat mir ja jemand mein namen geklaut;-p
mich würde es aber auch intressieren in welhem hotel und in welcher stadt du das machst

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103241
04/11/2004 21:02
04/11/2004 21:02
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maboula das m´ß ich prüfen lassen, denn es kan nicht sein das zwei verschiedene Mitglieder den gleichen Namen haben.
Sorry ich werde mich am WE darum kümmern.

Du warst 4 Monate in Tuensien hast du Glück gehabt, es hätte aber auch anders aus gehen können für dich, denn Vorschrift sind max. 3 Monate im Zusammenhang.

Claudia

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103242
05/11/2004 15:14
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maboula2 Offline
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hi du,sorry das ich dir deinen namen geklaut hab,wusste nicht das sich hier noch jemand so nennt,war ja schon seid über4monaten nicht mehr hier im forum und weil mein bester freung immer so nennt hab ich das einfach als namen eingegeben,sorry!!!

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103243
05/11/2004 16:07
05/11/2004 16:07
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Das mit dem Namen werden wir am WE ändern müssen.
Claudia

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103244
05/11/2004 16:11
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Stand: 21. Oktober 2004

Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses empfohlen.

Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich Besucher bis zu 3 Monate in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen.

Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).

Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.

Bei der Einreise mit einem KFZ werden die Fahrzeugdaten in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht. Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?land_id=175&type_id=5

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103245
05/11/2004 16:23
05/11/2004 16:23
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ich kann da zu nur sagen das ich mir zuerst auch nicht sicher war ob3 oder 4 monate erlaubt sind darum hab ich bei der tunesischen botschaft angerufen und da wurde mir gesat das 4monate erlaubt sind.war dann ja auch 4monate da und hatte keinerlei probleme bei der ausreise!

Re: Erst wohnen, dann arbeiten! #103246
05/11/2004 16:41
05/11/2004 16:41
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Dann warst du 1 Monat illegal in Tunesien denn die Bestimmungen sind schon seit einigen Jahren so.

Claudia

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