Arbeitsaufnahme

Zur Aufnahme einer Arbeit in Tunesien wird eine Arbeitserlaubnis benötigt. Diese kann beantragt werden, sobald ein Arbeitsplatz in Aussicht gestellt wurde. Ihr zukünftiger Arbeitgeber sollte hierbei behilflich sein. Das Erlangen einer Arbeitserlaubnis kann sich jedoch schwierig gestalten, insbesondere auch im Tourismusbereich, da nachgewiesen werden muss, dass der angestrebte Arbeitsplatz nicht mit einem tunesischen Arbeitnehmer besetzt werden kann.

Weitergehende Auskünfte kann das tunesische Arbeitsministerium erteilen:

Ministère de l'Emploi
Bureau des Etrangers
10, Avenue Guled Haffouz
1005 Tunis
Tel.: 00216-71-798.196

Quelle: Deutsche Botschaft Tunis