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Häufige Fragen .... #110184
18/06/2001 09:31
18/06/2001 09:31
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Braucht mein/e Partner/in ein Visum für Deutschland ?
Das Auswärtige Amt informiert über die Einreisebestimmungen und in einer Staatenliste kann man die "Visumpflicht bei Einreise nach Deutschland" für die verschiedenen Länder nachschauen.

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis ?
Die Aufenthaltserlaubnis ist als allgemeiner Aufenthaltstitel nicht an bestimmte Aufenthaltszwecke gebunden und soll die Möglichkeit eines späteren Daueraufenthalts eröffnen. Sie wird befristet und unbefristet erteilt.

Was ist eine Aufenthaltsberechtigung ?
Die Aufenthaltsberechtigung ist die stärkste Form der Aufenthaltsverfestigung. Sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und kann nicht mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. Sie ist in der Regel nach acht Jahren rechtmäßigem Aufenthalt zu erteilen, für deutsch-verheiratete Ausländerinnen bereits nach fünfjähriger Aufenthaltserlaubnis.

Was ist eine Aufenthaltsbewilligung ?
Die Aufenthaltsbewilligung ist ein zweckgebundener, befristeter Aufenthaltstitel für einen zeitlich begrenzten Aufenthaltszweck (zum Beispiel Studium). Sie führt zu keiner Aufenthaltsverfestigung.

Was ist eine Aufenthaltsbefugnis ?
Die Aufenthaltsbefugnis wird AusländerInnen aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gewährt. Sie wird in der Regel für zwei Jahre erteilt. Sie kann stets für weitere zwei Jahre verlängert werden, wenn die humanitären oder politischen Gründe weiterhin bestehen. Darüber hinaus gibt es nach acht Jahren Aufenthaltsbefugnis die Möglichkeit des Daueraufenthalts.

Was ist eine Duldung ?
Die Duldung ist keine Aufenthaltsgenehmigung und somit kein rechtmäßiger Aufenthalt. Sie ist lediglich die einseitige Erklärung der Ausländerbehörde, von der Durchführung der Abschiebung vorübergehend abzusehen, zum Beispiel weil man über keinen gültigen Reisepass verfügt.

Wie sieht es mit der Aufenthaltserlaubnis bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften aus ?
Nach wie vor können nichtdeutsche Lebensgefährten aus der Partnerschaft mit einem/einer Deutschen keinen Anspruch auf die Erteilung eines Einreisevisums oder eine Aufenthaltserlaubnis ableiten. Diese Rechtslage führt dazu, dass Paare gezwungen sind, schnellstmöglich zu heiraten, wenn sie in der Bundesrepublik zusammenleben wollen. Besitzt der/die nichtdeutsch Partner/in nämlich keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, sondern hält sich hier nur vorrübergehend auf, so kann nur über die Ehe ein langfristiger Aufenthalt gesichert werden. Auch ein Verlobungszeit spielt in ausländerrechtlicher Hinsicht kaum eine Rolle. Das heißt, sie begründet keinerlei Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, allerdings können die Heiratsabsichten und ein fortgeschrittenes Stadium bei der Beschaffung von Dokumenten für
die Heirat Ausländerbehörden dazu veranlassen, beispielsweise eine weitere Duldung bis zur Eheschließung zu erteilen.
Für homosexuelle Paare gelten der 1997 entwickelte Ermessensaufenthalt und die Ländererlasse. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltsgenehmigung zur Führung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft erteilt werden. Wichtigstes Erfordernis ist die Sicherung des Lebensunterhalts und ein ausreichender Krankenversicherungsschutz.

Was versteht man unter einer "Scheinehe" ?
Seit dem 1. Juli 1998 ist das Eheschließungsrechtsgesetz in Kraft. Das neue Gesetz verbietet dem Standesbeamten die Mitwirkung an der Eheschließung, wenn offenkundig ist, dass die Ehegatten keine eheliche Lebensgemeinschaft begründen wollen (§ 1310 Abs. 1 Satz 2 BGB). Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine "Scheinehe", so kann der Standesbeamte die Eheschließenden einzeln oder gemeinsam befragen und ihnen die Beibringung geeigneter Nachweise aufgeben, die eine eheliche Lebensgemeinschaft belegen.
"Scheinehe" ist laut Gesetzgeber demnach lediglich eine Heirat auf dem Papier mit dem Ziel, einen anderen Menschen eine Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland zu verschaffen. Wird durch die Heirat also ein Aufenthaltsrecht begründet, das ansonsten nicht zu haben wäre, ist das Paar im besonderen Maße der Bürokratie und wohl auch der Willkür ausgesetzt, da geprüft wird, ob eine "Scheinehe" vorliegt.

Was ist mit der Kranken- und Pflegeversicherung für den/die ausländischen Partner/in ?
Ausländische Familienangehörige von Deutschen, die selbst keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sind in der Regel in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen mitversichert. Entsprechendes gilt auch für EU/EWR-Angehörige. Sie sind den deutschen Versicherten gleichgestellt. Familienangehörige von Migrantlnnnen, die nicht EU/EWR-Bürger sind, sind nur dann mitversichert, wenn sie ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Als gewöhnlicher Aufenthalt reicht in der Praxis ein zweijähriger legaler Aufenthalt in Deutschland aus. Für Flüchtlinge gelten hier jedoch Sonderregelungen.
Benötigen ausländische Familienmitglieder, die keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben, Leistungen, so sind diese grundsätzlich von ihnen selbst zu bezahlen. Reichen die eigenen Mittel nicht aus, muss ergänzend Sozialhilfe beantragt werden.
Keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland begründen ausländische Familienangehörige und Migrantlnnen, die als Touristen einreisen. Für sie muss vor Erteilung eines Touristenvisums eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese übernimmt nur Leistungen für Krankheitsfälle, die nach Einreise auftreten. Ausgeschlossen sind in der Regel die Versorgung während einer Schwangerschaft, Zahnersatz und die Behandlung chronischer Erkrankungen, sofern sie bereits vor
Einreise bestanden.

In der Pflegeversicherung unterliegen die Personen der Versicherungspflicht, die in der Krankenversicherung versichert sind. Privatversicherte müssen eine entsprechende private Pflegeversicherung abschließen. Familienangehörige sind, wie in der Krankenversicherung, mitversichert.

Was ist ein islamischer Ehevertrag und ist er unbedingt notwendig?
Beabsichtigt ein christlich-muslimisches Paar im Heimatland des muslimischen Partners zu leben, so sollte auf jeden Fall der Ehevertrag dort vor Ort bei einem Notar gemacht werden.
Inhalt des islamischen Ehevertrags ist vor allem die rechtliche und soziale Absicherung der Frau. Das ist deshalb wichtig, weil in den islamischen Ländern regelmäßig kein nachehelicher Unterhaltsanspruch der Frau besteht und sie auch nicht an dem in der Ehe durch den Ehemann erworbenen Vermögen teilhat.
In einem islamischen Ehevertrag können beispielsweise Vereinbarungen über die Höhe der Morgengabe (Geld, Schmuck, Immobilien und/oder andere Wertgegenstände, die mit der Eheschließung, spätestens aber nach der Scheidung in das Eigentum der Frau übergehen), über das Scheidungs- und Reiserecht, das Recht den Wohnsitz zu bestimmen, über das Recht der Ehefrau zur Berufstätigkeit und über Beitragszahlungen an die deutsche Rentenversicherung getroffen werden.

Re: Häufige Fragen .... #110185
18/06/2001 10:46
18/06/2001 10:46
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Guten Morgen Gisa,
ich sage Danke für diesen guten beitrag ich finde ihn wirklich sehr gut und jeder kann es lesen.
Es stehen sehr viele Infos drin die manche Frage beantworten.

Wer dazu noch mehr Fragen hat kann sich auch an das Auswärtige Amt wenden unter der Telefon Nummer: 01888 / 170
Dort bekommt sehr viele Fragen beantwortet und es sind Infos die auch stimmen.

Eure Claudia


Re: Häufige Fragen .... #110186
17/12/2002 08:45
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Ich finde dieses Thema sehr gut und da ich zur Zeit sehr viele dieser Fragen gestellt bekomme hole ich es gern mal rauf zum nachlesen und man kann hier auch Fragen dazu stellen.

Claudia

Re: Häufige Fragen .... #110187
02/01/2003 11:34
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Hallo
Ich habe gerade den interessanten Beitrag, unter anderem mit der Krankenversicherung gelesen. Kann mir jemand sagen, wo ich mich hinwende, um einen Menschen krankenzuversichern.
Danke im Voraus
Yemaja

Re: Häufige Fragen .... #110188
03/01/2003 01:29
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Yemaja Herzlich Willkommen hier im Forum.

Zu deiner Frage, bitte schaue mal in die Themen hier, denn es stehen sehr viel Infos und Tipps zu Krankenversicherung drin.

Es kommt drauf an, ob er hier lebt, oder nur auf Besuch ist.

Claudia

Re: Häufige Fragen .... #110189
04/01/2003 19:16
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Hallo Claudia,
erst einmal danke für die herzliche Aufnahme.
Nun noch mal zu meiner Frage. Wenn jemand zur Familie gehört, ist es mir bekannt, das man ihn als Familienmitglied mitversichern kann. Aber wie ist es wenn man nur zusammen lebt, also nicht verheiratet. Keinen Anspruch auf Sozial- oder Arbeitslosenhilfe hat? Wo kann man diese Person dann versichern?
Sollte jemand etwas dazu wissen, würde ich mich über eine Antwort freuen?
Danke Sylvia

Re: Häufige Fragen .... #110190
04/01/2003 19:38
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Wer nicht verheiratet ist, kann seinen Partner nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichern.

in diesen Fall geht nur eine private Versicherung. Aber es gibt viele Anbieter mit sehr unterschiedlichen Preisen. Informiert Euch vorher gut.

Gruß Andrea

Re: Häufige Fragen .... #110191
04/01/2003 20:18
04/01/2003 20:18
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hallo,
auch wenn ihr verheiratet gewesen wärt hättest du deinen Ausländischen Partner nicht mit Familienversichern können, dieses Thema hatten wir erst letztens bei einer Freundin und dann gleich noch einmal bei einem Bekannten.

Und beide Paare waren verheiratet, keine Versicherung übernimmt Kosten wo sie wissen es kommt kein Geld, das ist leider so.

Okay ist ja nicht deine Situation:
du mußt dir eine Krankenversicherung suchen die am günstigsten ist und aber alle Leistungen beinhaltet.

Ich würde mir auf alle Fälle bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen wie Barmer, AOK und lass dir einen Termin für ein Beratungsgespräch geben.
Wo du dir / euch einen Kostenvoranschlag machen lasst für eine Privatekrankenversicherung.

Wie kann es sein das er hier ist obwohl ihr nicht verheiratet seit? Was hat er denn für einen Aufenthaltsstatus?

Claudia

Re: Häufige Fragen .... #110192
04/01/2003 20:28
04/01/2003 20:28
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BouBou Offline
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Hallo Claudia,

ich weiß nicht, was deine Bekannten für ein Problem hatten, aber wenn man verheiratet ist und ein Partner gesetzlich krankenversichert ist, dann ist es kein Problem, ihn bei sich familienzuversichern. Die Nationalität spielt da gar keine Rolle.

Gruß Andrea

Re: Häufige Fragen .... #110193
04/01/2003 20:30
04/01/2003 20:30
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Hallo Claudia,

wie bitte? [Durcheinander] man kann den eigenen ausländischen ehemann nicht bei sich familienversichern? das ist mir aber neu! also bei uns war es kein problem. mein mann kam damals aus tunesien und er hatte auch noch keinen job. aber trotzdem konnte ich ihn ohne probleme bei mir mitversichern.

Gruss Nicole

Re: Häufige Fragen .... #110194
04/01/2003 21:03
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Hallo,
es kommt immer auf viele verschiedene Dinge an, wie lange ist man in einer Gesetzlichen Krankenversicherung versicht, studiert man usw. wenn diese Punkte alle okay sind, dann kann man den Partner mit versichern, was oft aber bei Jungen Paaren nicht der Fall ist.

Meine Freundin war Privat versicht viele Jahre und bei einer Privaten Krankenversicherung kann man den Partner nicht mit versichern. Sie hat die Versicherung gewechselt und dort wollte sie ihren Mann dann mit versichern und dies ging auch nicht, weil sie eben erst geweselet hatte.

Bei dem zweiten Fall, hat sie studiert, war aber selbst versicht und bekommt Bafög, und somit wurde ihr Mann nicht mit versichert.

Also es müssen verschiedene Punkte passen und wenn eine Versicherung dies ablehnt darf sie es auch, schaut euch mal bitte die Probleme bei den Krankenkassen an, sie zahlen nicht mehr wenn sie es nicht müssen.
In diesen Regelungen wird es sicher auch bald große Änderungen geben, mal schauen was noch alles kommt.

Also bei dir ist es ja aber nun ganz anderes ihr seit nicht verheiratet und du kannst und mußt ihn nur Privat versichern und das würde ich bei der günstigsten aber doch noch von den Leistung entsprechend besten Versicherung tun.

Persönliche Beratungsgespräche machen so kannst du / ihr entscheiden.

Claudia

Re: Häufige Fragen .... #110195
06/01/2003 16:12
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Hallo Nicole,
bei welcher Gesellschaft hast Du Deinen Mann versichert und was hat das monatlich gekostet?

Hallo Claudia,
mein Partner ist vor 1988 nach D gekommen hat dann bis 2001 in D gelebt, war dann ca 1 Jahr in TN und ist nun wieder hier, mit dem Wunsch eines Neuanfangs, denn er hat ziemlich viel Sch........ erleben müssen. Nicht alles unverschuldet, aber mit der aribischen Mentalität irgendwo verständlich. Nun brauch er viel Kraft von mir und ich brauch sie auch und bin deshalb über jeden Tipp dankbar. Es ist nicht leicht, aber wir kämpfen!!!!

Re: Häufige Fragen .... #110196
06/01/2003 16:50
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Das werdet ihr auch zusammen schaffen wenn ihr es wollt, sicher kannst du ihn dann bei dir mit versichern das ist ja absolut keine Frage.

Lass dir Angebote machen von Versicherungen, es hängt vom Alter auch ab, vor den Vorerkrankungen usw. und jeder hat andere Beiträge.

Wenn du ihn Familienversichern läßt, dann einfach zu deiner Versicherung gehen und einen Antrag stellen.

Oder bist du Privat versichert?

Claudia

Re: Häufige Fragen .... #110197
07/01/2003 10:55
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hallo sylvia,

du kannst deinen freund versichern wenn er kommt, aber nicht bei deiner krankenversicherung , du musst ihn privat versichern wenn ihr nciht verh. seit , daß geht über verschiedene anbieter z.B adac , der war aber recht teuer,"relativ", aber im reisebüro "dank claudia" wusste ich das , kannst du eine reiseversicherung abschließen für 3-6 monate und die kostet 70€ für 91 tage , das ist kein problem.
Wir sind ja fast nachbarn 30km entfernt, schön mal jemanden uas der nähe hier zu treffen.

LG
nic

Re: Häufige Fragen .... #110198
07/01/2003 12:15
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Ich kann gern im Reisebüro nachfragen denn dort findet man sicher auch eine günstige Lösung vielleicht auch für länger oder eben eine erneute Versicherung. Man muß sich wirklich erkundigen, ADAC kann ich nicht empfehlen wäre mir persönlich viel zu teuer.

Nicole ich bin froh das du im Reisebüro zufrieden warst.

Claudia

Re: Häufige Fragen .... #110199
07/01/2003 23:01
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Hallo an @,
also er kommt nicht, sondern er ist schon hier. So langsam geht es aber in das Thema "Partnerschaft" über denn um meinen "Fall" zu schildern, kommen immer mehr kleine Erklärungen dazu. Wie schon erwähnt, ist er schon seit 88 in D mit der Unterbrechung von ca. 11 Monaten und möchte nun einen Neustart, da er nicht mehr mit der Situation in TN zurechtkommt. Aber hier ist es auch nicht viel anders, also totales seelisches Frack!!!! Das aber nur kurz zu meiner Erklärung. Ihm ist es übrigens egal, ob er versichert ist oder nicht. Ich mach mir halt meine Gedanken!!!! Aber trotzdem danke für Eure Tipps. Ich lass es langsam angehen. Ist gar nicht meine Art, aber man lernt ja nie aus!!!!! [Winken]
Tschüss Sylvia

Re: Häufige Fragen .... #110200
08/01/2003 10:27
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Sylvia wenn er schon so lange hier ist, und schon hier gearbeitet hat, kann er sich doch selbst versichern, er hat doch schon selbst Beiträge eingezahlt. Oder?

Was hat er denn für einen Aufenthaltsstatus, seit ihr verheiratet, nach deinen Beiträgen zu urteilen, nein.

Was hat er für ein Visum?

Dann kann ich dir ganz sicher sagen welche Versicherung du für ihn abschließen kannst und solltest.
Denn es wird teuer wenn etwas passiert und er muß nicht mal der Schuldige sein.

Claudia

Re: Häufige Fragen .... #110201
08/01/2003 23:33
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Hallo Claudia,
mit der Arbeit sieht es so aus, dass es wohl nie sehr lange war. Ansprechen auf die Vergangenheit ist auch nicht so toll. Man(n) will vergessen. Das es teuer wird, wenn was passiert, ist mir völlig klar, aber es kommt dann der Spruch, mach Dir keine Sorgen um mich. Wenn ich mich um alles weiterhin soooooo kümmere, geh ich dran kaputt, wir hatten auch schon die verschiedenen Krisen, wegen meines "Kümmern" und ich muss jetzt etwas runter schrauben und mich auf mich konzentrieren. Es sind auch schon einige Stories passiert, die ich vorher geahnt habe. Aber es ist alles kein Problem, wenn es nun mal passiert ist, ist es Sch....... und wenn es vorbei ist, ist es überstanden. So seine Worte und ich könnt explodieren.
Aber wir werden sehen!!!!!
Sylvia

Re: Häufige Fragen .... #110202
08/01/2003 23:58
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Hallo Claudia,
noch kurz ein Nachtrag. Er hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und wir sind nicht verheiratet.
Sylvia
P.S. Ich weiss, das sonst (früher) bei ihm das Sozialamt hergehalten hat, wenn er nicht gearbeitet hat. Ich denke, dass war wohl die meiste Zeit der Fall in seinem "früheren" Leben.

Re: Häufige Fragen .... #110203
09/01/2003 00:20
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Warum geht er denn dann jetzt nicht zum Sozialamt oder läßt sich ganz normal versichern, denn dann hat er doch einen Zuspruch?

Ich würde es nicht drauf ankommen lassen, ohne Versicherung.

Claudia

Re: Häufige Fragen .... #110204
10/01/2003 00:23
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Hallo Claudia,
ich finds toll, dass ich mich mal so richtig ausheulen kann, denn mir hört niemand sonst zu (wütend:-)). Also wir waren zusammen beim Sozi und man sagte uns, dass ich zu viel verdiene, dass er Unterstützung bekommt. Dann gab es zwischendurch einen Crash zwischen uns und er ist allein zum Sozi und hat eine Wohnung zugewiesen bekommen als Obdachlos. Er ist natürlich dort nicht erschienen und wir haben uns wieder versöhnt und ausgesprochen. Also ohne lange Vorrede, wenn ich es nicht mache, macht er nichts, nur geh ich zwischendurch auch noch in Schichten arbeiten und kann mich nicht ständig um ihn kümmern, wie um ein kleines Kind. Also bleibt es auf der Strecke. Ich bin noch dazu ein Beamtenmuffel........alles zusammen ich könnt k........! Wenn ich dann was machen will, kommt seine Erklärung, mach Dir keine Sorgen um mich und es werden Dinge wie Vorstellungsgespräche verschoben und und und! Und das ist absolut nicht meine Art, jedenfalls bis jetzt nie gewesen.
Also meine Frage, was steht ihm vom Sozi zu in Sachen Versicherung? Wenn Du es weisst, wär ich Dir sehr dankbar für einen Tipp. Ob die aber nun nochmal etwas für ihn tun, bezweifle ich. Es ist alles zum k........!!!!!
Meine Kraft geht so langsam an die Reserve.
Aber trotzdem danke fürs aussprechen dürfen. Wenn es nervt, kannst mir gern auch per mail schreiben.
Ciao Sylvia