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Re: Einladung...hoffe es nervt net:)
#113427
05/03/2003 21:55
05/03/2003 21:55
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Mitglied***
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Gera
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Martha genau so ist es und so ist es aber auch bei der Botschaft in Tunis.
Ich muß sagen das ich bis jetzt immer ordentliche und sachgemäße Aussagen bekommen habe, man hat mir meine Fragen auch immer ordentlich beantwortet sogar schriftlich per Fax und dies hat keine Woche gedauert.
Es liegt sehr oft an dem der ein Visum beantragt, erst jetzt hatte ich es wieder erlebt bei einem sehr guten Freund. Er beantragte ein Viusm für das Land XY und dies wurde abgelehnt, berechtigt abgelehnt. Dann beantragte er ein Visum für Deutschland, wo seine Freundin (auch meine Freundin) die Einladung machte und auch dieses Visum wurde abgelehnt. Nun setze ich mich ein und schrieb ein paar Worte dazu, fragte nach dem Grund, zeigte auf das der Visumsteller shcon des öfteren in Europa war und immer sachgemäß zurück gefolgen ist und am Monatg konnte er sein Visum ohne Streß und Ärger abholen.
Die Leute die auf der Botschaft arbeiten, arbeiten auch nur nach dem Gesetz, oft wissen die Frauen nicht das schon viele Visas gestellt wurden usw. denn das würde auch keiner erzählen.
Wenn Zweifel bestehen, wird das Visum abgelehnt, man kann immer nach dem Grund fragen, dies schriftlich und bekommt auch eine Antwort darauf, wo man Widerspruch einlegen kann und ein Gerichtsverfahren anstrebt. Ich frage mich, warum tun das denn die Paare nie, ist man sich doch nicht so sicher?
Claudia
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Re: Einladung...hoffe es nervt net:)
#113429
06/03/2003 12:32
06/03/2003 12:32
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Joined: Oct 2002
Beiträge: 323 Kreis Stuttgart
indovina
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Joined: Oct 2002
Beiträge: 323
Kreis Stuttgart
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Hallo Leute, die Ausstellung der Verpflichtungserklärung dürfte eigentlich nicht das Problem sein. Da hat die Ausländerbehörde genaue Vorschriften , bspw. notwendige qm-Zahl der Wohnung, monatlich zur Verfügung stehende finanz. Mittel (wird berechnet über das Einkommen), Vorlage des Krankenversicherungsnachweises. Die interessiert es i.d.R. auch nicht, welche Motive man für die Einladung hat. Der Visumsantrag selbst ist die Hürde. Ein Brief als Begleitschreiben ist bestimmt nicht hinderlich und kann auch vielleicht ausreichen, das Wichtigste ist aber, die Rückkehrbereitschaft auf jedwede möglich Art zu beweisen. Wenn er berufstätig ist, wunderbar, soll er sich vom Arbeitgeber eine Bestätigung ausstellen lassen, daß er nur Urlaub hat von ... bis ... . Wenn er studiert, eine Bescheinigung, daß er eingeschrieben ist. Alles, was die Rückkehrbereitschaft (also was ihn in TUN bindet) belegt, ist hilfreich. Viel Glück
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Re: Einladung...hoffe es nervt net:)
#113431
06/03/2003 20:40
06/03/2003 20:40
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Joined: Aug 2002
Beiträge: 149 Norddeutschland
Birgit
Mitglied
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Joined: Aug 2002
Beiträge: 149
Norddeutschland
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Also, das mit dem Einspruch und Gerichtsverfahren ist ja wohl ein Witz. Mein Freund hat auch Einspruch gegen die Ablehnung des Visums eingelegt. Daraufhin hat er eine schriftliche Ablehnung mit Begründung bekommen. Das übliche Gesülze, so jung, keine eigene Familie etc. Es lagen alle Papiere vor, Urlaubsbescheinigung der Schule, Flugreservierung, Krankenversicherung, polizeiliches Führungszeugnis etc. Wer hat denn das Geld und die Nerven dann noch vors Gericht zu gehen? Ich habe mit der Botschaft telefoniert, aber keine Chance. Geschrieben habe ich auch, aber nie eine Antwort erhalten. Wenn ihr mich fragt, alles reine Willkür!
Birgit
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