|
|
|
|
|
Re: Heiraten in Dänemark? Wer hat schon mal?
#116660
14/10/2003 00:37
14/10/2003 00:37
|
Joined: Oct 2003
Beiträge: 128 djerba
kenza
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Joined: Oct 2003
Beiträge: 128
djerba
|
Hallo, also........lange geschichte kurz. Ich bin Niederländerin und mein Mann ist zwar Tunesier hat aber auch einen spanischen Paß. Das Problem hier in Deutschland ist das Ehefähigkeitszeugniss. Wir müssen das aus Spanien holen und das ist mit vielen, vielen Problemen verbunden. Wir haben alles andere, aber dieses "S......" Ehefähigkeitszeugniss ist unser Problem, weil er schon mal in Spanien verheiratet war. Ich habe mich informiert: Man kann Problemlos in Dänemark heiraten, man braucht lediglich Aufenthalsbescheinigung, Paß, Scheidungsurkunde und Geburtsurkunde. Man muß das dann im Dänischen Innenminestierium legalisieren lassen, und dann wird es in Deutschland anerkannt. Laut deutsches Standesamt muß man weiter nichts machen, damit die Ehe hier anerkannt ist. Ich wollte halt wissen ob hier Paare das schon mal gemacht haben, und wie? Ob über eine Agentur, oder einfach nach Dänemark hingefahren sind? Denn es gibt Agenturen die auf Dänemark-Hochzeiten speziallisiert sind. Ich dachte vielleicht hätte jemand einen Tip.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: Heiraten in Dänemark? Wer hat schon mal?
#116662
14/10/2003 20:22
14/10/2003 20:22
|
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
|
Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
|
Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens: Belgien, Dänemark , Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien Im folgenden werden Ihnen die Hauptbedingung für die Eheschließung von Ausländischen Staatsbürgern mitgeteilt. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit einem der nachstehenden Standesämter in Dänemark in Verbindung: Jütland (in der Nähe der Grenze) STANDESAMT TØNDER Tønder Kommune Kongevej 57 DK - 6270 Tønder Tel. 0045 74 72 80 00 Email: sekram@toender.dk URL: www.tonderkom.dk STANDESAMT HADERSLEV Haderslev Kommune Rådhuset DK - 6100 Haderslev Tel. 0045 74 22 23 24 Email: cbhcl@haderslev.dk STANDESAMT SØNDERBORG Sønderborg Kommune Rådhustorvet DK - 6400 Sønderborg Tel. 0045 74 42 93 00 URL: www.soenderborg.dk/kommunensaertjenester/saer2.asp STANDESAMT AABENRAA Aabenraa Kommune Storegade 30 DK - 6200 Aabenraa Tel. 0045 74 62 12 00 Email: post@aabenraakom.dk Seeland STANDESAMT KOPENHAGEN Bryllupskontoret Rådhuset DK - 1550 København V Tel. 0045 33 66 33 66 URL: www.kff.kk.dk/mo/movi.htm#4 Es wäre auch ratsam, telefonisch oder schriftlich im voraus einen Termin mit dem betreffenden Standesamt zu vereinbaren. Beachten Sie bitte, daß die Trauung einen mehrtägigen Aufenthalt in der entsprechenden Stadt voraussetzt. Information zwecks Eheschließung in Dänemark Es besteht evtl. eine Möglichkeit, daß Sie in Dänemark bürgerlich getraut werden können. Man schlägt Ihnen jedoch vor, sich vorher bei Ihrer zuständigen Behörde zu erkundigen, ob eine in Dänemark geschlossene Ehe im Ausland anerkannt wird. Für die endgültige Entscheidung, ob Sie in Dänemark die Ehe eingehen können, benötigt das dänische Standesamt folgende Urkunden: 1. Geburtsurkunden für Braut und Bräutigam (Falls diese nicht beschafft werden können, genügt die Vorlage des gültigen Reisepasses bei Ihrer Ankunft – schicken Sie niemals dem Standesamt den Paß zu!) Die Urkunden müssen in deutsch oder englisch abgefaßt sein oder mit einer anliegenden, autorisierten, deutschen Übersetzung versehen sein. Aufenthaltsbescheinigungen zur Vorlage beim Standesamt für Braut und Bräutigam Die Bescheinigungen werden von Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes ausgestellt und müssen eine Mitteilung enthalten, daß Sie in Ihrer Stadt polizeilich gemeldet sind. Ebenfalls müssen Familienstand und Staatsbürgerschaft darin vermerkt sein. Die Bescheinigungen müssen ins Deutsche übersetzt und neuesten Datums sein. (Eine Anmeldebestätigung wird nicht anerkannt). Sollte einer von Ihnen vorher verheiratet gewesen sein, muß das vollständige Scheidungsurteil (versehen mit einem Vermerk des Gerichts, daß das Urteil rechtskräftig ist) beim Standesamt eingereicht werden, da es dem hiesigen Justizministerium zur Gutheißung vorgelegt werden muß. Hier ist mit einer Wartezeit von etwa 2-3 Wochen zu rechnen. Ist die Ehe durch Sterbefall aufgelöst, ist die Sterbeurkunde vorzulegen. In beiden Fällen ist desweiteren eine Bescheinigung des Nachlaßgerichts einzureichen, daß gegen eine Wiederverehelichung keine Bedenken bestehen. Falls Sie diese Bescheinigung nicht bekommen können, so wird man beim hiesigen Justizministerium die Befreiung der Beibringung dieses Dokuments beantragen. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde und Bescheinigung vom Nachlaßgericht bitte ins Deutsche übersetzen lassen. Dokumente in englischer Fassung müssen nicht übersetzt werden. – Sowohl die Originaldokumente (oder beglaubigte Fotokopien derselben) als auch die Übersetzungen müssen beim Standesamt eingereicht werden. Die Übersetzungen müssen von einem vereidigten Dolmetscher vorgenommen sein. Nachdem Sie das Standesamt Ihrer Wahl kontaktiert haben, werden Sie von dort Formulare erhalten, die ausgefüllt an das betreffende Standesamt zurückzusenden sind unter Beifügung der oben genannten Dokumenten. Nach Erhalt der Dokumente wird das Standesamt untersuchen, ob die Möglichkeit besteht, in Dänemark die Ehe einzugehen, und das Standesamt wird Ihnen später darüber Mitteilung geben. Falls Sie die Mitteilung erhalten, daß Sie in Dänemark bürgerlich getraut werden können, müssen Sie sich während der Bearbeitung Ihrer Urkunden, welches normalerweise 4-5 Tage dauert, in der Stadt aufhalten. Ein Aufgebot ist nicht erforderlich und Trauzeugen können vom Standesamt normalerweise zur Verfügung gestellt werden. Die Eheschließung ist in Deutschland rechtskräftig. Amerikanische Soldaten, die in Deutschland stationiert sind, müssen anstatt der Aufenthaltsbescheinigung eine Heiratserlaubnis des Commanders vorlegen. Sollte einer von Ihnen noch keine 18 Jahre alt sein, so erkundigen Sie sich bitte zuerst beim Standesamt, da eine Sondergenehmigung erforderlich ist. Beachten Sie folgendes zu den Einreisebestimmungen für Dänemark: Für Ausländer, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, bedeutet Dänemarks Beitritt zu Schengen, dass sie nach dem 25. März 2001 ohne separates Visum nach Dänemark einreisen und sich max. 90 Tage innerhalb eines Halbjahres, beginnend vom ersten Tag der Einreise, in Dänemark aufhalten können. Eine Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass mit einem Aufenthaltstitel der folgenden Arten: Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland. (Diese Titel gelten anstelle eines Visums nur dann, wenn sie in einem Pass bez. in Zusammenhang mit einem Pass als Blattvisa erteilt wurden, sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz als Inlandsdokument erteilt wurden.) Die Titel „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" und „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber" gelten nicht für die visumfreie Einreise nach Dänemark. Haben Sie zu den Einreisebestimmungen noch Fragen, wenden sie sich bitte an: Königlich Dänische Botschaft Rauchstr. 1, 10787 Berlin Postadresse: Postfach 301245, 10722 Berlin Tel.: 030/50 50 20 00 ▪ Fax: 030/50 50 20 50 Email: beramb@um.dk URL: www.daenemark.orgEs ist eine Voraussetzung für die Einreise, dass der Reisende über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat hat. Legalisierung dänischer Heiratsurkunden In einigen Fällen wird von Seiten der deutschen Behörden oder von anderen ausländischen Vertretungen eine Legalisierung der dänischen Heiratsurkunde verlangt. Falls Sie eine Legalsierung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Vertretung Ihres Landes in Dänemark. Das Kgl. Dänische Generalkonsulat in München nimmt keine Legalisierungen vor, es sei denn, dass entweder mindestens eine der Parteien die dänische Staatsbürgerschaft innehat, oder dass mindestens eine der Parteien seinen ständigen Wohnsitz in Dänemark hat. Stand: März 2003 http://www.dankonmuc.de/de/Konsular/Heiraten_in_DK/de-heiraten-t.htm
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: Heiraten in Dänemark? Wer hat schon mal?
#116663
14/10/2003 20:23
14/10/2003 20:23
|
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
|
Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
|
. Ledigkeitsbescheinigung oder Scheidungsurteil Sollte einer von Euch vorher verheiratet gewesen sein, muss das vollständige Scheidungsurteil (versehen mit einem Vermerk des Gerichts, dass das Urteil rechtskräftig ist) beim Standesamt eingereicht werden, da es dem hiesigen Justizministerium zur Gutheißung vorgelegt werden muss. Hier ist mit einer Wartezeit von etwa 2-3 Wochen zu rechnen. Ist die Ehe durch Sterbefall aufgelöst, ist die Sterbeurkunde vorzulegen. In beiden Fällen ist des weiteren eine Bescheinigung des Nachlassgerichts einzureichen, dass gegen eine Wiederverehelichung keine Bedenken bestehen. Falls Ihr diese Bescheinigung nicht bekommen können, so wird man beim hiesigen Justizministerium die Befreiung der Beibringung dieses Dokuments beantragen. Ledigkeitsbescheinigung, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde und Bescheinigung vom Nachlassgericht bitte ins Deutsche übersetzen lassen. Dokumente in englischer Fassung müssen nicht übersetzt werden. Sowohl die Originaldokumente (oder beglaubigte Fotokopien derselben) als auch die Übersetzungen müssen beim Standesamt eingereicht werden. Die Übersetzungen müssen von einem vereidigten Dolmetscher vorgenommen sein.
Nachdem Ihr das Standesamt Euerer Wahl kontaktiert haben, werdet Ihr von dort Formulare erhalten, die ausgefüllt an das betreffende Standesamt zurückzusenden sind unter Beifügung der oben genannten Dokumente. Nach Erhalt der Dokumente wird das Standesamt untersuchen, ob die Möglichkeit besteht, in Dänemark die Ehe einzugehen, und das Standesamt wird Ihnen später darüber Mitteilung geben.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: Heiraten in Dänemark? Wer hat schon mal?
#116664
14/10/2003 20:25
14/10/2003 20:25
|
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
|
Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
|
Vielleicht hilft dir das weiter: Wird die dänische Heiratsurkunde wirklich von allen deutschen Behörden anerkannt? Ja. Es gibt ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und Dänemark, wonach die Originale internationaler Heiratsurkunden aus Dänemark ohne Legalisation oder sonstige Beglaubigungsverfahren anzuerkennen sind. Wie lange müssen wir und in Dänemark aufhalten? Normalerweise beträgt der Mindestaufenthalt 4 Tage in der Gemeinde, in der geheiratet wird. Eine Ausnahme ist die Gemeinde Sonderborg, hier gibt es keinen Mindestaufenthalt. Allerdings ist Sonderborg stark frequentiert und man bekommt nicht immer einen Termin. Wenn man den Heiratsservice der dänischen Gemeinden in Anspruch nimmt, wird auf den Mindestaufenthalt oft verzichtet. Der Heiratsservice ist zwar kostenpflichtig, man spart aber die Unterbringungs- und Verpflegungskosten für einige Tage. Und Dänemark ist nicht billig: Ein einfaches Hotelzimmer kostet ca. 110 Euro pro Nacht, ein normales Essen für zwei Personen in einer Gaststätte ca. 60 Euro. Was ist eine Aufenthaltsbescheinigung und wo bekomme ich diese? Die Aufenthaltsbescheinigung (nicht zu verwechseln mit einer Meldebescheinigung) erhält jeder gemeldete In- und Ausländer bei seinem deutschen Einwohnermeldeamt. Aus der Aufenthaltsbescheinigung geht auch der gemeldete Familienstand hervor. Die dänischen Standesämter akzeptieren sie daher als Ersatz für eine Ledigkeitsbescheinigung. Entgegen der landläufigen Meinung müssen sich in Deutschland nach den jeweiligen Landesmeldegesetzen auch Touristen anmelden, sofern sie nicht in einer „Beherbungsstätte“ (Hotel, Pension o.ä.) wohnen. Die Anmeldung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen! Unmittelbar nach der Anmeldung kann sich die Vietnamesin vom Einwohnermeldeamt die gewünschte Aufenthaltsbescheinigung ausstellen lassen (Gebühr i.d.R. zwischen 5 und 10 Euro) Aber Vorsicht: Wird bei der Anmeldung in Deutschland ein falscher Familienstand angegeben (z.B. ledig statt geschieden), um sich die Heirat in Dänemark zu „erleichtern“, ist dies eine Straftat (Personenstandsfälschung, §169 StGB). Braucht meine vietnamesische Verlobte keine Ledigkeitsbescheinigung? Nein, sie kann sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Deutschland problemlos eine Aufenthaltsbescheinigung ausstellen lassen. Falls Sie aber ohnehin im Besitz einer vorbeglaubigten(!) Original-Ledigkeitsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) und einer geeigneten Übersetzung (siehe Punkt c auf der Hauptseite) ist, wird auch diese von den dänischen Standesämtern akzeptiert. Allerdings wird die Aufenthaltsbescheinigung des deutschen Einwohnermeldeamtes von den dänischen Standesämtern lieber gesehen als die vietnamesische Ledigkeitsbescheinigung. Was heißt „Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde“? Nach einer Eheschließung im Ausland besteht kein Rechtsanspruch auf sofortige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Allerdings kann die Ausländerbehörde nach §9 I (2) AuslG die Aufenthaltserlaubnis dennoch erteilen. „Kann“ bedeutet, daß es letztlich im Ermessen der Behörde liegt, ob die Aufenthaltserlaubnis sofort erteilt wird oder ob der ausländische Ehepartner auf den „normalen“ Weg der Familienzusammenführung verwiesen wird. Ermessen bedeutet jedoch nicht Willkür! Die Behörde muß zwischen dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der Visumsbestimmungen und der Zumutbarkeit einer Ausreise sorgfältig abwägen. Es ist also im Prinzip immer eine Einzelfallentscheidung. Aber gerade wenn die Ausreise mit einer langen Trennungsdauer und/oder hohen Kosten verbunden ist, entschieden sehr viele Ausländerbehörden zugunsten des ausländischen Ehepartners und erteilen die Aufenthaltserlaubnis. Will die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilen, hilft u.U. ein Gespräch mit dem Amtsleiter und danach ggf. ein förmlicher Widerspruch mit ausführlicher Begründung, warum eine Ausreise des ausländischen Ehepartners unzumutbar ist. Gerade im Fall Vietnam sind Dauer und Kosten einer solchen „Ehrenrunde“ über Saigon ja nicht unerheblich. Hinweis: Diese Seite wurde mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Dennoch übernehmen die Autoren keine Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen. © Daniel Bergmann und Thomas Böttcher, 2003 http://www.vietnam-freunde.net/seite01/html/danemark_haufige_fragen__faqs_.html#Wird
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: Heiraten in Dänemark? Wer hat schon mal?
#116665
14/10/2003 20:26
14/10/2003 20:26
|
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
|
Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
|
Eheschließung in Dänemark Voraussetzungen: - Geburtsurkunde und gültiger Reisepass. Haben Sie Ihren Namen seit Ausstellung Ihrer Geburtsurkunde oder Ihres Reisepasses gesetzmäßig ändern lassen, müssen Sie dies durch Vorzeigen des Gerichtsbeschlusses belegen können. - Personen unter 18 Jahre müssen vor der Trauung eine Genehmigung von den Staatsämtern (in Kopenhagen Københavns Overpræsidium - Hammernsgade 1 - 1267 Kopenhagen K - Tel: +45 33 12 23 80) erhalten. - Sollte einer der Beteiligten unter Vormundschaft stehen, muss die Zustimmung des Vormundes zur Trauung schriftlich belegt werden. - Scheidungsurteil oder Todesurkunde müssen zur Anerkennung den Staatsämtern/Københavns Overpræsidium - Hammernsgade 1 - 1267 Kopenhagen K - Tel: +45 33 12 23 80 zugestellt werden, bevor Sie nach Dänemark kommen. - Es ist unterschiedlich, wie lange der Aufenthalt in Dänemark in Verbindung mit einer Trauung sein muss. Daher sollte man sich mit dem ausgewählten Rathaus bzw. der betreffenden Kirche (in Dänemark ist eine kirchliche Trauung auch rechtsgültig) in Verbindung setzen. Es muss auch mit Wartezeiten gerechnet werden. Ein Verzeichnis über Gemeindeämter finden Sie unter www.danmark.dk (myndigheder und danach kommuner). Auf der Homepage www.toender.dk/default.asp?mnu=78 und www.kbhbase.kk.dk/kbhbase/service.nsf/url/vielser_partnerskab sind Informationen in deutscher Sprache über Trauungen (in Tønder und Kopenhagen). Feiertage in Dänemark (2003) 01.01.: Neujahr 17.04.: Gründonnerstag 18.04.: Karfreitag 20.04.: Ostersonntag 21.04.: Ostermontag 16.05.: Buß- und Betttag 29.05: Christi Himmelfahrt 05.06.: Verfassungstag 08.06.: Pfingstsonntag 09.06.: Pfingstmontag 24.12.: Heiligabend 25.12.: 1. Weihnachtstag 26.12.: 2. Weihnachtstag 31.12.: Silvester Geld Münzeinheit ist die Dänische Krone (DKK oder Dkr.) 1 Krone = 100 øre. Der Kurs für Euro ist 7,45 DKR Im Umlauf sind folgende Banknoten: 1.000, 500, 200, 100 und 50 Kronen. Münzen: 20, 10, 5, 2 und 1 Krone sowie 50 und 25 øre. Banken können das Einwechseln von großen ausländischen Banknoten ablehnen. Eine Wechselgebühr in Höhe von 20 bis 35 DKK wird bei jedem Umtausch ungeachtet der Höhe des Betrages eingehoben. Die Ein- und Ausfuhr von dänischen und ausländischen Banknoten, Reiseschecks und anderen Zahlungsmitteln ist unbegrenzt. Haustiere In vielen dänischen Ferienhäusern sind auch Haustiere willkommen und natürlich ohne zusätzliche Kosten! Hunde und Katzen müssen mindestens 30 tage und maximal zwölf Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft werden. Als Nachweis ist der internationale Impfausweis (gelber Impfpass) erforderlich. Bei Tieren, die regelmäßig (einmal im Jahr) geimpft werden, entfällt die 30-Tage-Frist. Für Jungtiere bis drei Monate muss ein Gesundheitszeugnis vom Tierarzt vorliegen, das zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 10 Tage sein darf. Hunde der Rassen Pit-Bull-Terrier & Tosa dürfen nicht eingeführt werden! Informationsmaterial Touristische Auskünfte erteilt das Dänische Fremdenverkehrsamt in Hamburg. Das Büro erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 0049 40/32 02 10, die Faxnummer lautet 0049 40 /32 02 11 11. Rund um die Uhr können Sie telefonisch Prospekte bestellen. Wählen Sie bitte; 0049 190/190 033. Informationen können Sie auch im Internet entnehmen: www.visitdenmark.com.Touristisches Material liegt auch im Kulturforum Danaustria in Wien auf. Klima Dänemark liegt in der temperierten Zone und weist ein ausgeprägtes Meeresklima mit mäßig warmen Sommern und milden Wintern auf. Verkehrsregeln Höchstgeschwindigkeiten: Autobahn 110km/h, Haupt- und Landstrasse 80km/h, Ortschaften (erkennbar an der weißen Ortstafel mit Stadtsilhouette) 50 km/h, PKW mit Anhänger max. 70 km/h. Verstöße werden mit hohen Geldstrafen vor Ort geahndet. - Autos und Motorräder müssen rund um die Uhr das Abblendlicht eingeschaltet haben. - Das Telefonieren mit Handy ohne Freisprechanlage ist während der Fahrt verboten. - Die Mehrheit der Verkehrstafeln entspricht dem internationalen Standard. - Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn (Haifischzähne) bedeuten ” Vorfahrt beachten!”. - Die Promillegrenze beträgt 0,5 Prozent. - Das Auto darf nicht an in Dänemark wohnhafte Personen ausgeliehen werden. - Das Mitführen eines Warndreiecks ist vorgeschrieben. - Autobahn- oder Mautgebühren nur bei den Storebælt (grosser Belt) und der Öresund Brücken. © Königlich Dänische Botschaft, Wien http://www.daenischebotschaft.at/Tysk/Aufenthalt/generell_ty.htm#Eheschließung%20in%20Dänemark
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: Heiraten in Dänemark? Wer hat schon mal?
[Re: Claudia Poser-Ben Kahla]
#116670
15/01/2007 21:07
15/01/2007 21:07
|
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
|
Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
|
Hallo, hier eine Agentur: Heiraten in Dänemark http://www.heiraten-leicht-gemacht.de/Kontakt Für eine persönliche Beratung finden Sie hier unsere Kontaktdaten: * Email: contact@heiraten-leicht-gemacht.de * Tel./Fax: 0049 (0) 3303 5095601 * Postanschrift: Agentur Heiraten-leicht-gemacht Lärchenweg 7 16540 Hohen Neuendorf * Bankverbindung: Name: Karsten Thom Konto: 241761601 BLZ: 10070024 IBAN: DE90100700240241761601 BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER Bevor Sie sich mit speziellen Fragen mit uns in Verbindung setzen. prüfen Sie bitte, ob diese Fragen nicht bereits im Bereich "Häufig gestellte Fragen" beantwortet werden. Web SeiteFragen die häufig gestellt werden Claudia
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: Heiraten in Dänemark? Wer hat schon mal?
[Re: kenza]
#116671
17/01/2007 12:59
17/01/2007 12:59
|
Joined: Aug 2006
Beiträge: 36 xxx
Fluegeltraegerin
Junior Member
|
Junior Member
Joined: Aug 2006
Beiträge: 36
xxx
|
Hallo kenza, also ich habe meinen tunesischen Mann im Mai in Dänemark geheiratet. Es war völlig problemlos und schnell und sowohl in Tunesien, als auch überall in Deutschland anerkannt, da es sich um eine internationale Heiratsurkunde (in dänisch, englisch, deutsch und französisch) handelt und Dänemark wie beschrieben Mitglied der Schengenstaaten ist. Wir haben es über eine Agentur sehr kurzfristig organisiert, da die Ausweisung von meinem Mann kurz bevor stand und es war auch günstig und ist alles super gelaufen. Wenn Du doch noch Interesse hast, dann gebe ich Dir gerne die Homepage der Agentur, denn diese ist günstig, sehr nett und zuverlässig. Es ist auch möglich eine aufwendigere Hochzeit zu buchen, mit allem möglichen Schnick-Schnack. Wir brauchten damals nur Pass, Geburtsurkunden, Meldebescheinigung, Aufenthaltserlaubnis und 2 Formulare, die man im Internet ausdrucken und leicht ausfüllen kann. Wir mussten 2 Tage in Dänemark übernachten, waren in einer günstigen schönen Ferienwohnung. Der Ort ist sehr nah an der Grenze zu Deutschland, sodass wir Montag angereist sind, die Unterlagen bis 12 Uhr im Standesamt abgegeben haben (Gebühr ca. 70 €) und am Mittwoch geheiratet haben. Also ich kann Dänemark nur empfehlen. Mein Mann hatte damals nicht mal mehr die Aufenthaltserlaubnis, sondern nur eine Duldung und es hat trotzdem geklappt und die Ehe ist ganz normal rechtsgültig. Er musste dann aufgrund der Ausreise nach Dänemark, die aufgrund der Duldung, die nur für Hamburg gültig war eine illegale Ausreise bedeutet, nochmal nach Tunesien und von dort aus den Antrag auf Familienzusammenführung stellen, aber auch dort war die Urkunde absolut sicher. Normal hätte er sofort das Visum hier in Deutschland erhalten, hätte er nicht nur die Duldung für Hamburg gehabt. Jedenfalls ist er jetzt ganz normal in Deutschland und wir glücklich verheiratet Falls noch Fragen offen sind, gerne bei mir melden! LG Fluegeltraegerin
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: Heiraten in Dänemark? Wer hat schon mal?
[Re: kenza]
#116672
17/01/2007 19:39
17/01/2007 19:39
|
Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893
DE: NW
|
...Aber vielleicht ist Dänemark mal für andere Kurzentschlossene oder Problemfälle eine alternative...
So ist es, insbesondere dann, wenn bestimmte Papiere, die in Deutschland vorliegen müssen, dort aber nicht, nicht bzw. nicht schnell genug beschafft werden können (speziell bei Vor-Ehen oder Partnern aus Mittelafrika, wo die Beschaffung von Papieren manchmal de facto nicht möglich ist).
Die Anerkennung der Ehe ist durch binationale Verträge für Deutschland und Tunesien sichergestellt (dasselbe gilt auch z.B. für eine "Las-Vegas-Ehe" in den USA, für die man praktisch außer dem Reisepaß gar nichts braucht) der einzige Unterschied zu einer Ehe in Deutschand ist, daß bei der Ausländerbehörde in Deutschland u.U. die Vermutung der Scheinehe ausgeräumt werden muß, bzw. dort eine sofortige Duldung abgelehnt wird und auf das übliche Verfahren (Ehegattennachzug aus dem Heimatland) verwiesen wird.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: Heiraten in Dänemark? Wer hat schon mal?
[Re: Frogger]
#116673
17/01/2007 22:00
17/01/2007 22:00
|
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
|
Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
|
Antwort auf:
dort eine sofortige Duldung abgelehnt wird und auf das übliche Verfahren (Ehegattennachzug aus dem Heimatland) verwiesen wird.
Und dies stimmt so nicht, da im Grundgesetz steht: Das man keinem Deutschen Staatsbürger eine Eheschließung und das Zusammenleben verweigern darf. Eine Scheinehe muss auch von seiten der Behörde begründet werden und dies ist nicht ganz so leicht.
Da man schon vor der Eheschließung in Dänemark einen gültigen Aufenthaltstitel haben muss als Ausländer, kann man ihn nicht nach der Eheschließung abschieben oder ausweisen, sei denn er hat eine Straftat begangen.
Zusätzlich haben wir seit 01.01.07 ein neues Gesetz und viele § sind geändert. Bei verschiedenen Personenkreisen tifft dies zu.
Claudia
|
|
|
|
|
|
|
|
|