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Heiratsvisum nach Vorlage alle Unterlagen beim deutschen Standesamt-Wie??? #120558
23/02/2004 19:16
23/02/2004 19:16
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Harsefeld
ulmo Offline OP
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ulmo  Offline OP
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Harsefeld
hallo leute, ich bin neu hier und froh endlich auf dieses forum gestoßen zu sein. Es wäre schön wenn ich hier endlich mehr infos zu meiner geplanten hochzeit bekomme:

mein verlobter und ich haben alle notwendigen papiere beim standesamt in deutschland eingereicht. dort sagte man mir, er müsse hier einen antrag für das OLG unterschreiben, jedoch ist er in tunesien. nach meinen bisherigen infos bekommt er ein visum nur NACH der freistellung der ehefähigkeit vom OLG. Das standesamt hier sagt jedoch er kann zur botschaft gehen und ein visum beantragen (ich habe eine bescheinigung des standesamtes bekommen, dass alle papiere vorliegen, die ich ihm morgen schicken werde) wer weiss, wie er das visum bei der botschaft zur eheschliessung bekommt und welche papiere er ausserdem noch mitbringen muss???? ich bin für jede info von euch wirklich dankbar
viele grüße an alle die es bereits geschafft haben und viel glück allen, die auch noch einen tunesischen menschen heiraten wollen!

Re: Heiratsvisum nach Vorlage alle Unterlagen beim deutschen Standesamt-Wie??? #120559
23/02/2004 19:49
23/02/2004 19:49
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Hallo und Herzlich Willkommen hier im Forum und viel Spaß bei uns.

Eine Frage bist du jetzt die Mama von Lilli?

Claudia

Re: Heiratsvisum nach Vorlage alle Unterlagen beim deutschen Standesamt-Wie??? #120560
23/02/2004 19:57
23/02/2004 19:57
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Legalisation

Die Legalisation dient als eine besondere Art der Beglaubigung dem Zwecke, den Behörden und Gerichten im Inland die bessere Beurteilung von Originalen ausländischer Urkunden zu ermöglichen.
Der Legalisationsvermerk der Botschaft bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Funktion des Ausstellers sowie die Echtheit des verwendeten Dienstsiegels und erfolgt - ausschließlich - auf dem Original.

Folgende Behörden müssen ihren Legalisationsvermerk nacheinander anbringen:

Urkunden der Standesämter und sonstigen Verwaltungsbehörden (Personenstandsurkunden)
Gouvernorat
Ministère des Affaires Etrangères / Direction des Affaires Consulaires, Avenue de la Ligue Arabe, Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère, Tel.: 00216-71-847.500 / 71-847.010
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis

Urkunden der Justizbehörden (Urteile, Gerichtsbeschlüsse)
Ministère de la Justice, Blvd. Bab Bénat, 1006 Tunis - La Kasbah, Tel. 00216-71-561.440
Ministère des Affaires Etrangères / Direction des Affaires Consulaires, Avenue de la Ligue Arabe, Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère, Tel.: 00216-71-847.500 / 71-847.010
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis
http://www.tunis.diplo.de/de/informationen/azservice.html#Legalisation

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis ist nicht zur Vornahme von Eheschließungen ermächtigt. Die Trauung in Tunesien kann also nur vor dem zuständigen tunesischen Standesbeamten erfolgen.

Eheschliessung in Tunesien

Der tunesische Standesbeamte verlangt von dem deutschen Verlobten folgende Unterlagen:

Ehefähigkeitszeugnis, mit einer von der Botschaft gefertigten französischsprachigen ergänzenden Bescheinigung
Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde mit beglaubigter französischer Übersetzung
Geburtsurkunde neueren Datums mit beglaubigter französischer Übersetzung
Reisepaß oder sonstigen Nachweis der Staatsangehörigkeit
von einem in Tunesien ansässigen Arzt ausgestelltes medizinisches Gesundheitszeugnis
ggfs. Heirats- oder Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter französischer Übersetzung
Bei der Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen mit einer tunesischen Verlobten wird eine Bescheinigung eines islamischen Geistlichen verlangt, aus der hervorgeht, daß der nicht-muslimische Verlobte zum Islam übergetreten ist. Bei der Eheschließung eines tunesischen Verlobten mit einer deutschen Staatsangehörigen bzw. bei einer Eheschließung zwischen zwei nicht muslimischen Ausländern wird diese Bescheinigung nicht verlangt.
Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige tunesische Standesamt erteilen! Die/der tunesische Verlobte sollte sich unmittelbar mit diesem in Verbindung setzen.

Für die Unterlagen (Punkte 2,3 und 6) ist grundsätzlich eine Übersetzung durch einen staatlich anerkannten Übersetzer ausreichend.

Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur auf Antrag von dem für Sie zuständigen Standesamt (i.d.R. letzter Wohnsitz) in Deutschland, - nicht aber von der Botschaft - ausgestellt werden.

Folgende Unterlagen sind hierzu erforderlich:

a) deutsche/r Verlobte/r:
Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde
Geburtsurkunde
Reisepaß oder anderen Nachweis der Staatsangehörigkeit
ggfs. Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehen

b) tunesische/r Verlobte/r:

legalisierte Geburtsurkunde (Certificat de naissance) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
legalisierte Meldebescheinigung (Certificat de résidence) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
legalisierte eidesstattliche Erklärung über den Personenstand (Déclaration sur l'honneur) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
beglaubigte Photokopie des Passes
ggfs. legalisierte Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter deutscher Übersetzung

Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige deutsche Standesamt erteilen!

Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Urkunde und erfolgt ausschließlich durch entsprechenden Stempelaufdruck auf dem Original (nicht auf Übersetzungen oder Photokopien!!!)

Folgende Behörden müssen ihren Legalisationsvermerk nacheinander anbringen:

I) Urkunden der Standesämter und sonstigen Verwaltungsbehörden

Gouvernorat
Ministère des Affaires Etrangères/Direction des Affaires Consulaires, Avenue de la Ligue Arabe, Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère Tel.: 71 84 75 00, 71 84 70 10
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Tunis
II) Urkunden der Justizbehörden (Urteile, Gerichtsbeschlüsse)

Ministère de la Justice, Bd.Bab Bénat, 1006 Tunis-La Kasbah
Tel: 71 56 14 40
Ministère des Affaires Etrangères, Adresse wie oben
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Tunis
Anträge auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung können bei der Botschaft unter Vorlage des Reisepasses, zweier Passbilder sowie der legalisierten und in die deutsche Sprache übersetzten Heiratsurkunde gestellt werden. Für dieses Visum ist die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde zwingend vorgeschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 - 8 Wochen. Weitergehende Auskünfte erteilt Ihnen die Visa-Abteilung der Botschaft

http://www.tunis.diplo.de/de/informationen/service/Eheschliessung.html

Re: Heiratsvisum nach Vorlage alle Unterlagen beim deutschen Standesamt-Wie??? #120561
23/02/2004 19:59
23/02/2004 19:59
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland

Die tunesischen Behörden stellen keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Der tunesische Verlobte muß deshalb über das zuständige deutsche Standesamt des beabsichtigten Eheschließungsortes beim Oberlandesgericht einen Antrag auf Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Grundsätzlich muss der tunesische Verlobte die selben o.a. Unterlagen vorlegen.

Rechtsverbindliche Auskunft erteilt Ihnen das zuständige deutsche Standesamt.

Bei einer Heirat in Deutschland ist der tunesische Ehegatte nach tunesischem Recht verpflichtet, diese Eheschließung innerhalb 3 Monaten bei dem zuständigen tunesischen Konsulat anzuzeigen.

Re: Heiratsvisum nach Vorlage alle Unterlagen beim deutschen Standesamt-Wie??? #120562
23/02/2004 19:59
23/02/2004 19:59
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland

Die tunesischen Behörden stellen keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Der tunesische Verlobte muß deshalb über das zuständige deutsche Standesamt des beabsichtigten Eheschließungsortes beim Oberlandesgericht einen Antrag auf Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Grundsätzlich muss der tunesische Verlobte die selben o.a. Unterlagen vorlegen.

Rechtsverbindliche Auskunft erteilt Ihnen das zuständige deutsche Standesamt.

Bei einer Heirat in Deutschland ist der tunesische Ehegatte nach tunesischem Recht verpflichtet, diese Eheschließung innerhalb 3 Monaten bei dem zuständigen tunesischen Konsulat anzuzeigen.

Re: Heiratsvisum nach Vorlage alle Unterlagen beim deutschen Standesamt-Wie??? #120563
23/02/2004 20:01
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Hallo Ulmo,

in München wird auch so wie du beschrieben hast gearbeitet. Das hängt vom zuständigen OLG ab. (Die meisten OLG arbeiten anders).

Der Standesbeamte in München hat mir eine Bestätigung geschrieben, daß zur Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG der Verlobte bereits hier in Deutschland sein muß.

Mit diesem Schreiben ist mein Verlobter zur Dt Botschaft, und dort wurden die weiteren Schritte veranlasst. Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis wurde dann von Deutschland a us beantragt.
Somit hat dein Verlobter auch die Möglichkeit erstmal probeweise in Deutschland zu leben.

Ich hab dieses Schreiben in meiner Arbeit.
Wenn ich dir weiterhelfen kann oder soll, melde Dich per PN