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Re: Woran habt Ihr gemerkt, daß er es ernst meint????
#123838
13/07/2004 11:20
13/07/2004 11:20
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Dies kann man sehr gut machen, denn es gibt verschiedene Punkte auf die man nicht rein fallen sollte, egal ob es ein Deutscher Mann oder ein Ausländischer Mann ist, egal ob es in Deutschland ist oder im Ausland.
Zum Beispiel:
Grundstückskauf: man kann den Vertrag nicht lesen weil er eine andere Sprache hat, würde ich nie unterschreiben, ich unterschreibe nur das was ich auch gelesen, verstanden und akzeptiert habe
Hausbau: ich überweise nie Geld für einen Hausbau wenn ich nicht 100 %ig sicher bin das auch ich Miteigentümer bin
Geldüberweisungen: ich überweise keine hohen Betrage die mir irgend wann mal fehlen würden egal für was. ich gebe gern auch Geld aber ich muß mir immer zuvor im klaren sein das ich dieses Geld nicht wieder bekomme und man sollte dann später auch nicht jammern wenn es so ist
Ich glaube das sind die Beispiele für mich es gibt natürlich noch viele weitere.
Ich schrieb auch das dies nicht nur auf Ausländische Partner trifft, das trifft auch bei mir zu wenn ich einen Deutschen Partner habe.
Bei einer Eheschließung: Ehevertrag abschließen diesen von einem Rechtsanwalt, Notar usw. prüfen lassen zuvor. Gütertrennung bei einer Eheschließung
Claudia
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Re: Woran habt Ihr gemerkt, daß er es ernst meint????
#123842
14/07/2004 00:14
14/07/2004 00:14
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Assali
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OK, also:
vor drei Jehren habe ich dort jemanden kennengelernt, der war zweimal mit uns aus und hat uns eingeladen. Danach kam er immer zu uns an die Bar, hat sich was bestellt und uns bezahlen lassen oder sich einfach Zigaretten geschnorrt. Außerdem hat er immer nur über seinen Job gemeckert, daß er kein Geld hätte (owohl er einen großen Pick Up fährt) und überhaupt wäre alles "******e". Als ich wieder zuhause war, rief er mich an und fragte, ob ich ihm Geld schicken könnte...
Dieses Jahr habe ich jemanden kennengelernt, der mir die Sterne vom Himmel geholt hat, mich zum Abschied mit schönen Geschenken überrascht hat, mich jeden Tag anruft, mich immer eingeladen hat, nie Geld von mir wollte, nie einfach Zigarteen von mir genommen hat (erst recht nicht, wenn ich Geld in der Schachtel hatte), sehr stolz ist auf das was er macht und sein Land liebt , etc.
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Re: Woran habt Ihr gemerkt, daß er es ernst meint????
#123843
14/07/2004 00:15
14/07/2004 00:15
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tornado
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Claudia Kleine Anmerkung, wenn du einen Tunesier in Tunesien heiratest, dann ist die Gütertrennung inklusive, d.h. im Gesetz verankert. Dasselbe gilt übrigens für die Schweiz. Ehevertrag ist ja ganz okay, aber Scheidungsdomizil ist immer der Wohnort. Lebst du also mit deinem tun. Mann in Deutschland und ihr wollt euch scheiden lassen, dann greift automatisch die deutsche Gesetzgebung. Danach braucht man eigentlich nur noch die Ehe in Tunesien in Abwesenheit scheiden zu lassen, sofern keine Alimenten und Besitztümer gefordert werden.
Alissa Schwierige Frage, wie man Bezzness erkennen kann. Ein etwas cleverer spielt erstmal die Rolle des "Gebenden" und "Zahlenden". Später (Monate) hörst du vielleicht von ihm, dass er den Job verloren hat, die Mutter schwer erkrankt ist und eine Operation braucht, oder aber, wenn er ein Haus will, dann heisst es, ich kann hier nicht weg und will nicht weg, bitte komm zu mir und wir bauen ein Haus und leben in Tunesien. Das alles kann auf Bezzness hinweisen, muss aber nicht zwingend so sein. Die etwas "Dümmeren" unter den Bezznessern fangen schon sehr schnell mal an mit Bitten um Geschenke, Handy, Geld. Wenn es dann immer mehr wird, sollte man die Notbremse ziehen. Auch wenn einer nach 2 Wochen schon sagt, dass du die Frau fürs Leben bist und du die grosse Liebe bist, tja dann hätte ich persönlich ein paar Fragezeichen im Gesicht und die Alarmsirene würde losgehen. Im Endeffekt musst du deine Erfahrungen selbst machen und dich selbst entscheiden, was für dich stimmt und wichtig ist, da kann dir niemand die Entscheidung abnehmen. Etwas Mut braucht es schon und vorallem überlege dir gut, warum er unbedingt in der arabischen Welt bleiben will, was sind seine Gründe dafür, was spricht gegen Europa? Ist er in seiner Religion stark verwurzelt, hat er Angst vor der Fremde? Hat er sich auch überlegt, was du in einem arabischen Land als Frau tun und lassen kannst? Wie sieht es aus wenn du arbeiten willst? Wo lebt ihr (Eltern!!)? Versuche mal heraus zu finden, wie er sich seine und deine Zukunft vorstellt, vielleicht beantwortet es dir dann einige Fragen.
Gruss Tornado
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Re: Woran habt Ihr gemerkt, daß er es ernst meint????
#123845
14/07/2004 00:40
14/07/2004 00:40
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Zitat: Claudia Kleine Anmerkung, wenn du einen Tunesier in Tunesien heiratest, dann ist die Gütertrennung inklusive, d.h. im Gesetz verankert. Dasselbe gilt übrigens für die Schweiz. Ehevertrag ist ja ganz okay, aber Scheidungsdomizil ist immer der Wohnort. Lebst du also mit deinem tun. Mann in Deutschland und ihr wollt euch scheiden lassen, dann greift automatisch die deutsche Gesetzgebung. Danach braucht man eigentlich nur noch die Ehe in Tunesien in Abwesenheit scheiden zu lassen, sofern keine Alimenten und Besitztümer gefordert werden.
Das ist richtig, deshlab habe ich auch sehr allgemein geschrieben, da es keine Antwort auf diese Fragen hier gibt. Man kann aber immer egal wo man heiraten tut, einen Ehevertrag zusätzlich abschließen und auch eine Gütertrennung vereinbaren. Um wirklcih für beide kein Risiko einzugehen.
Alles andere muß jedes Paar selbst herausfinden, testen und das beste machen.
Claudia
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Re: Woran habt Ihr gemerkt, daß er es ernst meint????
#123846
14/07/2004 00:43
14/07/2004 00:43
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Wenn man diese Infos beachten tut und sich sehr ausführlich beraten läßt, dürfte nicht viel falsch gemacht werden.
Ehevertrag Mit einem Ehevertrag können Eheleute die rechtlichen Wirkungen, die für ihre Ehe gelten sollen, teilweise abweichend von der gesetzlichen Regelung selbst bestimmen. Da es sich also um einen Vertrag handelt, bedeutet dies, daß beide Partner sich über die zu treffende Regelung einig sein müssen.
Der Vertrag kann bereits vor der beabsichtigten Eheschließung, aber auch zu jeder Zeit während der Ehe geschlossen werden. Er muß von einem Notar protokolliert werden, um wirksam zu sein.
Das Ehepaar kann mit dem Ehevertrag die Verteilung der ehelichen Rechte und Pflichten regeln, soweit das Gesetz einzelne Rechtsfolgen nicht für unabänderbar erklärt (so kann z.B. die gegenseitige Unterhaltspflicht während der Ehedauer nicht ausgeschlossen werden).
Die häufigsten Regelungen betreffen:
– Den ehelichen Güterstand:
Hier wird anstelle des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft häufig die Gütertrennung gewählt. Das ist u.a. dann zu empfehlen, wenn ein Ehegatte bereits Vermögen in die Ehe mitbringt und nicht möchte, daß der andere Ehegatte im Fall der Scheidung von einem Wertzuwachs profitiert. Das kann bei Immobilienbesitz der Fall sein. Gütertrennung kann auch dann angezeigt sein, wenn ein bereits vorhandenes Geschäft oder eine Praxis bei einer späteren Scheidung durch Ausgleichszahlungen nicht gefährdet werden soll.
– Den Versorgungsausgleich:
Dieser, also der Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, wird für den Fall einer Ehescheidung ausgeschlossen. Allerdings muß dieser Ausschluß des Versorgungsausgleiches mindestens ein Jahr und einen Tag vor Einreichung eines Scheidungsantrags vorab protokolliert worden sein, sonst bedarf er zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung des Scheidungsrichters.
Der Ausschluß des Versorgungsausgleiches hat im Fall der Scheidung einen Nebeneffekt: Die Dauer des Scheidungsverfahrens verkürzt sich erheblich, wenn dieser nicht durchgeführt werden muß.
– Den Ausschluß des nachehelichen Unterhaltsanspruches der Ehegatten:
Während eine Vereinbarung, mit der ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt während der Ehezeit ausgeschlossen werden soll, vom Gesetz für nichtig erklärt worden ist, kann der Ehegattenunterhalt für die Zeit nach einer Scheidung abbedungen werden.
Sowohl für den beabsichtigten Ausschluß des Versorgungsausgleiches wie auch für den Verzicht auf nachehelichen Unterhalt, aber auch unter Umständen für die Vereinbarung der Gütertrennung sollte bedacht werden, daß der Partner, der seine Erwerbstätigkeit zugunsten der Versorgung gemeinsamer Kinder zurückstellt, durch den Ausschluß benachteiligt sein kann. Bei bestehendem Kinderwunsch ist daher zu empfehlen, den Ausschluß unter die Bedingung zu stellen, daß die Ehe kinderlos bleibt oder jedenfalls den die Kinder versorgenden Partner in anderer Form abzusichern.
islamischer ehevertrag Beabsichtigt ein christlich-muslimisches Paar im Heimatland des muslimischen Partners zu leben, so sollte in jedem Fall der Ehevertrag dort vor Ort bei einem Notar gemacht werden. Ein islamischer Ehevertrag kann im Gegensatz zu einem "deutschen" nicht während der Ehe geschlossen werden. Er muß vor der Eheschließung vereinbart werden bzw. es wird die Unterzeichnung des zuvor ausgehandelten Ehevertrages durch Mann und Frau als die Eheschließung angesehen. Inhalt des islamischen Ehevertrages ist vor allem die rechtliche und soziale Absicherung der Frau. Das ist deshalb wichtig, weil in den islamischen Ländern regelmäßig kein nachehelicher Unterhaltsanspruch der Frau besteht und sie auch nicht an dem in der Ehe durch den Ehemann erworbenen Vermögen teilhat.
Auch für manche Eheschließungen in der Bundesrepublik (z.B. mit marokkanischen Staatsangehörigen) ist der Abschluß eines islamischen Ehevertrages notwendig, damit die Ehe auch im Heimatland des betreffenden Partners registriert wird. Dies kann entweder auf dem entsprechenden Konsulat oder vor einem deutschen Notar in Gegenwart von zwei männlichen, muslimischen Zeugen geschehen. Dieser Vertrag muß anschließend in die Heimatsprache des ausländischen Partners übersetzt und bei der zuständigen Botschaft beglaubigt werden.
In einem islamischen Ehevertrag können Vereinbarungen über die Höhe und die Zahlungsweise der Morgengabe, über das Scheidungs-, Reise- und das Recht den Wohnsitz zu bestimmen, über das Recht der Ehefrau zur Berufstätigkeit und über Beitragszahlungen an die deutsche Rentenversicherung getroffen werden.
Auch wenn heutzutage viele Länder islamischer Tradition ein kodifiziertes Familienrecht haben, hat sich doch bis heute der traditionelle Ehevertrag bewährt und gehört als fester Bestandteil zur Eheschließung.
Morgengabe Ein islamischer Ehevertrag beinhaltet als wesentlichen Bestandteil die sogenannte Morgengabe. Dabei kann es sich um einen Geldbetrag, Schmuck, Immobilien und/oder andere Wertgegenstände handeln, die mit der Eheschließung, spätestens aber im Zeitpunkt der Scheidung in das Eigentum der Frau übergehen. Die Fälligkeitsregelung, wonach nur ein Teil der Morgengabe mit der Eheschließung übertragen wird, ein weiterer Teil erst bei der Scheidung zu leisten ist, ist sehr häufig anzutreffen.
Die Morgengabe ist oft die einzige materielle Versorgung der Frauen, denn Länder des islamischen Rechtskreises kennen als gesetzlichen Güterstand nur die Gütertrennung. Ehefrauen erhalten somit nach einer Scheidung keinerlei Anteil an dem während der Ehe vom Ehemann erwirtschafteten Zugewinn. Hinzukommt, daß es in diesen Ländern keinen Anspruch auf nacheheliche Unterhaltszahlungen gibt. Daher wird darauf geachtet, daß die Morgengabe - natürlich gemessen an den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen des Ehemannes - hoch ausfällt. Sind die Frauen durch eine Morgengabe nicht ausreichend abgesichert, müssen sie allein schon aus finanziellen Gründen nach einer Scheidung zu ihrer Familie zurückkehren.
Deutsche Frauen, die einen muslimischen Ausländer heiraten wollen, wissen häufig nicht, wie sie mit diesem Rechtsinstitut umgehen sollen. Ist auf diese Ehe deutsches Recht anzuwenden, weil das Paar in Deutschland lebt, ist eine Morgengabe entbehrlich, weil das deutsche Familienrecht über den Zugewinnausgleich und den nachehelichen Unterhaltsanspruch die Versorgung der Frau regelt.
Abgesehen davon, daß die Morgengabe notwendiger Bestandteil des islamischen Ehevertrages und damit der Eheschließung ist, also Einfluß auf die Anerkennung der Eheschließung im Heimatland des islamischen Partners haben kann, ist sie dann sinnvoll, wenn der ausländische Ehemann in seine Heimat zurückkehren möchte und die Familie dorthin umsiedelt. Dabei ist die jeweilige Lebenssituation beider Partner zu berücksichtigten. Hat die Frau z.B. eine abgeschlossene Berufsausbildung? Soll sie künftig die Hausarbeit verrichten oder ist eine Berufstätigkeit vorgesehen? Und vor allem: in welchem Land soll die Ehe gelebt werden?
Die Morgengabe sollte mindestens so hoch sein, daß die Frau mit dem Geld ihre Rückreise, das Anmieten einer Wohnung und ihren Unterhalt für die ersten Wochen bestreiten kann.
Recht zu Reisen In einigen Ländern benötigten die Ehefrauen die Erlaubnis des Ehemannes, wenn sie das Land verlassen wollen. In einem islamischen Ehevertrag kann daher mit dem Ehemann die Vereinbarung getroffen werden, daß er der Ehefrau stets die Ausreise garantiert und an deren Zustandekommen z.B. durch Bereitstellen finanzieller Mittel mitwirkt.
Wohnsitzbestimmung Der Ehevertrag kann eine Regelung darüber enthalten, wo der gemeinsame Wohnsitz genommen werden soll. Die Ehefrau kann mit dem Ehemann darüber eine Vereinbarung treffen, um ihm zu verstehen zu geben, daß er den Wohnsitz nicht allein bestimmen kann.
In diesem Zusammenhang sollte weiter geregelt werden, daß die Ehefrau bei Wohnsitznahme im Heimatland des Mannes berechtigt ist, Besuche in der Ehewohnung zu empfangen.
Scheidungsrecht In manchen Ländern haben Ehefrauen nur unter ganz bestimmten, sehr eingeschränkten Bedingungen das Recht, selbst die Scheidung einzureichen; Gründe können sein: Die länger andauernde Abwesenheit des Ehemannes oder die Verletzung seiner Unterhaltsverpflichtung. In einen Ehevertrag können weitere Gründe aufgenommen werden, so z.B. die Eheschließung des Mannes mit einer zweiten Frau.
Berufstätigkeit Es kann sinnvoll sein, Vereinbarungen über eine zukünftige Berufstätigkeit der Frau zu treffen, da der Mann in manchen Ländern hierzu seine Erlaubnis geben muß.
Sorgerechtsregelungen Für eventuelle gemeinsame Kinder können Sorgerechtsregelungen in einen Ehevertrag aufgenommen werden. Allerdings bedürfen sie, wenn die alleinige elterliche Sorge für einen Partner vorgesehen ist, in Deutschland des Beschlusses durch das Familiengericht. Einem entsprechenden Antrag wird vom Gericht bei Zustimmung des anderen Ehepartners regelmäßig stattgegeben werden.
In islamisch geprägten Ländern ist das Sorgerecht so geregelt, daß der Vater die gesetzliche Vertretung der Kinder, die Mutter das Erziehungsrecht hat. Im Fall einer Scheidung im Heimatland des Ehemannes muß also damit gerechnet werden, daß das Sorgerecht dem Vater zugesprochen wird bzw. er es lt. Gesetz bereits hat. Das würde dann bedeuten, daß eine Ausreise der Kinder mit der Mutter nur mit der väterlichen Zustimmung möglich ist. Eine Vereinbarung im Ehevertrag, die vorsieht, daß die deutsche Mutter das Sorgerecht und die Reisefreiheit für die Kinder hat, ist nach Mitteilung deutscher Auslandsvertretungen im Konfliktfall nicht durchsetzbar.
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Re: Woran habt Ihr gemerkt, daß er es ernst meint????
#123847
14/07/2004 00:54
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Karmoussa
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Re: Woran habt Ihr gemerkt, daß er es ernst meint????
#123855
13/07/2004 14:31
13/07/2004 14:31
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Steffi1979
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Bayern
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Hi Mädels,
bei mir war das auch so komisch. Im Urlaub hat er mir schon gesagt, ich vergess ihn bestimmt wieder, ich hab nur gesagt, ich weiß es nicht, das hat ihn leicht traurig gestimmt, aber nicht übertrieben. Als ich dann zu Hause war, hatte ich gleich ne Mail von ihm. Relativ vorsichtig geschrieben und das er mich vermisst. Ich hab ihm dann gleich geantwortet, dass ihn ihn halt auch vermisse. Nach ein paar Mal hin und her Mailen und jeden Tag telefonieren hat er mir gesagt, dass er sich sicher war, ich würde mich, wenn ich wieder in Deutschland bin nicht mehr bei ihm melden. Ich hab ihm dann gesagt, dass ich ihn halt auch nicht vergessen kann, er hat sich total gefreut und von da an gings schon ziemlich ins schnulzige über mit "ich lieb dich" und ich will immer mit dir zusammen sein, etc. Damit kam ich mir total überrumpelt vor. Er meinte, dass er es schön fände, wenn ich bei ihm bleibe, egal ob in Tunesien oder einem anderen arabischen Land, ich solls mir aussuchen, ich hab ihm dann versucht zu erklären, dass das nicht so einfach ist, allein schon eine Arbeit zu finden, wir brauchen ja auch Geld und müssen von was leben. Er antwortet drauf immer, dass ich mir nicht immer um Geld sorgen machen soll, er will unbedingt arbeiten und für uns da sein und er weiß, dass es in Deutschland schwer sein wird, eine passende Arbeit zu finden. Also denk ich mal, er kann eigentlich nicht hinter meinem Geld her sein, zumal er auch mittlerweile weiß, dass ich nicht viel hab. Er ist auch immer sehr besorgt, dass ich nicht zu viel für was ausgebe usw. Klar, er hat eigentlich nix (armer Azubi bis nächste Woche), aber wenn er was hatte, hat er immer was mit dazugegeben, daher kam ich mir auch nicht ausgenutzt vor. Hab dann mit ein paar Freunden aus dem Libanon darüber gesprochen, die fanden das völlig normal und ok. Wie seht ihr das?
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