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Re: Wer kennt Adel
#126006
28/10/2004 08:53
28/10/2004 08:53
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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also ich finde, das nimmt hier langsam formen an, die nicht mehr nachvollziehbar sind!!! wie tief kann man eigentlich sinken? es werden themen gelöscht zum schutz der mitglieder....... und wer schützt die, die nicht mal wissen, das sie hier steckbrieflich aufgeführt sind? ich finde, es sollte mindestens absolut verboten werden, namen hier komplett öffentlich reinzustellen. versetzt euch doch mal selber in die lage, ihr würdet plötzlich eure kompletten daten in irgendeinem forum wiederfinden..... meine liebe regenb., eins ist sicher!!!! sollte derjenige irgendwas von deinem steckbrief hier erfahren, und nur ein bischen was auf sich halten, dann wirst du nicht mehr viel freude an oder mit ihm haben!!! anstatt dich vergiften zu lassen, von negativ-beiträgen, die hier eingestellt wurden, solltest du mal über mögliche konsequenzen nachdenken. KEIN VERTRAUEN - KEINE ZUKUNFT!!!! und das gilt für beide seiten!!!
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Re: Wer kennt Adel
#126023
30/10/2004 19:53
30/10/2004 19:53
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Joined: Oct 2004
Beiträge: 48 München
Don Juan
Member
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Member
Joined: Oct 2004
Beiträge: 48
München
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Re: Wer kennt Adel
#126025
31/10/2004 12:01
31/10/2004 12:01
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
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Anke da muß ich dich leider enttäuschen, da jedes Mitglied bei der Anmeldung unsere Nutzungsbedigungen bestätigt, hat die smit uns den Betreibern dieser Seite nichts zu tun. Zitat: claudia, schon mal was von datenschutz gehört?
Wenn man ganz normale Namen hier rein stellt, hat dies nichts mit datenschutz zu tun, wenn man weitere Daten dazu rein stellt dann haftet der jenige der es rein gestellt hat und nicht wir.
Ich möchte dir gern mal aufzeigen wie es sich gesetzlich darstellt:
1.4 Nutzungsdaten im Internet Anders als in der Telekommunikation ist die Datenlage im Internet recht uneinheitlich. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten, unterschiedlichste Daten über die Nutzer und ihre Aktivitäten zu sammeln. Ausgangspunkt ist dabei die IP-Nummer, die technische Grundlage für die Kommunikation im Internet.
Für die Rechner im Internet sind IP-Nummern das, was Telefonnummern im Bereich der herkömmlichen Telefonnetze darstellen: Ohne eine Nummer lässt sich kein anderer Rechner adressieren; jeder Rechner benötigt für die Kommunikation im Internet eine IP-Nummer. Während die Internet-Server feste IP-Nummern haben, gilt dies für die allermeisten Nutzer nicht. Wer sich mit einem Online-Dienst oder über einen sonstigen so genannten Access-Provider mit dem Internet verbindet, muss keine eigene IP-Nummer mitbringen. Vielmehr bekommt er diese von seinem Access-Provider für die jeweilige Internet-Session zur Verfügung gestellt. Der Access-Provider verfügt über eine Vielzahl solcher sog. dynamischer IP-Nummern. Diese teilt er jeweils der Reihe nach den Nutzern zu, die sich neu einwählen. Technisch bedingt kommt es teilweise auch zu einer neuen Vergabe von IP-Adressen während eines Zugriffs. Die Nutzer können hier also relativ sicher sein, dass sie mindestens bei jeder neuen Session mit einer anderen IP-Adresse im Internet aktiv werden. Nur der Access-Provider kann zuordnen, wer wann mit welcher IP-Nummer im Internet unterwegs war.
Dagegen kann der Betreiber eines anderen Rechners im Web nicht ohne bestimmte zusätzliche Identifikationsmittel (wie z.B. Cookies) identifizieren, welcher Nutzer sich hinter einer bestimmten IP-Nummer verbirgt. Wer nur die IP-Adresse des Nutzers erfährt, kann allenfalls zuordnen, zu welchem Access-Provider beziehungsweise Online-Dienst diese gehört.
Neben dieser für die meisten privaten Nutzer typischen Konstellation gibt es auch eine Vielzahl von Rechnern, die über fest vergebene IP-Adressen verfügen. Zum einen sind dies häufig die Rechner in Universitäten und Firmen. Hier haben die Organisationen oft einen großen Bereich von Nummern erworben, die sie den einzelnen zu ihnen gehörigen Rechnern fest zuweisen. Aber auch private Nutzer, die sehr früh im Internet präsent waren, hatten seinerzeit noch gute Chancen, eine feste IP-Adresse zu bekommen. In diesen Fällen lässt sich die IP-Adresse häufig auch ohne weitere Hilfsmittel einem bestimmten Nutzer zuordnen.
1.5 Derzeitige Rechtslage und Umsetzungsdefizite Das Erheben und Speichern von Nutzungsdaten ist im Internet nur dann erlaubt, wenn diese Daten technisch erforderlich sind, um den Dienst zu erbringen, oder wenn sie zu Abrechnungszwecken gebraucht werden (§ 6 TDDSG). Dies gilt sowohl für die Access-Provider wie auch für diejenigen, die Webserver und sonstige Server im Internet betreiben. In den allermeisten Fällen erfolgt die Abrechnung bei den Access-Providern nach Zeit oder Datenvolumen. Sie dürften daher längerfristig zur Abrechung allenfalls speichern, von wann bis wann ein Nutzer eingeloggt war bzw. welches Datenvolumen transferiert wurde. Da die meisten Web-Seiten nach wie vor kostenlos zur Verfügung stehen und eine Abrechnung damit entfällt, dürfen die Betreiber der Web-Server regelmäßig keine IP-Nummern längerfristig speichern. In der Praxis wird allerdings nicht selten gegen diese strengen Bestimmungen verstoßen. An den Webservern wird häufig aufgezeichnet, mit welchen IP-Nummern welche Angebote abgefragt wurden; die Access-Provider speichern oft für eine gewisse Zeit, welchem Nutzer welche IP-Nummer zugeordnet war.
Liegen Straftaten vor, so können sich die Strafverfolgungsbehörden bei ihren Ermittlungen auf diese Daten stützen. In der Regel stoßen die Ermittler zunächst auf eine IP-Adresse, die mit der konkreten Tat in Verbindung gebracht werden kann. Die Ermittlungsbehörden wenden sich dann mit der ihnen bekannten IP-Adresse an den Access-Provider, zu dessen Adresspool die Nummer gehört und bitten um Auskunft darüber, welchem Nutzer diese zum Nutzungszeitraum, der sich in der Regel auch aus dem Log-Protokoll am Server ergibt, zugewiesen war. Meistens lassen sich auf diese Weise entweder bestimmte angemeldete Nutzer identifzieren, oder es ergeben sich sonstige Anhaltspunkte (wie bei Call-by-Call-Verbindungen Telefonnummern). Der Zugriff auf Nutzungsdaten setzt einen richterlichen Beschluss voraus.
1.6 Bestandsdaten im Internet Selbstverständlich gibt es auch im Internet Bestandsdaten. Zu denken ist z.B. an die Daten, die ein Access-Provider im Rahmen einer Vertragsbeziehung mit dem Kunden erhebt. Auf diese dürfen die Sicherheitsbehörden auch im Einzelfall zugreifen. Allerdings besteht anders als bei der klassischen Telekommunikation für die Provider nicht die Pflicht, sämtliche Kunden und die vergebenen Kennungen für den Online-Abruf durch die Sicherheitsbehörden in einer Datei zu speichern. Dementsprechend sind sie auch nicht wie die Unternehmen aus dem Bereich der Telekommunikation verpflichtet, durch Kontrolle der Ausweise sicherzustellen, dass z.B. beim Einrichten von Webmail-Accounts die vom Kunden gemachten Angaben zu seiner Identität auch tatsächlich zutreffen.
Das heißt das Private Personen die keine zugeordnete IP Adresse haben, diese auch nicht vom Provaider gespeichert werden müssen.
Erst letzte Woche Sonntag und Montag fand auch zu diesem Punkt ein Internationales Symposium statt, wo Europol, LKA Thüringen, BKA, LKA Sachen, LKA Bayern, Oberstaatsanwäöte verschiedener Bundesländer, und Regierungsvertreter aus Polen, Lettland, Ungarn, Kosovo, Tschechien dazu diskutiert und beraten haben.
Es ging zwar um ein ganz anderes Thema und zwar um Gewalt gegen Kinder aber dazu halt auch um Internet und diese Probleme weil die Internetnutzer eben frei und anonym ihr unwesen treiben können.
Dies ist auch Datenschutz.
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