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Re: Ist jemand von euch Ungläubig und mit einem Tunesier verheiratet?
#131325
26/07/2005 08:16
26/07/2005 08:16
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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Hi Maus,
falls du doch in Deutschland heiraten willst...
Hier noch einmal alles was wir gebraucht haben:
Hier in Deutschland für's Standesamt bzw. OLG:
1. übersetzte und legalisierte Geburtsurkunde 2. übersetzte und legalisierte Meldebescheinigung 3. übersetzte und notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung seines Vaters, dass er tatsächlich noch ledig ist oder alternativ: übersetzte und legalisierte Ledigkeitsbescheinigung (gibt es beim Bürgermeister) 4. beglaubigte Passkopie 5. ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung (Formular gibt es beim Standesamt oder bei der Botschaft) Botschaft besteht darauf, dass diese bei ihnen ausgefüllt und seine Unterschrift beglaubigt wird, auch wenn das Standesamt was anderes will... bringt halt Geld
1., 2., 4. und 5. wollte das Standesamt direkt, 3. wollte das OLG zusätzlich. Hat uns ca. 3 Wochen Zeit gekostet, also lieber gleich mitmachen.
Dazu meine Papiere:
1. Geburts- bzw. Abstammungsurkunde 2. Meldebescheinigung 3. Personalausweis
Für die deutsche Botschaft:
1. Antrag auf Visum 2. 2 Passbilder 3. Passkopie 4. polizeiliches Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird nicht für den Antrag benötigt, die Vorlage bei der Botschaft wohl aber von den Ausländerbehörden vor Visumerstellung gefordert. Da eine Erstellung auf legalem Wege ca. 2-3 Wochen dauert, am besten gleich mitbesorgen. Wir haben es in einer Woche bekommen, aber es nervt, wenn man die Zusage der Ausländerbehörde für seine Einreise schon hat und dann noch auf diesen Fetzen warten muss.
Ausländerbehörde:
Das kann wohl sehr unterschiedlich sein. bei mir waren es
1. Personalausweis oder Reisepass 2. Mietvertrag 3. Gehaltsabrechnung
Darüberhinaus musste ich eine Verpflichtungserklärung direkt vor Ort unterschreiben. Falls also die Botschaft vorher eine haben will, nicht irritieren lassen!
Zu den Kosten:
Die tunesische Seite kenne ich nicht im Detail, aber im Verhältnis zum deutschen Anteil ist es eher gering.
Jede Legalisierung kostet bei der dt. Botschaft 40 Euro, jede Beglaubigung 20 Euro. Für das Visum waren bei Antragsstellung rd. 30 Euro fällig. Der Antrag beim Standesamt kostet 55 Euro. Das OLG will nochmal 15 EURO. Die Ausländerbehörde will nichts, außer sie faxt die Zustimmung wie bei uns an die Botschaft, dann kostet es 5 Euro.
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Re: Ist jemand von euch Ungläubig und mit einem Tunesier verheiratet?
#131331
27/07/2005 09:42
27/07/2005 09:42
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Joined: Sep 2004
Beiträge: 53 Karlsruhe
nhebik
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Karlsruhe
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Re: Ist jemand von euch Ungläubig und mit einem Tunesier verheiratet?
#131340
27/07/2005 14:28
27/07/2005 14:28
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Joined: Aug 2003
Beiträge: 755 München
foued
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München
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Zitat: Du mußt ja bei der Trauung auch einiges auf arabisch dann sagen
Echt?? Die Frau muss etwas sagen, was sie nicht versteht!!! Also das ist natürlich ein wahnsinn und auch ein schwachsinn. Dass der Imam/Trauer etwas auf arabisch sagt, kann ich sehr wohl verstehen, aber das!!! Wozu braucht man denn das???
Wie gesagt, es ist stark zu trennen zwischen was der Islam fordert, und das, was die Leute (aus dem Islam ursprünglich) selbst interpretiert haben!!
Wie ich immer sage: Der Islam ist (im Vergleich zur heutigen liberalen Welt) eine "strenge" Religion. Sie fordert viel und verbietet auch viel. Die Leute fügen allerdings viel schwachsinnige Sachen hinzu, die überhaupt nicht gefordert waren, und die machen dadurch das Leben unter dem Islam sehr schwer, leider! Und ich rede hier keinesfalls über eine liberale Form des Islams (à la Euro-Islam), sondern ich rede tatsächlich über den sog. "orthodoxen oder traditionnellen" Islam (damit mich die Leute hier verstehen).
Solche Sachen finde ich immer wieder sehr schade!
Grüße, Foued
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Re: Ist jemand von euch Ungläubig und mit einem Tunesier verheiratet?
#131349
24/08/2005 20:39
24/08/2005 20:39
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Joined: May 2001
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Claudia Poser-Ben Kahla
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5. Warum darf ein Muslim nur muslimische, christliche oder jüdische Frauen heiraten? Die Ehe eines Muslim mit einer ungläubigen Frau ist deshalb verboten, weil eine islamische Erziehung der aus dieser Ehe stammenden Kinder nicht gewährleistet ist. Da die Frau überwiegend an der Erziehung der Kinder beteiligt ist, kann beim Kind nicht das Vertrauen in die Existenz Gottes entstehen, wie die bei einer Mutter der Fall ist, die zu einer der monotheistischen Religionen der Fall ist (Judentum, Christentum, Islam). 6. Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten? Wenn man nun Gründe für das Verbot einer Mischehe aufführt, bei der der Mann nicht Muslim, die Frau aber Muslim ist, muß man zunächst damit beginnen, daß Gott es so im Koran vorschreibt: (2:221) "... und heiratet nicht mitgötterergebene Männer, bis sie glauben ..." Dies bezieht sich auf Mitgötterergebene Männer, also nicht auf Juden oder Christen. (60:10) (über die gläubigen Frauen) "... und habt ihr sie jedoch als Gläubige erkannt, dann laßt sie nicht zu den Ungläubigen zurürckkehren. Sie sind ihnen nicht erlaubt, noch sind jene für sie erlaubt..." Da es im Koran keine Ausnahme für Christen oder Juden gibt, gilt das Heiratsverbot. . Er hat uns erschaffen und weiß natürlich, was das beste für uns ist. Wer an Allah glaubt, versucht sich an seine Gebote zu halten. Eine muslimische Frau darf keinen Nichtmuslim heiraten. Die einzige Möglichkeit, daß die Ehe dennoch zustande kommt, ist die, daß der Nichtmuslim zum Islam konvertiert. Dies sollte aber nicht formal nur der Ehe wegen geschehen. Ein wichtiger Grunde ist die freie Ausübung der Religion. Während der Islam den muslimischen Ehemännern einer Mischehe vorschreibt, ihren christlichen oder jüdischen Ehefrauen die Ausübung ihrer Religion möglich zu machen, kann der Islam den chrislichen Männern einer derartigen (hypotetischen) Mischehe logischerweise derartiges nicht vorschreiben. Somit ist die Religionsausübung der Ehefrau nicht garantiert. http://islam.de/1641.php?&highlight=Heiraten#Heiraten
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