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Termin beim Standesamt #135210
06/11/2005 22:34
06/11/2005 22:34
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majnuna_kbira Offline OP
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majnuna_kbira  Offline OP
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Normalerweise müssen ja beide schon mit Papieren beim Standesamt erscheinen, wenn sie den Termin für die Hochzeit festlegen wollen. Gibt es hier trotzdem jemand, wo der Freund das Datum alleine in Tunesien festgelegt hat ? Villeicht mit ein bißchen Bestechungsgeld [Winken] ? Würde mich über ein paar Antworten freuen...
Danke

Re: Termin beim Standesamt #135211
06/11/2005 22:36
06/11/2005 22:36
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hallo,
wollt ihr in Deutschland heiraten oder in Tunesien?

Claudia

Re: Termin beim Standesamt #135212
06/11/2005 23:36
06/11/2005 23:36
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majnuna_kbira Offline OP
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majnuna_kbira  Offline OP
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Wir wollen in Tunesien heiraten.

Re: Termin beim Standesamt #135213
06/11/2005 23:51
06/11/2005 23:51
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majnuna_kbira Offline OP
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Ist das möglich ? [Durcheinander]

Re: Termin beim Standesamt #135214
06/11/2005 23:52
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majnuna_kbira Offline OP
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majnuna_kbira  Offline OP
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Also das er den Termin ohne mich festlegt ?

Re: Termin beim Standesamt #135215
07/11/2005 08:55
07/11/2005 08:55
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Hallo,
schreibe ihm eine Vollmacht, so wird dies auch in Deutschland gemacht, sprecht zuvor den Termin der Eheschließung ab und einigt euch auf ein Datum und dann schreibst du eine Vollmacht, das dein zukünftiger Mann diesen Termin xy allein beantragen darf.

Claudia

Re: Termin beim Standesamt #135216
07/11/2005 08:59
07/11/2005 08:59
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Hier noch einmal alle Infos zum Heiraten in Tunesien für dich:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Tunis
Tunis, im März 2005

Merkblatt für Eheschließungen
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis ist nicht zur Vornahme von Eheschließungen ermächtigt. Die Trauung in Tunesien kann nur vor dem zuständigen tunesischen Standesbeamten erfolgen.

Eheschließung in Tunesien

Bedenken Sie vor einer Eheschließung im Ausland auch immer die güterrechtlichen Folgen! In Tunesien kann der Güterstand der Gütergemeinschaft und Gütertrennung gewählt werden. Die in Deutschland übliche Zugewinngemeinschaft (die bei keiner Vereinbarung der gesetzliche Güterstand ist) ist in Tunesien nicht vorgesehen.

Der tunesische Standesbeamte verlangt von dem/den deutschen Verlobten folgende Unterlagen:

1) ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis, mit einer von der Botschaft gefertigten französisch- sprachigen ergänzenden Bescheinigung (Gebühr: 30 € zum Tageskurs in Dinar)
2) Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde mit beglaubigter französischer Übersetzung
3) Geburtsurkunde neueren Datums mit beglaubigter französischer Übersetzung
4) Reisepass oder sonstigen Nachweis der Staatsangehörigkeit
5) oft ein von einem in Tunesien ansässigen Arzt ausgestelltes medizinisches Gesundheitszeugnis
6) ggfs. Heirats- oder Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter französischer Übersetzung
7) Bei der Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen mit einer tunesischen Verlobten wird eine Bescheinigung eines islamischen Geistlichen verlangt, aus der hervorgeht, dass der nicht- muslimische Verlobte zum Islam übergetreten ist. Bei der Eheschließung eines tunesischen Verlobten mit einer deutschen Staatsangehörigen bzw. bei einer Eheschließung zwischen zwei nicht muslimischen Ausländern wird diese Bescheinigung nicht verlangt.
Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige tunesische Standesamt erteilen! Die/der tunesische Verlobte sollte sich unmittelbar mit diesem in Verbindung setzen.

Für die Unterlagen (Punkte 2, 3 und 6) ist grundsätzlich eine Übersetzung durch einen staatlich anerkannten Übersetzer ausreichend (siehe auch Rückseite).
Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur auf Antrag von dem für Sie zuständigen Standesamt (am jetzigen oder letzten Wohnsitz) in Deutschland, - nicht aber von der Botschaft - ausgestellt werden.

Folgende Unterlagen sind hierzu erforderlich:
a) deutsche/r Verlobte/r
- Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde
- Geburtsurkunde
- Reisepass oder anderen Nachweis der Staatsangehörigkeit
- ggfs. Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehen

b) tunesische/r Verlobte/r:
- legalisierte Geburtsurkunde (Certificat de naissance) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- legalisierte Meldebescheinigung (Certificat de résidence) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- legalisierte eidesstattliche Erklärung über den Personenstand (Déclaration sur lhonneur) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- beglaubigte Fotokopie des Passes
- ggfs. legalisierte Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter deutscher Übersetzung.

Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige deutsche Standesamt erteilen!
Sämtliche tunesische Urkunden sollten zur Verwendung in Deutschland legalisiert werden!
(Lassen Sie daher nach Eheschließung am besten auch gleich Ihre Heiratsurkunde legalisieren.)
Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Urkunde und erfolgt ausschließlich durch entsprechenden Stempelaufdruck auf dem Original (nicht auf Übersetzungen oder Photokopien!!!).

Folgende Behörden müssen ihren Legalisationsvermerk nacheinander anbringen:
I) Urkunden der Standesämter und sonstigen Verwaltungsbehörden
1) Gouvernorat
2) Ministère des Affaires Etrangères/Direction des Affaires Consulaires, Avenue de la Ligue Arabe, Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère, Tel.: 71-847.500, 71-847.010
3) Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Tunis

II) Urkunden der Justizbehörden (Urteile, Gerichtsbeschlüsse)
1) Ministère de la Justice, Bd. Bab Bénat, 1006 Tunis-La Kasbah, Tel.: 71-561.440
2) Ministère des Affaires Etrangères, Adresse wie oben
3) Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Tunis

Anträge auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung können bei der Botschaft unter Vorlage des Reisepasses, zweier Passbilder sowie der legalisierten und in die deutsche Sprache übersetzten Heiratsurkunde gestellt werden. Für dieses Visum ist die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde zwingend vorgeschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 - 8 Wochen.
Weitergehende Auskünfte erteilt Ihnen die Visastelle der Botschaft oder besuchen Sie uns im Internet unter www.tunis.diplo.de.

Weitere Informationen über Tunesien können auf der Homepage der Botschaft eingesehen werden: www.tunis.diplo.de

Claudia

Re: Termin beim Standesamt #135217
07/11/2005 11:50
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sandy17 Offline
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ich nehme mal an, das gleiche gilt für österreicher auch?

LG

Re: Termin beim Standesamt #135218
07/11/2005 11:53
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hallo,
man nimmt dies so an, wer dazu Infos hat kann diese ja gern hier rein stellen.

Claudia

Re: Termin beim Standesamt #135219
07/11/2005 12:04
07/11/2005 12:04

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Mein Mann brauche von mir kein "okay" und aus meinem Bekanntenkreis weiß ich, dass es dort auch so war!

Also nix mit Vollmacht oder so...

Re: Termin beim Standesamt #135220
07/11/2005 12:40
07/11/2005 12:40

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sofern dein freund alle unterlagen zusammen hat, kann er auch ohne dich einen termin aufm standesamt machen. die dt botschaft erstellt das erlaubnisschreiben auch ohne spezielle erlaubnis von dir aus. war zumindest bei nem mädel was ich kenne so.

@sandy17

das gleiche gilt auch für österreicher, soweit dein verlobter alle unterlagen zusammen hat. ich könnte mir vorstellen, dass das problem hier eher das österreichische konsulat darstellt. ich habe das erlaubnisschreiben nur in verbindung mit der vorlage meines reisepasses ausgestellt bekommen.

vielleicht geht das aber ja wirklich mit so ner vollmacht.

hier mal die emailadresse von der österr. botschaft. einfach nachfragen. hatte die gute frau seinerzeit auch mit fragen bombadiert.

helga.ben-saoud@bmaa.gv.at

die werten damen dort sind zwar nicht die freundlichkeit in person (besonders nicht zu tunesiern), auskunft erteilen sie einem per mail jedoch relativ schnell. die antworten haben meist nur nen tag gedauert.

Re: Termin beim Standesamt #135221
08/11/2005 01:06
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Salecha Offline
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Also mein Mann hat den Termin auch ohne eine Einwilligung von mir gemacht. Ist damals mit den fertig gestempelten und beglaubigten Papieren und Kopie meines Reisepasses aufs Standesamt und hat das geregelt ohne mein Dabeisein

Re: Termin beim Standesamt #135222
08/11/2005 01:42
08/11/2005 01:42
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Hallo, Sandy
Du brauchst genau dieselben papiere, nur mit deinem Ehefähigkeitszeugnis und Reisepass mußt du dann selbst auf die österr. Botschaft und bekommst eine französische Bestätigung, kostet 30 Euro. Weiß ich deshalb, weil sich meine Tochter vor 3 Wochen auf der Botschaft erkundigt hat. Es stimmt auch, dass du per e-mail rasch auskunft bekommst und dass sie auf der botschaft sehr kurz angebunden sind. Wir sind seit wochen voll im stress wegen der heiratspapiere.
Gruß Leilana [Boah!]

Re: Termin beim Standesamt #135223
07/11/2005 15:34
07/11/2005 15:34
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majnuna_kbira Offline OP
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Vielen Dank für die Antworten ! Weiß jemand wie lange die tunesischen Papieren gültig sind ? Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig, soweit ich weiß.

Re: Termin beim Standesamt #135224
07/11/2005 15:40
07/11/2005 15:40

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das ist von standesamt zu standesamt unterschiedlich. da sollte dein verlobter am besten mal direkt bei seinem standesamt nachfragen.

in kairouan sind die papiere zb bis zu 3 monate gültig....

Re: Termin beim Standesamt #135225
07/11/2005 15:46
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Okay dankschön [Lächeln]

Re: Termin beim Standesamt #135226
10/11/2005 01:28
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Mein Schatz hat mir heute gesagt, dass meine Geburtsurkunde maximal nur 20 Tage alt sein darf, bevor wir heiraten. Ich dachte maximal 3 Monate [nixweiss1] . Wir werden am 19.Juli 2006 heiraten [Breites Grinsen] [Breites Grinsen] !!! Ich bin sooo glücklich !!!

Re: Termin beim Standesamt #135227
02/12/2005 23:19
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Zitat:
) Gouvernorat
2) Ministère des Affaires Etrangères/Direction des Affaires Consulaires, Avenue de la Ligue Arabe, Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère, Tel.: 71-847.500, 71-847.010
3) Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Tunis

Das gilt doch nur für die Heiratsurkunde, oder ?
Die anderen Papiere müssen nur normal übersetzt und beglaubigt werden, oder ? So langsam werde ich doch nervös [Schüchtern]

Lg Sasa [winken2]

Re: Termin beim Standesamt #135228
03/12/2005 00:45
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Weiß das echt keiner ?? [Schüchtern]

Re: Termin beim Standesamt #135229
03/12/2005 15:06
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[nixweiss1] [hilfe] [nixweiss1]

Kann mir bitte jemand die Frage beantworten ? Das wäre super [daumen]

Lg Sasa [winken2]

Re: Termin beim Standesamt #135230
03/12/2005 15:42
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chamla Offline
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liebe majnuna_kbira, also ich weiss nicht genau wie es in deutschland ist, aber bei uns (schweiz) hat mein verlobter alle papiere (gem. liste botschaft) beschaft, übersetzen lassen und auf das Ministère des Affaires Etrangères gebracht, um alles beglaubigen zu lassen.
liebe grüsse [Breites Grinsen] ps. freu mich für euch beide, wird schon klappen (ihr habt ja auch noch einwenig zeit bis juli).

Re: Termin beim Standesamt #135231
03/12/2005 23:27
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nonamec Offline
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Hallo Sasa,
diese Reihenfolge muß bei jeder Beglaubigung durchlaufen werden - also nicht nur für die Hochzeitsurkunde, sondern auch für seine Papiere, die du brauchst, um dein EFZ erstellen zu lassen...

Gruß,
Kristina

Re: Termin beim Standesamt #135232
04/12/2005 00:02
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majnuna_kbira Offline OP
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Na dann haben wir ja im März eine Menge zu tun [Schüchtern] . Wie ist das denn mit den Wartezeiten ? Kann es schon mal zu längeren Wartezeiten kommen ? Das schafft man doch alles an einem Tag oder ?

Lg Sasa [winken2]

Re: Termin beim Standesamt #135233
04/12/2005 00:07
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Ist das Gouvernorat auch in Tunis ? [Durcheinander]

Re: Termin beim Standesamt #135234
04/12/2005 00:22
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Das Gouvernorat ist zuständig in dem jeweiligen Verwaltungsbezirk der Orte - also Monastir, Sousse... Bei euch wird´s ja dann Sousse sein!?

Man muß nur früh genug in Tunis sein, damit man´s an einem Tag schafft - zur Legalisierung beim Außenministerium benötigt man eine Briefmarke, die also schon vorher kaufen, nicht vergessen. Dort bekommt man den Stempel ganz schnell - ich hatte besipielsweise im Taxi gewartet, als mein Mann reinging (Taxi in Tunis - wir waren ja froh eins bekommen zu haben). Gleich um´s Eck ist die Botschaft - da brauchts dann ein wenig...

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