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Papiere für die Hochzeit... #135292
08/11/2005 20:15
08/11/2005 20:15
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Freiburg i. Breisgau
Susi_Majnouna Offline OP
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Susi_Majnouna  Offline OP
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Freiburg i. Breisgau
Im Moment ist das ja noch nicht ganz so aktuell für mich aber wer weiß was in der Zukunft passieren wird....Und zwar geht es um die Hochzeit mit einem Tunesier. Welche Papiere brauche ich als Deutsche, wo bekomm ich sie und vorallem wir teuer würde der ganze Spaß werden? Und welche Papiere müsste mein (noch) Freund [Winken] besorgen, wo bekommt er sie und wie teuer wären diese? Alles würde sich auf eine Hochzeit in Tunesien beziehen...

Danke schon mal im Vorraus!!

Beslama aus Cuxhaven [winken2]

Re: Papiere für die Hochzeit... #135293
08/11/2005 20:40
08/11/2005 20:40
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Noelle Offline
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Noelle  Offline
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Gebe keine Garantie, da ich gerade dabei bin, den ganzen Papierkram zu erstellen und halt noch nicht weiß, ob es reicht. [Winken]
Beim Standesamt an Deinem Wohnort mußt Du einen Auszug aus Deinem Familienstammbuch (8 Euro) sowie Personalausweis vorlegen. Meldebescheinigung auch, falls der Beamte dort keinen Einblick hat.
Von Deinem Freund brauchst Du Geburtsurkunde, "Declaration d´Honneur (hier wird quasi seine Ledigkeit bescheinigt), Meldebescheinigung und eine Kopie seines Passes. Dies muß übersetzt und legalisiert werden. Frag mich nicht wie, damit kämpft mein Freund gerade. [Breites Grinsen]
Das schickt er Dir, DU legst alles beim Standesamt in D vor und bekommst ein Ehefähigkeitszeugnis (55 Euro).
Mit dem ganzen Kram fliegst Du dann nach Tunesien, packst noch eine beglaubigte Kopie Deiner Geburtsurkunde, eine Meldebescheinigung und Paßfotos dazu. Ja, und weiter bin ich auch noch nicht. [Winken] Auf jeden Fall müssen die deutschen Papiere auch noch übersetzt und durch drei verschiedene Ämter genehmigt werden. Das wissen hier bestimmt andere, die das schon hinter sich haben, besser.
Zum Arzt müßt Ihr auch noch für ein ärztliches Attest. Das soll aber eher harmlos sein. Eher Diagnose durch Anschauen über den Schreibtisch hinweg.
Jenny

Re: Papiere für die Hochzeit... #135294
08/11/2005 21:09
08/11/2005 21:09
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in Deutschland
S
Samara Offline
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Samara  Offline
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in Deutschland
gebe das mal bei suche ein,da steht schon gaaaaaaaaanz viel [Breites Grinsen]

Re: Papiere für die Hochzeit... #135295
08/11/2005 21:10
08/11/2005 21:10
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Tunis
Tunis, im März 2005

Merkblatt für Eheschließungen
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis ist nicht zur Vornahme von Eheschließungen ermächtigt. Die Trauung in Tunesien kann nur vor dem zuständigen tunesischen Standesbeamten erfolgen.

Eheschließung in Tunesien
Bedenken Sie vor einer Eheschließung im Ausland auch immer die güterrechtlichen Folgen! In Tunesien kann der Güterstand der Gütergemeinschaft und Gütertrennung gewählt werden. Die in Deutschland übliche Zugewinngemeinschaft (die bei keiner Vereinbarung der gesetzliche Güterstand ist) ist in Tunesien nicht vorgesehen.

Der tunesische Standesbeamte verlangt von dem/den deutschen Verlobten folgende Unterlagen:
1) ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis, mit einer von der Botschaft gefertigten französisch- sprachigen ergänzenden Bescheinigung (Gebühr: 30 € zum Tageskurs in Dinar)
2) Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde mit beglaubigter französischer Übersetzung
3) Geburtsurkunde neueren Datums mit beglaubigter französischer Übersetzung
4) Reisepass oder sonstigen Nachweis der Staatsangehörigkeit
5) oft ein von einem in Tunesien ansässigen Arzt ausgestelltes medizinisches Gesundheitszeugnis
6) ggfs. Heirats- oder Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter französischer Übersetzung
7) Bei der Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen mit einer tunesischen Verlobten wird eine Bescheinigung eines islamischen Geistlichen verlangt, aus der hervorgeht, dass der nicht- muslimische Verlobte zum Islam übergetreten ist. Bei der Eheschließung eines tunesischen Verlobten mit einer deutschen Staatsangehörigen bzw. bei einer Eheschließung zwischen zwei nicht muslimischen Ausländern wird diese Bescheinigung nicht verlangt.
Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige tunesische Standesamt erteilen! Die/der tunesische Verlobte sollte sich unmittelbar mit diesem in Verbindung setzen.

Für die Unterlagen (Punkte 2, 3 und 6) ist grundsätzlich eine Übersetzung durch einen staatlich anerkannten Übersetzer ausreichend (siehe auch Rückseite).
Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur auf Antrag von dem für Sie zuständigen Standesamt (am jetzigen oder letzten Wohnsitz) in Deutschland, - nicht aber von der Botschaft - ausgestellt werden.

Folgende Unterlagen sind hierzu erforderlich:
a) deutsche/r Verlobte/r
- Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde
- Geburtsurkunde
- Reisepass oder anderen Nachweis der Staatsangehörigkeit
- ggfs. Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehen

b) tunesische/r Verlobte/r:
- legalisierte Geburtsurkunde (Certificat de naissance) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- legalisierte Meldebescheinigung (Certificat de résidence) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- legalisierte eidesstattliche Erklärung über den Personenstand (Déclaration sur lhonneur) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- beglaubigte Fotokopie des Passes
- ggfs. legalisierte Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter deutscher Übersetzung.

Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige deutsche Standesamt erteilen!
Sämtliche tunesische Urkunden sollten zur Verwendung in Deutschland legalisiert werden!
(Lassen Sie daher nach Eheschließung am besten auch gleich Ihre Heiratsurkunde legalisieren.)
Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Urkunde und erfolgt ausschließlich durch entsprechenden Stempelaufdruck auf dem Original (nicht auf Übersetzungen oder Photokopien!!!).

Folgende Behörden müssen ihren Legalisationsvermerk nacheinander anbringen:
I) Urkunden der Standesämter und sonstigen Verwaltungsbehörden
1) Gouvernorat
2) Ministère des Affaires Etrangères/Direction des Affaires Consulaires, Avenue de la Ligue Arabe, Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère, Tel.: 71-847.500, 71-847.010
3) Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Tunis

II) Urkunden der Justizbehörden (Urteile, Gerichtsbeschlüsse)
1) Ministère de la Justice, Bd. Bab Bénat, 1006 Tunis-La Kasbah, Tel.: 71-561.440
2) Ministère des Affaires Etrangères, Adresse wie oben
3) Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Tunis

Anträge auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung können bei der Botschaft unter Vorlage des Reisepasses, zweier Passbilder sowie der legalisierten und in die deutsche Sprache übersetzten Heiratsurkunde gestellt werden. Für dieses Visum ist die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde zwingend vorgeschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 - 8 Wochen.
Weitergehende Auskünfte erteilt Ihnen die Visastelle der Botschaft oder besuchen Sie uns im Internet unter www.tunis.diplo.de.

Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland
Die tunesischen Behörden stellen keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Der tunesische Verlobte muss deshalb über das zuständige deutsche Standesamt des beabsichtigten Eheschließungsortes beim Oberlandesgericht einen Antrag auf Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Grundsätzlich muss der tunesische Verlobte die selben o.a. Unterlagen vorlegen.
Rechtsverbindliche Auskunft erteilt Ihnen das zuständige deutsche Standesamt.
Bei einer Heirat in Deutschland ist der tunesische Ehegatte nach tunesischem Recht verpflichtet, diese Eheschließung innerhalb von 3 Monaten bei dem zuständigen tunesischen Konsulat anzuzeigen.
Beglaubigte Übersetzungen werden von Übersetzern gefertigt, die Sie in unserer Übersetzerliste finden können.

Die Liste finden Sie hier: http://www.tunis.diplo.de/de/04/Konsularischer__Service/Konsularhilfe.html

Weitere Informationen über Tunesien können auf der Homepage der Botschaft eingesehen werden: www.tunis.diplo.de

Re: Papiere für die Hochzeit... #135296
22/11/2005 16:11
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hobbi005 Offline
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hobbi005  Offline
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Hallo zusammen,
ich möchte meinen tunesischen Freund im Januar in Tunesien heiraten.Er hat schon seine Papiere besorgt,er schickt sie mir nächste Woche zu.Jetzt eine Frage an euch,wie lange dauert es bis meine Papiere fertig sind,Ehefähigkeitszeugnis usw.Meint ihr die Papiere sind im Januar fertig?
LG Celine

Re: Papiere für die Hochzeit... #135297
22/11/2005 17:28
22/11/2005 17:28

A
Anonym
Nicht registriert
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als ich seinerzeit die papiere für das ehefähigkeitszeugnis zum standesamt geschickt hatte, hat es ungefähr eine woche gedauert und ich hatte es fertig in meinem briefkasten liegen.

ich glaube sofern du die papiere direkt hinbringst, kannst du das ehefähigkeitszeugnis nach ner stunde oder so gleich wieder mitnehmen.
frag hier doch einfach bei deinem standesamt nach. die können dir ne definitive antwort auf deine frage geben.

Re: Papiere für die Hochzeit... #135298
25/11/2005 00:03
25/11/2005 00:03
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Hinter den sieben Bergen
KamerliCH Offline
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KamerliCH  Offline
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Hinter den sieben Bergen
Warum geht in Deutschland alles viel schneller als in der Schweiz?? Hier kann man etwa 10 Wochen warten bis man die Ehefähigkeitszeugnisse erhält... [weinen1]

Re: Papiere für die Hochzeit... #135299
25/11/2005 00:14
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carrie Offline
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@ celine

wenn von ihm alle papiere da sind, alles korrekt ist, die übersetzung ok ist, und du sie zu deinem standesamt bringst, dann kannst du das ehefähigkeitszeugnis gleich mitnehmen!

meine standesbeamtin hat aber immer wieder was gefunden was nicht in ordnung war.... [hammer] trotzdem, ich glaube das schaffst du bis januar.

hat dein verlobter die papiere in TN übersetzen lassen? damit könntest du auch probleme bekommen, meine standesbeamtin wollte nämlich von einem ansässigen, beglaubigten übersetzer alles nochmal übersetzt haben.... [hammer] gott sei dank hab ich sie soweit gebracht das ich nur die geburtsurkunde nochmal übersetzen lassen musste..... das wär sonst ganz schön ins geld gegangen...