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Höhe der "Morgengabe"? #138345
30/01/2006 23:26
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PeppermintPatty Offline OP
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Dachte ich mache mal direkt ein neues, und vielelicht interessantes Thema auf.

Die Frage richtet sich an diejenigen, die schon verheiratet sind... Welcher Betrag wurde bei Euch vereinbart?

Und... auch an die Tunesier unter uns...
gibt es da Richtlinien?

Bzw. ist das wirklich mittlerweile mehr ein "symbolischer" Betrag?

Oder gibt es Unterschiede bei der Heirat mit einer Tunesierin im Gegensatz zu einer Europäerin?

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138346
31/01/2006 07:42
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Anke25 Offline
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Hallo!

Also ich sollte 1 Dinar bekommen! Darüber hab ich mich dann zum Spass aufgeregt und dann hab ich bei der Trauung doch tatsächlich 10 Dinar bekommen :-))))! Diese 10 Dinar kleben jetzt mit in unserem Hochzeitsfotoalbum! Also als Symbol!!! Trotzdem glaube ich nicht das er ner Tunesierin mit 10 Dinar nicht zufrieden geben würde! Klar als Symbol bei der Trauung, aber als Geschenke muss da schon mehr rausspringen :-)))

LG Anke

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138347
31/01/2006 09:24
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Also das Thema interessiert mich jetzt brennend... Hoffe auf mehr beiträge [Wink]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138348
31/01/2006 10:05
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flipperli Offline
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Wir haben in Deutschland in einer Moschee geheiratet und ich bekam alles, was mein Mann in seiner Geldbörse hatte..........50 DM..... [lachen5]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138349
31/01/2006 11:04
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Schnucki Offline
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Wow............
Da habt ihr ja richtig viel bekommen..... [Frown]

Also ich bekam während der Trauung nur Dinar...... [nixweiss1]

Der klebt auch in unserem Fotoalbum.........

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138350
31/01/2006 12:01
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sasa Offline
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Ich bekam 30 Dinar!
Mein Mann guckte mich ganz verzweifelt an und ich schlug ihm diese Summe vor!
Für mich,meiner Familie und für meinen Mann war das nur ein symbolischer Akt,den wir keinsterweise was ernstes zusprechen würden.
Es ist Brauch,dass man das tut....

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138351
01/02/2006 01:34
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@all
wie wird denn das abgemacht ? wo übergeben ? [nixweiss1]
wir haben darüber noch nie gesprochen....

vielen dank für eure antworten.

[winken3]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138352
31/01/2006 15:41
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jambo Offline
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ich denke mal das mit der morgengabe ist doch nur wichtig bei einer islamischen heirat oder? alles andere wird nach scheidungsrecht hier oder dort geklärt.....wenn es mal soweit kommen sollte.

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138353
31/01/2006 15:48
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@jambo
gut dann ist das bei uns ja eh kein thema..
danke sandra [winken3]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138354
31/01/2006 15:49
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@habebte79, muesch ja au zerscht überhaupt mal hüüratä oder????? [Big Grin]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138355
31/01/2006 15:52
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@jambo
informiärä chamer sich ja immer.. [lachen2]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138356
31/01/2006 15:54
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jambo,
grundsätzlich denke ich das so wie du.

scheidungsrecht hier in D ist mir ja auch ein bißl was bekannt, was unterhalt, rentenausgleich etc. angeht...
aber wie verhält sich das in tunesien?

gibt es da sowas überhaupt?
oder gibt es nicht eben deswegen diese "morgengabe"...?

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138357
31/01/2006 15:55
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Wird auf dem Standesamt übergeben! Der Betrag steht auch in der Heiratsurkunde mit drin!!!

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138358
31/01/2006 15:56
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Und wo bleiben eigntlich die Statements von anwesenden Tunesiern?! [Wink]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138359
31/01/2006 15:59
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Zitat:
Der Betrag steht auch in der Heiratsurkunde mit drin!!!
So wurde mir das auch beim Standesamt gesagt. Die Morgengabe ist das Geld, was die Frau bei der Scheidung bekommt.

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138360
31/01/2006 16:21
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Zitat:
Die Morgengabe ist das Geld, was die Frau bei der Scheidung bekommt.

Eben... das dachte ich auch...

Ich finde es deswegen echt nur lachhaft, dann einen "symbolischen" Betrag von 1 oder 10 TDN zu vereinbaren... ??

Mit 1 Dinar kriegste ja noch nich mal die Taxe vom Gericht nach Hause bezahlt... [Big Grin]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138361
31/01/2006 16:58
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Wieeee bitte [Eek!] , ich dachte bis jetzt immer, dass die Morgengabe das Geschenk für den Partner nach der Hochzeitsnacht ist???? [Wink]

Morgengabe, dass gibts bei uns in Österreich auch und ich kenn das nur so!

Ne Morgengabe bei der Scheidung [Confused] , nein das hab ich ja noch gar nie gehört, Aber so lernt man eben nie aus.

Lg Doris

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138362
31/01/2006 17:03
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ich denke mal das "morgengabe" vielleicht nicht überrall die gleiche bedeutung hat.
für muslime ist die morgengabe jedenfalls als "sicherheit" für die frau nach einer scheidung gedacht...

find ich auch blöd dann so 1 dinar zu bezahlen.. würde mir irgendwie vera... vorkommen.... [hammer]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138363
31/01/2006 17:03
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also das würde mich jetzt auch mal interessieren! Wer kennt sich denn richtig damit aus?
und falls es wirklich das Geld ist,welches die Frau bei einer Scheidung bekommt,finde ich es erlich gesagt regelrecht unverschämt, wenn die Familien bei einer europäischen Frau einen Unterschied machen. Im Falle eines Falles,ist es doch egal ob die Frau Tunesierin oder deutsche ist,beide stehen am schluss alleine da... [nixweiss1]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138364
31/01/2006 17:06
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6. Welche Bedeutung hat die Brautgabe im Islam?
Die Brautgabe (arab. al-mahr) ist keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen, mit dem die Frau sozusagen erkauft würde. Sie wird nicht dem Vater der Braut, sondern der Braut selbst gegeben. In den meisten Fällen ist sie materieller Art, kann aber durchaus auch ideellen Wert besitzen. Der Islam gewährt der muslimischen Frau das Recht, von ihrem zukünftigen Ehemann diese sog. Brautgabe zu verlangen, deren Höhe sie selbst festlegen und über die sie frei verfügen kann (Koran 4:4). Dabei sollte die Frau natürlich die finanzielle Situation des Mannes berücksichtigen. Selbst im Falle einer Scheidung hat der Mann kein Recht darauf, die Brautgabe zurückzufordern (Koran 2:229).
Quelle

oder:

Die Brautgabe oder Morgengabe (arab. Mahr) ist ein Geschenk des Mannes an die Frau und geht in ihren Besitz über. Es ist kein "Brautpreis" und die Brauteltern haben darauf keinen Anspruch. Auch hier weicht die Praxis leider häufig ab. Die Brautgabe soll der Frau als Sicherstellung im Falle der Scheidung oder Verwitwung dienen. Es gibt diverse Möglichkeiten: entweder der Gesamtbetrag (oder Wertgegenstand) wird sofort übergeben, oder ein Teil wird für einen späteren Anlassfall ausgesetzt. Die Höhe des Betrags oder Wertes ist offen, soll jedoch nicht übertrieben sein, um eine Heirat nicht zu erschweren. In diesem Sinne sollen auch luxuriöse Feiern vermieden werden.
Wichtig ist, dass in einer islamischen Ehe Gütertrennung herrscht. Was immer die Frau in die Ehe mitbringt, was sie im Laufe der Ehe erbt oder als Einkommen bezieht, gehört ihr und muss in ihrem Besitz bleiben. Auch hier gibt es neuere gesetzliche Regelungen in verschiedenen Ländern zur Durchsetzung der Rechte der Frau. Dass die Frau nach der Heirat ihren Familiennamen behält, war im muslimischen Orient seit jeher der Fall und ist heute wieder stark im Trend. Die Übernahme des Familiennamens des Mannes ging häufig auf eine Kolonialverwaltung zurück bzw. war ein Resultat westlicher Einflüsse während der Modernisierungsphase.
Quelle

Oft sagt man auch, daß die Brautgabe (wenn es sich um einen echten Betrag handelt und nicht nur ideel veranlagt wird) geteilt wird: eine Hälfte bei Trauung und die andere Hälfte würde im Falle einer Scheidung fällig werden...

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138365
31/01/2006 17:40
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möchte mich mal dazu äußern bin seit 35 jahren mit einem tunesier verheirat haben auf dem standesamt in deutschland geheiratet ohne morgengabe haben nur einen ehevertrag gemacht wegen der erziehung der kinder falls eine scheidung vorkommt

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138366
31/01/2006 18:24
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hallo jacky, mensch es gibt also doch auch noch andere frauen, die schon soooooo lange verheiratet sind mit einem tunesier!!!
toll, [daumen1]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138367
31/01/2006 18:26
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Zitat:
haben auf dem standesamt in deutschland geheiratet ohne morgengabe
Die Morgengabe gibt es auch nur, wenn man in Tunesien heiratet [Wink] !
Meine Standesbeamtin hat mir eine Internetadresse gegeben, wo ich nachschauen kann, was ein realistischer Betrag für die Morgengabe wäre. Leider hab ich die Adresse gerade nicht zur Hand, aber ich werde später mal nachschauen....

Lg Sasa

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138368
31/01/2006 18:30
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Coool.. na dann weiss ich worüber ich mit meinem verlobten bei unserem nächsten gespräch sprechen muss [Big Grin] [Big Grin] [Big Grin] *scherz*

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138369
31/01/2006 18:40
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eine ehe mit einem ausländer besteht nur wenn von keiner seite vorschriften oder ähnliches kommen mein mann hat das mit seiner familie von anfang so geregelt dass er mit einer deutschen heiratet und sie das akzeptieren müssen
es hat bis heute keinerlei schwierigkeiten gegeben ich werde genau so akzepiert wie eine tunesiche schwiegertochter

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138370
31/01/2006 18:44
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jacky, [daumen1] wir feiern dieses jahr "erst" das 20-jährige!!!

@monia; wann wird denn geheiratet??? [Wink] wollte schon lange wiedermal an eine tunesische Hochzeit!! [Big Grin]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138371
31/01/2006 21:57
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Ich sehe die Morgengabe nach wie vor als ein Symbol an.
Wenn ich einen Europäer geheiratet hätte,hätte ich auch nicht davor einen Vertrag aufgesetzt.
Ich habe geheiratet aus Liebe und verschwende nicht meine Gedanken damit,wie ich mich absichern kann.
Das hätte ich auch bei einem Europäer nicht gemacht,also warum da,und was die Sitten der Tunesierinnen ist,ist doch nicht mein Problem!

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138372
31/01/2006 22:47
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ich war bei der Hochzeit der Cousine meines Freundes dabei und ich hab nicht mitgekriegt, dass da auch nur 1 Dinar übergeben wurde [Confused]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138373
31/01/2006 23:00
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creeks, frag doch mal deinen freund was da sache war bzgl. der morgengabe... vielleicht war das ja nur nicht "öffentlich"...

also, zwischenstand bis jetzt eher...
"gabs bei uns nicht" bis "ich sehe es als symbolische geste"...

bin ja mal gespannt ob noch andere statements kommen... [Smile]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138374
31/01/2006 23:12
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Peppy, ich schließ mich der Fraktion an: ich hab auch nicht einen cent, ähm millime, dafür bekommen, daß ich ihn geehelicht habe... [Roll Eyes]
Ich hab ihn grade mal drauf angehauen: er wollte mir daraufhin jetzt einen Euro geben - na wenigstens was [Big Grin] [Big Grin]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138375
31/01/2006 23:17
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wenn die morgengabe als symbol angesehen wird ist das ja okay,aber mann sollte nicht so gutgläubig sein und sich absichern gerade wegen der kinder ich könnte ein buch schreiben über probleme ,frauen die mit tunserier verheiratet sind überhaupt welche die erst die letzten 10 jahre gekommen sind

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138376
31/01/2006 23:23
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@jackie: was meinst du genau mit absichern!? Ehevertrag??? Und WAS genau bzgl. der Kinder - Aufenthaltsbestimmungsrecht? Unterhalt??

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138377
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ha ben damals eine ehevertrag gemacht das unsere kinder falls es zur scheidung kommen sollte das scheidungsrecht angewendet wird in von dem land wo wir wohnen also deutsches recht es war einige anderen sachen dabei religon der kinder und so weitern es ist schon 35 jahre her wir haben gott sei dank kkeine schwierigkeiten gehabt in keiner weise aber ich kenne fälle was da abgeht traurig

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138378
31/01/2006 23:33
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@pepermintpatty

oh ja- das mach ich wenn ich dort bin. Dann gibts keine Ausflüchte hehe [Big Grin]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138379
31/01/2006 23:34
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aber im Falle einer Scheidung greift doch eh das Scheidungsrecht des Landes, in dem der Lebensmittelpunkt liegt. [Confused] (oder war das damals anders??)

Mir hatte damals meine Anwältin gesagt, daß man Kinder nicht in den Ehevertrag einbeziehen kann, da man ja nie voraussehen kann, ob wirklich die Mutter bzw. der Vater der "bessere" Part der Erziehenden ist. Im Voraus also keinen Unterhalt bzw Aufenthalt bestimmen kann. Und das klingt für mich auch logisch...

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138380
31/01/2006 23:42
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kristina vielleicht war das damals etwas anders der vetrag musste bei einem notar gemacht werden vor der eheschließung mussten beide unterschreiben schau demnächst mal nsch müsste ihn noch haben,2unserer 3 söhne sind inzwischen selbst verheiratet wir sind auch schon opa und oma

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138381
01/02/2006 09:46
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@jambo
Ich weiss noch nicht genau wann. Aber wirst es bestimmt früh genug erfahren! Inchallah diesen Sommer! Aber dann richtig tunesisch [Big Grin] mit allem drum und dran!! [tanz1]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138382
02/02/2006 22:08
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ich habe zum thema mal wieder gegoogelt:
quelle: www.islamische-akademie.de/falaturi/stellungderfrau.htm
"und gebt den frauen ihre morgengabe als geschenk"
d.h.: die morgengabe darf nicht als gegenleistung die frau zu einem tauschobjekt entwürdigen.

quelle: www.inid.de/wissenswertes/frau_im_islam
die frau kann bei der heirat von ihrem ehemann die zahlung einer sogenannten morgengabe (mahr) verlangen. dies ist eine vertraglich festgelegte summe, die die frau bei der heirat von ihrem gatten erhält und die nach islamischem recht als heiratsgut gilt. die morgengabe ist keine mitgift, denn es besteht keine ausdrückliche verpflichtung, eine solche zu leisten. ohne die morgengabe jedoch ist die heirat ungültig (Koran 4:4)

dazu noch zwei threads aus dem marokko diskussions- und informationsforum:

khadija 2003 schrieb hier am 05.06.03:
wie hoch die sadakka (el mahr, morgengabe) sein darf, wird im islam von der frau festgelegt und diese wird über das geld frei verfügen, d.h. weder der vater noch der bräutigam kann später das geld verlangen.

ibn rouchd schreibt am 12.06.03 (auszugsweise aus dem koran):
"und gebt den frauen ihre brautgabe als schenkung. und wenn sie euch etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum wohlsein verbrauchen."
asadak oder al mahr ist ein anrecht der islamischen frau, dass ihr zukünftiger islamischer ehemann ihr als eine art islamische pflicht geben/bezahlen muss. der sakak (al mahr) wird von der islamischen frau von ihrem zukünftigen islamischen mann verlangt; sie kann es auch, wenn sie es freiwillig möchte, mit ihren familienangehörigen oder der verwandtschaft absprechen oder sich beraten lassen, um es festzulegen.
asadak (al mahr) gilt zusammen mit einem vereinbarten vertrag (ehevertrag) und wird entweder sofort (vor ort)übergeben/bezahlt oder später (schrittweise) oder auch teilweise sofort und teilweise später.
wichtig ist hier zu erwähnen, dass keiner das recht hat, diese sadak (al mahr) der islamischen frau anzutasten, ausser die frau gibt ihre erlaubnis.
falls es aber zur scheidung kommt, ohne dass beide ehepartner ihren ***uellen ehelichen verpflichtungen nachgekommen sind, dann hat die frau nur anspruch auf die hälfte der im ehevertrag vereinbarten sadak (mahr).
also anders gesagt: die morgengabe ist allein das private eigentum der islamischen frau.
"und es ist euch nicht erlaubt, irgendetwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen als brautgabe gegeben habt, es sei denn, beide befürchten, die schranken alahs nicht einhalten zu können.
und wenn ihr befürchtet, dass ihr die schranken allahs nicht einhalten könnt, dann liegt kein vergehen für beide vor, wenn sie ihre morgengabe hingibt, um sich loszukaufen.
und wer von euch männern nicht vermögend genug ist, um gläubige frauen zu heiraten, der heirate vom besitz seiner rechten hand unter euren gläubigen mägden.
ihr seid einer vom anderen. darum heiratet sie mit erlaubnis ihrer familien und gebt ihnen ihre brautgabe nach billigkeit, wenn sie keusch sind, weder unzucht treiben noch insgeheim liebhaber nehmen.
im islam darf die frau natürlich auch - wenn sie es freiwilli tut - ihre sadak (mahr9 an ihren vater ode an ihren mann verschenken.
und gebt den frauen ihre brautgabe als schenkung. und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum wohlsein verbrauchen.
falls die islamische frau auf ihre sadak (mahr), die von ihrem zukünftigen ehemann übergeben/bezahlt werden muss, ganz verzichtet oder nicht von ihm verlangt, oder es ihm, nachdem sie es von ihm erhalten hat, wieder zurückgibt, ist dies im islam auch erlaubt.
die art des sadak ist nicht festgelegt - es soll entweder geld oder etwas aneres von wert sein.
also etwas nützliches - es muss nicht unbedingt was materielles oder etwas von finanziellem wert sein, sondern es kann auch von seelischem oder moralischem wert im islamischen sinne sein. so kann es auch eine koranlesung ode das auswendiglernen des korans sein.
der sadak(mahr) ist weder bemessen noch festgelegt.

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138383
02/02/2006 22:12
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Wichtigster Bestandteil des Ehevertrags ist die Regelung der Morgengabe. Die Morgengabe ist weder eine Mitgift, die die Braut mit in die Ehe mitbringt, noch ist es ein Brautpreis, der dem Vater der Braut überreicht wird, ähnlich eines Verkaufspreises. Die Morgengabe ist ein Geld- oder Vermögens-geschenk, das der Bräutigam, seiner zukünftigen Frau überreicht, und das ihr allein zur Verfügung steht. Sie allein kann es ausgeben, investieren o.ä. und darf nicht dem familiären Unterhalt zugerechnet werden. Für diesen ist allein der Mann verantwortlich. Die Morgengabe ist somit ein Grundstock einer finanziellen Unabhängigkeit der Frau, die es ihr ermöglicht, auch im Scheidungsfall, versorgt zu sein. Die Morgengabe ist eines der grundlegenden Rechte der muslimischen Frau und ist leider in vielen Fällen mittlerweile per „islamischer“ Landesgesetzgebung, auf einen symbolischen Minimalbetrag reduziert worden. Dabei ist das im Islam verboten. So versuchte ein Kalif einst, auf die Beschwerden der Männer, dass die verlangten Morgengaben zu hoch seien, einzugehen, und die die Morgengabe zu begrenzen, worauf eine Frau in dieser öffentlichen Sitzung aufsprang und ihn darauf hinwies, dass dies verboten sei. Der Kalif musste daraufhin einlenken. Aber auch den Frauen ist aufgetragen worden, nicht geldgierig die Morgengabe in unerreichbare Höhen zu schrauben, denn
„Allahs Gesandter hat gesagt: Die beste Morgengabe ist die am leichtesten (zu entrichtende Morgengabe). (Uqaba Ibn A-mir; Nail al-authar) “
quelle: www.idhn.de/Dist/Wissen/Familie/Ehe.html

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