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Re: Höhe der "Morgengabe"?
#138358
31/01/2006 15:56
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PeppermintPatty
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Und wo bleiben eigntlich die Statements von anwesenden Tunesiern?!
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Re: Höhe der "Morgengabe"?
#138359
31/01/2006 15:59
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majnuna_kbira
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Zitat: Der Betrag steht auch in der Heiratsurkunde mit drin!!!
So wurde mir das auch beim Standesamt gesagt. Die Morgengabe ist das Geld, was die Frau bei der Scheidung bekommt.
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Re: Höhe der "Morgengabe"?
#138360
31/01/2006 16:21
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PeppermintPatty
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Zitat: Die Morgengabe ist das Geld, was die Frau bei der Scheidung bekommt.
Eben... das dachte ich auch...
Ich finde es deswegen echt nur lachhaft, dann einen "symbolischen" Betrag von 1 oder 10 TDN zu vereinbaren... ??
Mit 1 Dinar kriegste ja noch nich mal die Taxe vom Gericht nach Hause bezahlt...
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Re: Höhe der "Morgengabe"?
#138364
31/01/2006 17:06
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nonamec
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6. Welche Bedeutung hat die Brautgabe im Islam? Die Brautgabe (arab. al-mahr) ist keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen, mit dem die Frau sozusagen erkauft würde. Sie wird nicht dem Vater der Braut, sondern der Braut selbst gegeben. In den meisten Fällen ist sie materieller Art, kann aber durchaus auch ideellen Wert besitzen. Der Islam gewährt der muslimischen Frau das Recht, von ihrem zukünftigen Ehemann diese sog. Brautgabe zu verlangen, deren Höhe sie selbst festlegen und über die sie frei verfügen kann (Koran 4:4). Dabei sollte die Frau natürlich die finanzielle Situation des Mannes berücksichtigen. Selbst im Falle einer Scheidung hat der Mann kein Recht darauf, die Brautgabe zurückzufordern (Koran 2:229). Quelle oder: Die Brautgabe oder Morgengabe (arab. Mahr) ist ein Geschenk des Mannes an die Frau und geht in ihren Besitz über. Es ist kein "Brautpreis" und die Brauteltern haben darauf keinen Anspruch. Auch hier weicht die Praxis leider häufig ab. Die Brautgabe soll der Frau als Sicherstellung im Falle der Scheidung oder Verwitwung dienen. Es gibt diverse Möglichkeiten: entweder der Gesamtbetrag (oder Wertgegenstand) wird sofort übergeben, oder ein Teil wird für einen späteren Anlassfall ausgesetzt. Die Höhe des Betrags oder Wertes ist offen, soll jedoch nicht übertrieben sein, um eine Heirat nicht zu erschweren. In diesem Sinne sollen auch luxuriöse Feiern vermieden werden. Wichtig ist, dass in einer islamischen Ehe Gütertrennung herrscht. Was immer die Frau in die Ehe mitbringt, was sie im Laufe der Ehe erbt oder als Einkommen bezieht, gehört ihr und muss in ihrem Besitz bleiben. Auch hier gibt es neuere gesetzliche Regelungen in verschiedenen Ländern zur Durchsetzung der Rechte der Frau. Dass die Frau nach der Heirat ihren Familiennamen behält, war im muslimischen Orient seit jeher der Fall und ist heute wieder stark im Trend. Die Übernahme des Familiennamens des Mannes ging häufig auf eine Kolonialverwaltung zurück bzw. war ein Resultat westlicher Einflüsse während der Modernisierungsphase. Quelle Oft sagt man auch, daß die Brautgabe (wenn es sich um einen echten Betrag handelt und nicht nur ideel veranlagt wird) geteilt wird: eine Hälfte bei Trauung und die andere Hälfte würde im Falle einer Scheidung fällig werden...
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Re: Höhe der "Morgengabe"?
#138367
31/01/2006 18:26
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Zitat: haben auf dem standesamt in deutschland geheiratet ohne morgengabe
Die Morgengabe gibt es auch nur, wenn man in Tunesien heiratet ! Meine Standesbeamtin hat mir eine Internetadresse gegeben, wo ich nachschauen kann, was ein realistischer Betrag für die Morgengabe wäre. Leider hab ich die Adresse gerade nicht zur Hand, aber ich werde später mal nachschauen....
Lg Sasa
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Re: Höhe der "Morgengabe"?
#138382
02/02/2006 22:08
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ich habe zum thema mal wieder gegoogelt: quelle: www.islamische-akademie.de/falaturi/stellungderfrau.htm"und gebt den frauen ihre morgengabe als geschenk" d.h.: die morgengabe darf nicht als gegenleistung die frau zu einem tauschobjekt entwürdigen. quelle: www.inid.de/wissenswertes/frau_im_islamdie frau kann bei der heirat von ihrem ehemann die zahlung einer sogenannten morgengabe (mahr) verlangen. dies ist eine vertraglich festgelegte summe, die die frau bei der heirat von ihrem gatten erhält und die nach islamischem recht als heiratsgut gilt. die morgengabe ist keine mitgift, denn es besteht keine ausdrückliche verpflichtung, eine solche zu leisten. ohne die morgengabe jedoch ist die heirat ungültig (Koran 4:4) dazu noch zwei threads aus dem marokko diskussions- und informationsforum: khadija 2003 schrieb hier am 05.06.03: wie hoch die sadakka (el mahr, morgengabe) sein darf, wird im islam von der frau festgelegt und diese wird über das geld frei verfügen, d.h. weder der vater noch der bräutigam kann später das geld verlangen. ibn rouchd schreibt am 12.06.03 (auszugsweise aus dem koran): "und gebt den frauen ihre brautgabe als schenkung. und wenn sie euch etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum wohlsein verbrauchen." asadak oder al mahr ist ein anrecht der islamischen frau, dass ihr zukünftiger islamischer ehemann ihr als eine art islamische pflicht geben/bezahlen muss. der sakak (al mahr) wird von der islamischen frau von ihrem zukünftigen islamischen mann verlangt; sie kann es auch, wenn sie es freiwillig möchte, mit ihren familienangehörigen oder der verwandtschaft absprechen oder sich beraten lassen, um es festzulegen. asadak (al mahr) gilt zusammen mit einem vereinbarten vertrag (ehevertrag) und wird entweder sofort (vor ort)übergeben/bezahlt oder später (schrittweise) oder auch teilweise sofort und teilweise später. wichtig ist hier zu erwähnen, dass keiner das recht hat, diese sadak (al mahr) der islamischen frau anzutasten, ausser die frau gibt ihre erlaubnis. falls es aber zur scheidung kommt, ohne dass beide ehepartner ihren ***uellen ehelichen verpflichtungen nachgekommen sind, dann hat die frau nur anspruch auf die hälfte der im ehevertrag vereinbarten sadak (mahr). also anders gesagt: die morgengabe ist allein das private eigentum der islamischen frau. "und es ist euch nicht erlaubt, irgendetwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen als brautgabe gegeben habt, es sei denn, beide befürchten, die schranken alahs nicht einhalten zu können. und wenn ihr befürchtet, dass ihr die schranken allahs nicht einhalten könnt, dann liegt kein vergehen für beide vor, wenn sie ihre morgengabe hingibt, um sich loszukaufen. und wer von euch männern nicht vermögend genug ist, um gläubige frauen zu heiraten, der heirate vom besitz seiner rechten hand unter euren gläubigen mägden. ihr seid einer vom anderen. darum heiratet sie mit erlaubnis ihrer familien und gebt ihnen ihre brautgabe nach billigkeit, wenn sie keusch sind, weder unzucht treiben noch insgeheim liebhaber nehmen. im islam darf die frau natürlich auch - wenn sie es freiwilli tut - ihre sadak (mahr9 an ihren vater ode an ihren mann verschenken. und gebt den frauen ihre brautgabe als schenkung. und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum wohlsein verbrauchen. falls die islamische frau auf ihre sadak (mahr), die von ihrem zukünftigen ehemann übergeben/bezahlt werden muss, ganz verzichtet oder nicht von ihm verlangt, oder es ihm, nachdem sie es von ihm erhalten hat, wieder zurückgibt, ist dies im islam auch erlaubt. die art des sadak ist nicht festgelegt - es soll entweder geld oder etwas aneres von wert sein. also etwas nützliches - es muss nicht unbedingt was materielles oder etwas von finanziellem wert sein, sondern es kann auch von seelischem oder moralischem wert im islamischen sinne sein. so kann es auch eine koranlesung ode das auswendiglernen des korans sein. der sadak(mahr) ist weder bemessen noch festgelegt.
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Re: Höhe der "Morgengabe"?
#138383
02/02/2006 22:12
02/02/2006 22:12
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Wichtigster Bestandteil des Ehevertrags ist die Regelung der Morgengabe. Die Morgengabe ist weder eine Mitgift, die die Braut mit in die Ehe mitbringt, noch ist es ein Brautpreis, der dem Vater der Braut überreicht wird, ähnlich eines Verkaufspreises. Die Morgengabe ist ein Geld- oder Vermögens-geschenk, das der Bräutigam, seiner zukünftigen Frau überreicht, und das ihr allein zur Verfügung steht. Sie allein kann es ausgeben, investieren o.ä. und darf nicht dem familiären Unterhalt zugerechnet werden. Für diesen ist allein der Mann verantwortlich. Die Morgengabe ist somit ein Grundstock einer finanziellen Unabhängigkeit der Frau, die es ihr ermöglicht, auch im Scheidungsfall, versorgt zu sein. Die Morgengabe ist eines der grundlegenden Rechte der muslimischen Frau und ist leider in vielen Fällen mittlerweile per „islamischer“ Landesgesetzgebung, auf einen symbolischen Minimalbetrag reduziert worden. Dabei ist das im Islam verboten. So versuchte ein Kalif einst, auf die Beschwerden der Männer, dass die verlangten Morgengaben zu hoch seien, einzugehen, und die die Morgengabe zu begrenzen, worauf eine Frau in dieser öffentlichen Sitzung aufsprang und ihn darauf hinwies, dass dies verboten sei. Der Kalif musste daraufhin einlenken. Aber auch den Frauen ist aufgetragen worden, nicht geldgierig die Morgengabe in unerreichbare Höhen zu schrauben, denn „Allahs Gesandter hat gesagt: Die beste Morgengabe ist die am leichtesten (zu entrichtende Morgengabe). (Uqaba Ibn A-mir; Nail al-authar) “ quelle: www.idhn.de/Dist/Wissen/Familie/Ehe.html
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