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Heiraten - Schritt für Schritt #139649
11/03/2006 22:24
11/03/2006 22:24
Joined: Mar 2006
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Squirrel Offline OP
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Squirrel  Offline OP
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Hallo zusammen,
Ich habe ein paar fragen zur Eheschließung. Ja, ich habe das Merkblatt gelesen, verstehe es aber nicht so richtig. Deswegen frage ich nun ganz gezielt nochmal.
So, der Ausgang: Ich bin deutsche und möchte einen Tunesier Heiraten.
Was mache ich nun als erstes?
Wie ich das verstanden habe, brauche ich von meinem freund eine Kopie der Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, Eidesstattliche Erklärung über den Personenstand und den Pass. Das alles in deutscher Übersetzung.
1. Frage: Was bedeutet dieses "legalisiert"? Geht er einfach zu den Ämtern, holt sich die Unterlagen, kopiert diese und schickt/gibt sie mir?
2. Frage: Wo lässt man das Übersetzen? Er dort oder ich hier? Wie teuer ist?
Wenn ich das habe, nehme ich diese Papiere, meine Geburtsurkunde, meinen Pass und gehe zum Standesamt und sage, ich möchte ein Ehefähigkeitszeugnis.
3. Frage: Rufe ich vorher an und mache einen Termin für das Ehefähigkeitszeugnis?
4. Frage: Brauchen die noch mehr?
Dann gehe ich zum Einwohnermeldeamt und hole mir eine Meldebescheinigung.
5. Frage: Ich wohne noch zu Hause (bei meinen Eltern). Was muss ich dort sagen/machen?
Wenn ich dann mein Ehefähigkeitszeugnis und meine Meldebescheininung habe, lasse ich diese Übersetzen auf französisch.
6. Frage: Wo? In T oder in D? Wie teuer ist?
Und dann? Wie geht es dann weiter?
Hab ich dann Zeit um in Ruhe meinen Flug zu buchen und um dann zu Heiraten oder muss es dann schnell gehen?
Gehen wir dann in T einfach zum Standesamt und heiraten? Oder müssen wir die ganzen Unterlagen erst noch irgendwo vorzeigen und einen Termin für die Hochzeit vereinbaren?

Ist alles ein bisschen kompliziert. Ich hoffe mir kann jemand das Schritt für Schritt erklären. Bitte keine Links zu irgendwelchen Seiten oder anderen themen. Ich habe wirklich schon alles durch gelesen...

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139650
12/03/2006 09:46
12/03/2006 09:46
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Sajana Offline
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Sajana  Offline
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Hallo Squirrel,

mir ist ehrlich gesagt nicht so ganz klar ob du denn jetzt tatsächlich in Tunesien heiraten willst? [nixweiss1]

wenn ja, dann brauchst du ja erst mal von seinen Papieren (Geburtsurkunde etc. pp.) eigentlich keine deutsche Übersetzung. Die brauchst du ja erst wenn du die in Tunesien geschlossene Ehe in Deutschland registrieren lassen möchtest.

Und was die Übersetzungen angeht (die man später für die deutschen Ämter braucht!) würde ich raten diese immer in Deutschland machen zu lassen, das Standesamt erkennt nämlich meistens nur Originale an die dann von einem in Deutschland zugelassenen beglaubigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt wurden - auch wenn das etwas teurer ist.

Ich glaube es ist auch so, dass die deutsche Botschaft in Tunis auch nur Originalpapiere legalisiert und keine schon dort ins Deutsche übersetzte Papiere.

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139651
12/03/2006 09:57
12/03/2006 09:57
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Squirrel Offline OP
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Squirrel  Offline OP
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Hallo Sajana

Danke für deine Antwort.
Ja ich möchte in Tunesien heiraten. Achso, dafür brauche ich hier gar nicht die deutsche Übersetzung. Ich dachte die bräuchte ich. Das ist ja schonmal gut.
Im Prinzip brauche ich nun erstmal eine Kopie (oder das Original? Nee, oder?) von seiner Geburtsurkunde und von was noch?
Und damit gehe ich dann als 2. Schritt zu meinem Standesamt und hole mir ein Ehefähigkeitszeugnis?
Und erst wenn ich das habe, geht es dann weiter?

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139652
12/03/2006 11:12
12/03/2006 11:12
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Es stehen super viele Themen hier in dieser Rubrik wo du alles findest was du brauchst, Schritt für Schritt:

http://www.tunesien-online.info/cgi-bin/forum/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=12;t=000836

Es stehen noch weitere Themen welche auch als Wichtig makiert sind ganz oben, bitte einfach dies lesen dann sind all deine Fragen beantwortet.

Claudia

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139653
12/03/2006 11:21
12/03/2006 11:21
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Squirrel Offline OP
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Squirrel  Offline OP
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Wie gesagt, ich habe mir schon sehr viele Themen durchgelesen. Da steht zwar drin was grob benötigt wird aber dennoch habe ich noch weitere fragen. Wie z.b. brauche ich die Originale von meinem freund oder kopieren? Reicht da tatsächlich die Geburtsurkunde und eine Meldebestätigung? Brauche ich noch eine Kopie des Passes? Mag sein das die fragen hier irgendwo vereinzelt beantwortet wurden, aber ich frage jetzt ganz konkret meine fragen, das was ich wissen muss und nicht was irgendwo irgendjemand schon mal gefragt hat.

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139654
12/03/2006 12:30
12/03/2006 12:30
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Diese Fragen sind doch auch sehr übersichtlich aufgeführt:

Dokumente für die Eheschließung

Deutsche Verlobte benötigen zur Anmeldung der Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland einen gültigen Personalausweis (oder einen Staatsangehörigkeitsnachweis), eine Geburtsurkunde und eine Meldebestätigung. Bestand schon einmal eine Vorehe, muss das rechtskräftige Scheidungsurteil vorgelegt werden.

Ausländische Verlobte benötigen ebenfalls eine Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, einen Reisepass, aus dem die Identität und die Staatsangehörigkeit hervorgeht, eine Melde- bzw. Aufenthaltsbestätigung und darüber hinaus sofern das Heimatrecht dieses Dokument kennt ein Ehefähigkeitszeugnis.

Viele ausländische Dokumente müssen inzwischen nicht nur übersetzt, sondern von der Innenbehörde des ausstellenden Staates beglaubigt und von den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) legalisiert werden. Das kann sehr zeitaufwändig sein und sollte bei der Zeitplanung berücksichtigt werden. In einigen Ländern (zum Beispiel Indien, Nigeria, Pakistan, Sri Lanka, Demokratische Republik Kongo) fordern die deutschen Auslandsvertretungen zur Glaubhaftmachung der Dokumente zusätzliche Unterlagen oder schalten einen sogenannten Vertrauensanwalt ein, dessen Ermittlungen die binationalen Paare bezahlen müssen. Das kann bis zu 1 1/2 Jahren dauern. Manchmal ist mit der Prüfung der Unterlagen auch eine persönliche Befragung verbunden.

Ehefähigkeitszeugnis

Wer hinsichtlich der Voraussetzungen zur Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, darf eine Ehe in der Bundesrepublik erst dann eingehen, wenn die innere Behörde seines Heimatlandes ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt hat. Hierin wird bescheinigt, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht (§ 1309 Abs. 1 BGB). In dem Ehefähigkeitszeugnis müssen beide Verlobte namentlich genannt sein, auch der Verlobte, der nicht die Staatsangehörigkeit des Staates besitzt, der das Ehefähigkeitszeugnis ausstellt. Haben beide Verlobte die gleiche Staatsbürgerschaft, so genügt ein gemeinsames Zeugnis, auch wenn für sie verschiedene Behörden zuständig sind.

Angehörige von Staaten, die ein Ehefähigkeitszeugnis nicht erteilen, benötigen zur Eheschließung stets die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts. Dazu ist eine Ledigkeitsbescheinigung vorzulegen, die von der Heimatbehörde ausgestellt wird. Auch Geschiedene erhalten in der Regel eine Ledigkeitsbescheinigung, wenn das Heimatland von der Scheidung in Kenntnis gesetzt wurde. Dies ist vor allem für ausländische Verlobte von Bedeutung, die bereits eine Vorehe in der Bundesrepublik führten und ein deutsches Scheidungsurteil haben. Sie müssen wissen, dass das deutsche Scheidungsurteil allein nicht ausreicht für eine erneute Eheschließung im Bundesgebiet. Vielmehr muss die Scheidung auch im Heimatland des ausländischen Verlobten anerkannt werden. Dieses Anerkennungsverfahren kann auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Erst nach der Anerkennung besteht kein Ehehindernis mehr für eine erneute Eheschließung und die innere Behörde des Heimatstaates kann eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Dokumente, die nicht beigebracht werden können, können durch eidesstattliche Versicherungen ersetzt werden. Das deutsche Rechtssystem erkennt diese Ersatzmöglichkeit an, auch wenn in der Praxis immer seltener davon Gebrauch gemacht wird. Betroffen sind zum Beispiel Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen, deren Heimatbehörden sich weigern, Dokumente, die für die Eheschließung erforderlich sind, auszustellen. Auch in Fällen, in denen aufgrund von Kriegswirren es nicht möglich ist, diese Dokumente zu beschaffen, kann das Standesamt anstatt des geforderten Dokumentes auch eine eidesstattliche Versicherung des Verlobten oder anderer Zeugen, die den Sachverhalt (Ledigkeit zum Beispiel) bestätigen können, verlangen.

Anmeldung der Eheschließung

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt am ersten Wohnsitz eines Verlobten. Erst wenn alle für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen, vom Oberlandesgericht geprüft, dem Standesamt wieder vorliegen, kann die Trauung vorgenommen werden. Dies ist übrigens auch in jedem anderen Standesamt in der Bundesrepublik möglich. Dazu muss das Standesamt, das die Anmeldung entgegengenommen hat, die Unterlagen weiterreichen. Erfahrungsgemäß ist ein kurzfristiger Heiratstermin in vielen Großstädten kaum zu bekommen. Deshalb können binationale Paare, die unter Zeitdruck stehen, versuchen auf eine kleinere Kommune auszuweichen.

Beitrittserklärung zur Anmeldung der Eheschließung aus dem Ausland

Lebt der/die nichtdeutsche Verlobte im Ausland und soll die Eheschließung in der Bundesrepublik stattfinden, so muss er/sie vom Ausland aus die Eheschließung anmelden.

Zunächst müssen deutsche Verlobte vor dem Standesamt des ersten Wohnsitzes erklären, dass sie heiraten möchten, der/die ausländische Verlobte jedoch im Ausland lebt. Das Standesamt verlangt in diesen Fällen eine Beitrittserklärung des nicht anwesenden Verlobten. Dies ist eine Erklärung darüber, dass er/sie mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Verlobten einverstanden ist. Sie wird in der Regel auf einem eigens dafür vorbereiteten Formular unterzeichnet.

Die Beitrittserklärung geht zusammen mit allen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen an das Standesamt oder die deutschen Verlobten zurück. Die deutschen Verlobten können dann unter Vorlage dieser Unterlagen und ihrer eigenen Dokumente die Eheschließung anmelden.


Hier noch ein Link welcher auch im Forum schon oft steht mit allein Visainfos dazu:

http://www.tunis.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/pdf__FZF-deutsch,property=Daten.pdf

Tunis, im März 2005RK II Sz
Merkblatt für Eheschließungen
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis ist nicht zur Vornahme von Eheschließungener mächtigt. Die Trauung in Tunesien kann nur vor dem zuständigen tunesischen Standesbeamtener folgen. Eheschließung in Tunesien Bedenken Sie vor einer Eheschließung im Ausland auch immer die güterrechtlichen Folgen! In Tunesien kann der Güterstand der Gütergemeinschaft und Gütertrennung gewählt werden. Die in Deutschland übliche Zugewinngemeinschaft (die bei keiner Vereinbarung der gesetzliche Güterstand ist) ist in Tunesien nicht vorgesehen.

Der tunesische Standesbeamte verlangt von dem/den deutschen Verlobten folgende Unterlagen:

1)ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis, mit einer von der Botschaft gefertigten französisch-sprachigenergänzenden Bescheinigung (Gebühr: 30 € zum Tageskurs in Dinar)

2)Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde mit beglaubigter französischer Übersetzung

3)Geburtsurkunde neueren Datums mit beglaubigter französischer Übersetzung

4)Reisepass oder sonstigen Nachweis der Staatsangehörigkeit

5)oft ein von einem in Tunesien ansässigen Arzt ausgestelltes medizinisches Gesundheitszeugnis

6)ggfs. Heirats- oder Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter französischerÜbersetzung

7)Bei der Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen mit einer tunesischen Verlobten wirdeine Bescheinigung eines islamischen Geistlichen verlangt, aus der hervorgeht, dass der nicht-muslimische Verlobte zum Islam übergetreten ist. Bei der Eheschließung eines tunesischenVerlobten mit einer deutschen Staatsangehörigen bzw. bei einer Eheschließung zwischen zweinicht muslimischen Ausländern wird diese Bescheinigung nicht verlangt. Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige tunesische Standesamterteilen!

Die/der tunesische Verlobte sollte sich unmittelbar mit diesem in Verbindung setzen. Für die Unterlagen (Punkte 2, 3 und 6) ist grundsätzlich eine Übersetzung durch einen staatlich anerkannten Übersetzer ausreichend (siehe auch Rückseite). Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur auf Antrag von dem für Sie zuständigen Standesamt (am jetzigenoder letzten Wohnsitz) in Deutschland, - nicht aber von der Botschaft - ausgestellt werden.

Folgende Unterlagen sind hierzu erforderlich:

a) deutsche/r Verlobte/r-Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde-Geburtsurkunde-Reisepass oder anderen Nachweis der Staatsangehörigkeit-ggfs. Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehenb) tunesische/r Verlobte/r:-legalisierte Geburtsurkunde (Certificat de naissance) mit beglaubigter deutscher Übersetzung-legalisierte Meldebescheinigung (Certificat de résidence) mit beglaubigter deutscher Übersetzung-legalisierte eidesstattliche Erklärung über den Personenstand (Déclaration sur lhonneur) mitbeglaubigter deutscher Übersetzungbeglaubigte Fotokopie des Passes-ggfs. legalisierte Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter deutscher Übersetzung Adresse: Post: Telefon: Telefax: E-Mail:

Website:Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland(00216) 71-786455(00216) 71-788242reg1@tuni.auswaertiges-amt.dewww.tunis.diplo.de1, rue El HamraB.P. 351002 TunisTunis, Tunesien

Page 2
- 2 -Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige deutsche Standesamterteilen!Sämtliche tunesische Urkunden sollten zur Verwendung in Deutschland legalisiert werden!(Lassen Sie daher nach Eheschließung am besten auch gleich Ihre Heiratsurkunde legalisieren.) Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Urkunde und erfolgt ausschließlich durch entsprechenden Stempelaufdruck auf dem Original (nicht auf Übersetzungen oder Photokopien!!!). Folgende Behörden müssen ihren Legalisationsvermerk nacheinander anbringen:
I) Urkunden der Standesämter und sonstigen Verwaltungsbehörden1)Gouvernorat
2)Ministère des Affaires Etrangères/Direction des Affaires Consulaires, Avenue de la Ligue Arabe,Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère, Tel.: 71-847.500, 71-847.0103)Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, TunisII) Urkunden der Justizbehörden (Urteile, Gerichtsbeschlüsse)1)Ministère de la Justice, Bd. Bab Bénat, 1006 Tunis-La Kasbah, Tel.: 71-561.4402)
Ministère des Affaires Etrangères, Adresse wie oben3)Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, TunisAnträge auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung können bei der Botschaft unter Vorlage des Reisepasses, zweier Passbilder sowie der legalisierten und in die deutsche Sprache übersetzten Heiratsurkunde gestellt werden. Für dieses Visum ist die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde zwingend vorgeschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 - 8 Wochen. Weitergehende Auskünfte erteilt Ihnen die Visastelle der Botschaft oder besuchen Sie uns im Internetunter www.tunis.diplo.de.
Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland Die tunesischen Behörden stellen keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Der tunesische Verlobte muss deshalb über das zuständige deutsche Standesamt des beabsichtigten Eheschließungsortes beim Oberlandesgericht einen Antrag auf Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Grundsätzlich muss der tunesische Verlobte die selben o.a. Unterlagen vorlegen. Rechtsverbindliche Auskunft erteilt Ihnen das zuständige deutsche Standesamt. Bei einer Heirat in Deutschland ist der tunesische Ehegatte nach tunesischem Recht verpflichtet, diese Eheschließung innerhalb von 3 Monaten bei dem zuständigen tunesischen Konsulat anzuzeigen. Beglaubigte Übersetzungen werden von Übersetzern gefertigt, die Sie in unserer Übersetzerliste findenkönnen. Die Liste finden Sie hier: http://www.tunis.diplo.de/de/04/Konsularischer__Service/Konsularhilfe.html Weitere Informationen über Tunesien können auf der Homepage der Botschaft eingesehen werden:www.tunis.diplo.de.

auch das steht alles im Forum
Claudia

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139655
13/03/2006 01:04
13/03/2006 01:04
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Squirrel Offline OP
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Dankeschön! Und trotzdem muss ich jetzt noch mal fragen. Ich weiß das es nervt, wenn man fragen alle 2 Wochen aufs neue beantworten muss, aber in den Texten finde ich keine konkrete Antwort dazu!
Ich brauche für das Ehefähigkeitszeugnis seine Geburtsurkunde, seine Meldebescheinigung, und seine Eidesstattliche Erklärung über den Personenstand und seinen Pass.
Kopie vom Pass ist klar. Wie ist es mit den anderen Dokumenten.
Brauche ich das Original oder die Kopie?
Und meine letzte frage, was bedeutet dieses "legalisiert"? Ist es einfach so, das er zu seinen Ämtern geht, die Dokumente besorgt und mir schickt? Reicht das?

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139656
13/03/2006 01:14
13/03/2006 01:14
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Hallo,

es steht doch dabei das du bei diese Dok. legalisieren musst.

Zitat:
was bedeutet dieses "legalisiert"? Ist es einfach so, das er zu seinen Ämtern geht, die Dokumente besorgt und mir schickt? Reicht das?
Als Legalisation bezeichnet man die die Beglaubigung von Urkunden
1. Ausländische öffentliche Urkunden (zum Beispiel Personenstandsurkunden) werden Deutschland nicht ohne weiteres als beweiskräftig anerkannt. Das gleiche gilt natürlich auch für deutsche Urkunden im Ausland.

Es ist völkerrechtlich üblich, derartige Urkunden nur dann zu akzeptieren, wenn sie durch einen förmlichen Akt bestätigt wurden. Bei diesem Verfahren spricht man von der Legalisation. Eine genaue Definition des Bergiffs findet sich in Artikel 2 Satz 2 des Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II 875).

Danach versteht man unter Legalisation "die Förmlichkeit, durch welche die diplomatischen oder konsularischen Vertreter des Landes, in dessen Hoheitsgebiet die Urkunde vorgelegt werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigen".

Die im deutschen Recht geltenden Definitionen der Legalisierung im engen und im weiteren Sinne findet man in § 13 des Konsulargesetzes.

Durch die Legalisation wird erreicht, dass die Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleich gestellt wird.

Das Legalisationsverfahren ist recht kompliziert. Die Zuständigkeit der Behörden für die Ausstellung der Apostille in Deutschland sind in den Bundesländern unterschiedlich. Mit vielen Staaten bestehen aus diesem Grunde zwischenstaatliche Vereinbarungen über eine Verfahrensvereinfachung. So sind beispielsweise die Staaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation von diesem Verfahren ausgenommen. Die Legalisation erfolgt hier mittels sogenannter Apostille (auch: Haager Apostille).

Dies könnte Sie interessieren:

Internationaler Urkundenverkehr, Legalisierung von Urkunden: Informationen des Auswärtigen Amtes, 27.08.2005
Allgemeine Informationen und Zuständigkeiten in Niedersachsen, 28.08.2005
Textfassung des Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II 875)

http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/legalisation.html

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139657
13/03/2006 01:16
13/03/2006 01:16
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
http://de.wikipedia.org/wiki/Legalisation

Unter Legalisation ist ein förmliches Verfahren zu verstehen, bei der durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates, in dem eine ausländische öffentliche Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten Siegels bestätigt wird (vgl. die Definition in Artikel 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 875) und für den umgekehrten Fall - zur Verwendung einer ausländischen Urkunde in Deutschland - die in § 13 Abs. 2 Konsulargesetz). Durch die Legalisation soll erreicht werden, dass eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleich gestellt wird.

Die Legalisation wird durch einen auf die Urkunde zu setzenden Vermerk vollzogen. Der Vermerk soll den Namen und die Amts- oder Dienstbezeichnung des Unterzeichners der Urkunde enthalten (§ 13 Abs. 2 Konsulargesetz). Auf Antrag kann, sofern über die Rechtslage kein Zweifel besteht, in dem Vermerk auch bestätigt werden, dass der Aussteller zur Aufnahme der Urkunde zuständig war und dass die Urkunde in der den Gesetzen des Ausstellungsorts entsprechenden Form aufgenommen worden ist (Legalisation im weiteren Sinn; vgl. für die Legalisation ausländischer Urkunden: § 13 Abs. 4 Konsulargesetz).

Die zur Legalisation zuständigen Vertretungen sind nicht immer in der Lage diese selbst vorzunehmen. Vielmehr verlangen sie zunächst häufig eine Beglaubigung der Echtheit der Urkunde durch eine Behörde des Staates, aus dem die Urkunde stammt. Soweit deutsche Urkunden im Ausland verwendet werden sollen, ist für die ausländische Vertretung zunächst das Auswärtige Amt, als Behörde mit der sie regelmäßig diplomatisch oder konsularisch verkehren, Ansprechpartner. Das Auswärtige Amt hat aber die Zuständigkeit für Beglaubigungen zum Zweck der Legalisation auf das Bundesverwaltungsamt übertragen. Soweit es sich um Urkunden der Behörden oder Gerichte eines Bundeslandes handelt, wendet sich das Bundesverwaltungsamt zur Zwischenbeglaubigung an die zuständige Landesbehörde, weil dem Bundesverwaltungsamt die Zuständigkeiten und Kompetenzen der einzelnen Landesverwaltungen nicht immer bekannt sind. Diese Zwischenbeglaubigung wird in den meisten Bundesländern durch den Präsidenten des Landgerichtes, in dessen Bezirk die Urkunde ausgestellt wurde, vorgenommen (vgl. bspw. § 19 des Justizgesetzes des Freistaates Sachsen). Meist genügt der Auslandvertretung schon diese Zwischenbeglaubigung. Falls nicht, nimmt das Bundesverwaltungsamt vor Weiterleitung an die Auslandsvertretung noch eine Endbeglaubigung vor.

Dieses formalisierte Verfahren ist auf Grund vertraglicher Vereinbarung (vgl. § 13 Abs. 5 Konsulargesetz) zwischen vielen Staaten durch das wesentlich einfacherere Apostilleverfahren ersetzt.

Weblinks
Website des Auswärtigen-Amtes der Bundesrepublik Deutschland:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139658
12/03/2006 14:40
12/03/2006 14:40
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Ich versuche mal etwas zu helfen...
ALSO: Das erste was du tun solltest ist ein Termin beim Standesamt zu einem Infogespräch...dort weißt du dann auch ob du ein Termin fürs EFZ brauchst oder nicht. Den dies ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Ich brauchte einen...andere nicht...

Du brauchst von deinem Verlobten folgendes:
Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, Ledigkeitszeugnis...Kopie des Passes

Das läßt er alles beim Gouvernorat seiner Stadt und Außenministerium in Tunis begläubigen. Danach ist es dir überlassen ob du die Papiere ins deutsche übersetzt oder zuerst zur Botschaft gehst und die Papiere legalisieren läßt. Da alles auf dem Original gemacht wird...
Aber auf jeden fall müssen die papiere im deutschen sein wenn du diese zusammen mit deinen (Aufenthaltsbescheinigung, Abstammungsurkunde) beim deinem Standesamt abgibst.
Nach prüfung der Papiere bekommst du dann dein EFZ...laß es dir gleich International ausstellen so brauchst du keine Übersetzung...

Dein Verlobter sollte dann vorher schon mal zum Standesamt gehen...wegen Termin und alle dem.
Ich muss zb meine Papiere hin schicken da wir den Termin 3-4 wochen vor der Hochzeit machen müssen...andere Standesämter reicht es wenn man 1 woche vor der Hochzeit den Termin vereinbart.

Mit dem EFZ musst du dann votr der Hochzeit noch zur Botschaft...deine Meldebescheigung muss ins Französische übersetzt werden und wenn du dir eine Internationale GB ausstellen läßt umgehst du auch hier die Übersetzung...Aber achtung beide Papiere sind nur 21 Tage gültig...also rechnen nicht vergessen *g*...

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139659
12/03/2006 15:07
12/03/2006 15:07
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Squirrel Offline OP
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Danke, jetzt bin ich schon etwas schlauer!
Vielleicht kannst du mir ja noch etwas beantworten.
1. Ist Ledigkeitszeugnis und Eidesstattliche Erklärung des Personenstandes dasselbe? Weil oben in der Liste steht ich benötige das zweite und da steht nichts vom "Ledigkeitszeugnis".
2. Nachdem er die Dokumente begläubigen lassen hat, schickt er mir diese zu und ich muss sie dann doch vor dem Termin für das EFZ übersetzen lassen, richtig? Wo mache ich das denn und wie teuer ist das?
3. Kann er die Papiere in Tunis auf der Botschaft direkt legalisieren lassen? So das ich das nicht machen muss?
4. Was sind das alles für kosten die da für die Übersetzung, begläubigung, legalisirung etc. auf mich bzw. ihn zu kommen?

Oh man, tut mir leid für die velen fragen. Aber es ist für mich schon schwer zu verstehen und ich will ihn ganz genau erklären was er machen muss, damit er nicht irgendwelche wege umsonst oder doppelt macht.

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139660
12/03/2006 15:16
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1.Ja das ist das selbe...meiner hat sich diese Erklärung beim Standesamt ausstellen lassen...manche machen es per Computer andere per Handschrift...
2.Er kann seine papiere noch in TN übersetzen lassen meist 10 Dinar pro Papier...aber vorsicht nicht alle Übersetzer sind Begläubigt...in welcher Stadt wohnt deiner denn???
3.Die legalisation auf der Botschaft kann er natürlich machen...da brauch er niemanden dazu...außer die papiere natürlich
4.Also die Kosten werden schon ne menge...alleine die legalisation seiner 4 Papiere kosten 180 Dinar...also mit allem drum und dran...begläubigung, übersetzung, fahrtkosten...rechne mal mit 200-250 Dinar

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139661
12/03/2006 15:36
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Squirrel Offline OP
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Danke nochmal!
Er wohnt in Sousse. Ich habe hier eine Liste mit Adressen der Übersetzer. Dann schicke ich ihn am besten mit den Papieren zu einem von diesen Übersetzern.
Gut, ich fasse noch mal zusammen, ich hoffe ich habe das jetzt verstanden.
Ich sage ihn er soll sich Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, Pass und Ledigkeitszeugnis in Tunis besorgen, begläubigen und legalisieren lassen. (1.) Kann er das direkt gleichzeitig machen? Mit den begläubigten und legalisierten Unterlagen geht er zu einem Übersetzer und lässt sie ins deutsche Übersetzen. (2.) Wie ist der Zeitaufwand bis dahin? Reden wir von Stunden, Tagen, Wochen??
Dann schickt er mir die ganzen Unterlagen als Original (außer vom Pass, da als Kopie) und ich gehe mit dem ganzen kram zu meinem Standesamt und hole mir das EFZ. Richtig?
Ich hoffe, das stimmt nun so.
(3.) Und bis zu diesem Zeitpunkt ist er etwa 200 Dinar los?

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139662
12/03/2006 15:45
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Also seine Papiere bekommt er nicht in Tunis...die bekommt er alle in seinem Ort wo er wohnt und lebt...
Das Gouvernorat ist auch in seinem Ort also Sousse...er muss nur nach Tunis wegen Außenministerium und Botschaft...
Papiere ausstellen geht ruck zuck...am selben Tag kann er auch die erste begläubigung machen...Am nächsten Tag dann früh Morgens gleich zum Außenministerium...wenn noch zeit bleibt kann er es dann auch gleich bei der Botschaft legalisieren lassen...Legalisation auf der Botschaft von 8:00 - 10:30 Uhr...falls es nicht klappt muss er am nächsten Tag wieder hin...dann noch übersetzen lassen...nochmal ein Tag...also rechne mal mit 4-5 Tagen für alles...Wenn er schnell ist...
Ja und dann der Postweg natürlich...hab aber mal gehört es gibt ein Dienst da kommt das Päckel innerhalb 2 Tagen an...kostet aber auch 25 Dinar oder mehr...weiß das leider nicht so genau...hatte das Problem nicht da ich unten war und alles mitnehmen konnte...

Ja und danach kannst du dann dein EFZ beantragen...

Und ja...nach der beschaffung seiner papiere ist er 200-250 Dinar los...

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139663
12/03/2006 16:03
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Squirrel Offline OP
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Oh gut, ich hätte ihn nun als erstes nach tunis geschickt...
Also am ersten Tag zum Gouvernorat in Sousse. Dort Meldebescheinigung, Geburtsurkunde und Ledigkeitszeugnis ausstellen lassen. Am nächsten Tag damit nach Tunis und die Dokumente begläubigen lassen (wo? Botschaft?). Dann mit den Dokumenten zum Außenministerium (Warum?) und danach zur Botschaft zur Legalisierung. Dann mit den begläubigten, legalisierten Dokumenten zum Übersetzer. Richtig?
Oh man, jetzt bin ich total verwirrt. Ich hoffe das stimmt so jetzt. Wenn ja, sind meine fragen auch erstmal gestillt *g*

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139664
12/03/2006 16:18
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Nein nein nein...
Meldebescheinigung bekommt er entweder beim Rathaus oder der Polizei in Sousse...Geburtsurkunde und Ledigkeitszeugnis beim Standesamt in Sousse...

Mit diesen 3 Papieren zum Gouvernorat in Sousse und begläubigen lassen...diese Begläubigung bescheinigt die Echtheit der Papiere.
Danach zum Außenministerium in Tunis...2.Begläubigung...danach zur Deutschen Botschaft...Legalisation...(Kopie des Passes nicht vergessen)...
Danach Übersetzen lassen...

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139665
12/03/2006 16:57
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Squirrel Offline OP
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Oh super! Vielen Dank.
Ich glaub jetzt habe ich es erstmal verstanden - Jetzt muss nur noch ER es verstehen ... [Wink]

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139666
12/03/2006 17:06
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Squirrel, PN für dich [winken1]

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139667
12/03/2006 18:23
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Ich denke dein Freund weis das auch was er alles braucht um zu heiraten, und auch wohin er gehen muß. Die Tunesier tauschen sich ja auch unter sich aus und oft wissen sie ganz genau Bescheid.

Claudia

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139668
12/03/2006 18:32
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Mein Verlobter wusste auch sofort, wo genau wir hin müssen, um seine Papiere zu bekommen.
So etwas sollte man(n) doch auch eigentlich wissen, oder [nixweiss1] !?

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139669
12/03/2006 18:48
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Wenn man sich aber nie mit dem Thema befaßt hat kann man nicht alles auf anhieb wissen...meiner wusste zwar wo man sich erkundigen kann was man tun muss...aber direkt was er brauch wusste er auch nicht...

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139670
12/03/2006 18:50
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Zitat:
Wenn man sich aber nie mit dem Thema befaßt hat..
Wenn man heiraten möchte, sollte man sich aber mit diesem Thema befassen und die Tunesier wissen dies auch wo man Infos bekommt. Ich kenne keinen der dies nicht weiß, wenn es um Visas, Eheschließungen usw. geht, vor allem wenn man selbst eine Freundin aus dem Ausland hat und diese heiraten möchte.

Das wäre das gleiche wenn ich hier eine Ausbildung beginnen möchte und habe mich nie über diesen Beruf den ich erlerne informiert.

Claudia

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139671
12/03/2006 18:57
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Da muss ich Claudia Recht geben!
Wir wussten auch nicht sofort, WELCHE Papiere wir genau brauchen, aber man sollte doch eigentlich wissen, WO man sie bekommt.

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139672
14/03/2006 14:34
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Ich hab heut auch noch 2 Blätter vom Standesamt bekommen, die mein Freund wohl auch ausfüllen muss. Habt ihr das auch bekommen?

1. Anhang zur Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung

2. Beitrittserklärung (Einverständnis oder Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung)

Re: Heiraten - Schritt für Schritt #139673
14/03/2006 14:37
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"2.Er kann seine papiere noch in TN übersetzen lassen meist 10 Dinar pro Papier...aber vorsicht nicht alle Übersetzer sind Begläubigt...in welcher Stadt wohnt deiner denn???"

Mir wurde heute im Standesamt erklärt, dass eine tunesische Übersetzung in KEINEM Fall akzeptiert werden wird. Auch nicht von beglaubigten Übersetzern, auch nicht von denen auf der Liste der Botschaft. Hab extra 5mal nachgefragt!! Also bevor er es übersetzen lässt frag bei deinem Standesamt nach, sonst zahlt ihr evtl. 2mal!!

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