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Re: Unbefristet und Straftat? #140355
21/04/2006 07:42
21/04/2006 07:42
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Ich glaube, ich verstehe, was Assia meint. Und Mord muss immer vorsätzlich sein, sonst ist es keiner.... aber wer sich mit 1,3 o/oo ans Steuer setzt, ist eigentlich schon ein potenzieller "Totschläger", denn auch wenn unzurechnungsfähig ist, nimmt er doch "billigend in Kauf" in seinem Vollrausch eventuell jemanden zu töten, wozu unter Umständen ja ein "einfaches Abkommen von der Fahrbahn" reicht, wenn dummerweise auf der Gegenfahrbahn auch gerade ein Auto kommt... Ich vermute mal, so meinte Assia das, wenn sie sagt, sturzbesoffen Autofahren ist kriminell - und irgendwo hat sie Recht, finde ich.

Gruß
Susanne

Re: Unbefristet und Straftat? #140356
21/04/2006 14:15
21/04/2006 14:15
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HAllo Sousse-anne

Ja so meinte ich es, wenn auch ein bisschen unglücklich ausgedrückt!

LG Assia

Re: Unbefristet und Straftat? #140357
21/04/2006 14:53
21/04/2006 14:53

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Ich denke, 1,3 fällt unter unzurechnungsfähig. So meinte ich es, man weiß wahrscheinlich gar nicht mehr das man ins Auto steigt und losfährt. Wahrscheinlich auch etwas ungünstig ausgedrückt.

Wie ist das denn dann mit den Kiffern, sind ja dann auch kriminelle, und wenn sie fahren auch mit Mördern zu vergleichen.

Oder wie läuft es dann da.

Re: Unbefristet und Straftat? #140358
21/04/2006 18:53
21/04/2006 18:53
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Sehe ich auch so, ist ****oger Wahnsinn, wenn sie auf Wolke Ganja fahren. Und einer säuft sich selten allein an die Schmerzgrenze - irgendeiner muss doch weniger als 1,3 o/oo haben und verhindern, dass so ein Kamikazeschlucker sich dann noch ans Steuer setzt, und sei's der Wirt von der Kneipe, der den Guten in ein Taxi stopft.

Gruß
Susanne

Re: Unbefristet und Straftat? #140359
21/04/2006 18:54
21/04/2006 18:54
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Außerdem sind Kiffer im Prinzip sowieso kriminell, da sie mit 99%iger Wahrscheinlichkeit öfter mal gegen das BTMG verstossen [Wink]

Nüchterner Gruß
Susanne

Re: Unbefristet und Straftat? #140360
21/04/2006 19:14
21/04/2006 19:14

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Naja also den meisten wirten ist das wohl piep egal. Hauptsache sie haben ihre Kohle.
Naja und von wegen allein, also ich hab mich auch schon mal zugedröhnt (mit Alk). Da war ich aber zu Hause und allein. Hab meinen Frust ersoffen. [hammer]
Muß auch mal sein. Aber nicht das ich jetzt hier abgestempelt werde ja, normalerweise trink ich net soviel.
Und schon gar net allein [lachen3]
Aber deine Erklärung über die Kiffer [lachen3]
[daumen1] [daumen1] [daumen1]

Re: Unbefristet und Straftat? #140361
21/04/2006 19:31
21/04/2006 19:31
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KIffen ist genau so schlimm! Das ist das selbe wie mit Alk fahren.

Hat da nicht erst einer eine Mutter und Ihr Kind totgefahren?

LG Assia

Re: Unbefristet und Straftat? #140362
22/04/2006 07:38
22/04/2006 07:38
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Zitat:
Naja also den meisten wirten ist das wohl piep egal. Hauptsache sie haben ihre Kohle.
Sollte es einem guten Wirt aber nicht sein, denn wenn rauskommt, dass ein Unfallfahrer aus seiner Kneipe kam, kann ihn das die Konzession kosten...

[Wink] -Gruß
Susanne

Re: Unbefristet und Straftat? #140363
22/04/2006 09:08
22/04/2006 09:08

A
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ALso ich hatte selbst mal ne Kneipe und es kostet dir nicht die konzession wenn jemand betrunken aus deiner Kneipe kommt.
In Kneipen gibt es nun mal Alkohol, was anderes ist es wenn derjenige noch keine 18 ist.
Man kann als Wirt nicht jeden kontrollieren der sich besäuft, daß er nicht ins Auto einsteigt.

Aber ist ja auch egal, es ging ja eigentlich nicht um den Wirten, vielleicht war er gar nicht in einer Kneipe zum besaufen.
Vielleicht hat er sich auch auf dem Spielplatz getroffen am abend [lachen5]

Und trotzdem finde ich es nicht in Ordnung wenn man das einem Mörder gleichzieht.
Aber Gott sei dank gibt es hierfür Gesetze.

Re: Unbefristet und Straftat? #140364
23/04/2006 00:25
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Tja, können und verpflichtet sein, sind wohl zweierlei... egal.
Aber mit den Gesetzen hast du Recht, drum wird jemand, der besoffen jemand tot fährt, ja auch "nur" wegen grob-fahrlässiger Tötung, "schlimmestenfalls" Totschlags in Tateinheit mit Verkehrsgefährdung, Fahren unter Alkoholeinfluss etc. verurteilt, da zum Mord im rechtlichen Sinne der Vorsatz fehlt.
Gott sei Dank [Roll Eyes]
Susanne

Re: Unbefristet und Straftat? #140365
23/04/2006 00:32
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Hat es eine Auswirkung auf die Bestrafung, wenn ich unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht habe?
Bei Eintritt einer konkreten Gefährdung für Leib und Leben anderer sowie fremde Sachen von bedeutendem Wert sieht das Gesetz ein höheres Strafmaß vor (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 3 StGB). Dementsprechend liegen die Geldstrafen bei Ersttätern in der Regel um ein halbes bis ein ganzes Nettomonatseinkommen höher als bei "bloßer" Trunkenheit im Verkehr. Auch fällt die Fahrerlaubnissperre grundsätzlich länger aus. Ist bei dem Unfall ein anderer verletzt oder gar getötet worden, liegt tateinheitlich fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) bzw. fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) vor. Auch ein solcher Umstand wirkt sich erschwerend auf die Strafbemessung aus. Ein alkoholbedingter Verkehrsunfall mit Todesfolge etwa zieht in der Regel die Verhängung einer beträchtlichen Freiheitsstrafe ohne Bewährung nach sich.

Re: Unbefristet und Straftat? #140366
22/04/2006 15:01
22/04/2006 15:01

A
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Das ist eben die Sache mit dem unzurechnungsfähig.
Ich hab ja gesagt ich befürworte das auf keinen Fall.

Aber nen mir eine Möglichkeit wie man das ändern könnte.
Auch bei Mord gibt es eben unzurechnungsfähig. Weil man in dem Fall wirklich nicht Herr der sinne ist. Das Strafmaß ist wirklich niedrig, das stimmt.
Aber ich denke wir sollten das lassen, den hier gehen die Meinungen wieder extrem auseinander.

Re: Unbefristet und Straftat? #140367
23/04/2006 14:54
23/04/2006 14:54
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Hallo,
super ich freue mich das ihr es alles so gut hinbekommen habt.

Punktsystem - Promille-Grenzwerte (Stand: 01.01.2002)


Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille:
nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegt
strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille:
Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)
1. Erstverstoß: 4 Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
2. Zweitverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
3. Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 750 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
- Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille:
strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
- Schadenersatz; Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer

Aktualisiert am: 15.04.2005 13:08:48

Punktsystem - Probezeit für Fahranfänger


Seit dem 1. November 1986 gilt für Fahranfänger die zweijährige Probezeit. Mit dieser Bewährungszeit soll der aus Unerfahrenheit und hoher jugendtypischer Risikobereitschaft resultierenden Unfallgefährdung durch den Fahranfänger entgegengewirkt werden. Die Probezeit hat sich bewährt. Bei der Risikogruppe der jugendlichen Unfallfahrer ist ein deutlicher Rückgang der Auffälligkeits- und Rückfallzahlen im Straßenverkehr erkennbar.

Junge Menschen sind besonders häufig an Verkehrsunfällen beteiligt. Gemessen an ihrem Anteil am Straßenverkehr und an der Gesamtbevölkerung weisen sie noch immer ein überproportional hohes Unfallrisiko auf. Hauptursachen sind der Mangel an ausreichender Fahrerfahrung und die altersbedingt ausgeprägte Risikobereitschaft. Dabei fällt die Altersgruppe der 18- bis 25-jährigen besonders ins Gewicht.

Seit dem 1. Januar 1999 gelten für den Fahranfänger individuelle Maßnahmen: die Teilnahme an Aufbauseminaren, die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und die verkehrspsychologische Beratung. Diese Hilfestellungen sollen bewirken, dass der auffällig gewordene Fahranfänger die Defizite in seiner Einstellung zum Straßenverkehr erkennt, sein auffälliges Verhalten überdenkt und ändert. Jährlich verlieren 20 000 Fahranfänger ihre Fahrerlaubnis vor Ablauf der Probezeit.


Grafik: Personen mit Fahrerlaubnis auf Probe am 01.01.2005 (13 KB)


Aktualisiert am: Apr 13, 2006 10:51:40 AM
http://www.kba.de/

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