ich möchte demnächst in Deutschland heiraten, also wenn denn endlich alle Papiere zusammen sind und hab mal eine Frage zu den Übersetzungen der Heiratspapiere. Müssen die hier in Deutschland gemacht werden oder kann auch in Tunesien übersetzt werden? Die Liste der Übersetzer in Tunesien hab ich ja schon gesehen, gibt es so etwas auch für Deutschland?
Liebe Grüße
Re: Übersetzung - aber wo??#141787 25/04/200613:3725/04/200613:37
Wenn du in Deutschland heiraten willst, muss die Übersetzung auf jeden Fall in Deutschland gemacht werden und zwar von einem Übersetzer, der von dem Oberlandsgericht deiner Region zugelassen ist!!!
Re: Übersetzung - aber wo??#141788 25/04/200621:1525/04/200621:15
@Yulija : nicht unbedingt ! Wir haben sämtliche Urkunden und Bescheinigungen meines Mannes in Tunesien übersetzen lassen und es gab beim OLG in Köln keine Probleme !!! Ich würd es auf einen Versuche ankommen lassen - in Tunesien sind die Übersetzungen wesentlich billiger !!!!
Re: Übersetzung - aber wo??#141789 25/04/200621:2325/04/200621:23
Das stimmt, die Übersetzungen in Tunesien sind viiiel billiger. In D. musste ich vor 2 Wochen für eine Übersetzung von 3 Dokumenten von Französisch aud Deutsch 120€ los werden , aber die lieben Behörden haben darauf bestanden. @Sabi
informiere dich lieber vorher. In tunesien ist es billiger, aber wenn es nicht annekant wird, muss du 2 mal bezahlen und das muss nicht sein
Re: Übersetzung - aber wo??#141790 25/04/200621:2525/04/200621:25
Ach so, wenn es weiter hilft, Oberlandsgericht Hamm annerkennt nur in D. gefertigte übersetzungen. (Du wohnst ja auch irgendwo im Ruhrgebit , könnte also zutreffen).
Re: Übersetzung - aber wo??#141791 25/04/200622:0225/04/200622:02
Mein Standesamt (Köln) hat gesagt ich müsse es hier in Deutschland übersetzen lassen. Hat jemand aus Köln andere Informationen, das es auch beim OLG klappt, wenn die Übersetzung aus Tunesien kommt?
Re: Übersetzung - aber wo??#141793 26/04/200609:4926/04/200609:49
@squirell : wie gesagt, bei uns in Bonn wurden alle Übersetzungen aus Tunesien anerkannt und das OLG hat auch alles so akzeptiert. Meine Standesbeamte sagte damals, dass es ganz wichtig ist, dass Namen und Daten immer auf allen Dokumenten korrket so wie im Pass geschrieben sein sollen. Da man mich dann auch verunsichert hat, bin ich hier zu einer vom OLG anerkannten Übersetzerin gegangen und habe ihr die Unterlagen gezeigt. Die meinte dann "Nein damit kommen Sie auf keinen Fall beim OLG durch " PAAAAAAAH gut , dass ich da auf meine Standesbeamte gehört habe , die meinte nämlich , "die Übersetzungen sind alle in Ordnung und das reichen wir jetzt so ein "!
Re: Übersetzung - aber wo??#141794 26/04/200610:1726/04/200610:17
Auf diese Seite ist alles gesagt was man braucht. Die Standesbeamten können erzählen was sie wollen, wenn die Dokumente übersetzt und über die deutsche Konsulat ligalisiert sind dann werden sie für den Rechtsverkehr in Deutschland annerkannt nach §13 KG.
Ich danke Euch ganz herzlich für Eure Hilfe. Leider hat sich noch ein Problem ergeben. Mein Freund lebt hier in Deutschland und sein Vater wollte für ihn die Papiere besorgen. Nun benötigt er eine beglaubigte bzw. legalisierte Vollmacht. Naja, beim Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) wird dies nicht gemacht. Also müssen wir wohl mal zum tunesischen Konsulat. Naja, irgendwann werden wir alle Papiere wohl haben und nochmals vielen Dank!
Re: Übersetzung - aber wo??#141797 05/05/200615:5705/05/200615:57
Zitat: Falls der Urkundeninhaber nicht selbst bei der Auslandsvertretung vorsprechen kann, etwa weil er sich in Deutschland aufhält, können Antrag und Urkunde auch übersandt werden. Der Antrag kann auch durch Verwandte oder Bekannte vor Ort eingereicht werden, wenn diese hierzu ordnungsgemäß bevollmächtigt wurden. In allen diesen Fällen sollte dem Antrag eine Kopie des Reisepasses oder eines sonstigen Identitätsnachweises beigefügt werden. Hierdurch können Rückfragen der Auslandsvertretung und damit verbundener Zeitverlust vermieden werden.