Einkommennachweis für die Heirat in Deutschland
Von sowas habe ich noch nie was gehört.
Vielleicht gibt ein Missverständniss bei der Beamtin?
Hier noch was:
http://arranca.nadir.org/arranca/article.do?id=53 Damit sind wir bei dem ersten Hindernis, das seit dem 1.7.1998 auf dem Weg zur Eheschließung neu aufgebaut wird. Viele Standesämter verlangen zur Eheschließung jetzt ein Aufenthaltsrecht. Dies dürfen sie jedoch nicht. Auch das neue Gesetz sieht ein Aufenthaltsrecht als Voraussetzung der Eheschliessung nicht vor. Nach wie vor dürfen in Deutschland auch Illegale ohne weiteres die Ehe schließen. Die gegenteilige Behauptung vieler Standesämter ist also falsch. Dies kann mensch auch deutlich dort sagen. Besteht die/der Standesbeamtin/e darauf, muß mensch einen schriftlichen, die Eheschließung ablehnenden Bescheid verlangen. Hierzu sind die Standesämter verpflichtet. Gegen die Ablehnung des Antrags auf Eheschließung besteht das Rechtsmittel der Anrufung des Amtsgerichtes auf Verpflichtung der/des Standesbeamtin/en zum Abschluß der Ehe (§ 45 Personenstandsgesetz (PStG)). In der Regel genügt jedoch bestimmtes Insistieren unter Hinweis auf die Rechtslage oder ein Schreiben Eurer Anwältin/Anwalts, da die/der Standesbeamtin/e ja genau wissen, daß ihre Forderung rechtswidrig ist. Die Praxis des Be- stehens auf dem Aufenthaltstitel ist weit verbreitet, es ist uns jedoch kein Fall bekannt, in dem sich am Ende wirklich ein Gericht mit der Sache befassen mußte.