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Einkommensnachweis #141931
04/05/2006 18:48
04/05/2006 18:48
Joined: Mar 2006
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Squirrel Offline OP
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Squirrel  Offline OP
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Joined: Mar 2006
Beiträge: 74
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Hallo,
Mein freund braucht einen Einkommensnachweis für die Heirat in Deutschland. Nun arbeitet er aber seit einem Monat nicht mehr (vorrübergehend). Als ich beim Standesamt war, meinte die Frau er bräuchte das vom Chef oder vom Vater wenn er nicht arbeitet. "Damals" hat er aber noch gearbeitet, deswegen habe ich nicht so genau "hingehört".
Was genau muss denn der Vater schreiben? Einfach einen Zettel "Mein Sohn ... bekommt seit er nicht mehr arbeitet monatlich von mir soundsoviel Dinar" ??? Oder wie?

Re: Einkommensnachweis #141932
04/05/2006 20:05
04/05/2006 20:05
Joined: Feb 2004
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Raschidi Offline
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Raschidi  Offline
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Joined: Feb 2004
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Einkommennachweis für die Heirat in Deutschland [Confused]
Von sowas habe ich noch nie was gehört. [nixweiss1]

Vielleicht gibt ein Missverständniss bei der Beamtin? [nixweiss1]

Hier noch was:
http://arranca.nadir.org/arranca/article.do?id=53

Damit sind wir bei dem ersten Hindernis, das seit dem 1.7.1998 auf dem Weg zur Eheschließung neu aufgebaut wird. Viele Standesämter verlangen zur Eheschließung jetzt ein Aufenthaltsrecht. Dies dürfen sie jedoch nicht. Auch das neue Gesetz sieht ein Aufenthaltsrecht als Voraussetzung der Eheschliessung nicht vor. Nach wie vor dürfen in Deutschland auch Illegale ohne weiteres die Ehe schließen. Die gegenteilige Behauptung vieler Standesämter ist also falsch. Dies kann mensch auch deutlich dort sagen. Besteht die/der Standesbeamtin/e darauf, muß mensch einen schriftlichen, die Eheschließung ablehnenden Bescheid verlangen. Hierzu sind die Standesämter verpflichtet. Gegen die Ablehnung des Antrags auf Eheschließung besteht das Rechtsmittel der Anrufung des Amtsgerichtes auf Verpflichtung der/des Standesbeamtin/en zum Abschluß der Ehe (§ 45 Personenstandsgesetz (PStG)). In der Regel genügt jedoch bestimmtes Insistieren unter Hinweis auf die Rechtslage oder ein Schreiben Eurer Anwältin/Anwalts, da die/der Standesbeamtin/e ja genau wissen, daß ihre Forderung rechtswidrig ist. Die Praxis des Be- stehens auf dem Aufenthaltstitel ist weit verbreitet, es ist uns jedoch kein Fall bekannt, in dem sich am Ende wirklich ein Gericht mit der Sache befassen mußte.


[winken1]

Re: Einkommensnachweis #141933
05/05/2006 07:17
05/05/2006 07:17
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Cheker Offline
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Nach dem Einkommen des Verlobten richtet sich die Gebühr der OLG für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis.
Reiche die alten Nachweise ein und sage, er ist seit einem Monat arbeitslos.

Re: Einkommensnachweis #141934
06/05/2006 00:33
06/05/2006 00:33
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Yasmin1407 Offline
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Yasmin1407  Offline
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Hallo Sqirrel!

Mein Freund brauchte diesen Nachweis auch für das Standesamt/ OLG.

Er hat einfach selbst einen Zettel geschrieben, daß er keine Arbeit und kein Einkommen hat, sondern nur ein kleines Taschengeld von der Mutter erhält.

Das hat dem Standesamt gereicht.

LG
Yasmin

Re: Einkommensnachweis #141935
06/05/2006 00:39
06/05/2006 00:39
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candela Offline
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candela  Offline
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Die Einkommensnachweise für die Hochzeit in D von deinem Freund sind nur dafür da, damit das OLG die Gebühren für das EFZ für ihn berechnen kann.

Wurde mir heute gesagt, denn je mehr man verdient desto teurer wird es.

Er kann also die letzten Gehaltskopien (3 abgeben und dann schreiben er habe den letzten Monat nicht gearbeitet).