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unbefristeter Aufenthaltstitel???HILFE #143040
14/07/2006 23:34
14/07/2006 23:34
Joined: Mar 2006
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sabeldor Offline OP
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sabeldor  Offline OP
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Aslema,
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mein Mann ist am 12.Juni 2003 nach Deutschland gekommen, die Zeit ist nun gekommen um ein unbefristeten Aufenthaltstitel zu beantragen.

Die Ausländerbehörde hat uns alle möglichen Unterlagen zum ausfüllen mitgegeben.
Wusstet Ihr das unsere Männer nun unbefristete Arbeitsverträge haben müssen um diesen Titel zu bekommen.
Ich finde das ist eine unverschämtheit.... [nixweiss1] wenn man die Situation in Deutschland kennt und weiss das das fasst unmöglich ist..... [nixweiss1]
Ist das bei euch auch so gewesen, oder wisst Ihr mehr darüber was ich noch wissen muss.
Muss mein Mann einen Test durchführen???
Es wäre nett wenn Ihr mir eure Ehrfarungen weiter geben könntet.

Re: unbefristeter Aufenthaltstitel???HILFE #143041
15/07/2006 00:52
15/07/2006 00:52
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sandi Offline
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sandi  Offline
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hi sabeldor,
ich kann nur sagen daß nach meiner erfahrung das nicht stimmt.
das amt will über euer einkommen und die wohnungsverhältnisse angaben haben und ob ihr in einer wohnung zusammen wohnt.
das ist alles, so lange ihr ein einkommen habt gibt keine probleme.
lg sandi

Re: unbefristeter Aufenthaltstitel???HILFE #143042
15/07/2006 09:44
15/07/2006 09:44
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Cheker Offline
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Man muss das unbefristete Arbeitsverhältnis nachweisen.
Ebenso muss das Einkommen hoch genug sein.
Miete plus pro Person einen Satz, den die ABH einer Tabelle entnimmt.

Re: unbefristeter Aufenthaltstitel???HILFE #143043
15/07/2006 19:54
15/07/2006 19:54
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Raschidi Offline
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Zitat:
Mein Mann ist am 12.Juni 2003 nach Deutschland gekommen, die Zeit ist nun gekommen um ein unbefristeten Aufenthaltstitel zu beantragen.
Wie jetzt nach drei Jahre ist die Unbefristet??
Ich denke nach 5 Jahren ist es so, oder hat sich was verändert?
[nixweiss1]

Re: unbefristeter Aufenthaltstitel???HILFE #143044
15/07/2006 20:02
15/07/2006 20:02
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demahom Offline
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Hallo Raschidi,
mein Mann hat letztes Jahr im Dezember seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen, nachdem er im September 3 Jahre in D war. Allerdings mußte er auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorweisen und durfte nie Hilfe von den Ämtern bezogen haben.

Ich weiß aber von einer Bekannten aus Düsseldorf das man dort keine Arbeit nachweisen muß und der Antrag trotzdem genehmigt wird nach 3 Jahren.

LG

Re: unbefristeter Aufenthaltstitel???HILFE #143045
15/07/2006 20:25
15/07/2006 20:25
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Raschidi Offline
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§ 9 Niederlassungserlaubnis


(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.


(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn

1. er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,

2. sein Lebensunterhalt gesichert ist,

3. er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungsoder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,

4. er in den letzten drei Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden ist,

5. ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,

6. er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,

7. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,

8. er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und

9. er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.

Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Von diesen Voraussetzungen wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann. Im Übrigen kann zur Vermeidung einer Härte von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 abgesehen werden. Ferner wird davon abgesehen, wenn der Ausländer sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann und er nach § 44 Abs. 3 Nr. 2 keinen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs hatte oder er nach § 44a Absatz 2 Nr. 3 nicht zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet war. Darüber hinaus wird von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 abgesehen, wenn der Ausländer diese aus den in Satz 3 genannten Gründen nicht erfüllen kann.


(3) Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 durch einen Ehegatten erfüllt werden. Von der Voraussetzung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 wird abgesehen, wenn sich der Ausländer in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt. Satz 1 gilt in den Fällen des § 26 Abs. 4 entsprechend.


(4) Bei straffälligen Ausländern beginnt die in Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 bezeichnete Frist mit der Entlassung aus der Strafhaft. Auf die für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis werden folgende Zeiten angerechnet:

1. die Zeit des früheren Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, wenn der Ausländer zum Zeitpunkt seiner Ausreise im Besitz einer Niederlassungserlaubnis war, abzüglich der Zeit der dazwischen liegenden Aufenthalte außerhalb des Bundesgebietes, die zum Erlöschen der Niederlassungserlaubnis führten; angerechnet werden höchstens vier Jahre,

2. höchstens sechs Monate für jeden Aufenthalt außerhalb des Bundesgebietes, der nicht zum Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis führte.

Re: unbefristeter Aufenthaltstitel???HILFE #143046
17/07/2006 20:45
17/07/2006 20:45
Joined: Mar 2006
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sabeldor Offline OP
Junior Member
sabeldor  Offline OP
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Joined: Mar 2006
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Vielen Dank für eure Beiträge.
Ich hoffe es wird alles gut gehn.
Bis dann
[winken1]