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Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02 #146175
13/02/2002 20:25
13/02/2002 20:25
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Achouri Offline OP
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Achouri  Offline OP
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Ich habe eine Frage: Mein Mann meint er könne Sachen im Wert bis zu 10.000 Dinar jährlich in seinen Pass eintragen lassen. Kann mir jemand erklären, ob diese Summe stimmen kann und was es mit dem Eintragenlassen von Wertsachen bzw. Geschenken auf sich hat? Schätzt der Zoll pro Einreise wie viel man ungefähr hat und trägt dies dann in den Pass ein? Kann man bei der nächsten Einreise im gleichen Jahr dann noch einmal Sachen einführen, aber zu dem Restbetrag?

Wenn der Betrag so hoch ist, könnte man ja rein theoretisch ein KFZ, das so viel wert ist einführen, oder?

Mein Mann sagte mir, ich wäre keine Tunesierin und könne es deshalb nicht verstehen. Ich würde es aber gerne verstehen.

Ich weiß, daß dieses Thema hier schon einmal angerissen wurde, habe aber leider keines gefunden, was mir die ganze Thematik einleuchtend erklärt hätte.

Weiß jemand Rat? Eine Antwort bis morgen wäre toll, da wir am Freitag nach Tunesien fahren.

Herzlichen Dank im voraus!

Liebe Grüße


Anja


Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02 #146176
13/02/2002 21:48
13/02/2002 21:48
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Arabia Felix Offline
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Arabia Felix  Offline
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Hallo.
nun das ist so eine Sache. Ich war bis vor 6 Monaten Resident in Tunesien. Diesen Grundsatz der Einfuhr pro Jahr kannte ich auch. Auf Grund unseres Rechtsstatus waren wir ihm auch unterworfen, mußten aber auf Grund unserer begrenzten Stehzeit nicht Gebrauch davon machen.
Wie heißt das so schön in der arabischen Welt:
KELLEM, Schwetzen (auf schwäbisch)
In der Praxis heißt das:
- Eine Menge geringwertiger Wirtschaftsgüter ist möglich, man muß den Inspecteur de Douanes vom Wert oder Nichtwert überzeugen
- Das Formblatt für die Zolleinfuhr findest Du auf unserer Page wwww.scorpiontrophy.de
- Und noch eins, ein Spruch einer guten Freundin:
"Im Arabischen bedeutet jedes Wort sich selbst, sein Gegenteil und ein Stück vom Kamel"
Viele Grüße aus Sana´a /Jemen Felix

Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02 #146177
14/02/2002 00:09
14/02/2002 00:09
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Anja frage bitte beim Zoll nache denn die Summe denke ich ist viel zu hoch.

Claudia


Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02 #146178
14/02/2002 09:07
14/02/2002 09:07
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Mabrouk Offline
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Hallo Claudia,
welcher Zoll denn? Wahrscheinlich erzählt dir jeder was anderes.
Das wusste ich ehrlich gesagt auch noch nicht. Wer kann hier konkretes was sagen. Jedenfalls irgend eine kompetente Adresse, wo man verläßliche Informationen bekommen kann.
@Anna,
ich glaube du kennst dich mit solchen Sachen gut aus.
(einmal vergessen dass ich aus Sfax komme)

Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02 #146179
14/02/2002 09:26
14/02/2002 09:26

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Oh Gott, das ist alles sehr kompliziert und von Fall zu Fall verschieden. Also ich würde mich an die Botschaft, bzw. Konsulat (tunesisch) wenden und mir dort die konkreten Infos holen. An Waren im Wert von 10.000 Dinar kann ich aber nicht so ganz glauben und ein Auto ist sowieso ein Spezialfall.
Für Deutsche, die in Tunesien einen Zweitwohnsitz haben, gilt: sie können Einrichtungsgegenstände zollfrei einführen. Voraussetzung ist die Vorlage einer vom Minister für Fremdenverkehr ausgestellten Bescheinigung, daß der Betreffende Eigentümer des zweiten Wohnsitzes ist und die Abgabe einer Erklärung, die zollfrei eingeführten Gegenstände nicht zu verkaufen. Von dieser Möglichkeit kann nur einmal innnerhalb von 2 Jahren Gebrauch gemacht werden. Lebensmittel, Alkoholika sind von dieser Einfuhr ausgeschlossen.
Ich würde mir aber in jedem Fall die konkreten Bestimmungen von der Botschaft geben lassen. Diese muß eine derartige Einfuhr auch bestätigen und die Umzugsliste quittieren, damit u.U. die Dinge auch wieder ausführen kann.

LG Anna

PS: ich habe im letzten Jahr auch mitbekommen, wie jemand seine Wohnungseinrichtung ohne diese Formalitäten zollfrei ins Land gebracht hat. Man kennt halt die entsprechenden Leute und dann klappt es auch irgendwie. Würde ich mich aber nicht drauf verlassen!


Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02 #146180
14/02/2002 09:47
14/02/2002 09:47
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Hallo und Guten Morgen,
okay ich erkläre es euch mal etwas näher.

In jedem Bundesland gibt es eigene Zollvorschriften, es gibt auch in jeder größeren Stadt einen Zoll, dort liegen die genauen Bestimmungen wo man sich immer erkundigen kann.
Klar ist es bei manchen verschieden, eben wegen der Bundesländer.

Zum Beispiel für Thüringen Zollamt (Zoll freie Waren) Tel. 0361 / 37900

Für die anderen Bundesländer immer in den Landeshauptstädten (bei uns Erfurt) in der Stadtverwaltung nachfragen und man bekommt die Nummern.

Weiter gibt es das Auswärtige Amt dort kann man jeden Tag anrufen, denn dort liegen die besonderen Zollvorschriften die gültig sind seit dem 27.07.2000 und noch nicht verändert wurden, jedenfalls habe ich noch keine neuen Infos bekommen von dort, die ich regelmäßig bekomme.

Zum Beispiel gelten in Tunesien strenge Devisenbestimmungen, das bedeutet das Dinare nicht mit ein und ausgeführt werden können.

Devisen müssen bei der Einreise deklariert werden, soweit der gegenwert 1000 TD oder ca. 1600 DM übersteigt.

Das Auswärtige Amt sitzt in Berlin und zwar Referat 040
11013 Berlin
Tel. 01888/ 17-2852 das ist gleich die Durchwahl.
Fax. 01888/ 17-3402

Oder ihr ruft diese Nummer dort an 01888/17- 3310 das ist das Länderreferat
oder 01888/ 17- 2602
Herr Held ist sehr nett, wenn ihr ihn verlangen tut wird er euch an die Person die für Zollvorschriften zuständig ist weiter verbinden.
Sei denn Herr Held ist nicht dort im Amt, aber letztes Jahr war dort, und ist zu mir immer sehr nett, denn man weiß dort auch das wir diese Seite haben.

Zur Zollvorschrift: Anbindung an die EU wird im Jahre 2006 , Angleichung

Könnt ihr euch noch an das Thema Todesstrafe in Tunesien erinnern, dort bekommt die liebe Claudi die Antworten, es gibt sie noch in Tunesien aber sie wurde lange nicht mehr ausgeübt.

So ich hoffe euch etwas weiter geholfen zu haben und wünsche viel Glück.

Wobei nie vergessen denkt an das Bundesland es ist immer unterschiedlich geregelt.

Claudia


Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02 #146181
14/02/2002 09:57
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Mabrouk Offline
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Claudia und Anna, fleissig wie immer.
Danke

Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02 #146182
14/02/2002 10:06
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Also das mit den 10.000 TND, die man im Reisepaß eintragen lassen kann stimmt nicht. Es sind nur 1000 TND jährlich.
Aber man kann - wie Annegret auch schreibt - Einrichtungsgegenstände bis zu einem Wert von 12.000 TND einführen, allerdings nur einmal "im Leben" (jedenfalls hat man uns das damals so gesagt.
Wir sind damals ca. 10 Tage vom Zoll zum Ministerium und zurück gelaufen um die Formalitäten zu regeln.

Amel


Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02 #146183
14/02/2002 10:13
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Wenn man einen Wohnsitz in Tunesien hat, oder zweitwohnsitz den bekommt man eigentlich nur wenn man auch eine Arbeit dort hat oder findet.

Sonst weren die Sachen, Gegenstände so lange beim Zoll gelagert bis es vorhanden ist oder man fliegt zurück mit allem.

Es ist nicht so leicht.

Rufe dort an denn dort liegen die Vorschriften die stimmen und wo man sich daran richten kann.

Was mal war kann heute ganz anders sein.

Claudia


Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02 #146184
14/02/2002 10:44
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@achouri

es gibt eine Internetseite mit Infos für Tunesier im Ausland. Dort steht ein Betrag von 1000 Dinar pro Jahr. Ich erinnere mich daran, dass mein Mann das auch schon mal erwähnt hat.
Die Seite ist allerdings auf französisch: www.tunisiens.tn

Elvira


Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02 #146185
14/02/2002 21:08
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Achouri Offline OP
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Danke Euch allen für Eure vielen schnellen Antworten. Ich habe mir schon gedacht, daß das mit 10.000 Dinar wohl nicht angehen kann (Mein Mann hat immer leichte Probleme mit dem "Stellenauseinanderhalten" bei Beträgen, weil er in Frankreich gelebt hat als die noch kein Dezimalsystem wie jetzt hatten).

Wir bringen mal wieder nur "Kleinkram" mit von Klamotten über Süßigkeiten bis zu Kosmetika. Ich denke das fällt locker unter die 1000 Dinar-Grenze. Mir ist das Prinzip der Einfuhr jetzt auch ein wenig klarer.

@ Felix: Danke für den Spruch mit dem Kamel. Ich werde ihn mir merken. Habe mir das Formblatt auch schon runtergeladen. Eure Page finde ich übrigens - besonders den Arabisch-Kurs - richtig spitze!

@Elvira: Danke für den Tip mit der Seite, sie hat mir tatsächlich weitergeholfen.

Liebe Grüße an alle! Ich werde morgen mal sehen, wie mein Mann das mit dem Zoll macht! Melde mich vielleicht mal von einem Publinet in Kairouan aus. Ansonsten bekommen Claudia und Annegret meinen "Erfahrungsbericht" nach dem 8.3.2002.


Eure Anja


Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02 #146186
14/02/2002 21:13
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Anja ich wünsche dir einen schönen Aufenthalt in Tunesien und ich freue mich das du uns dann später deinen Erfahrungsbericht schicken tust, wir haben erst einen, aber sicher werden es bald mehr sein.

Claudia


Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02 #146187
17/01/2004 17:21
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Hier noch ein Thema mit vielen Infos zum Zoll.

Claudia

Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02 #146188
17/01/2004 18:00
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Hallo
ich hatte mir einen Teppich in Tunesien gekauft in einem Gesamtwert von 752,00 Dinar dafür mußte ich hier in Deutschland 82,01€ an Zollgebühr zahlen.

Gruß Uwe

Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02 #146189
17/01/2004 18:22
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Uwe hast du den Teppich mit gebracht oder ihn liefern lassen? Wie groß ist der Teppich gewesen?

Claudia

Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02 #146190
18/01/2004 04:23
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Hallo Claudia
der Teppech hat die Maße: 2,50 X 1,70 Mtr.

Gruß Uwe

Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02 #146191
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Uwe Danke dir.

Claudia