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Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170146
13/01/2006 19:05
13/01/2006 19:05
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Rita Offline OP
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Rita  Offline OP
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Seit Tagen suche ich hier im Forum ob dieses Thema schon mal besprochen wurde, aber ich hab bis jetzt nichts gefunden.
Es geht darum, in den Ferien wollen wir - logischerweise - nach Tun. Da aber mein Mann nicht der leibliche Vater meiner kleinen Tochter ist und sie im Kinderpass einen anderen Namen als wir stehen hat (weil der Erzeuger zu doof ist, und einer Namensänderung nicht zustimmt), habe ich die Befürchtung das wir entweder bei der Einreise oder spätestens bei der Ausreise Probleme kriegen könnten. Und um dem vorzubeugen, würde ich gern wissen, ob ich da irgendwas bzw. irgendwelche Papiere extra mitnehmen/besorgen muss.... vom Anwalt ein Schreiben, das das meine Tochter ist und das sie ganz legal mit uns Urlaub macht oder sowas in der Art???

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170147
13/01/2006 19:13
13/01/2006 19:13

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Anonym
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Anonym
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A



Zitat:
Erzeuger zu doof ist, und einer Namensänderung nicht zustimmt
Zustimmt, also soweit ich weiß kann das Kind nach der Scheidung nur den Namen der Mutter annehmen wenn sie das alleinige Sorgerecht hat. Ist jedenfalls in Bayern so. Wollte nämlich auch das die Kids meinen Namen haben.

Aber zu deiner Frage. Reicht es denn nicht, wenn Du ne Geburtsurkunde mitnimmst. Da steht doch alles drin. Kann mir net vorstellen, daß die überhaupt Probleme machen. du wanderst ja nicht ein.

Aber ich kenn mich da net so genau aus.
Meldest sich bestimmt noch einer von den Profis

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170148
13/01/2006 19:54
13/01/2006 19:54
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Rita Offline OP
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Rita  Offline OP
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@Yvis
nee, hier muss man nicht das alleinige Sorgerecht haben, allerdings muss der Erzeuger der Namensänderung zustimmen und das macht er leider nicht....

Ob die Geburtsurkunde reicht, weiß ich ja leider nicht und um den evtl. Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, wollte ich mich schon mal vorher erkundigen und evtl. die Papiere zusammensuchen...

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170149
13/01/2006 20:02
13/01/2006 20:02
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nonamec Offline
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Hallo Rita,
vom Bauchgefühl würd ich auch sagen, daß die Geburtsurkunde (Kopie) reichen sollte...
Vielleicht meldet sich noch jemand der einen ähnlichen Fall hat - ansonsten würde ich einfach bei der botschaft mal anrufen und nachfragen...

LG
Kristina

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170150
13/01/2006 20:17
13/01/2006 20:17
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Kollmar
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amira86 Offline
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amira86  Offline
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Kollmar
Wenn der Vater kein Tunesier ist dürfte es da eigentlich keine Problime geben!!

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170151
13/01/2006 20:17
13/01/2006 20:17
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Dilan* Offline
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Das Kind (Mit Foto!) zusätzlich in Deinen Reisepass eintragen lassen. Dort erscheint dann ja auch sein Familienname.

Oder wenn Du ganz sicher gehen willst eine internationale Geburtsurkunde fürs Kind beantragen.

Die internationale Geburtsurkunde, auch mehrsprachige Geburtsurkunde genannt, ist beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich. Sie enthält Angaben über die aktuellen Vor- und Familiennamen des Kindes, sein Geschlecht, Ort und Tag der Geburt sowie das Standesamt und die Registernummer der Beurkundung, Vor- und Familiennamen der Eltern des Kindes.
Die Urkunde ist in mehreren Sprachen abgefasst, z.B. englisch, französisch, italienisch, türkisch, spanisch. Sie dient vor allem der Verwendung im Ausland.

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170152
14/01/2006 00:11
14/01/2006 00:11
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Rita Offline OP
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Rita  Offline OP
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Danke für die Antworten.
Da ich ein Mensch bin, der auf Nummer Sicher geht, werde ich mir die internationale Geburtsurkunde besorgen ... muss ich ja nicht übersetzen lassen, denke das französisch da ausreicht?!
Bei mir im Reisepass stand aber nicht der Name meiner Tochter, nur: "ein Kind eingetragen"..., wird schon schiefgehen.

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170153
14/01/2006 00:21
14/01/2006 00:21
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Rita Offline OP
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Rita  Offline OP
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Ich vergaß:
meine andere Tochter hat den Namen von meinem Mann (nur Namensgebung). Sollte ich mir für sie eine Bescheinigung oder was auch immer holen, das sie nicht seine Tochter ist, falls es bei der Ausreise dann Probleme gibt (wenn ich mal allein reisen sollte)? Denn ich hab hier schon ein paar mal gelesen, das es da Probleme geben könnte, zwecks fehlendem tun. Pass. Aber da sie ja keine Tunesierin ist - schade eigentlich - hat sie den Pass ja nicht .... ach ist das umständlich zu schreiben.

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170154
14/01/2006 14:39
14/01/2006 14:39
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Dilan* Offline
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für diese Tochter auf alle Fälle, sonst sind die Probleme bei der Ausreise vorprogrammiert.

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170155
15/01/2006 14:43
15/01/2006 14:43
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Birgit Offline
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Birgit  Offline
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Ich war im Sommer mit meinem Mann (Tunesier) und meiner Tochter aus 1. Ehe in Tunesien. Meine Tochter hat auch noch den Namen ihres Vaters und ich den Namen meines jetzigen Mannes. Es gab keine Probleme bei uns. Nur als wir wieder in Deutschland an der Paßkontrolle waren fragte mich der Beamte dort, ob ich keine Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise in Tunesien gehabt hätte, da eben meine Tochter nicht den gleichen Namen hätte wie ich. Er empfahl mir auch, beim nächsten Mal die Geburtsurkunde meiner Tochter mitzunehmen, da es ansonsten vielleicht zu Schwierigkeiten kommen könnte.

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170156
22/01/2006 15:08
22/01/2006 15:08
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sasa Offline
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Ich hatte das Standesamt hier wegen Namensänderung gefragt,da auch mein Sohn nicht von meinem Mann ist.Da ich nicht verheiratet war vorher und ich das alleinige Sorgerecht habe,wurde mir gesagt,dass auch er problemlos den Namen von meinem Mann annehmen könnte!Dazu bräuchte ich auch keine Unterschrift von erzeuger oder sonstiges.Nur bei einer Adoption müßte der Erzeuger natürlich mit unterschreiben!

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170157
26/01/2006 14:05
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Rita Offline OP
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@ sasa
ja wenn du nicht verheiratet warst, ist das mit der Namensänderung kein Problem, er muss nicht mal gefragt werden... bei mir sieht´s da schon anders aus - leider. Werde das wohl durchs Gericht ersetzen lassen müssen.

von Dilan:
Zitat:
für diese Tochter auf alle Fälle, sonst sind die Probleme bei der Ausreise vorprogrammiert.

Noch eine Frage: Was sollte denn in dieser Bescheinigung stehen? Soll das von einem Notar gemacht werden? Und es muss doch bestimmt auch übersetzt werden?

Na gut das waren jetzt 3 Fragen....

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170158
26/01/2006 15:17
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Nela Offline
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Den Fall von Rita finde ich echt interessant, darüber habe ich bisher gar nicht nachgedacht: Ein Kind ist nicht das leibliche Kind des Partners, hat aber durch die Heirat der Mutter dessen Namen angenommen, aber widerum natürlich nicht seine Staatsangehörigkeit...

Aus Sicht der tunesischen Behörden, d.h. wenn sie den Pass des Kindes betrachten, sieht es also so aus, als sei sie die Tochter eines tunesischen Vaters. Dann wird natürlich die Frage aufkommen, wo der tunesische Pass des Kindes ist, bzw. wenn Rita alleine mit dem Kind ein- und vor allem ausreist müsste nach der Erlaubnis des "Vaters" gefragt werden...

Das sind Punkte, die man durchaus bedenken sollte, wenn man sich dazu entschließt, dass Kinder aus früheren Beziehungen den Namen des tunesischen Partners mit annehmen (auch wenn es natürlich schön ist, wenn alle gleich heißen...). Und es zeigt auch, dass die "patrilineare" Namensgebung durchaus Sinn macht, wenn es um die Zuordnung von Verwandtschaftsbeziehungen geht.

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170159
26/01/2006 19:11
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@ Rita

ich denke mal, dass die internationale Geburtsurkunde auch für diese Tochter genügt.

Oder die Abstammungsurkunde, beglaubigt ins Französische übersetzt. Dort wird normalerweise auch die Namensänderung des Kindes erwähnt.

Wichtig ist, dass dort der Name des leiblichen Vater steht.

Am besten Du erkundigst Dich beim Standesamt deiner Gemeinde/Stadtverwaltung welches Dokument/e als bestes dafür geeignet ist.

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170160
27/01/2006 18:17
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Moannousa Offline
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Woher wissen die an der Grenze, dass der Nachname aus Tunesien stammt?? Kann doch ebenso ein marokkanischer oder syrischer Nachname sein???

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170161
27/01/2006 19:42
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Es gibt Typisch Tunesisch Nachnamen die man nur in Tunesien findet. Vielleicht gehört dein Nachname dazu? [Wink]

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170162
27/01/2006 22:00
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.... ich glaub schon das wir einen typisch tunesischen Nachnamen haben ... [Big Grin]

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170163
28/01/2006 18:38
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eine beglaubigte Erlaubnis von deinen Eltern oder deinen Erziehungsberechtigten reicht völlig aus, wenn du die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Wenn du einen tun. Vater haben solltest dann hier die Infos dazu:

Hinweis für Doppelstaater: Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).

Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes.

http://www.tunis.diplo.de/de/04/Leben__und__Arbeiten/Leben__und__Arbeiten.html

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170164
28/01/2006 19:38
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[Confused] [nixweiss1]

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170165
29/01/2006 03:29
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@ Claudia
... es geht nicht um mich, sondern um meine Töchter !!!

Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater #170166
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Visum Tunesien Sie befinden sich hier: >Tunesien>Allgemein

Allgemein: Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Visum zur Einreise für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten. Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass.

Bei Einreise wird ein Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ausgestellt, der bei der Ausreise vorzulegen ist.

Für Kinder: Kinderausweis mit Lichtbild wird akzeptiert. Eine Eintragung des Kindes im Reisepass eines Elternteils wird zwar anerkannt, empfohlen wird aber der Kinderausweis oder der eigene Reisepass.

http://www.visaexpress.de/sites/einreisebestimmungen/laender_t/visum-tunesien/tunesien-allgemein.htm

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Zur Einreise nach Tunesien wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend, es wird jedoch die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses empfohlen. Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich Besucher bis zu 3 Monate in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzubewahren und bei Wiederausreise vorzulegen. Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).

Ein deutsches Reisedokument muß nach Einreise in Tunesien noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes.

http://www.tunis.diplo.de/de/04/Leben__und__Arbeiten/Leben__und__Arbeiten.html

Ist der Vater Tunesier oder Deutscher? Dies ist bei der Fragestellung von dir recht wichtig.

Claudia