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Re: scheidung über tunesien
[Re: LOE130723]
#179407
05/09/2006 00:17
05/09/2006 00:17
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Joined: Jul 2006
Beiträge: 78 Erfurt
jasmin_0815
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Joined: Jul 2006
Beiträge: 78
Erfurt
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hallo,
ob das jetzt eine 100% sichere auskunft ist, weiß ich nicht genau, aber soviel wie ich gehört habe, ist es so:
wenn er in tunesien geheiratet hat, kann er natürlich auch in tunesien die scheidung einreichen, das was bei uns dem trennungsjahr entspricht, ist in tunesien auf 2 jahre festgelegt, die frau müßte dann bei der scheidung anwesend sein, ansonsten kann keine scheidung zu diesem zeitpunkt stattfinden, und das ganze verlängert sich dann, auf (bin mir nicht sicher), denke 5 jahre, danach wird dann automatisch geschieden
wenn der mann nicht mehr in deutschland ist, und die frau hier die scheidung einreichen tut, ist ebenfalls das trennungsjahr abzuwarten, dann wird ein termin angesetzt, wenn er zu diesem nicht erscheint, werden die scheidungsdaten, 3 monate bei amtsgericht ausgehangen, und wenn sich darauf hin keiner meldet, erfolgt die automatische scheidung in abwesenheit, so war es zumindestens 2003, damals erklärte mir mein anwalt das so
ob er dann mit dieser scheidung auch automatisch in tunesien geschieden ist, oder ob das dann noch irgendwo eingereicht/beglaubigt werden muß, weiß ich leider nicht
bzgl. der strafe kann ich dir leider auch keine auskunft geben
ist es aber nicht so, das wenn jemand abgeschoben wurde, das im pass vermerkt ist, ich kann mir nicht vorstellen, das man dann so einfach wieder nach deutschland einreisen kann
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Re: scheidung über tunesien
[Re: LOE130723]
#179413
05/09/2006 14:53
05/09/2006 14:53
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Joined: Oct 2005
Beiträge: 242 Germany
Sajana
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Germany
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Hallo Pezibaer, also deine Ausführungen klingen ziemlich verworren, die Sachlage ist folgende: Man kann eine Scheidung in Tunesien oder in Deutschland einreichen, es spielt keine Rolle 'wo' man geheiratet hat, sondern wo letzendlich der Lebensmittelpunkt in der letzten Zeit der beiden Eheleute war - dies kann ja bei ihm Tunesien gewesen sein. Dazu wie er denn sich von Tunesien aus scheiden lassen kann, da wird er sich wohl einen Rechtsanwalt dort vor Ort holen können - die Frau in DE erhält dann erst mal ein Schreiben vom Gericht in dem sie über die scheidungswilligkeit des Ehegatten in Kenntnis gesetzt wird mit einer Einladung dazu Stellung zu nehmen - das muss sie nicht selbst tun, sondern kann sich auch durch einen tun. Rechtsanwalt dort vertreten lassen. Zu beachten ist: falls die deutsche Ehefrau schneller war und bereits die Scheidung von DE aus eingeleitet hat - dann gilt gemäß deutsch-tunesischem Rechtsabkommen, dass er keine Scheidung parallel in Tunesien anstarten kann, er muss dann auf das Scheidungsurteil aus Deutschland warten, falls er das versucht, kann dies per Klage abgewiesen werden. Wenn er das deutsche Scheidungsurteil in Händen hat, dann muss er das vor einem tunesischen Gericht anerkennen lassen, nur dann ist er auch nach tunesischem Recht geschieden - sonst bleibt der Eintrag 'verheiratet' in seiner Geburtsurkunde bestehen. Antwort auf:
er hat mir erzählt das er sobald diese strafe bezahlt ist er wieder einreisen darf. kann das stimmen?
bin etwas ratlos bitte helft mir
ich möchte hier anmerken, dass jemand nur wegen einer Geldstrafe nicht ausgewiesen wird, das passiert eigentlich nur bei Asylanten oder Straffälligkeit - hast du das schwarz auf weiß, dass er tatsächlich ausgewiesen wurde? Und ein ausstehender Geldbetrag hindert ihn auch nicht an der Einreise - er würde dann halt ggf. abkassiert werden
Viel häufiger passiert folgendes bei den Kameraden: sie halten sich länger wie 6 Monate in Tunesien auf und der Aufenthaltstitel für Deutschland wird dann unwirksam und sie sind sich oftmals nur seeehhhr unsicher ob sie denn ohne Probleme einreisen könnten
Und was hast DU für ein Problem damit und warum muss DIR geholfen werden? Das sind doch seine Probleme, oder? Und lass dir mal die angebliche 'Geldstrafe' die er hat zeigen (müßte es ja einen deutschen Gerichtstitel dazu geben, oder? ) -
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Re: scheidung über tunesien
[Re: Sajana]
#179414
05/09/2006 15:05
05/09/2006 15:05
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079 hier
Nela
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hier
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Antwort auf:
ich möchte hier anmerken, dass jemand nur wegen einer Geldstrafe nicht ausgewiesen wird, das passiert eigentlich nur bei Asylanten oder Straffälligkeit - hast du das schwarz auf weiß, dass er tatsächlich ausgewiesen wurde? Und ein ausstehender Geldbetrag hindert ihn auch nicht an der Einreise - er würde dann halt ggf. abkassiert werden
Wenn er, wie oben geschrieben nur kurz verheiratet war und sich noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben hat, dann hält er sich ja früher oder später illegal hier auf und wird zur Ausreise aufgefordert.
Antwort auf:
er hat mir gesagt das er immer nur befristete aufenthalsttitel erhalten hat.
das er zwar drei jahre verheiratet ist doch die ehe nicht so lange gelebt wurde.
Kommt er dieser Aufforderung zur Ausreise nicht nach (und setzt sich nicht ab oder taucht unter falschen Angaben irgendwo unter...), wird diese Ausweisung mittels einer Abschiebung durchgesetzt. Dies kostet natürlich Geld. Um wieder einreisen zu können, muss also erst diese Kostenfrage geklärt (sprich: bezahlt...), werden außerdem muss geklärt werden, wie es um die zeitliche Befristung der Einreisesperre steht.
Last edited by Nela; 05/09/2006 15:09.
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Re: scheidung über tunesien
[Re: Nela]
#179415
05/09/2006 16:13
05/09/2006 16:13
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Joined: Oct 2005
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Sajana
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Antwort auf:
Wenn er, wie oben geschrieben nur kurz verheiratet war und sich noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben hat, dann hält er sich ja früher oder später illegal hier auf und wird zur Ausreise aufgefordert.
Kommt er dieser Aufforderung zur Ausreise nicht nach (und setzt sich nicht ab oder taucht unter falschen Angaben irgendwo unter...), wird diese Ausweisung mittels einer Abschiebung durchgesetzt. Dies kostet natürlich Geld. Um wieder einreisen zu können, muss also erst diese Kostenfrage geklärt (sprich: bezahlt...), werden außerdem muss geklärt werden, wie es um die zeitliche Befristung der Einreisesperre steht.
das wissen wir doch gar nicht so genau, oder? das ist das was ER erzählt - oder was wir reininterpretieren - ich bin da skeptisch, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht kann heutzutage schon jemand erwirken, der nur 2 Jahre verheiratet war, also entweder er hat was am 'Stecken' oder sonst ist was 'faul' an seiner Geschichte - komisch finde ich auch, dass er ja angeblich einen Termin wegen der Scheidung hat, aber dann wird hier trotzdem nachgefragt wie lange so ein Scheidungsverfahren dauert
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Re: scheidung über tunesien
[Re: Sajana]
#179416
05/09/2006 16:30
05/09/2006 16:30
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Sajana
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Antwort auf:
das er zwar drei jahre verheiratet ist doch die ehe nicht so lange gelebt wurde.
angeblich hatte er schon einen termin für die scheidung und wartet jetzt nur noch auf den bescheid.
wurde die Ehe aus seiner Sicht 'nicht gelebt' oder aus die seiner Frau? Sprich wann hat sie denn offziell die Trennung eingereicht? Konsequenzen (so von wegen Ausweisung) hat das sowieso nur, wenn sie ihn auch bei der ABH VOR Ablauf von 2 Ehejahren wirklich anzeigt - ansonsten stünden ihm genügend Rechtmittel zur Verfügung um sich erst mal dagegen zu wehren - nur das alleinige Einreichen der Scheidung ist erst mal 'harmlos' da das Trennungsjahr einzuhalten ist in DE und man sich ja theoretisch auch wieder versöhnen könnte -
und angeblich wartet er ja nur noch auf seinen Bescheid - meine lieben Verliebten, wieso laßt ihr Euch von Euren Habibis denen ihr ja so nahe steht und für die ihr ja sogar Rechtsberatung macht nicht im Original die Unterlagen zeigen auf denen ihre 'Argumente' aufbauen? Ein richtiger Anwalt würde das ja auch tun
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Re: scheidung über tunesien
[Re: indovina]
#179420
10/09/2006 16:37
10/09/2006 16:37
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Sajana
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Antwort auf:
Das stimmt, wenn man das deutsche Scheidungsurteil hat, muss der tunesische Part sich in TUN trotzdem nochmal scheiden lassen, mit Termin und allem drum und dran. Allerdings muss der deutsche Ex-Partner nicht zwingend anwesend sein.
Das ist aber kein Scheidungsverfahren, es handelt sich wie gesagt lediglich um den Antrag der Vollstreckung des deutschen Urteils in Tunesien! - beantragt wird dabei folgendes (übersetzt aus dem Arabischen):
Antwort auf:
Artikel 12 Internationalprivatrecht ordnet an, Urteile und Beschlüsse zuständiger Behörden im Ausland zu vollstrecken. Diese sind ebenfalls durch die tunesischen Gerichte und Behörden mit Rechtskraft zu beurkunden.... aufgrund dessen wird beim Hohen Gericht in XXX folgendes beantragt: - ein Urteil zu fällen über die Erlangung der Rechtskraft des o.g. ausländischen Urteils. - den Standesbeamten von XXX anzuweisen die Registrierung des gefällten Beschlusses in die standesamtlichen Unterlagen meines Mandanten vorzunehmen,
das wäre andersherum genauso, wenn das Scheidungsurteil in Tunesien ergangen wäre, dann müßte der deutsche Partner dies auch in DE 'anerkennen' lassen - es ergeht durch dieses Anerkennungsverfahren aber nie ein 2. Scheidungsurteil!
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