Hallo, ich komme gerade von meiner REchtsanwältin und die kennt sich aber nicht aus in internationalem Recht und wusste dies nicht.
Vielleicht hat ja jemand hier im Forum eine ähnliche Situation gehabt und weiß das :daumen1
Also, wenn ich von meinem geschiedenen Mann noch Unterhalt für mich bekomme, dann wird der ja gestrichen, in dem Moment wo ich wieder neu heirate.
Aber: Wenn ich nun in Tunesien heirate und mein neuer Mann auf Grund des Wartens (
) auf ein Visa sagen wir mal erst ein Jahr später kommen würde - oder 3 Monate oder . . . egal. Ab wann müsste mein Exmann denn keinen Unterhalt mehr bezahlen und ab wann kann ich in die günstigere Steuerklasse. Also: ab wann gelte ich in Deutschland dann rechtlich als verheiratet??????
Vielen Dank an alle, die mehr wissen als die Rechtsanwältin!!!!!!!!!!