Ich habe mal eine frage. Meine bekannte hat Privat ein Apartment gemietet und anbezahlt. Heute hat der Vermieter sie angerufen und gesagt, sie könne das Apartment nicht bekommen zum angegebenen Zeitpunkt, weil er es anderweitig vermietet hat. Die Anzahlung gäbe es nichzt zurück.
Das geht doch nicht, oder? Es ist doch sein Fehler.
Mein freund meinte dazu, das sie wohl nicht viel machen kann. Aber das kann doch nicht sein, oder?
LG, Vanessa
- Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten -
Nein nein, mein Apartment betrifft es nicht Aber sorgen macht mir das natürlich schon ein bisschen, wenn es anscheinend sooo einfach ist eine Anbezahlung zurück zu halten.
Sie bekam einen Zettel per Email Anhang zugeschickt, wo bestätigt wurde, das sie das Apartment für 2 Wochen gemietet hat. Ob da etwas von der Anzahlung drauf steht, weiß ich nicht, muss aber ja eigentlich, oder?
LG, Vanessa
- Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten -
grundsätzlich dient eine Anzahlung in dem Falle ja nur zur Absicherung des Vermieters, dass der Mieter nicht abspringt und er keine Entschädigung erhält. Wenn es aufgrund des Vermieters nicht zu der Anmietung kommt, kann er die Anzahlung nicht einbehalten. Wurde die Zahlung mit Angabe eines Verwendungszwecks z.B. Anzahlung geleistet? Wo ist der Sitz des Vermieters? Sollte der im Ausland sein wird es mit der Geltendmachung der Ansprüche schwierig und kostspielig. In dem Falle kann der Betrag gleich abgeschrieben werden.
Antwort auf: Wo ist der Sitz des Vermieters? Sollte der im Ausland sein wird es mit der Geltendmachung der Ansprüche schwierig und kostspielig. In dem Falle kann der Betrag gleich abgeschrieben werden.
Ja, in Tunesien. Mein freund und ich haben uns dieses Apartment im März angeschaut, uns dann aber für ein anderes entschieden. Dadurch hatte ich seine Handynummer und habe sie meiner bekannten weitergegeben. Welche Dokumente sie genau hat bzw. was er auf den Vertrag geschrieben hat, weiß ich nicht.
Kann man nicht einfach sagen, wenn er das Geld nicht zurück gibt, sie zur Polizei geht? Das kann doch nicht rechtens sein.
LG, Vanessa
- Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten -
normalerweise steht der Vermieter in der Erfüllungspflicht. Nur leider kenn ich es nur aus dem deutschen Recht;O( Vertragbedingungen wird es wohl dort nicht geben. Hat sie die Anzahlung bar oder per Überweisung geleistet?Hast du einen Nachweis würde ich den Vermieter anschreiben und ihn damit unter Druck setzen, damit du wenigstens dein Geld bekommst.Stellt er sich dann immer noch quer, ab zur Polizei..