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Re: Ausländerbehörde [Re: dreamfighter] #211648
27/07/2007 13:14
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bandy Offline
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Eben weil es immer die Probleme gab das manche auch nach langer Zeit kein Deutsch können wurde dieses Gesetz gemacht ich finde das auch garnicht schlecht. Ich finde auch das zumindest ein wenig Deutsch gesprochen und auch verstanden wird.
Ich habe mitbekommen in der Klasse meines Sohnes, ein Mitschüler seine Familie spricht kaum Deutsch nur arabisch der Junge hat ganz große Schwierigkeiten mit der Deutschen Sprache. Ich finde das traurig.


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Ausländerbehörde [Re: bandy] #211676
27/07/2007 13:56
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mal eine ganz dumme Frage (mein Mann ist ja schon länger hier in D.)
Was passiert eigentlich wenn jemand diesen Integrationskurs nicht macht?


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Ausländerbehörde [Re: Salecha] #211701
27/07/2007 15:20
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Gesetz in dem Integrationskurs beschrieben bzw. vorgeschrieben ist gilt seit 2005 und nicht rückgängig. D.h. dein mann (falls er länger in DE ist) muss nichts unternehmen.

Eine andere Sache ist, ob er selbst etwas unternehmen will, weil diejenige, die Integrationskurs gemacht haben, haben 1 Jahr früher ein Anspruch darauf, ein Antrag für deutsche Staatsangehörigkeit zu stellen. Halt nicht nach 8 sondern nach 7 Jahren.

Re: Ausländerbehörde [Re: Yuliya] #211703
27/07/2007 15:41
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Frage war wohl falsch gestellt.

War generell gefragt, was passiert, wenn jemand keinen Integrationskurs macht. Bekommt er dann keine Arbeitserlaubnis oder keine Aufenthaltsgenehmigung?

Mein Mann hat damals auch einen Deutschkurs gemacht (wurde damals schon von der Stadt mitfinanziert) und hat inzwischen auch die dt. Staatsangehörigkeit.


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Ausländerbehörde [Re: Salecha] #211724
27/07/2007 17:57
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Heutige Integrationskurs unterscheidet sich von früherem Sprachkurs nur dadurch, dass am Ende 30 Stunden angehängt wurden, wo man etwas extra über deutsche Politik, Geschichte usw. lernt und dass soll halt ein Schritt in die Richtung Integration andeuten.

Also Arbeitserlaubnis und Aufenthaltgenehmigung kann man heutzutage nicht mehr von einander unterscheiden ( die Zeiten wo es 2 verschiedene Dokumente von 2 verschiedenen Ämten waren sind vorbei). Heute steht alles direkt auf dem Visum.

was passiert, wenn man den Kurs nicht macht weiß ich nicht so genau. Es war klare Anforderung von ABH, dass wir etnweder Bescheinigung über Anmeldung oder besser Abschlußzeugnis bei der Verlängerung der Visa vorbeibringen sollen, und wir hatten irgendwie keine Lust zu testen was passiert wenn wir es nicht machen

Re: Ausländerbehörde [Re: Yuliya] #211774
27/07/2007 18:56
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Wenn ein Tunesier nach Deutschland kommt muss er doch sowieso den Integrationskurs machen 


Das ist schon richtig...nur leider gibt es viele Ausländer die keinen Bock dazu habe...diesen Kurs bezahlt bekommen und sich vielleicht von den 600Stunden nur 300 sehen lassen...und das finde ich unverschämt...

Würde ja schon gerne wissen was passiert...wenn ein Ausländer zu dem Kurs verpflichtet wurde und ihn kaum besuchen tut...

Anders siehts bei den aus die nicht verpflichtet wurden...wir haben extra ein schreiben in dem steht das der Kurs innerhalb von 2 jahren beendet sein muss...


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Re: Ausländerbehörde [Re: 8SuSu8] #211794
27/07/2007 20:59
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Das ist schon richtig...nur leider gibt es viele Ausländer die keinen Bock dazu habe...diesen Kurs bezahlt bekommen und sich vielleicht von den 600Stunden nur 300 sehen lassen...und das finde ich unverschämt...

Davon gibt es leider einige - und die wundern sich dann oft, warum sie in der Prüfung versagen bzw. nicht gut sind. Was mich auch aufregt: wenn Schüler monatelang nicht einmal den geringen Eigenanteil bezahlen und man sie hundert mal dazu auffordern muss.
Aber am fleißigsten sind wirklich die Asiaten. Da können sich alle anderen eine Scheibe abschneiden.
Um noch einmal auf dieses Gesetz zurückzukommen. Das was Wolf erwähnt hat, finde ich auch ungerecht. Bei diesem Gesetz sollte es keine Ausnahmen geben. Zwar kann man annehmen, dass ein Ehepartner eines Akademikers ein größeres Interesse daran hat, Deutsch zu lernen, aber trotzdem wäre es dann gerade für so eine Person ein leichtes, sich die geforderten Sprachkenntnisse im voraus anzueignen. Auch dürften keine Länder ausgespart werden.
Trotzdem sollte man aber froh sein, dass endlich in der Regierung überhaupt über die Problematik nachgedacht wird.
LG,
annadi

Re: Ausländerbehörde [Re: annadi] #212123
31/07/2007 13:50
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Hallo zusammen

Habe kurz eine andere Frage zum Thema "Bestimmungen in DE" oder "Behörde". Weiss nicht, wie unterschiedlich es zu der CH ist.

Also, wenn jemand aus TN in DE verheiratet ist, bekommt sie/er nach 3 Jahren Ehe die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, richtig?

Wenn das Paar sich nach den 3 J. trennt, kann der Mann/die Frau (aus DE) dann "verlangen", dass sie/er ausreisen muss?

Wenn sich das Paar vor den 3 Jahren trennt, kann dann der ausländische Partner trotzdem in DE bleiben und evt. sogar neu heiraten..?

Würde mich interessieren, weil ich gerade einen interessanten Fall beobachte. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

LG und danke ;\)

Re: Ausländerbehörde [Re: LOE151215] #212126
31/07/2007 14:04
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Lyle Nhary Offline
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In DE ist es so dass man "ab" dem 3jahr die deutsche staatsbürgerschaft beantragen "kann", was nicht heißt dass sie jeder auch bekommt.Es gibt einige Punkte die man erfüllen muss bzw worauf die Behörden achten-zb Straffrei, teilnahme an allen Pflichtsprachkursen etc.
Wenn man meint man erfüllt all diese Kriterien kann man den Antrag stellen. Meistens aber bewilligt erst nach etwa 4j. Also stell dir das nicht so vor dass nach ablauf des dritten jahres sofort am 1.1.des folgejahres aufs Amt gerannt werden kann..
Ausgwiesen wird so leicht sowieso niemand der hier schon 3jahre gelebt hat,arbeit vorweisen kann,die sprache spricht etc.
Es kostet die Frauen viel nerven u anwaltskosten bis so eine ausweisung durchgesetzt wird. Wenn Pass vorhanden ist kann man im normalfall nichts machen.


Das schönste in Deutschland ist der Flieger nach Tunesien...
Re: Ausländerbehörde [Re: Lyle Nhary] #212127
31/07/2007 14:08
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Hallo
geht es jetzt um die unbefristete Aufenhaltserlaubnis
oder um die deutsche Staatsbürgerschaft?

Re: Ausländerbehörde [Re: Lyle Nhary] #212130
31/07/2007 14:20
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Meines Wissens kann ein Ausländer die Deutsche Staatsangehörigkeit ab dem siebten Jahr beantragen, haben sie geändert früher waren das acht jahre oder so.
Wäre ja echt einfach wenn ein Ausländer bereits nach drei Jahren dies beantragen würde.


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Ausländerbehörde [Re: Schneeeule] #212132
31/07/2007 14:56
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Hallo !
Also, so wie ich das neue Staatsbürgerschaftsgestz verstanden habe, gilt für Ausländer, die eine/einen deutschen Staatsbürger geheiratet haben, die Regel des § 9 (?) wonach die/der ausländische Ehepartner nach 3 Jahren den Antrag auf die DE-Staasbürgerschaft stellen kann. Dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen z.B. Sprachnachweis, die Ehe muß zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Jahre bestehen ect.. Das mit den sieben Jahren gilt wohl jetzt nur noch für Ausländer, die nicht mit einem Deutschen verheiratet sind. Ob das auch für Ehepartner gilt, die vor dem neuen Gesetz eingereist sind, kann ich nicht sagen, glaube ich aber nicht???
LG Norbi

Re: Ausländerbehörde [Re: norbi] #212133
31/07/2007 15:09
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Mein Mann hat den Antrag auf die dt. Staatsangehörigkeit gestellt nachdem er knapp 2,5 Jahre hier in Deutschland war, ein Jahr später wurde ihm mitgeteilt, dass er sich seine Urkunde abholen kann.


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Ausländerbehörde [Re: Salecha] #212135
31/07/2007 15:36
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Hallo zusammen

Danke für die Antworten. Naja um was es genau geht, weiss ich leider auch nicht. Ich erkläre euch kurz den Fall:

Tunesier hat Deutsche Frau geheiratet, lebt seit einem Jahr in DE, möchte sich wieder von ihr trennen (weil er hier bei uns eine CH kennengelernt hat und evt. heiraten möchte), will aber warten bis die 3 Jahre vorbei sind...

Wenn er einfach jetzt die andere heiraten würde, was geht ihm dadurch verloren? Er würde dann ja eh die CH Papiere bekommen. Ich weiss nicht, warum er die 3 J. abwarten möchte u. finde es auch unfair der Frau gegenüber. Dann geht das mit dem Spruch "die warten nur bis zur Bewilligung/Staatsangehörigkeit u. dann sind sie weg" wiedermal auf und wirft ein schlechtes Bild auf alle.

Also anscheinend ist das richtig, dass er nach 3 Jahren schon den DE Pass beantragen kann. Bei uns ist das ja erst nach 5 (?) Jahren (u. dann kommts noch drauf an, ob man immer in der selben Gemeinde gelebt hat etc).

Gibt es in DE eigentlich auch die verschiedenen Bewilligungen wie B (Jahresaufenthalter), C (Niederlassung) und F (vorläufige Aufnahme) ?

LG

Re: Ausländerbehörde [Re: LOE151215] #212136
31/07/2007 15:46
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hier mal etwas was ich bei wikipedia bezüglich Einbürgerung gefunden habe.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_St..._Verwaltungsakt

Bezüglich Aufenthaltsgenehmigung wird in D nicht so unterschieden wie in der CH. I.d.R. bekommt man nach drei Jahren die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, die dann nicht jedes Jahr verlängert werden muss, wie das, glaube ich bei der Bewilligung B ist?


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Re: Ausländerbehörde [Re: LOE151215] #212137
31/07/2007 15:48
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Du erwartest doch jetzt nicht ernsthaft Antworten, wie man so nem fiesen kleinen Bezzie auch noch den Weg ebnet, oder doch?

Re: Ausländerbehörde [Re: LOE151215] #212138
31/07/2007 15:51
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 Antwort auf:
weil er hier bei uns eine CH kennengelernt hat und evt. heiraten möchte



dich ??

ne blöd.. spass beiseite.

ich denke auch, der soll doch bitte selber schauen.. wenn er schon so hin - und- her hobst und scheinbar nicht die treuste-seele ist..

schönen tag an alle


Wir können den Wind nicht ändern,
aber die Segel anders setzen.
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Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. (unbekannt)

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Re: Ausländerbehörde [Re: Belly] #212139
31/07/2007 15:59
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Es geht hier nicht darum, dass ich jemandem helfen möchte - ich möchte mich nur informieren, weil ich die Sachlage nicht verstehe.

Re: Ausländerbehörde [Re: LOE151215] #212140
31/07/2007 16:05
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hmm.. also ich denke , er will die dt staatsangehörigkeit und deshalb seine jeztige frau nicht vor den 3 jahren verlassen will.
ehrlichgesagt versteh ich nicht ganz warum, aber er will sich vermutlich absichern, nicht, dass er dann gar nichts hat.
ausserdem ist die dt. staatsbürgerschaft warscheinlich für ihn besser.

lg


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Re: Ausländerbehörde [Re: chamla] #212141
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aber nützt die ihm dann in der Schweiz auch etwas? Er braucht dann doch trotzdem die Aufenthaltsbewilligung wenn er immer dort leben will, oder?


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Re: Ausländerbehörde [Re: chamla] #212142
31/07/2007 16:13
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Das denke ich zwar auch, aber er muss noch 2 J. abwarten u. hat mir erzählt, dass es ihm in der Familie nicht sehr gut geht. Und da er bei einer Heirat mit einer Schweizerin auch Papiere bekommt, verstehe ich das nicht ganz.

Zitat: "ausserdem ist die dt. staatsbürgerschaft warscheinlich für ihn besser."

Warum?

Grüessli

Re: Ausländerbehörde [Re: Salecha] #212143
31/07/2007 16:16
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die aufenthaltsbewilligung bekommt er sowieso als ehemann einer schweizer bürgerin.
somit hätte er dann "dä föifer und s weggi" was sowiel heisst wie: beides im sack.. (der glückliche )

der dt pass würde ihm natürlich auch in der schweiz viel nützen und auch das reisen wäre kein problem mehr.
hätte also schon vorteile..

warscheinlich denkt er sich: jezt hab ich schon was angefangen, jetzt zieh ich das auch durch und gewinne am ende 2 europäische papiere..
sooooo schön..

es lebe die liebe


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Re: Ausländerbehörde [Re: chamla] #212144
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Ja ok, danke. Jetzt kann ich es besser verstehen ;-)
Dass er das angefangene nicht wegschmeissen möchte...Aber wenns ihm schlecht geht, soll er doch besser jetzt "wechseln". Noch 2 Jahre sind eine lange Zeit. Und für die Frau ist es umso schlimmer, wenn er erst nach den Papieren geht.
Naja, jeder soll selbst entscheiden.

LG

Re: Ausländerbehörde [Re: LOE151215] #212146
31/07/2007 16:34
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das der sich kümmert, wie es seiner frau geht ist ja wohl schon mal vollkommen abwägig...
ein mann, der verheiratet ist und sich schon solche gedanken macht, sich in eine andere verliebt und pläne schmiedet ist doch einfach zum kotzen...

nein, 2 jahre vergehen schnell und wenn man danach bürger der EU ist und auch auf die schweizerin nicht mehr angewiesen ist, dann ist das leben doch das reinste paradies oder ?

die schweizerin ist einfach der oberhammer.. so ein mann sollte man nicht mal mit dem allerwertesten anschauen...

zu ihm kann ich nur sagen: mabruk.. das er trotz seines (ganz offensichtlich) schlechten charakters eine tussi gefunden hat, die weder auf seine ehe, noch auf seine ehre wertlegt.

die beiden verdienen sich offensichtlich..

Last edited by chamla; 31/07/2007 16:35.

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Re: Ausländerbehörde [Re: LOE151215] #212148
31/07/2007 16:44
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wie sieht die Schweizerin das denn? Hat sie keine Angst, dass ihr das irgendwann dann auch mal so ergeht und er die nächste kennenlernt ....


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