|
|
|
|
|
Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise?
#213587
10/08/2007 13:41
10/08/2007 13:41
|
Joined: Aug 2002
Beiträge: 113 NRW
Rym
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Joined: Aug 2002
Beiträge: 113
NRW
|
Hallo zusammen,
ich habe bereits in den verschiedenen Foren und Beiträgen gesucht, aber nichts Spezifisches zu dem Thema gefunden. Weiß jemand, ob ich, wenn ich mit meiner Tochter aus Tunesien ausreisen möchte, auch eine Ausreisegenehmigung bzw. einen tunesischen Pass für meine Tochter brauche, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe? Ihr Vater ist Tunesier, wir sind allerdings geschieden. Da ich auch nicht mehr weiß, wo sich der Vater derzeit aufhält und Pässe lt. meiner Info nur vom Vater beantragt werden können, hat sie natürlich auch keinen tunesischen Pass. Sie wurde aber auch nie hier am Konsulat gemeldet. Da ihr Familienname allerdings Arabisch ist, sofort erkennbar..
Danke und viele Grüße Rym
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise?
[Re: midouna]
#213942
13/08/2007 10:57
13/08/2007 10:57
|
Joined: Aug 2002
Beiträge: 113 NRW
Rym
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Joined: Aug 2002
Beiträge: 113
NRW
|
Hallo zusammen,
erst einmal vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Inzwischen habe ich mich bei der deutschen Botschaft und beim tunesischen Konsulat erkundigt. Die Dame an der deutschen Botschaft war sehr nett und meinte, dass ich, da ich über das alleinige sorgerecht verfüge, selbst einen Pass beantragen könne und eine Erklärung erhalten könne, dass ich diese berüchtigte Ausreisegenehmigung nicht brauche. Daraufhin habe ich mit dem tunesischen Konsulat gesprochen. Der Herr dort meinte, dass eine deutsche Sorgerechtbestimmung für Tunesien nicht anerkannt sei, sondern erst von tun. Gerichten bestätigt werden müsse. Somit könne ich auch keinen Pass für meine Tochter beantragen! Er empfahl mir, mit dem deutschen Pass zu reisen und die Sorgerechtsentscheidung ins Französische übersetzen zu lassen und mitzunehemn. Dann gäbe es wahrscheinlich (?!?!) kein Problem bei der Ausreise. Für mich ist das keine Lösung! Ich verstehe das absolut nicht. Zumal der Vater persönlich einen Verzticht auf das Sorgerecht unterschrieben hat!!
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit diesen Fällen? Wahrscheinlich gibt's sowas eher selten, da die meisten "Geschiedenen" wohl einen großen Bogen um Tunesien machen ;-)
Mein Problem ist aber, dass ich selber dort lange gelebt habe und zudem noch meine deutsche Familie dort wohnt.....
Liebe Grüße Rym
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: Alleiniges Sorgerecht - Probleme bei der Ausreise?
[Re: dreamfighter]
#213990
13/08/2007 17:54
13/08/2007 17:54
|
Joined: Mar 2003
Beiträge: 44 Hamburg
Sonja
Member
|
Member
Joined: Mar 2003
Beiträge: 44
Hamburg
|
Hallo,
wenn Du Deinen Mädchennamen wieder annimmst, behält das Kind den Namen des Vaters. Der Standesbeamte hat mir erklärt, dass das Kind, wenn einmal erhalten, diesen Namen behält. Auch im Falle einer Scheidung. Eine Änderung ist nach meinem Wissensstand nur möglich, wenn Du wieder heiratest und der Kindesvater der Adoption durch den neuen Ehemannes stattgibt. Aber welcher Expartner würde das schon tun. In diesem Falle würdest Du aber auch die Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber dem Kindsvater verlieren.
Wenn Du Deinen Mädchennamen wieder annimmst, wird es noch auffälliger. Dann kann es Dir passieren, dass Du am Flughafen stehst und trotz Kinderausweis gefragt wirst, in welchem Verhältnis zu Deinem Kind stehen würdest. Das ist schon sehr makaber. Ist mir tatsächlich passiert, weil das Kind bereits den Namen des Vaters trug, wir aber noch nicht verheiratet waren.
Wenn Du endgültig aus Tunesien ausreisen wolltest, hätte ich gesagt, riskier es und tue möglichst selbstverständlich am Flughafen.
So würde ich das Risiko an Deiner Stelle nicht eingehen und auf Tunesien verzichten, so weh es auch tut.
Liebe Grüße Sonja
|
|
|
|
|
|
|
|
|