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Touristenvisum - Was brauche ich ? Was #113812
25/07/2003 11:14
25/07/2003 11:14
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Besuchsvisum
(In Tunesien lebende visumpflichtige Staatsangehörige)
Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden. Sofern dennoch auf der Abgabe bestanden wird, kann der Antrag aufgrund fehlender Unterlagen abgelehnt werden.
Antragsteller ohne vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen werden nicht in die Visastelle eingelassen.
Die Antragstellung muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen:

1) Vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen (Die Anträge sind kostenlos bei der Botschaft erhältlich und
stehen auf der Homepage der Botschaft zur Verfügung)
2) Ihr gültiger Reisepass (min. 3 Monate länger als das beantragte Visum)
3) 1 Photo
4) - Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) von einer in Deutschland
wohnhaften Person. Die Unterschrift und Bonität auf der Einladung muss von der zuständigen
Ausländerbehörde bestätigt sein. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.
- oder evtl. Nachweis der Finanzierung durch eigene Mittel, sofern entsprechende eigene Situation /
Einkommen (siehe Punkt 7) nachgewiesen wird. In diesem Fall zusätzlich formlose Einladung zur
Erläuterung des Reisezwecks.
Wenn sich der Reisezweck nicht aus der Verpflichtungserklärung ergibt (z.B. bei nahen Verwandten),
ist es ratsam zur Vermeidung von Zweifeln eine zusätzlich formlose Einladung vorzulegen, in der der
Einlader den Grund der Besuchsreise schildert.
5) ggf.. Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung der Person, die Sie tatsächlich besuchen (falls nicht
identisch mit dem Einlader)
6) Reisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer
7)a Gehalts-/Lohnempfänger und Beamte
- Arbeitsbescheinigung mit Angabe des Einstellungsdatums und Urlaubsbescheinigung
- Sozialversicherungskarte mit Gültigkeitsnachweis
- Überblick der jährlichen Sozialversicherungsbeiträge (CNSS)
- letzten drei Gehalts-/Lohnbescheinigungen
7)b Geschäftsleute/Firmeninhaber
- Eröffnungserklärung Ihres Unternehmens, Patent, Auszug Amtsblatt
- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung /Steuerbescheinigungen der letzten 2 Jahre
7)c Landwirte
- Eigentumstitel des Grundbuchamtes
- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung
- weitere Unterlagen, die Ihre finanzielle Situation belegen (Steuerbescheinigungen der letzten 2
Jahre, Kontoauszüge, Pachtvertrag o.ä.)
7)d Rentner
- Rentenausweis
7)e Personen ohne eigenes Einkommen (Schüler, Studenten, Hausfrauen, Arbeitslose, …)
- entsprechende Arbeitsnachweise gemäß 7a bis 7c der Person, die den eigenen Unterhalt sichert
(Eltern,Ehegatten)
- ggf. Studentenausweis/Einschreibung bei der Universität oder Schulbescheinigung
8) Minderjährige (unter 18 Jahre)
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine Genehmigung beider Elternteile, der sorgeberechtigte Elternteil muss bei Antragstellung anwesend sein. Ab dem 16. Lebensjahr muss das
Kind selbst anwesend sein.

Wichtige Hinweise:
Alle genannten Unterlagen müssen im Original, ggfs. mit deutscher oder französischer Übersetzung sowie einer
Kopie vorgelegt werden. Diese Auflistung ist nicht abschließend. Zusätzliche Papiere können auch nach Antragstellung nachgefordert werden. Auch dies garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.
Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen,
insbesondere zum Nachweis der Rückkehrwilligkeit.
Sämtliche Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller bei Antragstellung vorzulegen; vorab per Post oder
Fax übermittelte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Die Botschaft arbeitet in keiner Weise mit Visumbüros, Beraterbüros oder Versicherungsunternehmen zusammen und diese haben weder Einfluss auf die Terminliste noch auf die Visumerteilung.

Bearbeitungsgebühr: 60 Euro, zahlbar zum Tageskurs in tun. Dinar (nur Bargeld)

Außer der Bearbeitungsgebühr fallen keine weiteren Gebühren an!
Bei einer Ablehnung wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.

Merkblatt in Deutsch:
http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/01/Visabestimmungen/pdf__tourist__deutsch,property=Daten.pdf


Claudia

Last edited by Uwe Wassenberg; 07/02/2010 19:24.
Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? Was muß ich wissen ? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #113813
02/10/2006 10:16
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annihh Offline
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Hallo zusammen,

mal zwei, drei ganz blöde Fragen!!!

Der Passus ist doch für den Antragsteller bestimmt, oder???

Antwort auf:

Für Angestellte und Beamte:
Bestätigung des Arbeitsverhältnisses mit Angabe des Einstellungsdatums

genehmigter Urlaubsantrag

Sozialversicherungsausweis mit Gültigkeitsnachweis
Jahresgehaltsaufstellung, ausgestellt von der CNSS (Sozialversicherung)

die letzten drei Gehaltsabrechnungen bzw. Lohnbescheinigungen





genehmigter Urlaubsantrag??? - was hat der den mit dem Visum zu tun??? aber wenn so sein soll, lass ich mir gern einen pauschal ausfüllen.

Jahresgehaltsaufstellung??? - ist damit das Ding gemeint, was ich immer zu meiner Lohnsteuerkarte am Ende eines jeden Jahres bekomme oder muss ich mir eine ganz aktuelle für 2006 besorgen.

Sozialversicherungsausweis mit Gültigkeitsnachweis - Was ist den ein Gültigkeitsnachweis dafür???

Vielleicht hat ja jemand schon mal die Sorgen gehabt wie ich und kann mir weiterhelfen, aber dieses Beamtengeschwaffel!

Gruß
Anni

Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #113814
02/10/2006 10:25
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...Reservierungsbestätigung des Hin- und Rückflugs...

oder der Fähre.

...Nachweise zu ihrem Lebensunterhalt in Tunesien...

Gemeint ist hier, wenn keine Renten usw, bezogen werden, z.B. eine Erklärung und Bankauszüge desjenigen, der den Unterhalt in Tunesien sicherstellt (Vater, Mutter, Kind, Onkel, etc.).

...1 Paßphoto...

Dieses muß den aktuellen biometrischen Erfordernissen entsprechen (frontal, neutraler Hintergrund)

Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? [Re: Frogger] #113815
02/10/2006 10:33
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annihh Offline
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hallo wolf,

das sind bedauerlicher Weise nicht die Antworten auf meine Fragen!!!

Außerdem geht es mir uns eine Einladung nach Deutschland nicht nach Tunesien!

Aber trotzdem danke!
Anni

Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? [Re: annihh] #113816
02/10/2006 10:52
02/10/2006 10:52

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Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? #113817
02/10/2006 10:57
02/10/2006 10:57

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sollte eigentlich eine pdf datei sein.

geh mal auf diesen link und ganz unten klickst du auf besuchervisum

http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/01/Visabestimmungen/seite__visamerkblatt.html

Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? Was muß ich wissen ? [Re: annihh] #113818
02/10/2006 10:59
02/10/2006 10:59

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Antwort auf:

Der Passus ist doch für den Antragsteller bestimmt, oder???





der antragsteller ist die person, die in tn wohnhaft ist!

Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? #113819
02/10/2006 11:49
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Genau, also den Urlaubsnachweis eh nur von dem Tunesier,..brauchst ja nicht extra Urlaub zu nehmen, wenn er kommt

Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? [Re: annihh] #113820
02/10/2006 12:56
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Hallo,

diese Unterlagen müssen alle vom Antragsteller vorgelegt werden.

Es steht auch ganz oben:

Antwort auf:

Folgende Dokumente sind vom Antragsteller persönlich vorzulegen:




Es sind nicht deine Unterlagen gemeint, welche du benötigst um eine Verpflichtserklärung zu beantragen.

Claudia

Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #113821
02/10/2006 13:04
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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(Tunesische Staatsangehörige und in Tunesien wohnhafte Ausländer)

PERSÖNLICHE VORSPRACHE, UNTER VORLAGE FOLGENDER DOKUMENTE :

1) Ihr gültiger Reisepass (min. 3 Monate länger als das beantragte Visum)

2) 1 Photo

3) - Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) von einer in Deutschland
wohnhaften Person. Die Unterschrift und Bonität auf der Einladung muß von der zuständigen
Ausländerbehörde bestätigt sein. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.

- oder evtl. Nachweis der Finanzierung durch eigene Mittel, sofern entsprechende eigene Situation / Einkommen (siehe Punkt 7) nachgewiesen wird. In diesem Fall zusätzlich formlose Einladung zur Erläuterung des Reisezwecks.

Wenn sich der Reisezweck nicht aus der Verpflichtungserklärung ergibt (z.B. bei nahen Verwandten),
ist es ratsam zur Vermeidung von Zweifeln eine zusätzlich formlose Einladung vorzulegen, in der der
Einlader den Grund der Besuchsreise schildert.

4) ggfs. Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung der Person, die Sie einlädt

5) bestätigte Reservierung für Hin- und Rückflug

6) Reisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer

7)a Gehalts-/Lohnempfänger und Beamte

- Arbeitsbescheinigung mit Angabe des Einstellungsdatums und Urlaubsbescheinigung

- Sozialversicherungskarte mit Gültigkeitsnachweis

- Überblick der jährlichen Sozialversicherungsbeiträge (CNSS)

- letzten drei Gehalts-/Lohnbescheinigungen

7)b Geschäftsleute/Firmeninhaber

- Eröffnungserklärung Ihres Unternehmens, Patent, Auszug Amtsblatt

- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung
/Steuerbescheinigungen

7)c Landwirte
- Eigentumstitel des Grundbuchamtes
- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung

7)d Rentner
- Rentenausweis

7)e Personen ohne eigenes Einkommen (Schüler, Studenten, Hausfrauen, Arbeitslose, …)

- entsprechende Arbeitsnachweise gemäß 7a bis 7c der Person, die den eigenen Unterhalt sichert (Eltern,Ehegatten)

- ggfs. Studentenausweis/Einschreibung bei der Universität oder Schulbescheinigung

8) Minderjährige (unter 18 Jahre)

zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine Genehmigung beider Elternteile, ein Elternteil sollte bei Antragstellung anwesend sein

Alle genannten Unterlagen müssen im Original, ggfs. mit deutscher oder französischer Übersetzung sowie einer
Kopie vorgelegt werden.

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Zusätzliche Papiere können auch nach Antragstellung nachgefordert werden. Auch dies garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.

Gebühr:
35 Euro, zahlbar zum Tageskurs in tun. Dinar (nur Bargeld)

Bearbeitungsdauer: min. 24 Stunden, für Staatsangehörige einiger Länder 10 Tage

Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #113822
02/10/2006 13:07
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Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #113823
12/10/2006 03:09
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...oder evtl. Nachweis der Finanzierung durch eigene Mittel...

Ich sprach heute noch mit der Botschaft und die sagten mir, daß z.B. ein Bankguthaben von 10.000 TND wohl nicht ausreichend wäre. Ich bleibe dran und werde nächste Woche hoffentlich noch näheres persönlich in Erfahrung bringen, denn dies hieße letztlich nicht anderes, als daß dieser Punkt eigentlich hinfällig ist und nur eine Möglichkeit für einen begüterten Personenkreis darstellt.

Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? [Re: Frogger] #113824
12/10/2006 11:36
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Naja, eine Tatsache scheint es aber zu sein das die Reichen des Landes jederzeit ausreisen dürfen und auch für andere jederzeit einen erfoglreichen Antrag auf ein Visa erstellen können, ohne das es da groß Probleme gibt.

Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? [Re: CandelaNeu] #113825
12/10/2006 14:26
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...eine Tatsache scheint es aber zu sein das die Reichen des Landes jederzeit ausreisen dürfen...

natürlich, reichsein öffnet eben (nicht nur nach Deutschland) alle Türen...

Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #113826
27/01/2007 16:32
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Ab dem 01.01.2007 betragen die Gebühren für Schengenvisa aufgrund einer Entscheidung des Rates der Europäischen Union 60 Euro.

http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/Startseite.html

Claudia

Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? Was [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #113827
27/01/2007 20:52
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hab da auch mal ne Frage und zwar: ich Deutsche lebe hier mit meinem Mann in Tun. Brauche ich die Verpflichtungserklärung für meinen tun. Ehepartner, falls wir zu Besuch gemeinsam nach Deutschland wollen oder gibt es da auch eine Regelung. Leben seit 2 Jahren in Tunesien

Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? Was [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #113828
27/01/2007 22:24
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Hallo dein mann kann von einem oder (muss)von einem Verwandten in Deutschland eingeladen werden und er benötigt ein Visum


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
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Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? Was [Re: saramina] #113829
28/01/2007 12:45
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Er braucht genau so wie alle anderen ein Touristenvisum für die Einreise nach Deutschland.
Was ihr für Unterlagen alles braucht steht oben im ersten Beitrag.

Claudia

Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? Was [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #113830
28/01/2007 13:37
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danke für die Info, müssen dann halt alles immer im vorraus planen und mit Überraschungsbesuch wird`s dann auch nix mehr.

Ausstellung von Reisepässen ab 1.11.07 in Tunesien #216652
30/08/2007 22:16
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Wichtige Informationen zur Ausstellung von Reisepässen
ab dem 01. November 2007

Zum 01.11.2007 tritt ein neues Passgesetz in Kraft. Dieses sieht u.a. vor, dass in deutschen Reisepässen (bordeauxroter Einband) auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden müssen.
Auf Grund technischer Probleme bei der Umsetzung der neuen Vorschriften kann die Botschaft ab dem 01.11.2007 voraussichtlich für mehrere Monate keine Anträge zur Ausstellung von Reisepässen entgegen nehmen. Vorläufige Reisepässe (grüner Einband) und Kinderreisepässe sind hiervon nicht betroffen.

Wir raten Ihnen, vor dem 15.10.2007
bei der Botschaft einen neuen Reisepass zu beantragen, falls Ihr
jetziger Pass vor Mitte 2008 abläuft.
Wer bei der Botschaft nach dem 15.10.2007 einen neuen Reisepass beantragt, wird voraussichtlich zunächst nur einen vorläufigen Reisepass (Gültigkeitsdauer maximal 1 Jahr) erhalten können. Dieser vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumsfreien Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika.
Bitte geben Sie diese Informationen auch an andere Deutsche in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiter!
Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft unter der Telefonnummer 71 78 64 55 Durchwahl 259 zur Verfügung.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Deutsche Botschaft Tunis

_____
Liebe Mitglieder,

anbei eine Mitteilung der dt. Botschaft.

Seid bitte so gut und sagt allen Deutschen Bescheid, die ihr kennt, damit möglichst viele ûber diesen sachverhalt informiert sind.

Danke!

Liebe Grüsse

Euer A.F.A.R.T.-Sektionsvorstand Sahel

Re: Ausstellung von Reisepässen ab 1.11.07 in Tunesien [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #216729
31/08/2007 11:18
31/08/2007 11:18
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Bitte leitet diese Info an Freunde, Bekannte usw. welche in TN arbeiten, leben usw. weiter, ich wurde noch einmal per Mail gebeten dies wirklich als DRINGLICH hier einzustellen.

Claudia

Re: Ausstellung von Reisepässen ab 1.11.07 in Tunesien [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #219943
24/09/2007 17:43
24/09/2007 17:43
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kleinehexe Offline
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Hallo,

ich bin neu hier und muss mich nun allgemein mal informieren.
Ich fliege im Dezember zu meinem Freund nach Tunesien und im Februar möchte er evtl. kommen. Ich werde ihm im Dezember schon einmal diesen Verpflichtungsschein mitnehmen, den er ja fürs Visum braucht, soweit ich dies mitbekommen habe. Wie lange dauert das denn so im Schnitt, bis er das Visum bekommt, wenn er es dann beantragt?

Noch etwas anderes, wenn ich im Dezember hinfliege, werden wir uns vor Ort für die Zeit, wo ich dort bin, ein Appartement nehmen. Er wollte das spontan machen, nachdem er mich vom Flugplatz abholt. Was soll ich denn dann eigentlich in diese Einreisekarte schreiben, wenn ich noch keine Adresse vom Appartement habe? Kann ich da auch evtl. ein Hotel reinschreiben, in dem ich dieses Jahr schon mal war, nur das was drinsteht oder wird das überprüft. Oder ich schreibe die Privatadresse seiner Familie rein, oder kann es da Probleme geben?

Ich bin für alle Tipps dankbar.

Liebe Grüße

Re: Ausstellung von Reisepässen ab 1.11.07 in Tunesien [Re: kleinehexe] #219947
24/09/2007 17:57
24/09/2007 17:57
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chipie Offline
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Vielleicht sollte dein Beitrag in ein anderes Thema verschoben werden...
Ja also auf so eine spontane Sache würde ich mich nicht einlassen... Er kann doch nicht im Ernst am Tag deiner Ankunft erst auf Wohnungssuche gehen wollen?!
Als rein theoretisch könntest du auf diesen Karte irgendwas schreiben, würde keiner merken. Aber das Ganze hat ja eigentlich auch einen Sinn, nämlich den dich im schlimmsten Falle auffinden zu können. Das ist dann natürlich schlecht, wenn irgendein Hotel eingetragen wurde. Privatadressen anzugeben war bei mir nie ein Problem, die fragen höchstens mal bei wem man da wohnt.
Zu dem Besuchervisum- kennst du dich schon bisschen damit aus? WEiß du welche Bedingungen er und auch du erfüllen musst, damit es vielleicht klappen kann? Ich weiß ja nicht wie lange ihr euch kennt, aber du musst dich halt fragen, ob du wirklich bereit bist eine Bürgschaft für ihn zu übernehmen.

Last edited by chipie; 24/09/2007 17:59.
Re: Ausstellung von Reisepässen ab 1.11.07 in Tunesien [Re: chipie] #219948
24/09/2007 18:07
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kleinehexe Offline
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kleinehexe  Offline
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Hallo zurück,

ich bin neu hier und weiß noch nicht, wie man evtl. irgendeinen Beitrag verschiebt, sorry.

Ich habe mich hier im Forum und beim Landratsamt (Ausländeramt) mal befragt und weiß schon, dass das ne Bürgschaft bedeutet, die ich jederzeit für ihn übernehmen würde.

Er sagte eben, wir würden ein Zimmer erst kurzfristig zusammen suchen, denn im Dezember seien sowieso ziemlich viele frei.
Aber gut zu wissen, dass es nicht so wahnsinnig darauf ankommt, was auf diesem Einreiseschein steht. Bin ich schon mal etwas schlauer.

Weißt Du auch, wie lange so ein Visum dauert, wenn er es beantragt?

Danke schon mal und ganz lieben Gruß!

Re: Ausstellung von Reisepässen ab 1.11.07 in Tunesien [Re: kleinehexe] #219952
24/09/2007 18:26
24/09/2007 18:26
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chipie Offline
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Ich meinte gar nicht dich- das kannst du jetzt gar nicht selbst verschieben ;\)
wie lang das dauert weiß ich leider nicht, denn das ist wohl sehr unterschiedlich, wenns überhaupt bewilligt wird. Aber übr die Suchfunktion findest du sicher viele Themen dazu.In welcher Stadt wollt ihr euch denn ne Unterkunft suchen? Hast du schon geklärt ob er alle Bedingungen erfüllt? Wenn er das nicht tut könnt ihrs - soweit ich weiß - gleich bleiben lassen.

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