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Re: Ab wann bekommt man eine eigene Wohnung? [Re: Habiba50] #239126
01/03/2008 00:54
01/03/2008 00:54
Joined: Feb 2006
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chadisha Offline
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chadisha  Offline
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 Original geschrieben von: Habiba50

Was ich nur nicht verstehe - das Kindergeld steht doch nur einem Elternteil zu und nicht dem Kind, oder?? Daß die Eltern es dann "weiterreichen" ist ja was anderes, aber ein Kind kann doch das Kindergeld nicht beantragen?! Klärt mich auf!
CouCou - hast eine Mail

bei uns in B.-W. ist es auf jeden Fall so. Kindergeld kann nur ein Elternteil beantragen. Meine Jüngste hat noch Anspruch auf KG. Dies muss ich bei Bedarf immer wieder beantragen und es wird ihr nur aus dem Grund direkt überwiesen, weil ich es der Kindergeldkasse schriftlich so mitgeteilt habe. Sie hat auch keinen Wohngeldanspruch, bekommt ansonsten nur noch Bafög vom Staat.


Was wir wissen ist ein Tropfen. Was wir nicht wissen ist ein Ozean. (Newton)
Re: Ab wann bekommt man eine eigene Wohnung? [Re: chadisha] #239151
01/03/2008 11:54
01/03/2008 11:54
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
Moderatorin
Herzlichen Glückwunsch Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
Moderatorin
Mitglied***

Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Do 17.01.2008
Das Kindergeld

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt:

* für das erste, zweite und dritte Kind monatlich 154 €
* für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 179 €

Ab dem 01. Januar 2007 gilt:
Kindergeld gibt es grundsätzlich

* für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
* für Kinder in Ausbildung, die im Jahr 2007 das 26. oder 27. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgänge 1980 und 1981) weiterhin bis zum 27. Lebensjahr,
* für Kinder in Ausbildung, die im Jahr 2007 das 25. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgang 1982) bis zum 26. Lebensjahr,
* für Kinder in Ausbildung, die im Jahr 2007 das 24. Lebensjahr vollenden oder noch jünger sind bis zum 25. Lebensjahr (ab Geburtsjahrgang 1983),
* für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung.

Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt bei eigenem Kindeseinkommen ab 7.680 € im Jahr.

Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Service/themen-lotse,did=31470.html

Claudia

Re: Ab wann bekommt man eine eigene Wohnung? [Re: chadisha] #239198
01/03/2008 14:46
01/03/2008 14:46
Joined: Sep 2005
Beiträge: 4,623
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H
Habiba50 Offline
Mitglied*
Habiba50  Offline
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Joined: Sep 2005
Beiträge: 4,623
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Danke chadisha für Deine Antwort!
Habe hier noch eine interessante Erklärung mit internat.Vergleich: http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld


Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt.
Christian Morgenstern
Es gibt zwei Motive menschlichen Handelns: Eigennutz und Furcht.
Napoleon
Re: Ab wann bekommt man eine eigene Wohnung? [Re: CouCou] #239614
03/03/2008 18:47
03/03/2008 18:47
Joined: Aug 2005
Beiträge: 1,250
Freiburg i. Breisgau
Susi_Majnouna Offline
Mitglied
Susi_Majnouna  Offline
Mitglied

Joined: Aug 2005
Beiträge: 1,250
Freiburg i. Breisgau
Hallöchen!

Zwar habe ich die anderen Beiträge jetzt nicht gelesen aber ich kann die aus eigener Erfahrung berichten.

Ich selbst bin 20 jahre alt und bekomme seit letztes Jahr August auch Alg II obwohl ich noch keine 25 bin. Es gibt aber Ausnahmefälle...wenn z.B. ein driftiger Grund vorliegt, dass man nicht mehr zuhause wohnen kann..die Eltern einen mit gutem Grund rauswerfen usw....
Sonst musst du dich mal beim Amt erkundigen!

Gruß Susi


**J'ai l'immense chance d'avoir un amour comme lui**
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