Do 17.01.2008
Das Kindergeld
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt:
* für das erste, zweite und dritte Kind monatlich 154 €
* für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 179 €
Ab dem 01. Januar 2007 gilt:
Kindergeld gibt es grundsätzlich
* für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
* für Kinder in Ausbildung, die im Jahr 2007 das 26. oder 27. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgänge 1980 und 1981) weiterhin bis zum 27. Lebensjahr,
* für Kinder in Ausbildung, die im Jahr 2007 das 25. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgang 1982) bis zum 26. Lebensjahr,
* für Kinder in Ausbildung, die im Jahr 2007 das 24. Lebensjahr vollenden oder noch jünger sind bis zum 25. Lebensjahr (ab Geburtsjahrgang 1983),
* für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung.
Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt bei eigenem Kindeseinkommen ab 7.680 € im Jahr.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Service/themen-lotse,did=31470.htmlClaudia