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Eheverträge #116333
25/09/2003 06:45
25/09/2003 06:45
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Die aktuellsten Informationen finden Sie ab sofort hier (Forum Information):

http://forum.tunesien.org/ubbthreads.php?ubb=showflat&Number=323791#Post323791


Eheverträge

Die iaf hat dazu folgendes herausgegeben:

"Ein Ehevertrag entfaltet in der Regel dann seine Wirkung, wenn man sich scheiden läßt. Da der Gedanke an Scheidung bei der Eheschließung meist fern liegt, hat für viele Paare auch der Ehevertrag zu diesem Zeitpunkt keine Bedeutung. Dennoch betrachten viele einen Ehevertrag als Notwendigkeit zur finanziellen Absicherung gegenüber dem anderen Ehepartner. Ein Ehevertrag kann jedoch auch dazu benutzt werden, den wirtschaftlich schwächeren Teil noch mehr zu schwächen (Beispiel: ausländische Ehefrauen, die hier Hausfrauen sind und auf Unterhalt und Versorgungsausgleich verzichten, auch wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind). Dieses Merkblatt soll klären, was ein Ehevertrag regeln kann.

Bevor dargestellt wird, welche Möglichkeiten der güterrechtlichen Regelungen das deutsche Recht kennt, soll auf die Besonderheit bei deutsch-ausländischen Paaren eingegangen werden. Hat einer der künftigen Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit, so stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Recht.

Haben beide Eheleute die gleiche (ausländische oder deutsche) Staatsangehörigkeit, so gilt für die sog. güterrechtlichen Wirkungen ihr gemeinsames Heimatrecht. (Ausn.: wenn das ausländische IPR = Internationales Privatrecht auf deutsches Recht zurückverweist.)

Haben sie unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, so gilt das Recht ihres Wohnsitzes im Zeitpunkt der Eheschließung. Haben beispielsweise eine Belgierin und ein Tunesier in Tunesien geheiratet, leben zunächst dort ein Jahr und kommen dann nach Deutschland, so git für ihre güterrechtliche Beziehung aus deutscher Sicht tunesisches Recht. Da das tunesische Recht, wie fast alle islamisch geprägten Rechtssysteme, die Gütertrennung vorsieht, wird bei einer etwaigen Scheidung, keiner am Vermögen des anderen Ehegatten beteiligt. Jeder behält sein Bankkonto und seinen Grundbesitz (sofern vorhanden).

Will man - wie in den meisten Fällen - eine Regelung für das Leben in Deutschland treffen, so kann man zum einen einen Ehevertrag abschließen, in dem der Güterstand, in dem die Ehe geführt werden soll, festgelegt wird (also Gütertrennung oder Gütergemeinschaft). Von viel größerer Bedeutung für viele Ehepartner ist jedoch die sog. Scheidungsfolgenvereinbarung.

Hier kann für den Fall der Scheidung folgendes geregelt werden:
- der nacheheliche Unterhalt (Unterhaltsverzicht, einseitig oder wechselseitig) für den Ehegatten
- der Ausschluß des Versorgungsausgleichs
- wie der Hausrat aufzuteilen ist (bzw. soll bei einem verbleiben)
- wem die Ehewohnung zugesprochen werden soll.
Regelungen über Sorge- und Umgangsrecht für Kinder sind unbeachtlich.

Eine solche Vereinbarung kann beim Scheidungstermin durch die Anwälte der Parteien dem Gericht zu Protokoll erklärt werden oder eben schon vorher bei einem Notar vereinbart werden.

Inhalt des deutschen Ehevertrages:
Auch das deutsche Recht geht - entgegen einem weit verbreitetem Irrtum - vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus, und das bedeutet Gütertrennung mit Zugewinnausgleich. Ein Ehepaar, das also güterrechtlich dem deutschen Recht unterliegt, lebt in Gütertrennung. Allerdings findet bei einer etwaigen Scheidung ein sog. Zugewinnausgleich statt (d.h. derjenige, der während der Ehe mehr Vermögen angehäuft hat, muß dem anderen von dem "Mehr" die Hälfte abgeben). Möchte man dies nicht, muß man einen Ehevertrag abschließen und kann dort Gütertrennung (ohne Zugewinnausgleich) vereinbaren.

Möchte das im Beispielsfall erwähnte Paar nicht dem tunesischen Güterrecht unterstellt sein, weil es beispielsweise beabsichtigt, später in Deutschland zu leben, so kann jederzeit - also auch nach der Eheschließung - ein Ehevertrag abgeschlossen werden, oder einfach vereinbart werden, daß die Parteien für ihren Güterstand deutsches Recht vereinbaren wollen.

Sämtliche Vereinbarungen, sei es, daß die güterrechtlichen Wirkungen inhaltlich geregelt werden sollen, sei es, daß lediglich das anwendbare Recht bestimmt werden soll, müssen vor einem Notar abgeschlossen werden.

Zu beachten ist, daß die güterrechtliche Auseinandersetzung anläßlich der Ehescheidung und die Scheidung selbst unterschiedlichem Recht unterliegen kann. In unserem Beispiel mit dem belgisch-tunesischen Ehepaar würde die Ehe, wenn das Paar zuletzt in Deutschland gelebt hat, nach deutschem Recht geschieden werden. Die güterrechtliche Auseinandersetzung würde jedoch nach tunesischem Recht, als Wohnsitzrecht im Zeitpunkt der Eheschließung beurteilt werden. (Jedenfalls dann, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung in dem betreffenden Land tatsächlich Wohnsitz vorgelegen hat. Die bloße Eheschließung mit anschließendem Ferienaufenthalt genügt zur Anwendbarkeit des dortigen Rechts nicht).

Um solche Unwägbarkeiten auszuschließen, kann man nun einen Ehevertrag abschließen. Nach dem deutschen internationalen Privatrecht (Art. 15 EGBGB)kann man hier das Heimatrecht eines der Ehegatten oder das Wohnsitzrecht oder für Grundstücke, das Recht des Lageortes wählen. Wie schon erwähnt, kann für die Wirksamkeit in Deutschland der Ehevertrag zu jedem Zeitpunkt - vor oder nach der Eheschließung - abgeschlossen werden. Immer jedoch vor einem Notar, auch vor einem ausländischen.

Anwalts- und Notarsgebühren richten sich nach dem Vermögen der zukünftigen Ehegatten.
Beabsichtigt man, außerhalb Deutschlands - etwa im Heimatland des ausländischen Partners zu leben, so sollte man sich dort vor Ort von einem Notar beraten lassen. Wer keinen kennt und/ oder Schwierigkeiten mit der Sprache hat, kann sich von der deutschen Auslandsvertretung in dem betreffenden Land einen Notar nennen lassen.

Für die meisten islamischen Länder gilt:
Eheverträge müssen vor bzw. bei der Eheschließung abgeschlossen werden. Dies ist deshalb so, weil nach den islamsichen Vorstellungen die Eheschließung selbst schon ein Vertrag ist.

In einem islamischen Ehevertrag ist folgendes geregelt:
- die Eheschließung selber
- Morgengabe, Höhe und Zahlungsweise
- Rechte und Pflichten der Ehegatten, z.B. Wohnsitzbestimmung, Einehe, Berufstätigkeit der Ehefrau, Ausreisefreiheit der Ehefrau
- Güterstand (i.d.R. Gütertrennung)
- Voraussetzungen, unter denen die Ehefrau die Scheidung verlangen kann

Zur Morgengabe:
Die Morgengabe ist sozusagen das Entsprechende zum Unterhaltsanspruch der Ehefrauen nach der Scheidung im deutschen Recht. Im islamischen Rechtskreis gibt es häufig die Möglichkeit der Privatscheidung (i.d.R. nur für den Mann), komplizierte langwierige Unterhaltsprozesse vor Gericht gibt es weniger. Damit die Frau nach einer solchen Scheidung nicht völlig mittellos dasteht, wird schon bei der Eheschließung eine bestimmte Morgengabe (i.d.R. ein Geldbetrag oder wertvoller Goldschmuck) vereinbart, die dann bei Scheidung an die Frau auszuzahlen ist (oder ein Teil wird bei der Eheschließung übergeben, der Rest bei deren Auflösung).

Zur Ausreisevollmacht:
Separat zu dem Ehevertrag kann man eine Ausreisevollmacht notariell beurkunden lassen, die der Frau ermöglicht, die erforderlichen Papiere zu einer Ausreise ohne Genehmigung des Mannes zu beschaffen. Ohne solche eine Ausreisevollmacht könnte eine Ehefrau z.B. in Saudi-Arabien oder im Iran nicht das Land verlassen.

Zum besseren Verständnis haben wir die Rechtsfolgen deutschem und islamischen Rechts gegenübergestellt und in den Anmerkungen die nicht allgemeinverständlichen Begriffe erklärt.

VERGLEICH ZWISCHEN DEUTSCHEM UND ISLAMISCHEM RECHT


Gestaltung des ehelichen Zusammenlebens
Deutsches Recht:
Gegenseitige Hilfestellung, gleiche Rechte und Pflichten bezüglich Unterhalt, Kindererziehung, Berufstätigkeit, Haushaltsführung.
Islamisches Recht:
Ehemann meist Oberhaupt der Familie, Gehorsamspflicht der Frau, teilweise Geschäftsunfähigkeit, z.T. keine freie Ausreise aus dem Heimatland des Mannes (Ehevertrag erforderlich).

Namensrecht
Deutsches Recht:
Entscheidung der Eheleute für einen gemeinsamen Namen, wobei der, dessen Name nicht gewählt wird, diesen dem gewählten Ehenamen voranstellen kann.
Neuerdings besteht auch die Möglichkeit, daß beide Partner ihre Geburtsnamen beibehalten, ein gemeinsamer Ehename ist nicht mehr erforderlich.
Islamisches Recht:
Oftmals behalten Ehemann und Ehefrau ihren jeweiligen Geburtsnamen. Die in deutschen Standesämtern von ausländischen Ehemännern unterschriebene Erklärung, sich dem deutschen Namensrecht zu unterwerfen, gilt nur für Deutschland. Der Name in seinem Paß wird i.d.R. nicht geändert.

Vermögensrechtliche Ordnung der Ehe
Deutsches Recht:
Zugewinngemeinschaft (gesetzl. Güterstand Anm. 1)
wirkt sich bei Scheidung oder Todesfall aus. Gütertrennung und Gütergemeinschaft können durch Ehevertrag vereinbart werden (Anmerk. 2)
Islamisches Recht:
Gütertennung (Anmerk. 3) (nach dem Gesetz zwingend)

Unterhalt für die Ehefrau (nach Trennung oder Scheidung)
Deutsches Recht:
Während der Trennung: bei Bedürftigkeit des einen und Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten,
Scheidung: wegen Kinderbetreuung, Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Ausbildung oder aus Billigkeit (Anmerk. 4)
Islamisches Recht:
Nach Verstoßung und Scheidung: während der Wartezeit (höchstens bis zu einem Jahr nach der Scheidung), z.T. Vergütung für die Ausübung des Sorgerechts; sonst kein Unterhalt, daher Morgengabe im Ehevertrag erforderlich!

Altersversorgung
Deutsches Recht:
Versorgungsausgleich (Anmerk. 5)
Islamisches Recht:
Kein Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche.

Sorgerecht
Deutsches Recht:
Haben beide Eltern. Nach der Trennung oder Scheidung wird das Sorgerecht auf Antrag meist auf denjenigen übertragen, der das Kind während der Ehe überwiegend versorgt hat, i.d.R. die Mutter. Gemeinsames Sorgerecht ist auch möglich, wenn beide Elternteile dies wollen.
Islamisches Recht:
Mutter erhält Personensorge für Mädchen, je nach Land bis zum 7. oder 12. Lebensjahr, für Jungen noch kürzer. Vater behält Entscheidungsrecht über Erziehung.

Ehegattenerbrecht
Deutsches Recht:
Gesetzl. Ehegattenerbrecht neben den Kindern: Hälfte des Nachlasses (1/4 davon ist Zugewinn), bei Gütertrennung: 1/4 des Nachlasses).
Einsetzen des Ehegatten durch Testament: der Überlebende kann als Alleinerbe eingesetzt werden.
Islamisches Recht:
Eine Christin kann einen Moslem nicht beerben.
Absicherung der Ehefrau für den Todesfall des Mannes durch Umgeheung der Vorschriften. (z.B. Lebensversicherung zugunsten der Frau, hypothekarische Sicherung, notarielles Schuldanerkenntnis, Überschreibung von Vermögensgegenständen zu Lebzeiten, Schenkung). In einigen Ländern (z.B. Marokko, Ägypten) Möglichkeit, durch Testament 1/3 des Vermögens an eine Person zu vermachen, die nicht Erbe ist.

Anmerkungen:
1) Zugewinngemeinschaft: gesetzlicher Güterstand, wenn kein Ehevertrag gemacht wurde. Sinnvoll für Hausfrauen oder Zuverdienerehe. Vermögen der Ehegatten bleibt getrennt, nur das während der Ehe erworbene Vermögen wird ausgeglichen. Sinn und Zweck: war ein Ehegatte berufstätig, während der andere den Haushalt geführt und Kinder großgezogen hat, soll letzterer am Wohlstand des anderen beteiligt werden, wenn die Ehe scheitert oder der Ernährer stirbt. Er erhält einen Anspruch auf die Hälfte des Vermögens, was der Partner mehr erwerben konnte als er.

2) Gütergemeinschaft: Vermögen beider Ehegatten fallen in einen Topf und werden zum ehelichen Gesamtgut, von dem jedem die Hälfte gehört. Ungünstig, wenn einer Schulden macht.

3) Gütertrennung: gesetzlicher Güterstand in fast allen arabischen Ländern. In Deutschland nur durch Ehevertrag. Vermögen von Mann und Frau bleiben völlig getrennt. Da kein Zugewinnausgleich, sollte Morgengabe für das Scheitern der Ehe vereinbart werden, als finanzielle Absicherung der Hausfrau. Höhe zumindest ausreichend für Scheidungs- und Rückreisekosten, möglichst auch als Ersatz für nachehelichen Unterhalt und als Ausgleich für den Anteil am gemeinsam erarbeiteten Vermögen.

4) Ein Unterhaltsverzicht während des Bestehens der Ehe ist ehevertraglich nicht möglich, da dies dem Wesen der Ehe widersprechen würde. Ein Unterhaltsverzicht für den Fall der Scheidung sollte aufgenommen werden, wenn sich die Ehegatten noch nicht lange kennen. Je nachdem, wie die Ehe geführt wird, kann jede ehevertragliche Regelung nach deutschem Recht auch ungünstig sein, so daß in jedem Fall qualifizierte Beratung notwendig ist.

5) Der Versorgungsausgleich: Derjenige, der während der Ehe höhere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder für eine Lebensversicherung auf Rentenbasis eingezahlt hat, muß die Hälfte des Überschusses an den anderen abtreten. Dies ist eine Verbesserung für den wirtschaftlich schwächeren, geschiedenen Ehegatten, z.B. die Hausfrau. Ausländische Versorgungsanwartschaften können in der Regel aber nicht ausgeglichen werden, weil die ausländsichen Rentenversicherungsträger nicht mitmachen. Der Versorgungsausgleich kann auch durch einen Ehevertrag ausgeschlossen werden, wenn beide Ehegatten berufstätig und keine Kinder beabsichtigt wind. Der Ausschluß des Vrsorgungsausgleichs ist nicht zu empfehlen, wenn Frauen Hausfrauen sind und Kinder aus dieser Ehe hervorgegangen sind.

LÄNDERHINWEISE:
In vielen Ländern ist der Abschluß eines Ehevertrages nur vor der Eheschließung möglich. Anschließend ist er unveränderlich, so z.B. in Japan und den meisten islamischen Ländern.

In vielen Ländern muß vor oder nach dem Abschluß eines Ehevertrages eine gerichtliche oder behördliche Genehmigung eingeholt werden."

Last edited by Uwe Wassenberg; 08/02/2010 21:33.
Re: Eheverträge #116334
28/09/2003 12:28
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Cathrin Offline
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Hallo Claudia,

ich bin erst seit ein paar Tagen hier, aber ich finde es super informativ und bin froh das ich Euch gefunden habe.
Ich bin seit knapp einem halben Jahr mit meinem Tunesier zusammen und er hat mich schon im Juni gefragt,ob ich ihn heiraten möchte. Damals war ich noch nicht soweit aber nach den ganzen Horrorgeschichten die ich so gelesen habe und was ich so gehört habe. Ein Freund(Ägypter) meiner Freundin hat mich gewarnt in Tunesien zu heiraten, aufgrund der Rechte die ein Mann im Fall einer Scheidung hat.
Und habe deshalb noch einige Fragen dazu:
-Bei Deinem Beispiel mit der Belgierin und dem Tunesier ist mir nicht klar, ob der Ort der Eheschließung ausschlaggebend ist oder der Wohnsitz der Partner?

-Kann eine Ehevertrag auch nach Eheschließung in Tunesien noch nachgeholt werden, wenn der zukünftige Wohnsitz beider in Deutschland sein wird?

-In welchen Ländern ist es sinnvoll eine Ausreisevollmacht mit in den Ehevertrag aufzunehmen?

-Gibt es ein Muster für so einen Ehevertrag? ( Habe auf den Internetseiten von CCEE über so ein Muster gelesen aber leider nichts gefunden ! !)

Cathrin

Re: Eheverträge #116335
02/10/2003 17:08
02/10/2003 17:08
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Hallo Cathrin
ich möchte dich ganz Herzlich hier begrüßen und dir viel Spaß wünschen.
Da ich zur zeit im Internetcafe bin kann ich nicht ausführlich schreiben melde mich aber Ende nächster Woche mal.

Claudia

Re: Eheverträge #116336
09/10/2003 12:29
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schnecke Offline
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Hallo Cathrin,

zu Deinen Fragen:
Ich habe deine Frage reikopiert und die Antwort darunter geschrieben...

-Bei Deinem Beispiel mit der Belgierin und dem Tunesier ist mir nicht klar, ob der Ort der Eheschließung ausschlaggebend ist oder der Wohnsitz der Partner?

Ausschlaggebend ist der Wohnsitz beider Partner bzw. um den Lebensmittelpunkt. Da meistens hier die Partner aus TN nach Deutschland kommen und mit hier zusammen lebt, gilt das dt. Scheidungsrecht (bestätigt von einer Fachanwältin für Familienrecht)

-Kann eine Ehevertrag auch nach Eheschließung in Tunesien noch nachgeholt werden, wenn der zukünftige Wohnsitz beider in Deutschland sein wird?
Ja, kann er, wenn die Ehe in D anerkannt worden ist. Du kannst in D zu jeder Zeit einen Ehevertrag abschließen.
Der Ehevertrag in TN geht nur vor bzw. während der Eheschließung.

-In welchen Ländern ist es sinnvoll eine Ausreisevollmacht mit in den Ehevertrag aufzunehmen?

In den arabischen Ländern. Wenn Du z. B. mit Deinem Mann in TN Urlaub machst, er austickt und dort bleiben will, dann hat er das Recht, Dir die Ausreise zu verweigern. Die dt. Botschaft hat dagegen meist keine Handhabe.
Es gibt auf den tun. Konsulaten in D Vordrucke für Ausreisegenehmigungen.

-Gibt es ein Muster für so einen Ehevertrag? ( Habe auf den Internetseiten von CCEE über so ein Muster gelesen aber leider nichts gefunden ! !)
www.huda.de
Allerdings ist es sehr, sehr schwer, in TN diesen Ehevertrag übersetzt und von einem Notar beglaubigt zu bekommen. Nicht jeder Übersetzer darf einen Vertrag (ausgenommen Ehevertrag, also die reine Eheschließung) übersetzen. Ich spreche da aus eigener Erfahrung.

Lieben Gruß
Marion

Re: Eheverträge #116337
09/10/2003 12:33
09/10/2003 12:33
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winnola Offline
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hi marion,
wie gehts dir?
hast du mal wieder was von der elke gehört?
scheint zurzeit in T zu sein ,weißt du was ?
ich wusste eben das ihr über e-mail konntakt habt.
wäre echt net von dir.
LG
nic

Re: Eheverträge #116338
13/10/2003 12:20
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schnecke Offline
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Hallo Nicole,

Elke und ich haben in letzter Zeit relativ häufig telefoniert.

Ja, sie ist gerade noch in TN und nein, leider weiss ich nichts genaues, sie wollte sich aber gleich melden, wenn sie wieder da ist.

Elke und ich haben in letzter Zeit relativ häufig telefoniert.

Lieben Gruß
Marion

Re: Eheverträge #116339
12/11/2003 08:09
12/11/2003 08:09
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Hier ist ein wichtiges Thema zum heiraten.

Claudia

Re: Eheverträge #116340
14/11/2003 23:47
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djerba
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djerba
Hallo Ihr lieben,
wir haben vor irgendwann mal ganz nach Djerba zu ziehen. Wir haben mittlerweile einige Grundstücke gekauft, wollen bald anfangen zu bauen. Bauen uns zu Zeit eine Existenz auf Djerba auf. Aber habe ich das jetzt richtig verstanden: Wenn meinem Mann etwas passiert, stehe ich mit nichts da?!? Ich bin nicht erbberechtigt und darf sowie so keine Immobilien besitzen. Gibt es Möglichkeiten dieses "Recht" zu umgehen? Ich will nicht konvertieren, auf keinen Fall, denn das wäre heuchlerei....nur wegen der Knete.

Grüße Nicole

Re: Eheverträge #116341
15/11/2003 16:11
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Das recht zu umgehen geht nicht, illegal vielleicht aber das wird dir hier keiner so schreiben und sagen.

Claudia

Re: Eheverträge #116342
17/11/2003 00:20
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djerba
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Aber es gibt einige Deutsche die ein Haus auf Djerba haben. Eine Ferienwohnung eben. Ohne das Sie mit einem Tunesier/in zusammen sind. Das muß doch legal sein? Wie ist das möglich?

Re: Eheverträge #116343
16/11/2003 18:47
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Vielleicht haben sie das Haus gemietet, oder sind mit einem Tunesier verheiratet das kann ich nicht sagen.
Erkundige dich doch mal beim Konsulat dort wird man dir ganz genau Auskunft geben.

Claudia

Re: Eheverträge [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #116344
30/05/2007 08:10
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Minka1 Offline
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Hallo Claudia,

ich wollte mich nochmals über einen Ehevertrag informieren. Finde aber im moment die Seite nicht mehr, wo die Rechtsanwälte standen. Es gaben RA die darauf spezialisiert sind von D und TN (Binationale Ehen).

Meine Freunde und Bekannten sind der Meinung, das es wohl besser wäre. Ich weiß, man soll nicht auf andere hören sondern auf sein eigenes Herz.
Aber im moment ist es ja so, dass man total verliebt und glücklich ist. Man aber nicht weiß wie es später aussieht.

Kannst du oder jemand anders mir dort weiterhelfen?
Wäre dankbar.

Re: Eheverträge [Re: Minka1] #210912
23/07/2007 20:55
23/07/2007 20:55
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Hallo Claudia!

Ich hätte auch noch ein paar Fragen zum Thema Ehevertrag! Mein Freund und ich wollen im November in Tunesien heiraten! \:\)
Unser Hauptwohnsitz soll dann allerdings in Deutschland sein. Wir werden hier auch einen Ehevetrag machen.

Ist es jedoch möglich und nötig in Tunesien bei der Heirat einen Ehevertrag zu machen, indem festgelegt wird, daß "deutsches Recht" für die Ehe gelten soll, also das wir eine Rechtswahl treffen können?

Und sollte ich mir gleich eine Reiseermächtigung von ihm unterschreiben lassen, da wir schon vorhaben später mal Kinder zu bekommen?
Ist es von Vorteil, wenn ich in den Ehevertrag in Tunesien mit einfüge, daß jeder Elternteil verpflichtet ist die Kinder wieder an ihren ständigen Wohnsitz zurückzubringen? Falls wir uns scheiden lassen würden.

Wie würde die Rechtslage aussehen, wenn wir z.B. 10 Jahre in Deutschland leben und dann nach Tunesien gehen würden?
Und wie wäre das mit dem Ehevertrag, da ja nur vor der Eheschließung in Tunesien einer abgeschloßen werden kann?

Und jetzt noch was anderes:
Kann ich in Tunesien ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Eheverträge [Re: LOE110414] #210989
24/07/2007 09:52
24/07/2007 09:52
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Lyle Nhary Offline
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Dreiländereck
Ein Kommentar von einem spezielisiertem Rechtsanwalt zu dem Thema "Kinder":
Es sei völlig unsinnig eine Bestimmung bzw Ermächtigung in einen Ehevertrag einzufügen, dass die Mutter jeder Zeit OHNE Erlaubniss des Vaters bzw gegen seinen Willen ausreisen darf. Es wäre so, dass aus Erfahrungen in dem Gebiet zeigt, dass der tunesische Zoll immer auf seiten des Vaters stünde, und einen "deutschen Vertrag" direkt in tunesien im Ernstfall sowieso nicht annerkennen würden. Das würde nur auf deutschen Boden durchsetzbar sein. Kinder die nicht mehr zurück nach Deutshcland gelassen werden wollen sind auf einmal unauffindbar und es wäre wirklich,so traurig es klingt, reine glückssache falls eine Mutter wieder an ihr Kind kommt.-bzw dann reines wohlwollen des Mannes.
Schlussendlich gab er den Rat bei einem komischen Gefühl, bzw wenn streitigkeiten bestehen erst gar nicht mit Kind nach Tunesien zu reisen.
Lg


Das schönste in Deutschland ist der Flieger nach Tunesien...
Re: Eheverträge [Re: Lyle Nhary] #211135
24/07/2007 21:09
24/07/2007 21:09
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Ich dank dir für deine Antwort!
Schönen Abend noch!

Re: Eheverträge [Re: LOE110414] #241749
13/03/2008 22:39
13/03/2008 22:39
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LOE120908 Offline
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Liebe Claudia bzw. alle Erfahrenen...
bitte sagt mir doch, wie ich möglichst gut vor dem Notar des Standesamtes in Tunesien(Rathaus) einen Ehevertrag vorbereiten kann, der es in sich hat und sinnvoll ist.
Kann er auf französich formuliert sein? Es geht um folgende Punkte:::

- das Ausreiserecht für die Frau, das ich festschreiben möchte, da sich die Gesetze ändern können!!!!!!!!!!
- das Ausreiserecht für die Kinder, wenn möglich
- das Festschreiben einer mitgebrachten Geldsumme, die in den Hausbau dieses Jahr einfliesst sowie weitere Geldsummen, die evtl später dazukommen (nur für den Fall der Scheidung, da das Güterrecht bedeutet, das alles eingeflossene verschwunden bleiben würde).

Wie ist da mit dem Versorgungsausgleich, fall wir hier nie oder nur kurz wohnen?

Wir heiraten und wohnen dort, wollen aber manchmal im Sommer einen Monat hier sein.

Re: Eheverträge [Re: LOE120908] #241863
14/03/2008 22:51
14/03/2008 22:51
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Hallo,
kurz antworte ich dir auf deine Fragen, wobei ich dir bei diesen Fragen immer einen Anwalt empfehle, der dir diesen Ehevertrag vorbereitet um ganz sicher zu sein.

- das Ausreiserecht für die Frau, das ich festschreiben möchte, da sich die Gesetze ändern können!!!!!!!!!!

Du als Deutsche Staatsbürgerin kannst immer das land verlassen, was willst du da noch in einem Ehevertrag festschreiben?

- das Ausreiserecht für die Kinder, wenn möglich

Der Vater muss der Ausreise der Kinder immer zustimmen und es unterschreiben, hier nützt ein Ehevertrag gar nichts.


- das Festschreiben einer mitgebrachten Geldsumme, die in den Hausbau dieses Jahr einfliesst sowie weitere Geldsummen, die evtl später dazukommen (nur für den Fall der Scheidung, da das Güterrecht bedeutet, das alles eingeflossene verschwunden bleiben würde).

Hier solltest du einen Anwalt befragen, der sich mit dem Internationalen und Tunesischen Recht auskennt.


Wie ist das mit dem Versorgungsausgleich, falls wir hier nie oder nur kurz wohnen?
Wir heiraten und wohnen dort, wollen aber manchmal im Sommer einen Monat hier sein.

Versorgungsausgleich gibt es nur wenn man in Deutschland wohnhaft ist und sich trennt.

Claudia

Re: Eheverträge [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #246219
06/04/2008 04:32
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Hallo, möchte ja nicht nerven, aber Gesetze können sich auch ändern... siehe Algerien...
das Ausreiserecht für die Frau, das ich festschreiben möchte, da sich die Gesetze ändern können!!!!!!!!!!
Du als Deutsche Staatsbürgerin kannst immer das land verlassen, wenn sich die Gesetze nicht ändern, oder ist das nicht möglich???

Kann man das nicht im Ehevertag auf Dauer festlegen lassen??

der Vater muss der Ausreise der Kinder nicht immer zustimmen und so hätte er es schon unterschreiben...


Wenn das Festschreiben einer mitgebrachten Geldsumme, die in den Hausbau dieses Jahr einfliesst sowie weitere Geldsummen, die evtl später dazukommen (nur für den Fall der Scheidung, da das Güterrecht bedeutet, das alles eingeflossene verschwunden bleiben würde) kompliziert ist, kann man es als nachträglich zu zahlende Morgengabe eintargen oder ist das nicht ratsam.

Die Sprache des Ehevertrages dafr sie Französich sein???

Re: Eheverträge [Re: LOE120908] #246234
06/04/2008 11:18
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Hallo,

ich schrieb dir ja bereits auf deine Fragen eine Antwort und kann dir auch jetzt nur wieder empfehlen, dich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Was die Ausreise der Kinder betrieft, kann ich dir nur sagen, dass man immer ein aktuelles beglaubigtes Papier welches der Vater unterschrieben hat, benötigt.
Was im Ehevertrag steht, gilt z.B. nach einer Scheidung nicht mehr und auch dann brauchst du die Ausreisebestätigung des Vaters, für die Kinder.

Es standen schon viele Mütter mit Ihren Kindern am Flughafen und sie mussten sich die Unterlagen faxen lassen vom Vater, wenn z.B. das Papier zu alt war, oder wenn man dies vergessen hatte.

Vielleicht haben ja die anderen Mitglieder andere Erfahrung gemacht, dann würde ich mich freuen wenn sie dir diese hier schildern.
Oder andere Tipps oder Ratschläge geben könnten.

Claudia

Re: Eheverträge [Re: LOE120908] #246238
06/04/2008 11:29
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 Original geschrieben von: anchadia

Hallo, möchte ja nicht nerven, aber Gesetze können sich auch ändern...

Hallo Anchadia,
meinst Du ein alter Ehevertrag stellt sich über eine Gesetzesänderung ?????

Klar kannst Du als Deutsche reisen wie Dir beliebt. Solange Du keine Straftat etc. begehst ;\) (es gibt Männer die Ihrer "Frau" so etwas anhängen - um Rache auszuüben. In diesem Fall hilft dann auch kein Ehevertrag....

Kinder tunesischer Väter benötigen IMMER bei der Ausreise die Erlaubnis des Vaters.
Dies kann NICHT abgetreten werden, übertragen, verzichtet, auf Dauer ausgesprochen oder auf Dritte übertragen werden oder oder oder. Das DEUTSCHE Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht/Ruhensanordnung ist in Tunesien NICHT anerkannt!!
Lediglich das tunesische Aufenthaltsbestimmungsrecht befreit von dieser Ausreisegenehmigung. Diese erhält man jedoch nur, wenn man in Tunesien nachweislich lebt und arbeitet.
Wohnen beide Eltern in Tunesien, ist es jedoch als Europäerin SEHR schwer das tun. Sorgerecht überhaupt zu bekommen. Auch wenn das Kind ausschliesslich bei der Mutter lebt.
LG Simla

Re: Eheverträge [Re: LOE120908] #246239
06/04/2008 11:31
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da im falle einer scheidung immer aktuell und zum Wohle des Kindes entschieden wird, kann man in einem Ehevertrag keine Kinder unterbringen.
Um ausreisen zu können mit Kind, benötigt man in jedem Falle den Zettel des Vaters (oder eines männlichen tunesischen Familienmitglieds, zB. Opa) mit der Erlaubnis, daß das Kind das Land verlassen darf.


Mag sein, daß Stille Zufriedenheit sei; doch ich sage euch, daß gerade in der Stille Widerstand, Auflehnung und Verachtung wohnen.
*Khalil Gibran*
Re: Eheverträge [Re: LOE110119] #246240
06/04/2008 11:33
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Simla und Vic Danke das du es noch einmal so deutlich geschrieben hast. Oft habe ich leider den Eindruck, das man sich mit dem Land Tunesien und alles was daran hängt nicht richtig auseinander setzt. Leider helfen in Tunesien Verträge usw. oft nicht viel weiter. Man kann Tunesien nicht mit Deutschland vergleichen, wenn es um Recht geht.

Deshalb empfehle ich auch immer, in diesem Fall einen Anwalt zu befragen, der auch alles gemeinsam regelt.

Auch was das Geld für einen Hauskauf oder Bau betrifft.

Oft ist alles weg wenn eine Scheidung ansteht und damit sollte man immer rechnen.

Claudia

Re: Eheverträge [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #246242
06/04/2008 11:40
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 Original geschrieben von: Claudia Poser

Oft ist alles weg wenn eine Scheidung ansteht

Es ist immer alles weg, auch wenn man einen Anwalt dabei hatte!

Oder kennt hier jemand Jemand , der nach einer Scheidung die Inneneinrichtung, das Garagentor, die linke hälfte des oberen Stockwerks etc....nach Deutschland zurück geschickt bekommen hat? Oder jeden Cent wieder überwiesen bekommen hat?

LG Simla

Re: Eheverträge [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #246244
06/04/2008 11:41
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bis zu welchem alter brauchen Kinder diese erlaubnis des Vaters? bis sie 18 sind?

Re: Eheverträge [Re: Kati Belkhir] #246247
06/04/2008 11:50
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Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes.

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