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Scharia
#248208
15/04/2008 16:39
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Joined: Dec 2006
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Kayla
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Amputieren, hängen, steinigen Steinigung, Peitschenhiebe, Amputationen — diese Strafen finden sich im Arsenal der Scharia. Das islamische Rechtssystem sieht für viele Delikte wahrhaft drakonische Körperstrafen vor.
Auspeitschung: Zum Beispiel für Alkoholgenuss.
Handamputation: Bei Diebstahl.
Hängen: Zum Beispiel bei homosexueller Unzucht.
Steinigung: Bei Ehebruch.
Öffentliche Enthauptung in Saudi-Arabien.
Die Opfer sind meistens Frauen: Öffentliche Erschiessung einer Frau in Afghanistan unter dem Regime der Taliban. «Scharia» - wenn dieses Wort fällt, denkt der durchschnittliche Europäer an Steinigungen und abgehackte Gliedmassen. Obwohl die Scharia in manchen Ländern (z.B. Marokko) auch liberal angewandt wird, steht sie in wichtigen Punkten im Widerspruch zur westlichen Rechtsauffassung.
Steinigung
Die Scharia bestraft ausserehelichen Geschlechtsverkehr bei volljährigen Muslimen, die verheiratet sind, mit der Steinigung. Dabei dürfen die Steine weder zu gross sein (was zum sofortigen Tod des Opfers führen würde), noch sollten sie so klein sein, dass sie nicht mehr als Stein gelten.
Das Opfer wird bei der Steinigung bis zur Brust (Frauen) oder bis zur Hüfte (Männer) eingegraben und dann bis zum Tod mit Steinen beworfen. Die Todesstrafe kann auch auf andere Art vollzogen werden; so sind im Iran in der letzten Zeit manche Todesurteile durch den Strang statt durch Steinigung vollzogen worden.
Amputation
Die Scharia sieht für Diebstahl die Amputation der rechten Hand vor, im Wiederholungsfalle die Amputation des linken Fusses. Die Amputation kann - wenn das Opfer Glück hat - von einem Chirurgen vollzogen werden.
In letzter Zeit sind Amputationen vermehrt in Nigeria vorgekommen, wo einige mehrheitlich muslimische Bundesstaaten die Scharia eingeführt haben.
Auspeitschung
Sexuelle Vergehen wie Unzucht können mit einer unterschiedlichen Anzahl von Peitschenhieben bestraft werden. Auch Alkoholgenuss wird mit Auspeitschung bestraft. Wenn das Strafmass 100 Peitschenhiebe und mehr erreicht, kann durchaus der Tod die Folge sein.
Die Scharia ist aus westlicher Sicht auch problematisch, weil Männer bis zu vier Frauen gleichzeitig heiraten können (Polygamie), weil die Frau nicht als vollwertiges Rechtssubjekt gilt (islamische Ehen werden z.B. durch einen Ehevertrag zwischen dem Heiratsvormund der Braut und dem Bräutigam geschlossen) und weil sie den Abfall vom Islam bei Todesstrafe verbietet (Verstoss gegen die Glaubensfreiheit).
Einfach nur schrecklich!
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Re: Scharia
[Re: LOE060712]
#248298
16/04/2008 08:35
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Anwar08
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Hier ein Zitat als Ankündigung zu einem Vortrag von Dr, Ismail Amin, Präsident der Vereinigung der Islamischen Organisationen Zürich.
Sharia (Scharia) meint wörtlich den Pfad in der Wüste, der zur Wasserquelle führt. Für MuslimInnen ist die Sharia der verbindliche Wegweiser, der den Menschen zu Gott, seiner Quelle führt. Als Begriff bezeichnet Sharia das islamische Recht; es enthält die Gesamtheit der auf die Handlungen des Menschen bezogenen Vorschriften Gottes.
Die ganze Sharia ist ein äusserst komplexes Gebilde aus Leitlinien, Grundsätzen, Beispielen, Vorschriften und betrifft jeden Lebensbereich.
Hier im Westen in den Medien wird das Wort fast nur verwendet, um äusserst brutale Auswüchse anzuprangern. Ich denke mal, wenn hier das Leben so karg und ärmlich und in einem dauernden Kriegszsutand stehen würde, ich glaube kaum, dass jemand sich um die Rechte der Frauen scheren würde... In Afghanistan gibt es aber unzählige Menschen, die sich täglich unter Lebensgefahr für bessere Lebensbedingungen einsetzen. d.h. sie leben nach der Sharia. Warum lesen wir kaum etwas von ihnen?
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Re: Scharia
[Re: Karmoussa]
#248309
16/04/2008 10:53
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Anwar08
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...es wäre schön, wenn die Sklaverei in der Welt abgeschafft wäre... und sie hat gar nichts mit der Religion und dem Glauben der Menschen zu tun. Es geht überall nur um Geld, Macht, Ausbeutung... http://www.planet-wissen.de/pw/Artikel,,,,,,,10C0456B9AD9253EE0440003BA5E08D7,,,,,,,,,,,,,,,.html
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Re: Scharia
[Re: LOE080708]
#248341
16/04/2008 13:58
16/04/2008 13:58
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Was ist die Scharia? Loya Jirga führt das islamische Rechtssystem, die Scharia, in Afghanistan (wieder) ein. Was bedeutet das? * Mit Jahresbeginn 2002 wurde in der Provinz Aceh die Scharia, das islamische Gesetz, eingeführt. Möglich wurde dies durch die Verabschiedung des Gesetzes für spezielle Autonomie durch das indonesische Parlament im letzten Jahr. Demnach darf die Provinz 70 Prozent der Öl- und Gaserträge und 80 Prozent der Erträge aus Landwirtschaft und Fischerei selbst verwalten und eben auch die Scharia einführen. Die Autonomie soll der acehnesischen Separatistenbewegung GAM den Wind aus den Segeln nehmen. Die praktische Umsetzung des islamischen Rechts ist noch unklar. Unklar ist auch, ob es für Muslime und Nichtmuslime gleichermaßen gelten soll. (Information: http://www.umwaelzung.de) * Im vergangenen Jahr wurde die Scharia in einem großen Teil Nigerias eingeführt. Im Frühjahr erregte ein Gerichtsurteil weltweites Aufsehen, wonach eine Frau, die vergewaltigt worden war, wegen dieser Schande gesteinigt werden sollte. * In vielen islamischen Ländern herrschen heute Rechtssysteme, die sich an der Scharia orientieren. Vom Iran oder von Saudi-Arabien ist dies allgemein bekannt, Pakistan gehört auch dazu, ebenso die Vereinigten Arabischen Emirate, Ägypten, der Sudan u.v.a.m. Doch was ist die Scharia? Wir wollen im Folgenden ein paar Informationen aus verschiedenen Quellen bereitstellen. Daraus wird sehr leicht ersichtlich, dass die Meinungen zur Scharia in der Fachwelt doch weit auseinander gehen. Es versteht sich von selbst, dass eine große Lücke klafft zwischen den positiven Auffassungen der offiziellen Interpreten und Vertreter des islamischen Glaubens und den nicht-islamischen Kritikern. Scharia in Kürze Die Scharia ist das umfassende Gesetz der Muslime, das von zwei Quellen abgeleitet wird: a) dem Koran und b) der Sunna, den Handlungen des Propheten Muhammad. Sie umfaßt alle Bereiche des persönlichen und gesellschaftlichen Lebens im Alltag. Das Ziel des islamischen Gesetzes ist der Schutz der Grundrechte des Menschen als Individuum. Dies schließt das Recht auf Leben und Besitz, auf politische und religiöse Freiheit, sowie den Schutz der Rechte der Frau und von Minderheiten mit ein. Die niedrige Verbrechensrate in muslimischen Gesellschaften ist auf die Anwendung des islamischen Gesetzes zurückzuführen. (www.moschee-online.de) Die Scharia - das islamische Recht “Scharia” ist heute eines der meistgebrauchten Schlagwörter, wenn über den Islam diskutiert wird. Islamisten fordern in ihren jeweiligen Heimatländern, die Scharia zur Grundlage der staatlichen Gesetzgebung zu machen. Kritiker des Islam warnen vor der Grausamkeit der Scharia, wie sie sich einigen Strafen äußere (Handabhacken bei Dieben, Steinigung von Ehebrecherinnen). Gleichzeitig ist jedoch “Scharia” einer der am wenigsten klar definierten Begriffe innerhalb des Islam. Auch wenn der Begriff schon für Gesetzessammlungen islamischer Staaten angewandt wurde, ist die Scharia eigentlich mehr: Sie ist kein real vorliegenden Gesetzbuch, das man ohne weiteres und plötzlich zum Gesetz eines Staates machen könnte. Vielmehr ist “Scharia” eine Idealvorstellung vom göttlichen Gesetz, das alle Lebensbereiche des Muslim regeln soll. Quellen der Scharia Ursprünglich meint der arabische Begriff “Scharia” den Pfad in der Wüste, der zur Wasserquelle führt. Die Scharia ist der Wegweiser, der den Menschen zu Gott, seiner Quelle führen soll. Im Koran selbst kommt der Begriff nur einmal vor (Sure 45,18) und heißt dort so viel wie “Ritus”. Unbestritten gilt dem sunnitischen Islam der Koran als die Quelle der Scharia. Der Koran enthält jedoch nur einzelne Anweisungen, die direkt zur Grundlage einer Gesetzgebung zu machen sind. Schon früh in der islamischen Geschichte trat daher neben den Koran als Quelle des Rechtes die “Sunna”, das vorbildliche Handeln und Reden des Propheten Mohammed. Die Berichte über Verhalten und Worte Mohammeds wurden in den sogenannten “Hadithen” gesammelt. Später filterten islamische Theologen aus der unüberschaubaren Fülle dieser Hadithen nach bestimmten Regeln die als echt anzuerkennenden Überlieferungen heraus. Es entstanden die weitgehend noch heute anerkannten Hadith-Sammlungen. Entstehung des islamischen Rechts In den ersten Jahrhunderten islamischer Zeitrechnung schufen dann auf Grundlage von Koran und Hadith islamische Rechtsgelehrte (die “Fuqaha´”) das, was weithin unter “Scharia” verstanden wird: eine islamische Rechtssammlung. Da Koran und Hadith schon für die Fragen der damaligen Zeit nicht immer konkrete Antworten bereithielten, traten für die frühen Rechtsgelehrten zwei weitere Quellen der islamischen Rechtswissenschaft hinzu: “Idschma´”, der Konsens der islamischen Rechtsgelehrten über ein Thema, sowie “qiyas”, der Analogieschluss. Dabei wurden neu auftretende Fälle in Anlehnung an bekannte Fälle entschieden. Innerhalb des sunnitischen Islams setzten sich im Laufe der Zeit vier Rechtsschulen durch: Schafiiten, Malikiten, Hanbaliten und Hanafiten. Diese Schulen sind jeweils nach ihrem Begründer benannt und sind in verschiedenen Regionen der islamischen Welt vorherrschend. Sie weichen in vielen Einzelfragen des islamischen Rechts voneinander ab - in diesem Sinne gibt es also eine regional unterschiedliche “Scharia”. In den Grundfragen sind sich diese Schulen jedoch einige. Man erkennt auch die jeweils anderen Schulen als rechtgläubig an. Fünf Kategorien für Verhalten Gemäß dem islamischen Verständnis von Hingabe (“Islam”) an Allah umfasst die Scharia Regelungen nicht nur für Familienrecht, Strafrecht, Erbrecht etc. sondern auch genaue Anweisungen für religiöse Rituale und Pflichten. Die Rechtswissenschaft hat dabei jede Handlung in ein System von fünf Kategorien eingeordnet: 1. “Fard” - eine Handlung ist Pflicht für jeden Gläubigen (z.B. das rituelle Gebet) 2. “Haram” - Verbotene Handlungen (z.B. Alkoholgenuss) 3. “Mandub” - Empfehlenswert. Eine Handlung ist erwünscht (z.B. zusätzliche Gebete), das Nichtbefolgen wird jedoch nicht bestraft 4. “Makruh” - Verwerflich oder nicht empfehlenswert. 5. “Mubah” - Erlaubt, Handlungen, für die es keine religiöse Beurteilung gibt (z.B. eine Flugzeugreise). Scharia in islamisch geprägten Staaten Es gibt heute in Staaten mit islamischer Bevölkerungsmehrheit sehr verschiedene Modelle im Blick auf die Bedeutung der Scharia. Während etwa die Türkei laut Verfassung ein säkularer Staat ist, dessen Verfassung keinen Bezug auf das islamische Recht nimmt, haben andere Staaten (etwa Pakistan oder Sudan) beschlossen, die Scharia zur Grundlage der Rechtsprechung zu machen. Das kann in der Praxis heißen, dass neue Gesetze von islamischen Juristen auf ihre Vereinbarkeit mit dem überlieferten islamischen Recht überprüft werden. Dazwischen stehen Staaten wie Malaysia, die sich zwar als islamischen Staat bezeichnen, deren Gesetzgebungsverfahren aber säkular, also rein aufgrund Mehrheitsentscheidung des Parlamentes erfolgt. Saudi-Arabien hat den Koran zur Verfassung seiner Monarchie erklärt, hat in der Praxis natürlich trotzdem andere Rechtsquellen heranzuziehen. Heutige Diskussion um die Scharia Für moderne Islamisten, die im eigenen Land Opposition sind, ist der Begriff “Scharia” der Ausdruck für die Sehnsucht nach der goldenen frühen Zeit des Islam im Gegensatz zu den heutigen, oft uneffektiven und korrupten Regimen. Solche Islamisten erwarten von der Einführung der Scharia als Grundlage der Rechtsprechung die Lösung für alle religiösen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme der Gegenwart. Es gibt jedoch auch (bereits seit dem 19. Jahrhundert) islamische Denker, die für eine Neudefinition des Verhältnisses von Scharia und staatlicher Gesetzgebung eintreten. Manche weisen wie der ägyptische Theologe des 19. Jahrhundert, Muhammad Abduh, darauf hin, dass es in der gesamten islamischen Geschichte niemals gelungen sei, ein wirklich “der Scharia entsprechendes” Staatsgesetz zu formulieren, geschweige denn, es dann auch wirklich durchzuführen. Oft habe der jeweilige Herrscher des Landes Gesetze geschaffen, wie sie ihm selbst passten. Problematisiert wird auch unter modernen islamischen Denkern die Tatsache, dass es ein wirklich gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen verschiedener Religionen in einem Staat unter der Scharia nicht gibt. Daher gibt es Vorschläge, die Scharia mehr als Lebensweise zu verstehen, die dem Moslem in einem säkularen Staat die Richtschnur für sein (freiwilliges) persönliches Leben mit Allah gibt. Der Staat ermöglicht demnach, dass Muslime gemäß der Scharia leben können, macht sie aber nicht zur Pflicht für alle Staatsbürger. Die innerislamische Diskussion über die Scharia ist im Fluss. Das Ergebnis ist noch nicht abzusehen. Auszug aus dem "Minikurs Islam" Quelle: Orientdienst e.V. Wiesbaden (www.orientdienst.de) Die Scharia: Geschichte und Gegenwart Von Stephan Massing Seit der Etablierung eines islamischen Rechtssystems stellt die Scharia einen Schlüsselbegriff im islamischen Rechtsdenken dar. Die Scharia kann bezeichnet werden als "die Gesamtheit der auf die Handlungen des Menschen bezüglichen Vorschriften Allahs" (Schimmel 1990: 54). Die Scharia stellt somit ein gottgegebenes Gesetz für den Menschen dar, welches alle menschlichen Lebensbereiche und die Beziehungen des Menschen zu Allah für alle Zeiten verbindlich regelt. Dass es sich bei der Scharia um ein Normensystem handelt, das mit seinem Regelungsgehalt über die rein juristische Dimension hinausgeht, wird sehr gut in folgender Definition von Bodiveau deutlich: "In der islamischen Kultur bezeichnet die Scharia das Gesetz in seiner weitesten Form, d.h. die Gesamtheit der religiösen, moralischen, sozialen und rechtlichen Normen, welche im Koran und der prophetischen Tradition beinhaltet sind." (zit. in Petersohn 1999: 13) Die Scharia beeinflusst daher die gesellschaftlichen Verhältnisse in den muslimischen Staaten wesentlich stärker, als die Rechtssysteme westlichen Ursprungs auf die europäischen Gesellschaften einwirken. Die Quellen der Scharia und somit auch die Rechtsquellen des islamischen Rechts wurden im sunnitischen Islam im 9. Jh. n. Chr. durch den Begründer der schafiitischen Rechtsschule Schafi'i systematisiert. Die auf ihn zurückgehende Lehre von den "Grundlagen der islamischen Jurisprudenz" (usul al-fiqh) nennt als abschließende Quellen der Scharia: den Koran, die sunna, den Konsens der Rechtsgelehrten (idschma) und den Analogieschluss (qiyas). Der Koran ist das Heilige Buch des Islam. Sein Inhalt ist nach muslimischer Überzeugung nicht das Wort eines Propheten, sondern die endgültige Offenbarung, das unverfälschte Wort Gottes, das nur durch das Instrument Mohammed vermittelt wurde. Somit verkündet der Koran nach der islamischen Theologie nicht nur Gott, sondern ist selbst göttlicher Natur. Die in ihm enthaltenen Regeln sind theoretisch universell und zeitlos gültig. Für viele Juristen müssen die Verse demzufolge ohne Rücksicht auf die historische Situation, in der sie verkündet worden sind, nur aufgrund ihres Wortlautes ausgelegt werden. Es wäre jedoch falsch, von diesem theoretischen Anspruch auf eine große Starrheit des islamischen Rechts zu schließen: es besteht keineswegs Einigkeit über die Lesart des Koran, so dass es strittig ist, was im Koran angeordnet wird und welche Folgen daraus für den Einzelfall resultieren. Weiterhin wird der Absolutheitsanspruch des Koran spätestens im Prozess der Anwendung des Rechts auf den Einzelfall durch den Einsatz anderer Quellen und Methoden relativiert. Die zweite Quelle des islamischen Rechts ist die sunna. Darunter versteht man die Gesamtheit der Berichte (hadith, pl. hadithe) über Äußerungen, Handlungen und stillschweigende Billigung von Geschehnissen des Propheten Mohammed. Die Einbeziehung der sunna, d.h. der Gewohnheit des Propheten, in die Rechtspraxis war notwendig, da der Koran nicht alle Erfordernisse des täglichen Lebens genügend erklärte. Um die vorhandenen Lücken möglichst im Geiste der Religion zu schließen, hielten sich bereits die Gefährten Mohammeds und die Generation nach ihm an die Worte und Handlungen des Propheten. Das Konzept der sunna, demzufolge dem Vorbild oder den Gebräuchen der Vorfahren gefolgt werden soll, ist vorislamischen Ursprungs. Auch in der Zeit nach Mohammed wurden Rechtsprobleme, die nicht von seinen offenbarten Regelungen abgedeckt wurden, noch unter Rückgriff auf vorislamisches Gewohnheitsrecht gelöst. Da die Worte und Taten Mohammeds gesammelt und über Generationen hinweg weitergereicht wurden, ist es nicht verwunderlich, dass sich dabei im Laufe der Zeit ein großer Teil von unechten Traditionen einschob. Die hadithe sind daher "nicht so sehr eine Quelle für die ursprüngliche Lehre Muhammeds, sondern spiegeln z.T. die verschiedenen Strömungen innerhalb des wachsenden Islam wider" (Schimmel 1990: 46). Als Reaktion auf die große Zahl von Überlieferungen angeblicher Aussagen oder Handlungen des Propheten wurden Sammlungen von hadithe zusammengestellt, die als authentisch akzeptiert wurden. Ausschlaggebendes Kriterium hierfür war insbesondere die Glaubwürdigkeit der Überliefererkette. d.h. der Kette, derer, die das Wort gehört haben; eine Kette welche bis zu Mohammed bzw. einem seiner Gefährten führen musste. Besonders hervorzuheben sind die als verläßlich geltenden hadith-Sammlungen von Bukhârî (gest. 870) und Muslim (gest. 875). Die dritte Quelle des islamischen Rechts ist der Konsens der Rechtsgelehrten, die idschma. Die Wichtigkeit der Konsensbildung wird nicht nur im Koran (z.B. Sure 3:110), sondern auch in der hadith begründet: "Meine umma wird sich auf keinen Irrtum einigen." (Müller 1996: 91) Das idschma-Prinzip kann auf zwei unterschiedlichen Ebenen angewendet werden. Zum einen wurde es praktiziert um eine gemeinsame Interpretation von Koran und sunna zu erreichen. Zum anderen kann es dort angewendet werden, wo Koran und sunna als hierarchisch höherstehende Rechtsquellen keine Regelungen enthalten. Trotz seiner frühen Entstehung und der theoretischen Klarheit des Anwendungsbereiches gibt es bis heute Streit über Inhalt und Umfang des idschma-Prinzips. Unter dem Begriff qiyas, der vierten Quelle des islamischen Rechts, versteht man grundsätzlich eine logische Deduktion, die aus einem bereits entschiedenen Fall eine Lösung für einen aktuellen Fall ableitet. Auf das islamische Recht bezogen bedeutet dies "ein analogisches Vorgehen im Sinne der Übertragung der Rechtsfolge eines Präzedenzfalles oder einer bereits bestehenden Regel auf den zu beurteilenden Sachverhalt" (Müller 1996: 92). Obwohl die Stellung des Analogieschlusses, der aus den ersten drei Rechtsquellen gewonnen wurde, zu Koran, sunna und idschma umstritten blieb, wurde er von allen sunnitischen Rechtsschulen grundsätzlich anerkannt. Als Mittel der Anpassung der materiellen Rechtsquellen übernahm er eine zentrale Funktion. Teilweise werden diese Rechtsquellen noch um die folgenden Quellen ergänzt: al-istihsan (eine Abweichung von der Regel zugunsten eines Präzedenzfalles), al-istislah (ein Urteil, dass aufgrund eines öffentlichen Interesses gefällt wird und ohne Bezug zu Koran oder sunna steht) und al-urf (Gewohnheitsrecht) (vgl. Kühnhardt 1991: 143). Schon in der islamischen Frühzeit stellte sich die Frage, wer berechtigt sein sollte, das nicht-kodifizierte - nur ein sehr kleiner Teil der 114 Suren hat den Charakter einer Rechtsvorschrift - göttliche Gesetz auszulegen. Es entwickelte sich ein eigener Stand aus religiösen Schriftgelehrten (ulema), welche sich um die Auslegung des Korans bemühten. Daraus entwickelte sich die islamische Gesetzeswissenschaft (fiqh), mit der sich die Rechtsgelehrten (fuqaha, sing. faqih) beschäftigten. Um eine Systematisierung der Materialien vorzunehmen, fanden sich die Rechtsgelehrten in Rechtsschulen zusammen. Die heute noch bestehenden sunnitischen Rechtsschulen sind die hannafitische, die malikitische, die schafiitische und die hanbalitische. Die vier Rechtsschulen unterscheiden sich in der Anerkennung der Rechtsquellen, erkennen sich aber gegenseitig als gleichberechtigt in der Interpretation der Scharia an. Literatur * Endreß, Gerhard (1997): Der Islam: Eine Einführung in seine Geschichte. Dritte, überarbeitete Auflage. München * Kühnhardt, Ludger (1991): Die Universalität der Menschenrechte. Zweite, überarbeitete und erweiterte Auflage. Bonn * Müller, Lorenz (1996): Islam und Menschenrechte: Sunnitische Muslime zwischen Islamismus, Säkularismus und Modernismus. Hamburg * Petersohn, Alexandra (1999): Islamisches Menschenrechtsverständnis unter Berücksichtigung der Vorbehalte muslimischer Staaten zu den UN-Menschenrechtsverträgen. Bonn * Schimmel, Annemarie (1990): Die Religion des Islam. Stuttgart Geschrieben im März 2002 Quelle: http://www.suedasien.netZDF: Die Scharia: Gesetz und Pflicht für jeden Muslim Die Scharia, das islamische Gesetz, wird im Westen vor allem dann wahrgenommen, wenn in einem moslemischen Land drakonische Strafen gegen Leib und Leben verhängt werden. Dabei ist sie weit mehr als ein Strafgesetz. Sie regelt auch das religiöse, soziale und politische Leben der Muslime. Höchste Autorität für alle sunnitischen Moslems besitzt die Al-Azhar-Universität in Kairo. 27.09.2001 Scharia bedeutet auf arabisch nichts anderes als 'Gesetz'. Zurückgeführt wird sie auf Allah als obersten Gesetzgeber aller Muslime. Da der Islam keinen Unterschied zwischen der Gemeinschaft aller Muslime, der 'Umma' und dem Staat macht, ist die Scharia religiöses und staatliches Recht zugleich. Dieser Anspruch wird jedoch nur in den wenigsten islamischen Ländern auch eingelöst. Fast alle moslemischen Staaten verfügen über ein kodifiziertes, vom Staat aufgestelltes Rechtssystem aus Zivil- und Strafrecht. Dort ist die Scharia vor allem religiöses Recht und wird vor allem in Familienangelegenheiten herangezogen. Die vier Wurzeln der Scharia Die islamische Rechtsordnung, die sich aus der Scharia ergibt, basiert nicht allein auf dem Koran. Hinzu kommt vor allem die 'Sunna', eine Sammlung der überlieferten Äußerungen und Handlungen des Propheten Mohammed. In allen Fällen, in denen weder der Koran noch die Sunna Klarheit über die Behandlung einer Rechtsfrage geben können, greift 'Kiyas', der Analogieschluss. So wurde das Verbot des Weingenusses im Islam per Analogieschluss auf sämtliche alkoholischen Getränke ausgedehnt. Für die ständige Fortentwicklung des islamischen Rechts sorgt zudem das Prinzip der 'Idjma', der Übereinstimmung. Damit ist der Konsens der islamischen Gemeinschaft in Fragen des Rechtslebens und des Glaubens gemeint. Anders ausgedrückt heißt dies: Stimmen alle bedeutenden Rechtsgelehrten einer Generation in einer Frage überein, dann findet dies Eingang in die Scharia. Ulama, Muftis und die Fatwa Rechtsgelehrte, die auf arabisch 'Ulama' genannt werden, sammeln die Gesetze und interpretieren sie. Verbindliche Rechtsgutachten dürfen jedoch nur 'Muftis' anfertigen, die auf Antrag von Einzelpersonen, Staatsorganen oder Gerichten tätig werden. Die Bedeutung des Rechtsgutachtens, auch 'Fatwa' genannt, hängt jedoch maßgeblich von der religiösen Autorität des Muftis ab. Höchste Autorität in Rechtsfragen besitzt für die sunnitische Glaubensrichtung, der 85 Prozent aller Muslime angehören, die Al-Azhar-Universität in Kairo unter Leitung von Scheich Mohammed Sayyed Tantawi. Die Pflichten des Muslim Alle Handlungen und Unterlassungen der Muslime werden von der Scharia in fünf Kategorien eingeordnet. Dazu zählen an erster Stelle die Pflichten - 'Fard' genannt - und verbotene Dinge, die als 'Haram' bezeichnet werden. In beiden Fällen wird sowohl die Handlung als auch die Unterlassung bestraft oder belohnt. Hinzu kommen so genannte Empfehlungen oder 'Mandub', die eine Handlung bezeichnen, deren Tun zwar belohnt, deren Unterlassung aber nicht bestraft wird. Umgekehrt kennt die Scharia auch die Kategorie Verwerfliches oder 'Makruh'. Dabei handelt es sich um Handlungen, deren Tun zwar nicht bestraft, deren Unterlassung aber belohnt wird. Zuguterletzt gibt es auch noch die Kategorie des Unbestimmten, zu arabisch 'Mubah', in die all jene Dinge fallen, zu denen die Scharia keine Meinung hat. Die fünf Säulen des Islam Für jeden Muslim gelten vor allem fünf Pflichten, denen er nachkommen muss: Das Glaubensbekenntnis (Shahada), das tägliche Gebet (Salat), die Wohltätigkeit (Zakat), das Fasten im Monat Ramadan (Sawm) und die Pilgerfahrt nach Mekka (Hadj), die jeder Gläubige einmal im Leben absolvieren muss. Der Dschihad, der Glaubenskrieg oder Heilige Krieg, ist hingegen keine Grundpflicht für Muslime, auch wenn dieser Eindruck oft erweckt wird. Nur die Ismailiten, eine schiitische Sekte, haben den Dschihad als 6. Grundpflicht eines Muslim eingeführt. Zudem muss der Glaubenskrieg von einem muslimischen Herrscher oder einem Imam ausgerufen werden. Das Verhältnis zu Nicht-Muslimen Sehr fein unterscheidet die Scharia in den Beziehungen zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen. Vor allem die Angehörigen der jüdischen und der christlichen Religion fallen als so genannte 'Schriftbesitzer', denen die geschriebene Religion schon vorher übergeben wurde, in eine besondere Kategorie. Mit ihnen sind religiös gemischte Ehen erlaubt, wie aus der 5. Sure des Koran hervorgeht: »Und ehrbare gläubige Frauen und ehrbare Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen die Brautgabe gebt, und nur für eine Ehe und nicht für Unzucht und heimliche Liebschaften.« Diese Erlaubnis gilt jedoch nur für Männer, weibliche Muslime dürfen laut Scharia keinen Nicht-Muslimen heiraten. Quelle: http://www.heute.t-online.de Ich weiß ist ein langer Text, aber ich fand ihn recht gut geschrieben. http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Islam/scharia.html
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Re: Scharia
[Re: LOE151215]
#248388
16/04/2008 16:43
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LOE060712
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Deutschland
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Guten tag Diejenigen die nichts von den genannten schlimmen Dingen tun, haben auch nichts zu befürchten Ganz genau Pina Aber etwas solltest du nicht vergessen. Mördern, Kindervergewaltigern, Unzuchtverbreite, unmoralische Menschen( Protuistierte, schwule, Lesben ...usw) werden in so einer Welt kaum Chance haben, deswegen versuchen sie alles löcker zu machen, damit sie frei und ganz normal laüfen können. Schreib das Wort " S-e-x-skandal" im Google und Guck nach. Du griegst nur Regierungens.e.x.skandalen, Kirchens.e.x.skandalen ...usw Ok wenn diese Leute, die eigentlich die Führer des Landes sind, so sind, was werdest du dann erwarten. Schöne Grüsse
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Re: Scharia
[Re: LOE151215]
#248445
16/04/2008 21:54
16/04/2008 21:54
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Kayla
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Schweiz
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Diejenigen die nichts von den genannten schlimmen Dingen tun, haben auch nichts zu befürchten... Also, du meinst, dass es ok ist, wenn ich nach Alkoholgenuss ausgepeitscht und nach Ehebruch gesteinigt werde? Gehts noch? Das ist doch meine Körper und ich bestimme, was ich ihm zuführe. Und wenn ich Ehebruch begehe, ist es zwar schlimm für die Partnerschaft, trotzdem, es ist mein Körper. NIEMAND hat das Recht, mich für solche Dinge zu bestrafen. Und NIEMAND hat über meinen Köper zu bestimmen, nur ich darf das.
Last edited by Kayla; 16/04/2008 21:56.
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Re: Scharia
[Re: LOE060712]
#248446
16/04/2008 22:06
16/04/2008 22:06
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Frogger
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...Mördern, Kindervergewaltigern, Unzuchtverbreite, unmoralische Menschen( Protuistierte, schwule, Lesben ...usw) werden in so einer Welt kaum Chance haben,...
Da stellt sich mir unwillkürlich die Frage, wieso es die dann in islamischen Staaten ebenso gibt, wie in nicht-islamischen Staaten. :-)
Im übrigen entrüstet Du Dich hier untrefflich, denn Prostitution ist in vielen Ländern ein legaler Beruf (und war es übrigens auch in diversen Ländern vor Tausenden von Jahren bereits) und Homosexuelle sind nicht in allen Ländern unmoralische Menschen (mit ebenso langer Historie). Und Kindervergewaltiger (soweit es Mädchen betrifft), tja, da gibt es im Islam ja sogar ein leuchtendes Beispiel dafür, nicht wahr?
...Du griegst nur Regierungens.e.x.skandalen, Kirchens.e.x.skandalen...
Sicher, und das ist natürlich, denn nach der Definition von "Skandal" kann es einen solchen auch nur in Institutionen und öffentlichen Gruppen geben:
"Ein Skandal (aus dem Französ.; v. griech. skandalon Fallstrick) (auch: Affäre) ist das beabsichtigte oder irrtümliche Fehlverhalten angesehener Personen oder Institutionen, das mittels der Medien öffentlich gemacht wird und hohes Aufsehen erregt." (wikipedia)
Moral ist ein ganz PERSÖNLICHER Begriff, den jeder (bzw. eine auch ein Gruppe Menschen gleicher Auffassung) für sich selbst definiert - Legalität hingegen ist ein öffentlicher Begriff, der für alle Personen gleichermaßen gilt (im Gegensatz zur Legitimität, das wieder von der Moralauffassung abhängig ist).
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Re: Scharia
[Re: LOE151215]
#248467
16/04/2008 23:29
16/04/2008 23:29
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sunnygirl1975
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Hallo Kayla
Dich betrifft es doch gar nicht. Mir persönlich wäre es egal, was es für Strafen bei Diebstahl, Alkoholgenuss etc. gäbe - denn da ich es nicht mache, muss ich auch keine Angst vor Strafen haben. Genauso wie beim Falschparken, Steuerhinterziehung...etc.
LG 1.) würd ich sagen: zum glück betrifft es uns (fast) alle nicht 2.) die aussage "da ich es nicht mache, muss ich auch keine angst vor strafen haben" ist im hinblick auf eine vergewaltigung einer frau als blanker hohn einzustufen. pina, mal im ernst, was meinst du, was die frau getan oder nicht getan hat, um vergewaltigt zu werden? als "dank" für diese brutale sch.eiße wird sie dann auch noch zu tode gesteinigt. ganz klasse... sei froh, dass du hier lebst und dir dann im schlimmsten fall "nix weiter" passiert als das trauma zu durchleiden und damit dein leben lang womöglich nicht fertig zu werden. auch wenn unser rechtssystem in vielen dingen hinkt und recht lasch ist, aber meist wird hier doch noch der vergewaltiger bestraft und nicht das opfer - denn das ist gestraft genug! ich kann nur traurig mit dem kopf schütteln und mich fragen, wie frau nur so denken kann.... lg @ all, sandra
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Re: Scharia
[Re: Kati Belkhir]
#248472
17/04/2008 00:01
17/04/2008 00:01
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sunnygirl1975
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wenn es doch immer so wäre das der Täter bestraft wird,meist ist die strafe für das opfer schlimmer und zwar dann wenn der täter wieder frei kommt und sich frei auch in der umgebung des opfers aufhalten kann.
Ich weiß nicht was in Pina vorgeht und ich will es beim besten willen garnicht wissen.
Hier hat so manch einer wohl wieder an ner feuchten wand geschlafen! kati, du hast mit deine ersten aussage sicher recht, ich würde da sofort unterschreiben. ich sagte ja, hier ist einiges noch zu lasch, manches ist haarsträubend. ABER dennoch ist es m.e nach noch schlimmer, wenn statt des täters die vergewaltigte frau bestraft wird - dafür, dass sie sich hat nicht wehren können, dafür dass sie die beine nicht zusammenhalten konnte, dafür dass sie todesängste ausgestanden hat. schei.ße ist es so oder so, aber besser ein paar jahre knast für den täter als eine zu tode gequälte frau. was passiert eigentlch dem täter? dar fer zur weiteren belustigung der steinigung noch beiwohnen? (ach ja, was bin ich froh, dass ich vor ein paar jahren aus der whg mit den feuchten wänden ausgezogen bin - hätte sonst wohl noch böse enden können.)
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Re: Scharia
[Re: lovegirl]
#248480
17/04/2008 00:33
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@ Kayla
Du bist aber nicht Muslima und lebst nicht nach der Scharia, oder? Dann kannst/musst du es doch auch nicht auf dich beziehen.
@ all zum Thema Vergewaltigung:
Wo habe ich hier eine persönliche Meinung geschrieben, dass ich etwas gutheissen würde? Also, ich finde es ist korrekt, dass man nicht pauschal urteilen kann. Aber es gibt Leute die sagen, ein Mädchen/Frau kann mitschuldig sein, weil sie alleine mit fremden Männern mitging (abseits der Öffentlichkeit), sich provozierend, aufreizend gekleidet hat etc. Deshalb ist es wichtig, dass man den Fall kennt und urteilt wie man auch in einem Gericht urteilt. Pauschal einfach alle umzubringen, denen sowas passiert ist, habe ich nie gutgeheissen.
@ sunnygirl1975 Du hast es gerade selbst geschrieben: "das trauma zu durchleiden und damit dein leben lang womöglich nicht fertig zu werden."
Nun gibt es vielleicht (nein bestimmt) Menschen, die dir sagen würden: "Na was wäre dann besser, ein Leben lang leiden und nicht mehr glücklich werden oder das ganze beenden" ? Achtung: Nicht ein Satz von mir, sondern von einer Betroffenen (!!).
LG und gute Nacht Pina
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Re: Scharia
[Re: LOE151215]
#248483
17/04/2008 00:41
17/04/2008 00:41
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sunnygirl1975
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@ all zum Thema Vergewaltigung:
@ sunnygirl1975 Du hast es gerade selbst geschrieben: "das trauma zu durchleiden und damit dein leben lang womöglich nicht fertig zu werden."
Nun gibt es vielleicht (nein bestimmt) Menschen, die dir sagen würden: "Na was wäre dann besser, ein Leben lang leiden und nicht mehr glücklich werden oder das ganze beenden" ? Achtung: Nicht ein Satz von mir, sondern von einer Betroffenen (!!).
LG und gute Nacht Pina sicher pina, die betroffene kann ich zu gut verstehn mit dieser aussage. ABER sie meint damit sicher nicht als schlussfolgerung "klar, bitte nun steinigt mich" sondern eher, sich für den freitod zu entscheiden, da sie sich keinen ausweg mehr weiß. und ob frau sich für einen freiwilligen gang aus dem leben entscheidet oder gewaltsam aus diesem geprügelt wird... sind doch noch zwei paar schuhe! hmm, dass der satz von dir kommt, dass evtl die frau ja mitschuld hat, war ja klar. ich will dir hier nur gern sagen, dass ich z.b. die meinung vertrete, dass z.b. in einer ehe der ehemann nicht das recht hat über seine frau herzufallen, nur weil diese grad nackt vorm badspiegel stand und sich die augenbrauen gezupft hat. ich will damit sagen, OHNE EINVERSTÄNDNIS DER FRAU ist es immer nötigung bzw vergewaltigung. und was aufreizend ist und was nicht, liegt dann im auge des betrachters und ist subjektiv sicher verschieden. nix für ungut.
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Re: Scharia
[Re: LOE151215]
#248486
17/04/2008 01:28
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Guten Abend @ Pina es bringt nichts glaub mir. Du kannst nicht von einem Mörder erwarten, dass er dir sagen wird, dass Mörden schlecht ist. @Kayla Du kannst auss deinem Körper eine Darbouka machen. Keiner hindert dich dazu hauptsache die Freiheit von anderen Menschen nicht stören. Du bist keine Moslima und du lebst nicht in einem islamischen Land, wo Sharia geführt wird. Deswegen kannst du pausenlos saufen. @ All Ich will nicht wieder nochmal das geliche schreiben. Sharia und solche Sachen wurden schon früher diskutiert und macht kein Sinn wieder das geliche zu wiederhole. Wer die Wahrheit suchen will, sollte er die alte Beiträge lesen oder diese Seite besuchen: http://www.way-to-allah.com/e-books.html es gibt leider kranke Leute, die nichts zu tun haben ausser Sachen wiederzukauen. Wo steht überhaupt, dass die vergewaltigte frau bestraft wird ? Ok ich gebe zu sowas habe ich in einem Buch gelesen und bis jetzt habe ich es immer noch nicht wahr genommen, obwohl es wahr ist Wenn jemand beim Vieh liegt, der soll des Todes sterben, und das Vieh soll man erwürgen Was hat dieses arme Vieh getan, damit man sie erwürgen soll. Ok wo kann sowas stehen? ratet mal bitte? Ich sage lieber nichts.
Last edited by Mnbashim; 17/04/2008 01:30.
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Re: Scharia
[Re: Schneeeule]
#248505
17/04/2008 10:26
17/04/2008 10:26
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Anwar08
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Guten Morgen
ich finde das Ganze hier recht kindisch.
Die Scharia ist wie schon mehrmals erwähnt worden ist, eine Richtschnur, eine Leitlinie, die uns Menschen (oder zumindest den gläubigen Moslems) den Weg aufzeigt, nach dem wir leben sollen. Nie und nimmer geht irgendwer davon aus, dass wir Menschen perfekt sind.
Denn perfekt ist nur Allah und keiner kommt ihm jemals gleich.
Das weiss jeder gläubige Moslem und auch sonst jeder Mensch auf dieser Welt, bezw. wer an Gott glaubt. Darum sind diese gegenseitigen Vorhaltungen einfach dumm und sinnlos.
Dass wir Menschen hier auf Erden nie perfekt sein können und dass neben dem Guten immer auch das Böse existiert, geht aus unzähligen Koranversen hervor. Immer und überall gibt es Versuchungen, Verlockungen, etc. Doch immer haben wir auch die Möglichkeit, nach Fehlern uns wieder zu verbessern und zum richtigen Weg zurückzukehren. Wir können Allah um Vergebung bitten. Doch darüber entscheiden, ob sie uns gewährt wird, kann kein Mensch und sei er noch so mächtig.
Dazu nur ein Beispiel:
Sura 113: Im Namen Allahs des Allerbarmers des Barmherzigen 1) Sprich: Ich nehme Zuflucht zum Herrn des Morgengrauens 2) Vor dem Übel dessen, das er erschaffen hat 3) Und vor dem Übel dr Nacht, wenn sie sich verfinstert. 4) Und vor dem Übel der auf Knoten blasenden Magierinnen 5) und vor dem Übel des Neiders, wenn er neidet.
Und noch ein Gebet. (Ich weiss aber nicht, wo es im Koran steht.):
Oh, Allah, Du bist mein Herr, Es gibt keinen Gott ausser Dir. Du hast mich geschaffen und ich bin Dein Diener, und ich halte Deine Beauftragung ein, so gut ich kann. Ich suche Zuflucht bei Dir vor dem Übel aus Deiner Schöpfung. Ich bestätige Dir Deine Wohltat mir gegenüber, und ich gestehe Dir meine Sünde ein, denn wahrlcih niemand vergibt die Sünden ausser Dir
Und was die irdischen Strafen anbelangt: Es gibt wohl keine Gesellschaft, die irgendwie funktionieren will und ohne Strafen auskommen könnte. Wie sie angewendet werden, ist halt immer Ermessensfrage und die Grenzen zwischen gesellschaftlicher Notwendigkeit und Machtmissbrauch sind immer fliessend. Sowohl in der Auslegung und Anwendung der Regeln als auch in der Bestrafung von Zuwiderhandlung. Das ist in Europa nicht anders als sonstwo in der Welt.
Es ist recht schwierig aus europäischer Sicht über andere Menschen dieser Welt zu urteilen. Zumal wir hier tatsächlich in einer Art Glashaus leben und weil gerade die europäische Geschichte voll von Beispielen ist, wo Gewaltregime ja geradzu erhalten und gestützt werden/wurden, um für uns selber Vorteile daraus zu ziehen. Und dies nicht zuletzt aus dem christlichen Gedanken heraus, dass Menschen anderer Hautfarbe, anderer Rassen, anderen Glaubens Menschen zweiter Klasse sind.
Dass alle Menschen einander gleichgestellt werden, ist ein sehr neues Phänomen in dieser Welt und bis es in alle Köpfe vorgedrungen ist, muss wohl noch viel Wasser den Rhein hinunter fliessen...
Gruss. Monika
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Re: Scharia
[Re: Hayati]
#248517
17/04/2008 11:01
17/04/2008 11:01
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sunnygirl1975
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Pina hört anderen zu, beobachtet bei anderen und guckt anderen zu.. und lernt so durch andere die Welt kennen... traurig aber wahr.
MfG hayati, deshalb weiß sie ja auch heute schon, dass es besser wäre, ein schreckliches ende zu haben als ein leben lang zu leiden.... auch wenn die bekannte von pina sagt, dass ihr "schluss" lieber wäre als das trauma, so bin ich mir dann doch sicher, dass frau sich dann keinen qualvollen, langsamen durch andere herbeigeführten tod wünscht; sondern maximal eine erlösung aus der inneren qual - auf dem weg, wie man das dann eben für sich selbst am friedvollsten empfindet. ABER, da pina so die verfechterin des ganzen islam-themas ist, können wir den angefangenen rein theoretischen ablauf mal weiterspinnen: 3 herren & 1 unbescholdenes mädel im café, sie ist sittsam aber dennoch nicht sicher, es passiert ihr was, sie kann nix dafür aber nun gut, was bliebe ihr also???? nix - denn freitod ist im islam ein No-Go... also müssen die anderen doch besser schon mal steine sammeln.... ***achtung, das ist ironisch gemeint. ich heiße davon nichts gut. ich brauch nen kafee, vielleicht träum ich auch alles, was hier so an dünn.sch.iß geschrieben wurde von diversen personen***
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Re: Scharia
[Re: Anwar08]
#248522
17/04/2008 11:16
17/04/2008 11:16
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sunnygirl1975
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Mir geht es um die ganzheitlichen Fragen des Zusammenlebens und der Verständigung
hallo anwar08, mir persönlich geht es auch darum. und der aspekt steinigung nach den gesetzen der scharia bei vergewaltigung ist ein aspekt, der das ganzheitliche, gemeinschaftliche leben zum beispiel schon arg beeinflusst. und das thema café hat grundsätzlich nix damit zu tun, aber als BEISPIEL kann es sehr wohl dienen... es mus auch nicht in CH sein, nicht 3 herren & 1 mädel... rein rhetorisch und theoretisch... ich bin mir sicher, die frau über die das gerichtsurteil verhängt wurde, hat weitaus weniger zu ihrer stattgefundenen vergewaltigung "beigetragen", als es z.b. eine frau x in einem cafe y mit einem herrn z eventuell tut. denn die war sicher nirgends kaffee trinken, sondern wurde opfer von willkürlicher gewalt. und da kann man dann schon diesen einen anspekt mal beleuchten und detailliert erörtern - trotz der ganzheitlichkeit. und davon ggfs auch auf die ganzheitlichkeit reflektieren.... und schlüsse ziehen....
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Re: Scharia
[Re: Kati Belkhir]
#248545
17/04/2008 12:06
17/04/2008 12:06
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Anwar08
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Ich kenne auch niemanden hier. Gerade darum kann ich doch nicht darüber urteilen, ob einer nun ein "guter" und konsequent lebender Moslem ist. Und sogar, wenn ich weiss, dass er etwas Dummes oder Falsches macht, kann ich ihn zwar drauf aufmerksam machen. Für sein Tun wird er aber selber die Verantwortung tragen müssen.
Nach einer strengeren Auslegung der Scharia müsste er dafür dann eben bestraft werden. Aber auch nicht so einfach aus der Luft und nach meinem Ermessen. Auch dafür müssten Richter und Gelehrte herangezogen werden, die das ganze Verhalten analysieren und dann danach urteilen.
Dass es auch falsche Urteile gibt und dass eben oft auch Machtmissbrauch vorliegt, das bestreitet wohl niemand udn ist sicher auch mit nichts zu entschuldigen. Dafür kann aber nicht der Islam als Ganzes oder einige hier lebende Moslems mit verantwortlich gemacht werden.
Und wieder: Auch in westlichen Ländern (auch wenn sie meinen sie hätten die Demokratie und alles Recht der Welt für sich gepachtet) gibt es Fehlurteile in Sachen Todesstrafe. Oder es werden Kinder jahrelang eingesperrt, verhungern in den eigenen vier Wänden im Wohnblock nebenan und niemand merkt etwas. Oder es werden im Garten beim netten Häuschen in der Strasse massenhaft Leichen vergraben... oder gar in staatlichen Kinderheimen wie in England geschehen... Oder jene, die zur Knarre greifen und durchdrehen. Es gibt manchen und manche hier, die diese Leute gar bewundern, dass sie mal gehandelt haben und es "denen" gezeigt haben...
Ich meine einfach, all diese Vorhaltungen den anderen gegenüber bringen niemandem etwas. Und eben, dafür kann ja nicht Tunsi gerade stehen müssen.
Was die Wahrheit betrifft: Es ist seine Wahrheit und die von einigen anderen. So habe ich das verstanden. Dass er ab und zu ein Hitzkopf ist, der sich zu Aussagen hinreissen lässt, die eher fraglich sind, ist auch nicht zu bestreiten. Aber da ist er bei weitem nicht der Einzige im Club.
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Re: Scharia
[Re: LOE060712]
#248710
17/04/2008 18:34
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Kayla
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Du bist keine Moslima und du lebst nicht in einem islamischen Land, wo Sharia geführt wird. Deswegen kannst du pausenlos saufen Weisst du, ich bevorzuge eigentlich manchmal ein Gläschen zum Genuss, aber saufen, nein, das liegt mir nicht. Ich bin nicht einer von den ständig betrunkenen Muslimen. Das sind nämlich die schlimmsten Alkoholiker. Da siehst du mal, was Verbote bringen. Weil sie permanent ein schlechtes Gewissen wegen ihrem Alkoholgenuss haben, saufen sie immer mehr, um das zu vergessen. Traurig. Ausserdem denke ich, dass kein Land das Recht hat, die Scharia durchzuführen. Vielleicht in einem richtigen muslimischen Land, wo wirklich noch alle so leben. Dummerweise existiert aber kein Land mehr, wo ALLE korrekt nach dem Islam leben. Also dürften dort auch nicht die islamischen Gesetze angewandt werden. Kayla
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Re: Scharia
[Re: LOE060712]
#248720
17/04/2008 19:25
17/04/2008 19:25
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hachi500
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Im Islam sowas ist nicht normal. In eurer Welt doch. Dann lebt eure Welt und lässt andere ihre Welt leben und ich sage dir noch was
Ich wünsche euch echt vom Herzen noch mehr unmoraliche Leute und mehr Schwule , Lesben, Protuistierten... usw. Ist das jetzt ok.
Ich glaube mehr kann man nicht sagen oder. aber sonnst bist du noch ganz knusper oder? im islam gibt es keine schwule u. keine lesben u. prostituierte schon mal gar nicht? in welchem islam lebst du eigentlich. in jedem hotel in jedem lokal u. cafe treiben sie sich gerade in tunesien rum. und ja wir können hier in europa sehr gut mit den o.g. leben. wir haben nicht so eine verbohrte moralvorstellung . du scheinst dich aber hier recht wohl zu fühlen ODER? dein geschreibsel ist ja schon nicht mehr zum aushalten. willst du hier den moralapostel spiehlen? warum schreibst du die ganze zeit schon so überheblich? wer bist du eigentlich? ein gläubiger moslem mit sicherheit nicht, denn der würde sich zu solchen worten gar nicht hinreissen lassen. wenn du was predigen willst dann geh in die mosche. sorry an alle anderen aber eben geht mir die hutschnur hoch.
es recht zu machen jedermann ist eine kunst die keiner kann
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Re: Scharia
[Re: LOE090716]
#248963
18/04/2008 21:00
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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Wenn wir dies alles löschen, ann würden aber auch viele Beiträge auch von den nicht Tunesischen Mitgliedern verschwinden. Vielleicht könnte man auch ab und an Dinge beenden und nicht immer wieder von vorn beginnen. Danke und nun ist dieses Thema wohl auch weit vom eigentlichen Thema entfernt. Hier ein Artikel: Islamisches Recht Die Scharia Die Scharia beschreibt für gläubige Muslime das richtige religiöse Handeln. Im heutigen Sprachgebrauch wird der Begriff meist verwendet, wenn man von islamischem Recht spricht. Staaten, in denen die Scharia gilt, legen die Gesetzgebung trotzdem unterschiedlich aus. Ursprünglich meinte das Wort Scharia den Weg zu einer nicht versiegenden Wasserstelle in der Wüste, also etwas absolut Lebenswichtiges. Im religiösen Zusammenhang des Islam wurde daraus der Weg des Menschen zum Heil - womit ersichtlich wird, dass es sich hierbei nicht in erster Linie um ein festgelegtes Gesetz handelt, das mit drakonischen Strafen droht, sondern um die Anleitung für ein gottgefälliges Leben. Dieses braucht in der religiösen Gemeinschaft auch seine Regeln, und damit tauchte im Islam die Frage nach Gesetzen auf – und das schaffte Probleme. Gesetz oder Richtlinien Denn die Richtschnur allen Handelns ist für gläubige Muslime der Koran. Dieser gilt zwar als von Gott offenbartes Buch, ist aber kein Gesetzestext. Nur wenige Stellen eignen sich für die Rechtsprechung. Zudem sind die meist sehr allgemein gehalten. Kein Wunder also, dass viel diskutiert wurde und sich im Islam unterschiedliche Rechtsschulen bildeten. Strikte Anwendung? Heute ist der Begriff Scharia unklar. Denn wenngleich Länder wie Saudi-Arabien, Iran, Afghanistan oder Ägypten behaupten, die Scharia anzuwenden, sieht die Gesetzgebung in diesen Staaten ganz unterschiedlich aus. Reines Schariatsrecht aus dem Koran ist dabei allenthalben das jeweilige Ehe- und Familienrecht oder das Zinsverbot. Wer also von Scharia spricht, muss eigentlich erst einmal erklären, was er darunter versteht. Leider hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass dies eine besonders strikte Rechtsprechung ist, bei der Frauen benachteiligt werden und bei Ehebruch die Steinigung sowie bei Diebstahl die Amputation von Händen droht. Doch das ist nach Meinung der meisten Muslime nicht der eigentliche Sinn der Scharia. Autor: Ulrich Pick, SWR-Korrespondent in Istanbul http://www.swr.de/islam/religion/-/id=1550012/nid=1550012/did=1652922/qpbxu5/index.html
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Re: Scharia
[Re: Kati Belkhir]
#249070
19/04/2008 19:01
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Kati allein dieser Bericht zeigt, das es Frauen einfach mal so von der Straße weggenommen und verurteilt werden. Scharia in Indonesien (Einfalt gegen Vielfalt) Seit Einführung der an die Scharia angelehnten Regionalgesetze in einigen Provinzen Indonesiens hat sich das gesellschaftspolitische Klima in dem bevölkerungsreichsten muslimischen Land verschärft. Doch es regt sich auch Widerstand, wie Christina Schott aus Jakarta berichtet. Eigentlich wollte Lilies Lindawati am Abend des 27. Februar dieses Jahres einfach nur von der Arbeit nach Hause fahren. Die 35-jährige Fabrikarbeiterin hatte Spätschicht und wartete wie jeden Abend in der Industriestadt Tangerang – vor den Toren der indonesischen Hauptstadt Jakarta – auf den Anschlussbus zu ihrem Heimatort. Wenige Tage zuvor jedoch hatte die Stadt Tangerang ein neues Anti-Prostitutionsgesetz erlassen, nachdem Frauen, die bei Dunkelheit allein unterwegs sind, beweisen müssen, dass sie keine Prostituierten sind. Die Polizei verhaftete die zweifache Mutter, angeblich weil sie Lippenstift trug, und hielt sie fest, ohne ihre Angehörigen zu informieren. Erst nach drei Tagen fand Lilies Ehemann heraus, wo sie war – nachdem sie gerade trotz aller Unschuldsbeteuerungen zu 300.000 Rupiah (rund 26 Euro) Strafe wegen Prostitution verurteilt worden war. Das entspricht fast einem halben Monatslohn eines Arbeiters in Tangerang. Lilies teilt ihr Schicksal mit rund zwei Dutzend anderen Frauen, die sich aus Scham nicht an die Öffentlichkeit gewagt haben. Allerdings ist dies nur ein Beispiel von vielen im Land mit der größten muslimischen Bevölkerung der Welt. Scharia-Bylaws In Makassar, der Hauptstadt von Süd-Sulawesi, dürfen Schülerinnen seit diesem Schuljahr nur noch lange Röcke tragen, und in einer Kleinstadt in West-Sumatra dürfen selbst Nicht-Musliminnen nur noch mit Kopftuch aus dem Haus: Seit der Einführung der regionalen Autonomie im Jahre 2000 haben 22 Kommunen und Bezirke in 16 der 32 Provinzen des Landes so genannte Bylaws mit Teilen der Scharia eingeführt. Fast immer geht es dabei vor allem um einen intensivierten Koranunterricht für Schulkinder, den Kopftuchzwang für Frauen oder schwere Strafen bei unehelichem [~~~~], starkem Alkoholmissbrauch und Glücksspiel. Nur in der Provinz Aceh, deren Küsten Ende 2004 vom Tsunami zerstört wurden, sind Teile der Scharia tatsächlich auch von der Zentralregierung verabschiedet worden. Seit vergangenem Jahr laufen unverheiratete Liebespärchen oder unvorsichtige Pokerrunden in der ehemaligen Bürgerkriegsregion Gefahr, öffentlich vor einer Moschee mit Rattanstöcken verprügelt zu werden. Widerstand gegen Umsetzung der Scharia Entgegen offizieller Umfragen zeigen sich allerdings große Teile der acehnesischen Bevölkerung nicht einverstanden mit einer derartigen Umsetzung der Scharia. "Das liegt daran, dass immer nur einfache Leute für kleine Delikte auf diese Weise bestraft werden, aber zum Beispiel nie jemand in einer hohen Position für Korruption", erklärt die Menschrechtlerin Azriana Rambe Manalu. Um die Verfassungsmäßigkeit der Scharia-Bylaws in den übrigen Provinzen streiten sich im nationalen Parlament zurzeit 156 Gegner mit 134 Befürwortern. Die 1945 gegründete Republik Indonesien ist nach wie vor ein säkularer Staat, der sich auf die fünf Säulen der Staatsphilosphie Pancasila stützen, die sowohl verschiedene Religionen als auch verschiedene Sprachen und Kulturen zu integrieren versucht und auf das Motto "Einheit in Vielfalt" baut. Glaubt man den Umfragen, dann ist der überwiegende Teil der indonesischen Muslime nach wie vor moderat eingestellt. Doch hält sich die große Masse beim Konflikt zwischen Pancasila und Islam zurück – genauso wie die übrigen 260 Parlamentarier und viele hochrangige, indonesische Politiker, die es sich nicht mit dem religiöseren Teil der Bevölkerung verderben wollen. Anders die Nadhlatul Ulama (NU): Die größte muslimische Organisation des Landes hat sich eindeutig gegen die Einführung der Scharia-Bylaws ausgesprochen. Die hochrangigen Islamgelehrten haben auf der NU-Jahresversammlung Ende Juli bekräftigt, dass sie den Pluralismus des Vielvölkerstaats Indonesien genauso hochhalten wollen wie die Pancasila. "Der Staat riskiert seinen Zerfall, wenn einige Gruppierungen weiterhin versuchen, Indonesien in einen islamischen Staat zu verwandeln", sagte der NU-Vorsitzende Hasyim Muzadi. Sittenwächter und radikale Schlägertrupps Nichtsdestotrotz spricht sich die NU für strengere Gesetze gegen Pornographie und unmoralische Handlungen aus, die vor allem bei jungen Leuten zu einem hedonistischen Lebensstil führen könnten. Damit spielen sie Gruppierungen wie der Islamischen Verteidigungsfront (FPI) oder der Partei für Gerechtigkeit und Wohlfahrt (PKS) in die Hände. Meist ungehindert von der Staatsmacht, organisieren die radikalen Schlägertrupps der FPI immer wieder Übergriffe auf ihrer Meinung nach unmoralische Einrichtungen – sei es eine Kunstausstellung mit Aktbildern oder die Redaktion des indonesischen Playboy. Die PKS dagegen mobilisiert seit Anfang des Jahres die Massen, um einen viel umstrittenen Entwurf für neue Anti-Pornographie-Gesetze durchzusetzen. Danach würden für Frauen im ganzen Land neue Kleidervorschriften gelten und der freie Ausdruck in Kunst und Medien stark eingeschränkt. Öffentliche Küsse könnten Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Das größte Potential zur Radikalisierung der Muslime in Indonesien liegt nach Ansicht des Islamwissenschaftlers Farhan Effendi in der mangelhaften Ausbildung. Die meisten Schulen Indonesiens leiden an notorischem Geld- und Lehrermangel, und im Religionsunterricht lernen Schüler häufig einfach nur den Koran auswendig, ohne Arabisch oder den historischen Kontext des Islam zu verstehen. Da sich den jungen Leuten heute kaum alternative Werte-Muster bieten, an denen sie sich orientieren könnten, ist die Gefahr groß, dass sie sich fanatischen Gruppen anschließen. "Solche Leute halten sich später an reinen Formalien fest und kauen alles nach, was ihnen jemand anders vorhält", so Effendi. "Und solange ihnen bei ihren Aktionen niemand Einhalt gebietet, glauben sie sich natürlich im Recht." Christina Schott © Qantara.de 2006 http://www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-638/_nr-16/_p-1/i.html?PHPSESSID=.Ich weiß diese Artikel sind lang, aber kürzen bringt recht wenig. Ich finde es sehr hart und kann es nicht verstehen, wie man dies gut heißen kann. Hier noch ein Artikel: http://www.im.nrw.de/sch/595.htmClaudia
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