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Re: hochzeitspapier tunesien -dringend
[Re: norbi]
#271404
17/08/2008 23:45
17/08/2008 23:45
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Joined: Jan 2008
Beiträge: 39 germany
bella40
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OP
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Beiträge: 39
germany
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nein lieber norbi,
ich habe kein vermögen hier. jedoch gilt die in tunesien getroffene gütertrennung soweit ich weiss eben auch nur bei einer scheidung in tunesien. wenn du mit deiner frau in tunesien lebst, könnte das reichen.
lebt ihr aber in deutschland (wird eventuell deutsches recht bei einer möglichen scheidung zu grunde gelegt) , habt ihr keine regelungen das deutsche recht betreffend getroffen. ich bin mir nicht sicher, ob die in tunesien vereinbarte gütertrennung anerkannt wird.
dann bleibt immer noch die frage, wie mit folgenden punkten in deutschland verfahren wird. stichworte sind, NACHEHELICHER UNTERHALT und ZUGEWINNAUSGLEICH. wie es mit möglichen kindern und reisefreiheit aussieht, weiß ich leider nicht genau - da ich nicht weiss, wie die rechte einer tunesischen frau ausgelegt werden, wenn sie mit einem europäer verheiratet ist ...
prinzipiell wird bei binationalen eheschliessungen von den fachleuten immer ein ehevertrag empfohlen - wenn man sich da ein bisschen einließt, weiss man auch schnell warum.
liebe grüsse, bella
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Re: hochzeitspapier tunesien -dringend
[Re: LOE110119]
#271410
18/08/2008 00:43
18/08/2008 00:43
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Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529 Deutschland
LOE110119
Anonym auf Wunsch
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Anonym auf Wunsch
Mitglied*
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
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Um das nochmal ganz klar zu sagen, bisher war es immer so, dass man als volljähriger Mensch aus Tunesien ausreisen kann wann man will. Minderjährige Kinder eines tunesischen Vaters benötigen IMMER eine schriftliche, beglaubigte Ausreiseerlaubnis des Vaters! - diese muss immer aktuell sein - es gibt keine Dauerausreiseerlaubnis - sie ist nicht übertragbar - das deutsche Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht ist in Tunesien NICHT anerkannt - das tunesische Sorgerecht/Aufenthaltsbest. erhält eine Deutsche nur, wenn sie dort nachweislich lebt und arbeitet - auch eine Scheidung, egal ob in D oder TN befreit NICHT von dieser Genehmigung - der Vater kann dies weder durch einen Notar noch durch ein Gericht abgeben ---> von dem her kann man sich diesen Punkt beim Ehevertrag sparen LG Simla
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