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Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? #273468
10/09/2008 00:53
10/09/2008 00:53
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Wustrow
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Wustrow
Hallo meine Lieben,
bevor ich frage möchte ich sagen, dass dieses Therad rein informativ sein soll. Ich möchte nur reine Infos. Habe mich durch die oberen Themen gekämpft aber nicht die richtigen Antworten gefunden.

Also wenn ich jetzt in Tunesien heirate, und dann den Mann nach Deutschland holen möchte brauche ich ja das Visum zur Familiezusammenführung. Welche Unterlagen gehören dazu? Welche Papiere werden benötigt?

Wenn er jetzt in Deutschland ist, wie geht man weiter vor? Welches Amt zuerst und was soll man alles beantragen?

Wie geht es vorwärts mit der Arbeitssuche? Melden beim Arbeitsamt ist klar, aber wie sieht es aus mit Arbeitslosengeld?

Danke für eure tatkräftige Hilfe \:\)


Wenn du redest,
dann muß deine Rede besser sein,
als dein Schweigen gewesen wäre.

Wer sich in Dinge einmischt,
die ihn nichts angehen,
hört Dinge, die ihm nicht gefallen.


Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: Schnegge456] #273469
10/09/2008 01:07
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bandy Offline
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Salam, also erstmal brauchst Du keine Unterlagen dazu denn Dein Mann beantragt das FZF in der Deutschen Botschaft. Dazu benötigt er Eure HU die übersetzt und legalisiert ist. Sein Passport und eine Kopie Deines Passports. Dann muss er in der Botschaft einen Zettel ausfüllen mit den ganzen Daten. Die füllt er dann hier in Deutschland nochmal aus wenns soweit ist wie gesagt doppelt hält besser :grin Scherz beiseite. Tja und dann muss er noch seine Fingerabdrücke machen lassen und dort abgeben. Dann wird geprüft wie lange weiß man nicht. Entweder meldet sich die ALB bei Dir oder Du rufst mal an dort oder gehst vorbei, habe ich auch gemacht. Solltet ihr einen Termin bekommen in der ALB bekommst Du einen Brief zugeschickt.

Wenn Dein Mann sein Visum hat geht Ihr zuerst ihn in Deinem zuständigen Bürgeramt ( Einwohnermeldeamt ) ihn anmelden das ist das erste. Dann könnt ihr sofort eine Rentenversicherungsnummer anmelden meist geht man da vorbei und bekommt auch gleich die Nummer. Krankenversicherung kannst du bei dir Familienversichern. Zum Arbeitsamt könnt ihr auch gehen Deinem Mann steht in der ersten Zeit Lebenssicherung zu da er ja nicht sofort eine Arbeit hat. Er sollte sich aber möglichst schnell eine suchen. Da kann ihm das Amt aber auch helfen.
Wenn Ihr das alles hinter Euch habt sollte sich Dein Mann in der Tunesischen Botschaft melden um sich da anzumelden wo er in Deutschland wohnt, und sich die kleine rote Karte holen.
Ich hoffe ich habe nichts vergessen

Wassalam


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

http://www.helft-tunesien.org

Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: bandy] #273472
10/09/2008 01:34
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Wustrow
Auwaia, dass ist ja ein Zettelkrieg vom feinsten. Herrlich \:\)

Achja da fällt mir grade noch was ein. Was muss er eigentlich abgeben um ein Ehefähigkeitszeugnis zu erhalten?

Achja und muss ein gesichertes Einkommen vorhanden sein, also wenn er hier nach Deutschland kommt. Muss also Frau nachweisen das sie ihn ich sag mal versorgen kann?

Last edited by Schnegge456; 10/09/2008 01:35.

Wenn du redest,
dann muß deine Rede besser sein,
als dein Schweigen gewesen wäre.

Wer sich in Dinge einmischt,
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hört Dinge, die ihm nicht gefallen.


Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: Schnegge456] #273473
10/09/2008 01:39
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Du brauchst ein Ehefähigkeitszeugnis nicht Dein Verlobter. ;\)
Beim Zuzug zum Deutschen Ehepartner braucht man kein Einkommen angeben.
Aber kleiner Tip wenn Du Fragen dieser Art hast gehe doch mal auf info4alien.de rauf da findest du genug Antworten.


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: Schnegge456] #273490
10/09/2008 10:11
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@Schnegge456.............ich würde die raten, die zuständigen Stellen zu fragen (ABH, JobCenter, www der Dt. Botschaft). Jeder Fall ist ein Einzelfall und jeder braucht am Ende doch etwas anderes im Detail.
Du willst heiraten, Deinen Mann nach Deutschland holen, hast kein Einkommen - da sollten doch Deine Fragen exakt geklärt sein bevor Du diesen Weg wählst, oder?
LG Simla

Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: Schnegge456] #273491
10/09/2008 10:13
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die sichersten Antworten erhältst du i.d.R von deinem Standesamt,sowohl hier als auch in TN, denn wie hier schon oft festgestellt wurde, arbeitet jedes Standesamt anders.


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: Schnegge456] #273493
10/09/2008 10:19
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 Original geschrieben von: Schnegge456
Wie geht es vorwärts mit der Arbeitssuche? Melden beim Arbeitsamt ist klar, aber wie sieht es aus mit Arbeitslosengeld?

Danke für eure tatkräftige Hilfe \:\)


Werte Schnegge,

Arbeitslosengeld wird gespeist aus der ArbeitslosenVERSICHERUNG. Das heißt, jeder Berufstätige zahlt über die Sozialabgaben in den Topf ein (Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung).

Um Versicherungsleistung beanspruchen zu dürfen, muss vorher erst (eine gewisse Zeitlang - am besten dort nachfragen) eingezahlt werden.

 Antwort auf:
Muss also Frau nachweisen das sie ihn ich sag mal versorgen kann?


Ob du das nachweisen müsstest, kann dir auch die zuständige Behörde mitteilen (die - nebenbei bemerkt - die aktuellen Bedingungen nennen kann).

Meiner Meinung nach solltest schon du oder deine Familie für deinen Mann aufkommen, denn es ist deine Partnerwahl und nicht die der Allgemeinheit. Warum also sollte die Allgemeinheit (finanziert aus Steuergeldern oder Sozialbeiträgen) das tun? Weil in EU das Geld auf den Bäumen wächst?

Bedenke auch, dass es für deinen Zukünftigen nicht leicht sein wird, in EU einen Job zu erhalten. Abgesehen davon, dass sich auch gut ausgebildete Einheimische oft monate-, jahrelang um einen Job bemühen müssen. Seine Deutschkenntnisse müssen wirklich gut genug sein, damit seine Aufgaben (den Job betreffend) ausreichend kommuniziert werden können.

Was hätte ich (z.B.) als Firmenchef von einem Arbeiter, der nicht versteht, was er machen soll. Umständliches Erklären kostet unproduktive Arbeitszeit und hält andere über die Gebühren auf. Dann sind es schon zwei, die nicht ihr Plansoll erfüllen. Stell dir das mal in der Praxis vor.

Das alles ist die beinharte Realität, die schon vorher berücksichtigt werden sollte. Ausreichendes Einkommen ist nun Voraussetzung für die täglichen Bedürfnisse, wie Wohnen, Heizen, Essen, etc. - Hier genau so wie auch in seiner Heimat.

Eine Kostenaufstellung würde zeigen, inwieweit ihr beide von deinem Einkommen leben könntet.
Nicht zu vergessen die Telefongebühren, wenn sein Heimweh groß wird...


My Way
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Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: My_Way] #273504
10/09/2008 11:47
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...

Schnegge hat doch mal erwähnt dass sie später dann nach TN ziehen will,

also daher die rein informative Nachfrage....

Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: PeppermintPatty] #273506
10/09/2008 11:54
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ALG2 steht jedem bedürftigen zu...egal ob er hier schon gearbeitet hat oder nicht. Das Thema gab es schon 100mal und immer kam das selbe raus...Ja auch ein zugezogener Tunesier hat Anspruch auf ALG2...


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Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: 8SuSu8] #273507
10/09/2008 12:01
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Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, ALG I, ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung.......... hat sich alles ein bisschen geändert.

Aber wenn das Ziel Tunesien ist verstehe ich die *was-wäre-wenn-Frage* nicht, vorallem, weil es doch am Ende bei jedem ein Einzelfall war.
Und eine Info vom JobCenter o.ä. von HEUTE kann in 1 Jahr auch wieder ganz anders aussehen...........
LG Simla

Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: LOE110119] #273508
10/09/2008 12:02
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Wenn man aber Zweifel daran hat ob man wirklich in TN "leben" kann...muss man sich ja auch mal über die andere Möglichkeit informieren...


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Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: 8SuSu8] #273511
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Hilfe gibt es immer ,z.Z. ist es so das einem zugezogenen Ausländer in den ersten 3 Monaten noch kein ALG 2 zusteht. Es besteht aber die Möglichkeit für diesen dann Sozialhilfe zu beantragen. Sozialhilfe ist ungefähr in der gleichen Höhe wie ALG 2 zu bekommen und steht jedem Bedürftigen zu.Natürlich wird auch hier das Einkommen des Partners angerechnet.

Stand meines derzeitigen Wissens, LG

Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: 8SuSu8] #273512
10/09/2008 12:20
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Ja, dann würde ich mich ans Telefon setzen, die zuständigen Stellen anrufen (Standesamt, ABH, JobCenter, Krankenkasse etc.) und mir die Infos notieren inkl. Sachbearbeiternamen und Durchwahl.
Und das ganze dann mit nach TN nehmen um, im Falle einer Rückwanderung, wenigstens in TN schon vorab etwas anleihern zu können.

DENN man weiss es eigentlich erst hinterher.......ob man "da" leben kann und das gilt für beide Seiten ;\)

Und wer weiss, was bald noch alles dazu kommt (ich erinner da nur an Deutsch Start A1)
LG Simla

Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: LOE090910] #273533
10/09/2008 14:06
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Sozialhilfe gibt es nicht mehr...wird gegliedert in...

ALG1 gibt es für die, die in den letzten 24 Monaten 12 Monate einer Beitragspflichtigen Beschäftigung nachgingen.

ALG2 gibt es für hilfebedürftige die vermittelbar sind.

Last edited by 8SuSu8; 10/09/2008 14:08.

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Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: 8SuSu8] #273534
10/09/2008 14:10
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...Sozialhilfe gibt es nur für diejenigen die unvermittelbar sind.Also eine Körperliche Behinderung haben...

Yup, "Sozialhilfe" und "Arbeitslosengeld 2" sind natürlich absolut dasselbe, nur die offizielle Sprachregelung macht genau diesen Unterschied (womit man wohl lediglich sprachlich verhindern wollte, daß zu viele Leute "Sozialhilfe" beziehen, es lebe Neusprech -> http://de.wikipedia.org/wiki/Neusprech )!

Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: Frogger] #273537
10/09/2008 14:18
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Jeder hat Anspruch drauf.Egal wie lange er hier schon lebt...und daran kann man nix ändern. Natürlich ist es besser nicht in dieses Netz zu rutschen sondern von Anfang an auf eigenen Beinen zu stehen...


Einen Anspruch auf diese ALG2 haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und unter 65 Jahren, sowie die in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Quelle: http://www.sozialhilfe24.de


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Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: Frogger] #273542
10/09/2008 14:24
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Danke für die zahlreichen Informationen \:\)

Dann stehen wohl in den nächsten Wochen Behördengänge auf dem Plan.

Und richtig Susu, für den Fall der Fälle sollte man gut informiert und alles mögliche in betracht ziehen. Man sollte schon vorher bescheid wissen, bevor man doch die falsche Entscheidung trifft.
Ich möchte einfach auf alles vorbereitet sein!


Wenn du redest,
dann muß deine Rede besser sein,
als dein Schweigen gewesen wäre.

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die ihn nichts angehen,
hört Dinge, die ihm nicht gefallen.


Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: 8SuSu8] #273545
10/09/2008 14:30
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...Jeder hat Anspruch drauf...

eben!

Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: Frogger] #273562
10/09/2008 15:05
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Oh da fällt mir noch grade eine Frage zum Touristenvisum ein.

Also man muss ja eine Reservierungsbestätigung des Fluges abgeben. Wenn das Visum jetzt abgelehnt wird, kann man den Flug dann stonieren, oder ist das Geld futsch?


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Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: Schnegge456] #273568
10/09/2008 15:17
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Das solltest du vorher mit der Fluggesellschaft klären, in den meisten Fällen, kannst du es aber stornieren evtl. gegen eine Gebühr.

Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: Frogger] #273576
10/09/2008 15:59
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Es ist so, dass neuerdings nach § 7 Abs. i Satz 2 SGB II für neu eingereiste Ausländer tatsächlich die ersten 3 Monate ab EINREISE (nicht ab Anmeldung beim Einwohneramt, Antragstellung usw.!) kein ALG II beansprucht werden kann. Maßgeblich wäre also im schlimmsten Fall, hier das Einreisedatum - ggf durch eidesstattliche Versicherung, Tickets usw. - nachzuweisen.

Für den 3-Monatszeitraum kann dann aber für den Partner Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII beansprucht werden.
Ist der 3-Monatszeitraum vorbei, bekommen auch der Partner ALG II.

Die Meldestelle bzw. Ausländerbehörde muss dem Partner von Amts wegen sofort mit der Anmeldung eine Freizügigkeitsbescheinigung ausstellen. Zusätzlich bekommt er wegen Ehe mit einem Deutschen bei der Arbeitsagentur auf Antrag sofort eine für Tätigkeiten jeder Art gültige Arbeitsberechtigung EU.

Die Freizügigkeitsbescheinigung ist "unverzüglich" auszustellen (§ 5 Abs. 1 FreizügigkG/EU). Da die Anforderungen an die Glaubhaftmachung an ein Freizügigkeitsrecht zur Arbeitssuche (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügigkG/EU) nicht eben hoch sind ,es gibt kaum einen Fall in dem die Bescheinigung nicht gleich ausgehändigt werden müsste. Aber unverzüglich bedeutet nicht (zwingend) sofort.

Die Arbeitssuche ergibt sich weiterhin schon durch die Beantragung von Leistungen nach dem SGB II (§ 1 SGB II). Auch dann, wenn die Hoffnung eine Stelle zu finden, zunächst nicht sonderlich groß ist.

Lg

Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: bandy] #273590
10/09/2008 19:28
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@bandy - was meinst du mit der kleinen roten Karte? Für was ist die und braucht die jeder? Hab noch nie davon gehört.....
Muss er die dann in TN holen oder wird die zugeschickt?

Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: Shams08] #273591
10/09/2008 19:40
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Die kleine rote Karte bekommt er im tunesischen Konsulat in Bonn. Entweder abholen oder vielleicht schriftlich machen, weil er sich dort auch anmelden muß.Mehr weiß ich auch nicht, aber dein freund müßte es wissen,frag ihn mal.
LG iris

Last edited by iris61; 10/09/2008 19:43.
Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: iris61] #273610
10/09/2008 23:04
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Die Rote Karte gibts bei dem jeweiligen Konsulat...Berlin, Hamburg, Bonn oder München.

Mein Mann hat seine Karte erst seit ein paar Monaten...in TN musste er sie nie zeigen...keine Ahnung für was die gut sein soll


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Re: Visum - Familienzusammenführung und wie weiter? [Re: 8SuSu8] #273611
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Die brauch man bei der Ausreise. Die meines Mannes ist abgelaufen als er jetzt in Tunesien war, und der nette Zollbeamte wollte schon Ärger machen...

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