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Re: Führerschein
[Re: dreamfighter]
#277935
16/10/2008 18:02
16/10/2008 18:02
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Joined: Jul 2008
Beiträge: 445 Deutschland
sina82
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Joined: Jul 2008
Beiträge: 445
Deutschland
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Hallo, mein macht auch gerade Theorie auf französisch!!aber irgendwie will`s nicht klappen, was mich ganz verrückt macht!!! Er lernt wie ein Irrer!!Zuhause hat er dann immer null Fehler und in der Prüfung zwischen 10-15...HILFE... Naja, bald ist es schon wieder soweit ... Wir haben für die Fragebögen 60Euro bezahlt, und jede Theorieprüfung kostet 35Euro!!Finde ich noch ganz im Rahmen.. Ich kenne welche die es mit Übersetzer vesucht haben, alle 3 durchgefallen-es war ein Marokkaner und 2 Ägypter.. Also auch nicht so sicher... Bei den Dt.Fragebögen muss er wirklich sehr gut auswendig lernen können, denn den Sinn wird er nicht verstehen können... Wie oft mussten den eure Männer so die T.-Prüfung machen? Gebt mir bitte etwas Hoffnung... sina
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Re: Führerschein
[Re: shila_S]
#278273
21/10/2008 09:03
21/10/2008 09:03
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Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529 Deutschland
LOE110119
Anonym auf Wunsch
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Anonym auf Wunsch
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Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
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Und was bedeutet das jetzt. Vielleicht ne dumme Frage, aber klär mich bitte auf. Mein Mann hat seine Papiere nähmlich noch nicht abgegeben, das sollte er wahrscheinlich bis zum 30.10 unbedingt erledigt haben, oder ??? Hallo Shila, das bedeutet, dass man ab Einreisetag 6 Monate mit dem TN-Führerschein fahren darf - danach nicht mehr (dann läuft es unter Fahren ohne Fahrerlaubnis!). Früher musste man seinen TN-FS innerhalb 3 Jahren umtauschen. Hätte man die 3 Jahre überschritten, hätte man den FS wie jeder Fahranfänger machen müssen (Pflichtstunden, Prüfung etc.). Ab dem 31.10.2008 kann man sich aber so viel Zeit lassen wie man will ---> jedoch immer daran denken, mit dem TN-FS darf man nur 6 Monate ab Einreise fahren! LG Simla
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Re: Führerschein
[Re: Alina 7ayati]
#357914
26/04/2012 03:39
26/04/2012 03:39
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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Man braucht doch nur ins Gesetz zu schauen, in diesem Falle in den Text, der für ein Land wie Tunesien (nicht EU, keine Anerkennungsregeln) gilt: = Fahrerlaubnisverordnung =
§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 28. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten.
Also, innerhalb der ersten 6 Monate nachdem der Wohnsitz in Deutschland genommen wurden, darf man den ausländischen Führerschein weiterbenutzen, bleibt man nur längstens 12 Monate in Deutschland, dann darf er ausnahmsweise auch 12 Monate lang benutzt werden. Zur Erlangung eines entsprechenden deutschen Führerscheines muß ein Ausländer die theoretische und die praktische Fahrprüfung bestehen, es muß dafür aber kein Fahrunterricht genommen werden.
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Re: Führerschein
[Re: Samira1711]
#357986
04/05/2012 00:15
04/05/2012 00:15
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 114 Bayern
maedi
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 114
Bayern
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Ich war heute nochmals mit meinem geballten Wissen bei der Führerscheinstelle. Habe der Sachbearbeiterin mal mittels Ausdrucken der Erklärungen der umliegenden Landratsämtern das Vorgehen der anderen LRA erklärt. Zuletzt erzählte ich ihr, dass im Nachbarlandkreis die FS der Schleierfahndung übergeben werden, die die FS dann auf Gültigkeit überprüft. Da meinte sie dann, dass das hier auch der Fall wäre. Als ich sie dann fragte, wieso dann ein Schreiben mit Stempel aus TN samt Übersetzung notwendig ist, wenn die FS eh überprüft werden, sagte sie, dass das hier die übliche Vorgehensweise sei, aber sie doch mal ihren Chef fragt. Und, oh Wunder: Mein Mann braucht keine Karteikartenabschrift, nicht mal eine Übersetzung des FS braucht er. Mit ein bißchen Druck und gutem Willen gehts doch...
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