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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: LOE110119]
#290964
13/01/2009 01:31
13/01/2009 01:31
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LOE090910
geloescht!
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Wenn er in Deutschland gelebt hat, warum ist er dann freiwillig nach Tunesien zum Militär gegangen oder lebt nur seine Familie hier.Warum hat er dann eine Einberufung bekommen, die meisten Männer die hier leben, gehen doch zum Konsulat(verbessert mich bitte) um sich eine Bescheinigung zu holen,das sie in Deutschland leben, damit sie nicht zum Militär eingezogen werden können.Und die wenigsten Tunesier,nach meinem Wissen gehen freiwillig zum Militär.Ein Urintest ist nur notwendig wenn die Betreffende Person, mit Drogen zu tun hatte und darum evt. ausgewiesen wurde. Wenn ich es richtig lese, ist er zum Militär nach Tunesien gegangen, auf den Papieren steht aber das er verweigert hat. Soweit ich weiß bekommt jeder der den Militärdienst absolviert hat eine Karte die er bei sich tragen muß, für evt. Kontollen, die ja oft genug durch geführt werden, gerade zu den Zeiten wo wieder verstärkt nach Kandidaten gesucht wird.Wenn er bei Militär war und diese Karte hat,kann es ja kein Problem sein, das Richtig zu stellen.
Entschuldige wenn ich das jetzt falsch verstanden habe,wünsche Euch viel Glück das ihr die Probleme in den Griff bekommt. Lg
Last edited by tunesia61; 13/01/2009 01:32.
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: Steffidmx]
#290972
13/01/2009 07:27
13/01/2009 07:27
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Karmoussa
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ich will ja nicht herzlos oder unromantisch klingen - aber als erstes sollte dein herzblatt dir mal die komplette wahrheit erzählen, statt nur die parts, die sich eignen, dir mitleid und evtl. geld für's schmieren zu entlocken. denn, auch wenn du das sicher nicht hören, geschweige denn glauben willst - ein geforderter urintest besagt (siehe vorschreiberinnen) nichts anderes, als dass er wegen eines (oder mehrer) verstosses gegen das betäubungsmittelgesetz auffällig geworden ist und deswegen auch eine strafe, die vom umfang her als vorstrafe (also keine "jugendsünde", die mit max. 80 sozialstunden geahndet wurde, denn das wird nicht als vorstrafe eingetragen) eingetragen wurde, bekommen hat. ich vermute leider, er beschwindelt dich, teilweise oder ganz, wobei ich mir mutmassungen über die motive verkneife. aber auch die "zusammenbrüche" könnten lediglich ein entzugszeichen sein und auch seine nervosität (von wegen er dreht durch). ich sag das nicht, weil er tunesier ist, sondern weil diese puzzleteile, die du hier genannt hast, bei hans meier aus hintertupfingen das selbe bild für mich ergäben.
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: Steffidmx]
#291012
13/01/2009 13:58
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maktoub2008
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ert mal, tod mir sehr leid ,fur dein freund, aber ,personlich was ,ich nichts verstehe, das die eltern, fur ihm nichts sorgen, in tunesien , das ist solche sachen zu regeln, und das ist nichts die end der welt das er im knasst war, alles ist beziehungs sache, mit dem geld kannst du alles erledigen ,,,, ich kann viele leut mehr alles ein jahr im knasst waren und sind weder danach in deutschland, viel gluck
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: LOE090312]
#291031
13/01/2009 15:01
13/01/2009 15:01
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mondstein
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hallo, aus wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliche_Aspekte_von_Cannabis"In Deutschland ist laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung und Erwerb von Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf strafbar. Ausgenommen sind nur Faserhanf-Sorten, die auf einen künstlich stark erniedrigten THC-Gehalt hin gezüchtet wurden. Auch deren Anbau ist aber nur für Landwirte mit Sondergenehmigung und unter strengen Auflagen erlaubt.
Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht verboten"aber tut ja eigentlich nicht wirlich was zur sache. lol lg
I never feel cold, because I have my own sunshine! … Deep, deep in my heart u are saved forever!
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: Steffidmx]
#291133
13/01/2009 20:36
13/01/2009 20:36
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Joined: Jul 2005
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Hayati
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Hallo Steffi..
schön das du dich wieder meldest. Tja, wenn die Sache also so verzwickt ist, dann wäre mein Rat, das du 1.- Tacheles mit deinem Freund redest und ihm deutlich machst, das auch sein zögerliches Verhalten und das ratenweise-mit-der-Wahrheit- rausrücken nicht gut ist in eurer Situation. Denn ihr verlierst Zeit und Nerven weil er sich plötzlich ziert. Er kann froh sein, in dir so eine Stütze gefunden zu haben, aber er sollte das nicht überstrapazieren. Das sollte er kapieren. Erst dann hat es Sinn, weiterzumachen, denn er muss sein Verhalten ändern, wenn er je im Leben wirklich neu anfangen will. Da muss er geradlinig sein und nicht jammern und andere vorschicken. Dann wäre es wohl notwendig, einen Anwalt zu konsultieren und die rechtlichen Möglichkeiten kennenzulernen. Sonst dreht ihr euch im Kreis und zerreibt euch für nix. Aber überlass bitte auch ihm soviel wie möglich, damit kann er zeigen, wie fähig er wirklich ist und wieviel ihm daran liegt, hierher zu kommen. Bislang läßt er sich nach meinem Verständnis aushalten und bemitleiden ohne sich selber in die Pflicht nehmen zu wollen. Er hat seine Situation selber verursacht und damit hat er in meinen Augen auch dafür zu sorgen, das er das ändert. Er.. und nicht du. Er mag deine Liebe verdient haben (hoffe ich für dich) aber MITLEID brauch er nicht.
MfG
Hayati
Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.
Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: Steffidmx]
#291144
13/01/2009 22:34
13/01/2009 22:34
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LOE110119
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er hat mir gesagt es gibt noch ein paar Dinge die noch nicht weis und er will sie mir sagen hat aber Angst das zu tun ich könnte ihn verlassen.
Ich weis viele von euch denke er ist ein schlechter aber das ist er nicht zumindest nicht mehr er hat mir vieles erzählt
Hallo Steffi, wenn er angst hat, dass Du ihn verlassen könntest liegt es sicherlich nicht daran, dass er ein paar mal "geraucht" hat. Ein Drogenscreening wird erst dann verlangt, wenn man in D zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Fakt ist auch, dass er eigentlich eine Aufenthaltsgenehmigung haben müsste, da seine ganze Familie hier lebt. Dann geht er plötzlich freiwillig nach Tunesienweil er verweigern will? Mädel, das glaubst Du ja wohl selber nicht. (Gibt es dort gar nicht!) Wie gesagt, wer seinen Wehrdienst oder Zivildienst im Ausland leistet kann durch eine Bescheinigung seine Aufenthaltsgenehmigung behalten. Und ich frage mich, warum man einen Polizisten schlagen muss? Warum schlägt man überhaupt? In Tunesien weiss man ganze genau, dass man zu einem Polizisten nicht mal "Du A.rsch! sagen sollte (das reicht schon für 3 Tage Knast) und das weiss auch Dein Freund. Ich würde mir erst mal die Wahrheit erzählen lassen! LG Simla
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: Steffidmx]
#291150
13/01/2009 23:23
13/01/2009 23:23
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Barbara
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Hallo Steffi,
das ist alles etwas sehr kurios. Fest steht, ist er hier in D aufgewachsen,wird er irgendwann mal eine eigenständige AE erworben haben und auch beim Konsulat gemeldet sein. Und als im Ausland lebender Tunesier ist er in seiner Heimat vom Militärdienst befreit, ohne 1200 €. Einen D-Pass kann er nicht haben, den dann würde sich alles andere erübrigen. Aber, eine eigenständige AE verfällt, nach einem Aufenthalt von über einem halben Jahr. Und nun?
Steffi, hier versucht man mittels deinem Zutuns,Heirat,ihn nach D zu holen, mit irgendwelchen grauseligen Geschichten. Evt. haben die Eltern ihn irgenwann nach Tn zurückgeschickt, oder er ist aus D ausgewiesen worden, oder seine AE ist durch einen Urlaub in seiner Heimat ,in dem er mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, verloren gegangen. Fest steht, der Mann hart Dreck am Stecken. So oder so.
Gruss Suzann
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: LOE090910]
#291165
14/01/2009 02:49
14/01/2009 02:49
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soleil79
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hi steffi! du hast angst das er dich anlügt - meiner meinung nach berechtigt. es gibt große unterschiede: einem etwas einach nicht zu erzählen ODER jemanden um des eigenen vorteil willens anzulügen. hier siehts nach lügen aus. in anbetracht deiner situation würd ich einfach mal auf die dedetkiv machen u herausfinden was er in DE so gemacht hat. (sagt sich einfacher als es ist) du sprichst von liebe - gib nur acht das diese nicht nur von deiner seite aus besteht. setze deine prioritäten, ärgere dich nicht, vordere (beweisbare) handlungen seinerseits dass er sich bemüht. ...nach ägypten auf urlaub - ??? u wahrscheinlich bezahlts im aus mitleid noch sein freund - totaler blödsinn... ...(vorgetäuschte) zusammenbrüche, liebesschwüre, am rande des wahnsinns sein... wenn ich das was ich schreibe so durchlese, geht es mir gegen den strich dass ich solche gedanken zu bewohnern hege dessen landteil ich eigentlich gerne mag. nur - koscha is das ganze sicher nicht was der da betreibt (u akzeptiere für mich die aussage: er erzählt alles aber nicht übers telefon) - könnt richtig k*** - als ob ihr nicht genug zeit gehabt hättet als ihr zusammen ward. furchtbar - echt. bevor ich mich hier in rage schreibe... lg soleil
alles kann nicht nur gelingen, auch wenn man sich noch so plagt. wichtig ist vor allen dingen, dass man´s dennoch wieder wagt!
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: Steffidmx]
#291167
14/01/2009 08:29
14/01/2009 08:29
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Karmoussa
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Süden
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ohne weiteren kommentar, nur mal zum drüber nachdenken: AuslG § 15 Aufenthaltserlaubnis Die Aufenthaltsgenehmigung wird als Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn einem Ausländer der Aufenthalt ohne Bindung an einen bestimmten Aufenthaltszweck erlaubt wird.
AuslG § 16 Recht auf Wiederkehr (1) Einem Ausländer, der als Minderjähriger rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte, ist abweichend von § 10 eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
der Ausländer sich vor seiner Ausreise acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und sechs Jahre im Bundesgebiet eine Schule besucht hat, sein Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder durch eine Unterhaltsverpflichtung gesichert ist, die ein Dritter für die Dauer von fünf Jahren übernommen hat, und der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Vollendung des 15. und vor Vollendung des 21. Lebensjahres sowie vor Ablauf von fünf Jahren seit der Ausreise gestellt wird. (2) Zur Vermeidung einer besonderen Härte kann von den in Absatz 1 Nr. 1 und 3 bezeichneten Voraussetzungen abgewichen werden. Von den in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Voraussetzungen kann abgesehen werden, wenn der Ausländer im Bundesgebiet einen anerkannten Schulabschluß erworben hat.
(3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann versagt werden,
wenn der Ausländer ausgewiesen worden war oder ausgewiesen werden konnte, als er das Bundesgebiet verließ, wenn ein Ausweisungsgrund vorliegt oder solange der Ausländer minderjährig und seine persönliche Betreuung im Bundesgebiet nicht gewährleistet ist. (4) Die Aufenthaltserlaubnis ist zu verlängern, auch wenn der Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Erwerbstätigkeit gesichert oder die Unterhaltsverpflichtung wegen Ablaufs der fünf Jahre entfallen ist.
(5) Einem Ausländer, der von einem Träger im Bundesgebiet Rente bezieht, wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er sich vor seiner Ausreise mindestens acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat. § 26 Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für nachgezogene Kinder
(1) Die einem minderjährigen Ausländer zu dem in § 17 Abs. 1 bezeichneten Zweck erteilte Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 24 unbefristet zu verlängern, wenn der Ausländer im Zeitpunkt der Vollendung seines 16. Lebensjahres seit acht Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist. Das gleiche gilt, wenn der Ausländer
1. volljährig und seit acht Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist,
2. über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und
3. seinen Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen eigenen Mitteln bestreiten kann oder sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluß führt.
(2) Auf die nach Absatz 1 erforderliche Dauer des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis werden in der Regel nicht die Zeiten angerechnet, in denen der Ausländer außerhalb des Bundesgebiets die Schule besucht hat.
(3) Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis darf nur versagt werden, wenn
1. ein auf dem persönlichen Verhalten des Ausländers beruhender Ausweisungsgrund vorliegt,
2. der Ausländer in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden oder wenn die Verhängung einer Jugendstrafe ausgesetzt ist oder
3. der Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch gesichert ist, es sei denn, der Ausländer befindet sich in einer Ausbildung, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluß führt.
In den Fällen des Satzes 1 kann die Aufenthaltserlaubnis befristet verlängert werden. Ist im Falle des Satzes 1 Nr. 2 die Jugend- oder Freiheitsstrafe zur Bewährung oder die Verhängung einer Jugendstrafe ausgesetzt, wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel bis zum Ablauf der Bewährungszeit befristet verlängert.
AuslG § 27 Aufenthaltsberechtigung (1) Die Aufenthaltsberechtigung ist zeitlich und räumlich unbeschränkt. Sie kann nicht mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. § 37 bleibt unberührt.
(2) Einem Ausländer ist die Aufenthaltsberechtigung zu erteilen, wenn
er seit acht Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt oder drei Jahren die unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt und zuvor im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis war, sein Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen eigenen Mitteln gesichert ist, er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen nachweist für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens, er in den letzten drei Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen oder einer höheren Strafe verurteilt worden ist und die in § 24 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen. (3) In begründeten Fällen kann abweichend von Absatz 2 Nr. 1 einem Ausländer die Aufenthaltsberechtigung erteilt werden, wenn er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt. Ein solcher Fall liegt insbesondere vor bei
ehemaligen deutschen Staatsangehörigen, Ausländern, die mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, Asylberechtigten und diesen gleichgestellten Ausländern. (4) Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, genügt es, wenn die in Absatz 2 Nr. 2 und 3 und in § 24 Abs. 1 Nr. 2 und 3 bezeichneten Voraussetzungen durch einen Ehegatten erfüllt werden.
(4a) Die Aufenthaltsberechtigung wird abweichend von Absatz 2 Nr. 3 erteilt, wenn sich der Ausländer in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluß führt. Der Erteilung der Aufenthaltsberechtigung steht nicht die Inanspruchnahme von Stipendien und Ausbildungsbeihilfen sowie von solchen öffentlichen Mitteln entgegen, die auf einer Beitragsleistung beruhen.
(5) Bei straffälligen Ausländern beginnt die in Absatz 2 Nr. 4 bezeichnete Frist mit der Entlassung aus der Strafhaft.
§ 45 Ausweisung
(1) Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
(2) Bei der Entscheidung über die Ausweisung sind zu berücksichtigen
1. die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts und die schutzwürdigen persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet,
2. die Folgen der Ausweisung für die Familienangehörigen des Ausländers, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft leben, und
3. die in § 55 Abs. 2 genannten Duldungsgründe.
(3) Eine Verwaltungsvorschrift eines Landes, Ausländer oder bestimmte Gruppen von Ausländern bei Vorliegen der in Absatz 1 und in § 46 bezeichneten Gründe oder einzelner dieser Gründe nicht oder in der Regel nicht auszuweisen, bedarf des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern.
§ 46 Einzelne Ausweisungsgründe
Nach § 45 Abs. 1 kann insbesondere ausgewiesen werden, wer
1. die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht,
2. einen nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder gerichtliche oder behördliche Entscheidungen oder Verfügungen begangen oder außerhalb des Bundesgebiets eine Straftat begangen hat, die im Bundesgebiet als vorsätzliche Straftat anzusehen ist,
3. gegen eine für die Ausübung der Gewerbsunzucht geltende Rechtsvorschrift oder behördliche Verfügung verstößt,
4. Heroin, Cocain oder ein vergleichbar gefährliches Betäubungsmittel verbraucht und nicht zu einer erforderlichen seiner Rehabilitation dienenden Behandlung bereit ist oder sich ihr entzieht,
5. durch sein Verhalten die öffentliche Gesundheit gefährdet oder längerfristig obdachlos ist,
6. für sich, seine Familienangehörigen, die sich im Bundesgebiet aufhalten und denen er allgemein zum Unterhalt verpflichtet ist, oder für Personen in seinem Haushalt, für die er Unterhalt getragen oder auf Grund einer Zusage zu tragen hat, Sozialhilfe in Anspruch nimmt oder in Anspruch nehmen muß oder
7. Hilfe zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie oder Hilfe für junge Volljährige nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch erhält; das gilt nicht für einen Minderjährigen, dessen Eltern oder dessen allein personensorgeberechtigter Elternteil sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. § 89 Unterbrechungen des rechtmäßigen Aufenthalts
(1) Der gewöhnliche Aufenthalt im Bundesgebiet wird durch Aufenthalte bis zu sechs Monaten außerhalb des Bundesgebiets nicht unterbrochen. Hat der Ausländer sich aus einem seiner Natur nach vorübergehenden Grunde länger als sechs Monate außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten, wird auch diese Zeit bis zu einem Jahr auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet.
(2) Hat der Ausländer sich aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde länger als sechs Monate außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten, kann die frühere Aufenthaltszeit im Bundesgebiet bis zu fünf Jahren auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden.
(3) Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bleiben außer Betracht, wenn sie darauf beruhen, daß der Ausländer nicht rechtzeitig die erstmals erforderliche Erteilung oder die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung beantragt hat oder nicht im Besitz eines gültigen Passes war.
den ganzen text gibts hier http://www.einbuergern.de/Angebote/BroAuslG/auslg.htm#par88AuslGwenn er hier aufgewachsen (oder vielleicht sogar geboren?) ist, verliert er nicht so mir nichts, dir nichst seinen aufenthaltstitel. da muss mehr als ein kavaliersdelikt vorgefallen sein. § 54 Ausweisung im Regelfall Ein Ausländer wird in der Regel ausgewiesen, wenn er
er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, er wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 rechtskräftig verurteilt ist, er den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zuwider ohne Erlaubnis Betäubungsmittel anbaut, herstellt, einführt, durchführt oder ausführt, veräußert, an einen anderen abgibt oder in sonstiger Weise in Verkehr bringt oder mit ihnen handelt oder wenn er zu einer solchen Handlung anstiftet oder Beihilfe leistet, er sich im Rahmen einer verbotenen oder aufgelösten öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen oder aufgelösten Aufzugs an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt, Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat; auf zurückliegende Mitgliedschaften oder Unterstützungshandlungen kann die Ausweisung nur gestützt werden, soweit diese eine gegenwärtige Gefährlichkeit begründen, 5a. er die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht,
er in einer Befragung, die der Klärung von Bedenken gegen die Einreise oder den weiteren Aufenthalt dient, der deutschen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde gegenüber frühere Aufenthalte in Deutschland oder anderen Staaten verheimlicht oder in wesentlichen Punkten falsche oder unvollständige Angaben über Verbindungen zu Personen oder Organisationen macht, die der Unterstützung des Terrorismus verdächtig sind. Die Ausweisung auf dieser Grundlage ist nur zulässig, wenn der Ausländer vor der Befragung ausdrücklich auf den sicherheitsrechtlichen Zweck der Befragung und die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben hingewiesen wurde; oder er zu den Leitern eines Vereins gehörte, der unanfechtbar verboten wurde, weil seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder er sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot (1) Ein Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, darf nicht erneut in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ihm wird auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs nach diesem Gesetz kein Aufenthaltstitel erteilt. Die in den Sätzen 1 und 2 bezeichneten Wirkungen werden auf Antrag in der Regel befristet. Die Frist beginnt mit der Ausreise. Eine Befristung erfolgt nicht, wenn ein Ausländer wegen eines Verbrechens gegen den Frieden, eines Kriegsverbrechens oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder aufgrund einer Abschiebungsanordnung nach § 58a aus dem Bundesgebiet abgeschoben wurde. Die oberste Landesbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen von Satz 5 zulassen.
(2) Vor Ablauf der nach Absatz 1 Satz 3 festgelegten Frist kann außer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 5 dem Ausländer ausnahmsweise erlaubt werden, das Bundesgebiet kurzfristig zu betreten, wenn zwingende Gründe seine Anwesenheit erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde. Im Fall des Absatzes 1 Satz 5 gilt Absatz 1 Satz 6 entsprechend.. das ganze zum nachlesen http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#11bevor du weiter herz und womöglich geld investierst, soll das feine früchtchen dir mal reinen wein einschenken. irgendwas stinkt da nämlich zum himmel
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: Steffidmx]
#291439
14/01/2009 19:41
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Ruhrpott
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krankhafte Eifersucht????
überleg dir das wirklich gut...die hat man(n) nicht einfach mal so im Griff...du denkst dir vielleicht, gut, ich muss ihm ja keinen Grund geben, aber ein Mensch der extrem Eifersüchtig ist findet (eigentlich sucht er gar nicht) IMMER einen Grund
ich habe die Erfahrung schon machen müssen!!!
ich persönlich sage mir auch: einmal Schläger, immer Schläger...aber das ist nur MEINE Meinung, das kannst nur du entscheiden.
trotzdem alles Gute
Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann, warte ich lieber darauf, bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: Steffidmx]
#291457
14/01/2009 20:17
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Weisst, jemand der Familie hier hat, hier aufgewachsen ist usw., der mehrfach in Drogenstraftaten verwickelt war, Körperverletzung usw........der sagt nicht "ach komm, ich flieg jetzt nach Tunesien weil da die Sonne scheint".
Ich bin daher sehr sicher, dass er nicht seit Jahren wieder zurück nach Deutschland kann! Und Du siehst es jetzt doch selber, sie lassen ihn nicht, er muss Nachweise bringen.
Auch das tunesische Führungszeugnis hat einen "Strafabbau" wie hier in Deutschland. Hast Du ihn mal wegen der angeblichen Verweigerung gefragt? Sowas gibt es nicht. LG Simla
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: Steffidmx]
#291464
14/01/2009 20:34
14/01/2009 20:34
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Ruhrpott
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irgendwie sind das für mich 2 Paar Schuhe....
er hat hier in D: Mist gebaut...wollte keine Therapie machen, wurde also ausgewiesen...ok...das ist eine sache...ob und wann er wieder zurück kann, keine Ahnung, da kennt sich glaube simla besser aus zusätzlich hat er in TN auch mist gebaut, wird die Sache nich leichter machen
und was hat das alles mit einer Verweigerung zu tun? ich denke er war beim militär
Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann, warte ich lieber darauf, bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: LOE110119]
#291506
14/01/2009 21:29
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ne also er musste aus deutschland weg nachdem er sich geweigert hat die Therapie zu machen
WARUM? Er wusste doch, was ihm dann blüht! Fortgesetzter Drogenkonsum führt früher oder später zu einer verzerrten Realitätswahrnehmung. Da hilft dann auch kein Anwalt. Und vielleicht wollte die Family ihn damals auch nicht raushauen... @steffi: Laß die Finger davon! Drogenkonsum, Eifersucht, und eine niedrige Hemmschwelle zur Gewaltanwendung... das stellt für mich eine mehr als bedenkliche Mixtur dar... Du sagst jetzt, daß Du ihn liebst... bist Du Dir sicher, daß es nicht nur Mitleid ist?? Weißt Du es wäre zu schade um Dein Herz, wenn Du Dich jetzt für Ihn ins Zeug legst und nach wenigen Tagen/Wochen/Monaten/Jahren feststellst, daß er Dich und Dein großes,weiches Herz nur benutzt hat. Wäre diese 'Liebe' stark und konsequent genug, den Rest Deines Lebens mit diesem Menschen zu verbringen, seine Macken und Launen auszuhalten??? Ihr habt Euch im Urlaub kennengelernt, da war sicher alles ganz toll und alles easy und kein Problem. Er hat Dich oder Du Dich selbst emotional an Ihn gebunden und sollst jetzt sein 'Brückenkopf' in D sein... und Ihr kennt Euch erst ein Jahr von dem Ihr die meiste Zeit getrennt verbracht habt... Hüte Dein Herz sehr gut! Die Gut- und Langmütigen sind meistens die, die in die Röhre gucken... ich sag das aus Erfahrung. Selbst wenn er sich gebessert haben sollte...wie willst Du das nachprüfen?? Oh Mann.... LG, Alibaba
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: Steffidmx]
#291570
15/01/2009 03:05
15/01/2009 03:05
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Joined: Dec 2007
Beiträge: 63 Deutschland
rosarosa
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Joined: Dec 2007
Beiträge: 63
Deutschland
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Liebe Steffi, hmm, du hast ja gefragt, was du tun sollst...so ganz spontan würde ich raten: Finger weg von dem Typ. Ich habe da aufgrund Deiner Beschreibung ein superungutes Gefühl. Schon allein deswegen, weil er so eine Menge komischer Sachen erzählt hat, die echt wenig Sinn ergeben oder widersprüchlich sind. Und Du "darfst" dich jetzt damit beschäftigen, zu sehen, was ist die Wahrheit? Da hast du alle Hände voll zu tun und dir schwirrt der Kopf nur so.
Mensch, komm mal wieder zu Dir! Besinne Dich auf Dich, auf Dein Leben. Mit 24 steht einem doch die Welt offen. Wenn Du jetzt seine Probleme zu Deinen machst ist das nicht mehr so...Folge Deinem Bauchgefühl. Und wenn das Dich schon warnt, was ich meine, auch bei Deinen Posts rauszulesen, dann lass ihn. Er ist ein gestandener Mann (oder sollte es sein). Lass ihn selbst seine Probleme lösen und begib Dich nicht in eine Co-Abhängigen-Schiene. Versuche herauszufinden, wie Deine Gefühle wirklich sind (herrscht da Mitleid vor?).
Dann ist es noch mal eine Sache, was es für Drogen sind. Kann mir gut vorstellen, dass seine Family auch "froh" ist, er ist im Heimatland. Da ist dann gleich schluss mit lustig wg. jedweden Drogen bzw. jemand wandert gleich in den Bunker.
Könnte sein, dass sie deswegen "froh" sind und meinen er ist dort besser aufgehoben, weil er es vielleicht dort eher lässt und davon weg kommt(aus verschiedensten Gründen, Umfeld etc.) Habe nämlich schon mitgekriegt, wie Angehörige von Leuten aus Afrika noch in allerletzter Sekunde quasi nach Deutschland kamen und den/die Betreffende/n aus seinem Elend geholt haben, weil sie zum einen einer Drogentherapie hier nicht getraut haben, sondern eher mit traditionellen Methoden im Heimatland behandeln wollten oder eben zum anderen dachten, dass diejenigen dann eher "zuhause" zu sich kommen würden, wenn sie zurück "bei ihren Wurzeln" wären...
Aber summasumarum wird dir auch jede Suchtberatungsstelle sagen: lass den Abhängigen! Es ist (auch bei z.B. Alkohol-)abhängigen der Fall, dass du, (als Angehöriger) wenn Du ihn unterstützt, seine Sucht immer weiter förderst. Der Süchtige muss ganz hart auf den Boden der Realität knallen und sich aus dem Komplex der Sucht selbst rausholen. Glaub mir auch hier wieder, ich rede hier nicht leichtfertig und herzlos "dagegen", sondern aufgrund eigener schmerzvoller Erfahrungen mit Leuten aus meinem Umfeld.
Ich drück Dich mal virtuell, wenn du magst, und wünsch Dir alles erdenklich gute!
lg rosarosa
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: Steffidmx]
#291590
15/01/2009 10:44
15/01/2009 10:44
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Joined: Oct 2008
Beiträge: 624 Bayern
sunny_m
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Joined: Oct 2008
Beiträge: 624
Bayern
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ne also er musste aus deutschland weg nachdem er sich geweigert hat die Therapie zu machen und er darf seit einem Jahr wieder zurück nach Deutschland aber halt nur wenn die Papiere stimmen. Ne wegen der Verweigerung haben wir nicht mehr geredet das andere war jetzt erst mal wichtiger, aber ich werd ihn noch fragen. Liebe Steffi, da würde ich aber ganz stark aufhorchen. So schnell wird aus Deutschland niemand ausgewiesen, der hier aufgewachsen ist und dessen Familie hier lebt. Wenn jemand vom Gericht Therapieauflage, sozusagen als Alternative zu Knast oder Ausweisung bekommt, dann muss er schon sehr häufig wegen Drogendelikten oder Delikten, die damit in Zusammenhang stehen, aufgefallen sein.Es wird auch mindestens eine Gerichtsverhandlung gegeben haben, ein Anwalt hat gar nicht die "Macht" zu sagen entweder Therapie oder zurück in die Heimat ...Dort ird auch ein Gutachten erstellt worden sein, das in irgendeiner Form Therapiebedarf feststellt (Drogen, Agressionen, Alkohol ... was auch immer)haben wird. Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass gerade Abhängige wunderbare Schauspieler sind. Sie versprechen alles,ändern sich ständig, erwarten aufgrund ihrer Versprechungen immer erhöhtes Verständnis für jeden Sch...., Schuld sind grundsätzlich immer die anderen, die Umstände, die Gesellschaft .... DU kannst ihm sicher nicht helfen, er kann das nur selbst, dazu muss er aber vielleict ersteinmal ganz unten landen. In das oben beschriebene Bild paßt auch, dass er erst mal nach Ägypten in den "Urlaub" fährt. Hallo??? Er will nach Deutschland und anstatt etwas zu verändern und dafür zu tun außer blabla, legt er sich in die Sonne und macht Party??? Steffi,der muß aufwachen und so wie es aussieht mit nem Holzhammer. Überlege bitte, ob Du wirklich die nächste Zeit mit ständigen Ausreden,Entschuldigungen etc. leben willst? So wie das alles klingt, was Du bisher geschrieben hast, hat der sich mitnichten geändert... Klar tut es weh, einzusehen, dass man sich vielleicht in einem Menschen getäuscht hat, aber Dein Leben geht weiter. Wenn Du ihm wirklich wichtig bist,wacht er vielleicht (!) auf und verändert vielleicht (!) etwas , um dich nicht zu verlieren. Dann wäre es eine schöne Überraschung, wenn nicht, dann gehst Du wenigstens nicht mitkaputt. Alles Gute und Liebe sunny
Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: sunny_m]
#291591
15/01/2009 10:54
15/01/2009 10:54
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Joined: Aug 2006
Beiträge: 2,473 NRW
CandelaNeu
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Joined: Aug 2006
Beiträge: 2,473
NRW
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Ich hab auch richtig Bauchschmerzen bei der Geschichte. Eigentlich bin ich auch eher jemand der sagt, jeder hat eine Zweite Chance verdient, aber ganz ehrlich...Lügen, Drogen, Gewalt etc. wieviele schaffen es denn wirklich sich zu ändern auf Dauer? Das mag ne Weile gut gehen, aber sobald mal ein Problem auftritt kann man leicht in alte Muster verfallen.
Wie stellst du dir deine Zukuft vor? Du reißt dir hier für ihn gerade auf gut Deutsch den A..auf und er hat es noch nichtmal nötig dir die ganze Wahrheit zu sagen?
Mal angenommen das du es irgendwann, nach langem Kämpfen und viel Geld schaffst ihn zu dir zu holen..es geht eine Weile gut und ihr habt vielleicht sogar Kinder..irgendwas läuft schief, er fängt an zu trinken, kommt in falsche Kreise, wird Gewalttätig...wäre es das was du dir für deine Zukunft wünscht? Das Risiko, dass so etwas passiert ist höher als, wenn du dir einen Freund suchst der noch nie auffällig geworden ist.
Und nochmal zur zweiten chance...ich denke die hat er schon oft genug bekommen von anderen meinst du nicht?
Ich habe wie die meisten hier das Gefühl du kennst erst einen kleinen Teil von dem Menschen in den du dich verliebt hast..
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: Steffidmx]
#291748
15/01/2009 18:18
15/01/2009 18:18
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Joined: Jun 2007
Beiträge: 352 Planet der Affen
My_Way
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Joined: Jun 2007
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Planet der Affen
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Nur mal angenommen, er käme mit einem Touristenvisum nach DE, dann würdest du als Einlader per Verpflichtungserklärung für ihn haften. Wenn er hier nun untertaucht oder etwas anstellt, dann kann das Abenteuer für dich einige Tausend tEuros kosten.
Ich würde dieses Risiko für einen Fremden - und das ist er ja de facto für dich - NIEMALS eingehen. (Geschweige, mir über eine mögliche Ehe - oder sogar Familiengründung mit so jemanden - Gedanken zu machen.)
Im Fall einer Ehe hättest du ihn an der Backe. Anzunehmen, dass er als Süchti unzuverlässig ist und deswegen Jobs nicht lange behält. Sei es, weil er fliegt, sei es, weil er die Arbeiten und die deutsche Pünktlichkeit nicht "aushält". - Hättest du das Einkommen, ihn dann durchzufüttern, ihn zu kleiden, seinen Aufwand (Handyrechnungen, auch nach TN), seine Kaffeehausbesuche, etc. zu bezahlen und - gegebenfalls nächtelang um ihn zu bangen?
My Way Nieder mit Diktaturen!
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: My_Way]
#291753
15/01/2009 18:49
15/01/2009 18:49
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Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529 Deutschland
LOE110119
Anonym auf Wunsch
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Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
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--> als Tourist muss auch er wieder nach dem URLAUB nach Tunesien --> heiratet er plötzlich, so liegt der Verdacht einer Scheinehe verdammt nahe!!! --> mit Eintragungen im Führungszeugnis ist es noch schwerer einen Job in Deutschland zu finden. Dann macht sich Frust breit und dann geht der Kreislauf los........hat nichts zu tun, "bewacht" die Ehefrau, usw usw...... --> durch die Drogengeschichte wird er seinen Führerschein verloren haben. Will er einen neuen machen, muss er zuerst eine MPU machen. Und die muss er erst mal schaffen, nachdem er ja der Meinung ist, er braucht keine Therapie....
Eigentlich muss jeder selber wissen mit wem er zusammen sein mag, jeder hat eine andere Schmerzgrenze. Ich finde es nur ganz übel, dass er versucht hat zu vertuschen. Wäre Steffi nicht hier gelandet - würden sie seinen miesen Lügen immernoch glauben. LG Simla
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: LOE110119]
#291906
16/01/2009 08:26
16/01/2009 08:26
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Joined: Jun 2004
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Karmoussa
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Süden
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muss er zuerst eine MPU machen. Und die muss er erst mal schaffen, nachdem er ja der Meinung ist, er braucht keine Therapie.... mal davon abgesehen, dass so ne MPU richtig ins geld geht ( http://www.tuv.com/de/preise_1041.htm), habe ich auch zweifel, dass er wirklich weg ist von dem zeug. es mag riskant sein in TN, aber nicht unmöglich, an drogen zu kommen, meinem sohn ist in nem kleinen kramladen in PEK unter der ladentheke gras angeboten worden... und wer das zeug braucht, dem sind evtl. konsequenzen längst egal. was mich an steffis stelle aber am meisten beschäftigen würde, wäre dieser absolute missbrauch meines bis dahin blinden vertrauens. steffi, überleg mal, von all seinen dir bekannten problemen hast du bis vor ein paar tagen ungefähr soviel gewusst, wie man von nem eisberg über wasser sieht. wie kannst du da an liebe und zukunft denken, ohne dass sich dein magen in einen gordischen knoten verwandelt? ohne den zufall, der dich hierher geführt hat - was glaubst du, wie lange er dir noch das blaue vom himmel vorgelogen hätte? spätestens bei seiner urlaubsidee muss du doch stutzig werden, wo scheinbar seine prioritäten liegen? sorry, aber da fällt mir nur ein: rette sich wer kann!
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: Steffidmx]
#291935
16/01/2009 13:32
16/01/2009 13:32
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Joined: Dec 2008
Beiträge: 130 Frankfurt
mondstein
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Frankfurt
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Hallo Steffidmx,
ich habe die ganze Geschichte gelesen. Klar wissen wir nun alle, dass es hier viele Dinge gibt, die nicht toll sind und der ein oder andere kann sicherlich nicht verstehen, warum du mit diesem Mann zusammen bist.
Aber ich muss sagen, dass ich Deine Loyalität zu ihm und Deinen Mut bewundere. Wenn eines klar ist, dann dass du deinen Freund wirklich liebst. Du hast natürlich Recht, dass jeder eine zweite Chance verdient, denn wir sind wohl alle nicht fehlerfrei. Und der falsche Umgang kann Menschen schneller in etwas reinziehen, als sie das selbst evtl. wollen. Ich kann auch verstehen, dass du ihn nicht einfach so aufgeben kannst. Ich wäre bestimmt genauso wie du :O)
Ich wünsche Dir vom ganzen Herzen, dass sich deine Geduld, dein Verständnis und deine Vergebung lohnen und das Dich dein Freund genauso aufrichtig liebt wie Du es tust. Immerhin hat er Dir nun die Wahrheit gesagt. Dieser Schritt war sicherlich sehr schwer aber ein sehr guter Anfang finde ich. Du weißt nun, auf was Du achten solltest. Nimm die Warnungen einfach mit und achte etwas auf sein weiteres Verhalten. Wichtig ist nur, sofort zu erkennen, wenn er in sein altes Muster verfällt.
Alles Gute und liebe Grüße
Last edited by mondstein; 16/01/2009 13:33.
I never feel cold, because I have my own sunshine! … Deep, deep in my heart u are saved forever!
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: Karmoussa]
#292098
17/01/2009 02:21
17/01/2009 02:21
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Joined: Dec 2007
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rosarosa
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Deutschland
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Ja Karmoussa, deinem Beitrag kann ich nur zustimmen!
Liebe Steffi, wenn ich könnte, würd ich Dich gerne mal ganz ganz doll schütteln und Dir Deine Hammelbeine langziehn! (Lieb gemeint) Hoffe doch, Du hast nicht den Eindruck, dass Dir die Leute hier im Forum Deinen Liebsten ausreden wollen, und Du denkst: "Jetzt aber erst recht."
hmm, wie gesagt, geh noch mal in Dich und überleg gut. Lass Dich auf keinen Fall unter Zeitdruck, von wem auch immer, setzen.
lg rosarosa
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: Steffidmx]
#292113
17/01/2009 12:51
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Deutschland
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Ich denke nicht an Liebe ich tue es. Es ist einfach so. Er hat immer gesagt, dass es noch dinge gibt die ich noch nicht weis und jetzt hat er s mir erzählt weil ich so gebort habe. Er hat seinen deutschen Führerschein den hab ich schon gesehen ich weis ihr denkt wohl alle sonst was von ihm aber zu mir war er immer lieb und nett und er ruft mich jeden Tag an und tut mir einfach gut. ER macht mich glücklich davon mal abgesehen was er vorher alles falsch gemacht hat so denk ich schon das er ne chance verdient hat. Es mag ein Fehler sein aber ich muss auch auf mein herz hören so ist es einfach.
Na dann Steffi, viel Glück. Du wurdest gewarnt, Du bist trotzdem weiterhin taub - weil er Dich glücklich macht. Mal sehen ob Du das auch sagst, wenn er zum Urlaub in Deutschland ist. Wie lange wird ihm wohl ein Besuchsvisum erteilt werden? 10 Tage, 2 Wochen? Mal daran gedacht, dass ein Führerschein trotzdem entzogen wurde, obwohl er ihn in der Hosentasche hat? Gewusst, dass ein vorbestrafter, abgeschobener Drogenabhängiger z.B. keine Jugendgruppen leiten darf, dass er nicht wahlberechtigt ist und und und. Ich glaube Du weisst nicht in welcher Liga er spielt. Ich wünsche Dir, dass er Dir wirklich alles erzählt hat und nicht noch weitere Leichen im Keller hat. LG Simla
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Re: Ich bin neu auf der Seite
[Re: Sabwa]
#292142
17/01/2009 15:54
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Planet der Affen
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Schau, Steffi,
spinne das Gebilde mal weiter.
Angenommen, er sucht in DE dann auch nach Stoff, weil ihn hier alles ankotzt etc. (Ausreden gibts dafür immer). Weil er nun aber dafür auch Geld braucht, fängt er zu dealen an. Alles Zeugs schleppt er nicht mit sich, also bunkert er es in deiner Wohnung. Er fliegt auf, weil ihn ein Konkurrent verpetzt. Nun hast du die Polizei bei dir daheim, und du kommst wegen der aufgefundenen Drogen in einen Beweisnotstand. Wärst du dir hundertpro sicher, dass er dich nicht hängen lässt und alle Schuld auf sich nimmt? Was, wenn er dich auch hinein reißt, um seine Schuld zu "relativieren"? Plötzlich heißt es mit gehangen, mit gefangen. Bonny and Clyde. Erstrebenswert, solch ein Abenteuer?
MIR wäre diese Bekanntschaft viel zu riskant. Zuviele Lügen, es wird nur das zugegeben, wo es nicht anders geht.
Es wäre für seine Eltern ein leichtes, ihn wieder nach DE zu holen, - wenn - tja, wenn das Wörtchen wenn nicht wäre. Also hoffen solche Typen auf eine Familienzusammenführung der "etwas anderen Art". Und den Preis zahlen verliebte Frauen.
Das muss alles nicht passieren - aber was, wenn doch?
My Way Nieder mit Diktaturen!
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