|
|
|
|
|
Re: fast geschafft...
[Re: LOE110119]
#292259
17/01/2009 23:26
17/01/2009 23:26
|
Joined: Sep 2008
Beiträge: 1,657 Nrw/Hammamet
Sabrina Ghazali
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Joined: Sep 2008
Beiträge: 1,657
Nrw/Hammamet
|
Nun gehts wieder los, damit meinte ich, das wenn du der Meinung wärst was ich dir geschrieben habe, könnte Germany in Ihrem Fall was nützen oder helfen(was es ja offentsichtlich nicht tut), dann hättest du Ihr es sicher geschrieben. Du solltest auch nichts übernehmen!!! Was hat es Ihr denn nun gebracht??? Ich habe schonmal gesagt, wenn ich helfen kann dann tue ich dies auch. Und wenn ich gedacht hätte, das es für alle auch nützlich wäre, dann hätte ich es hier gepostet!!!
illi byil 'ab ma'il qot bado yilqa chramischo ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Wer mit der Katze spielt, muß ihre Kratzer vertragen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: fast geschafft...
[Re: bandy]
#292295
18/01/2009 12:25
18/01/2009 12:25
|
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529 Deutschland
LOE110119
Anonym auf Wunsch
|
Anonym auf Wunsch
Mitglied*
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
|
Ich weiss gar nicht warum man hier so eine Welle macht, wenn es doch jeder wissen kann Grundsätzlich muss man folgendes beachten: gem. §28(1) AufenthG : Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge zu erteilen,....... vergessen darf man aber nicht folgendes: gem. § 27(1a): Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen,......... PersonensorgeDer sorgeberechtigte ausländische Elternteil eines minderjährigen deutschen Kindes übt die Personensorge grundsätzlich nur dann nach §§ 23 I Nr. 3, 17 I AuslG für die Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft aus, wenn er das Sorgerecht auch aktiv wahrnimmt, indem er einen hinreichenden tatsächlichen Erziehungs- und Betreuungsbeitrag für das Kind erbringt. An diesem Erfordernis hat sich auch nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes zum 16.12.1997 (BGBI. 1, 5. 2942) nichts Grundlegendes geändert. (BVerfG, Beschluss v. 30.1.02, Az. 2 BvR 231/00 ) Nur mal so, als rechtliche Info Ich freue mich für alle Menschen die zueinander finden! Meine ganz persönliche Meinung: Die Vorausetzungen eines Besuchsvisas erleichtern (dafür im Gegenzug die Verpflichtungserklärung ausbauen)....denn durch so manch 3-6 monatigen Besuch des Liebsten überlegen es sicherliche einige noch anders. LG Simla
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: fast geschafft...
[Re: LOE070723]
#292305
18/01/2009 13:31
18/01/2009 13:31
|
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529 Deutschland
LOE110119
Anonym auf Wunsch
|
Anonym auf Wunsch
Mitglied*
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
|
Wer weiss, vielleicht zahlt der Vater seit Geburt an regelmässig Unterhalt. Wäre dann ja u.a. ein Nachweis, dass er sich "kümmert".
Und was hier ist, wenn er hier ist, ist erst mal egal. Zur Visabeantragung werden die aktuellen Verhältnisse geprüft. Auf "wenn er hier ist, dann..." kann da nicht gebaut werden.
Wenn die Mutter(Vater) des dt. Kindes in Tunesien gelebt hat, und der Vater(Mutter) die ganze Zeit nachweislich zusammen gelebt haben, kann auch in diesem Fall von einer Personensorge ausgegangen werden.
Möglichkeiten gibt es viele...........jedoch wird in den meisten Fällen es einfach nur so sein, dass im Urlaub ein Kind gezeugt wurde und jeder in seinem jeweiligen Heimatland lebt. Der Vater meist den Unterhaltsansprüchen nicht nachkommen kann. LG Simla
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: fast geschafft...
[Re: LOE110119]
#292312
18/01/2009 14:09
18/01/2009 14:09
|
Joined: Jul 2007
Beiträge: 446 Deutschland
LOE070723
gesperrt!
|
gesperrt!
Mitglied
Joined: Jul 2007
Beiträge: 446
Deutschland
|
Wer weiss, vielleicht zahlt der Vater seit Geburt an regelmässig Unterhalt. Wäre dann ja u.a. ein Nachweis, dass er sich "kümmert".
Und was hier ist, wenn er hier ist, ist erst mal egal. Zur Visabeantragung werden die aktuellen Verhältnisse geprüft. Auf "wenn er hier ist, dann..." kann da nicht gebaut werden.
Wenn die Mutter(Vater) des dt. Kindes in Tunesien gelebt hat, und der Vater(Mutter) die ganze Zeit nachweislich zusammen gelebt haben, kann auch in diesem Fall von einer Personensorge ausgegangen werden.
Möglichkeiten gibt es viele...........jedoch wird in den meisten Fällen es einfach nur so sein, dass im Urlaub ein Kind gezeugt wurde und jeder in seinem jeweiligen Heimatland lebt. Der Vater meist den Unterhaltsansprüchen nicht nachkommen kann. LG Simla
Danke Simla, hab ich mir so ungefähr gedacht. Hab jetzt noch ein bisschen weiter in Shitanas erstem Thread gelesen, es war ja wohl tatsächlich so, (sie nannte es "süsses Missgeschick") dass das Baby im Urlaub gezeugt wurde und jeder in seinem Heimatland gelebt hat. Wundert mich nur, dass bei all den Bedenken, die Shitana hatte, jetzt alles Friede, Freude, Eierkuchen ist. Ich sag nix mehr, sondern werde mir meinen Teil im Stillen denken. Schönen Sonntag noch. LG karibu
|
|
|
|
|
|
|
|
|