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Zum Deutschtest #296497
09/02/2009 11:15
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Joined: Apr 2006
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Antwort aus einer Anfrage von DIE LINKE an die Bundesregierung (16/9137):

"Die Auslandsvertretungen sind angewiesen, Visumanträge zum Ehegattennachzug auch bei fehlendem Sprachzertifikat oder gleichwertigem Sprachnachweis anzunehmen und den Antragstellern die persönliche Vorsprache zu ermöglichen, damit sie etwaige gesetzliche Ausnahmen vom Sprachnachweis oder die Offenkundigkeit ihrer Deutschkenntnisse geltend machen können. Die Zurückweisung eines Visumantrags wegen unvollständiger antragsbegründender Unterlagen in dem Fall, dass der Antragsteller auf der Antragsannahme besteht, ist nach allge- meiner Erlasslage des Auswärtigen Amts unzulässig. Damit soll für den Antragsteller auch die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen eine Visumversagung, insbesondere zur Geltendmachung etwaiger Befreiungstatbestände von Erteilungsvoraussetzungen, sichergestellt werden."

Auch interessant:

"Der Portugiese Cristiano Figo, der Türke Yildiray Altintop und der Deutsche Miroslav Podolski leben in Deutschland. Sie wollen ihre Ehefrauen aus Brasilien, aus der Türkei und aus der Ukraine nach Deutschland holen. Während Christiano Figo als EU-Bürger seine Ehefrau ohne weiteres zu sich nach Deutschland holen kann, müssen die Ehefrauen von Yildiray Altintop (kein EU-Bürger) und Miroslav Podolski (EU-Bürger aber zu seinem Nachteil auch deutscher Staatsbürger) zunächst einmal in ihren Heimatländern einen Deutschtest (Stufe A1 GER) beim “örtlichen” Goethe-Institut ableisten.

Der Grund für diese Ungleichbehandlung ist einfach. Deutschland darf EU-Bürgern keine Einschränkungen auferlegen in Bezug auf deren Bewegungsfreiheit. Bei eigenen Staatsbürgern und nicht EU-Bürgern genießt Deutschland einen größeren Gestaltungsfreiraum. Daher macht es die Einreise von Ehegatten von einem Sprachzertifikat abhängig.

So hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 25. Juli entschieden, daß sich mit EU-Bürgern verheiratete “Drittstaatler” mit ihrem Ehepartner innerhalb der EU frei bewegen dürfen (Az.: C-127/08). Nach der EU-Richtlinie über die Freizügigkeit der Unionsbürger (Nr.2004/38/EG) hat jeder EU-Bürger das Recht, sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaats zu bewegen und aufzuhalten, wenn er dort
erwerbstätig ist, studiert oder über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügt, um keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen zu müssen.

Der EuGH hat nun klargestellt, daß dieses Recht auch Ehegatten aus Nicht-EU-Staaten zusteht. Das Gericht hob hervor, daß die Ausübung der Freiheiten von Unionsbürgern schwerwiegend behindert würde, wenn diese in einem anderen EU-Mitgliedsstaat kein normales Familienleben führen dürften."

Und

"Die deutschen Konsulate und Botschaften wurden durch eine Dienstanweisung des Auswärtigen Amtes vom 15.10.2007 angewiesen, Visumanträge von Ehegatten auch dann anzunehmen, wenn der Sprachnachweis noch fehlt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluß vom 16.01.2008 festgestellt, daß ein Sprachzertifikat des Goethe-Instituts nicht erforderlich ist, wenn feststeht, daß der ausländische Ehegatte genügend Deutsch spricht."

Re: Zum Deutschtest [Re: Frogger] #296498
09/02/2009 11:25
09/02/2009 11:25
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CandelaNeu Offline
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CandelaNeu  Offline
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Sehr interessanter Bericht :-)