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Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Nomadin] #289214
22/12/2008 12:26
22/12/2008 12:26
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Eigentlich ist das Kind der Kläger!

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: LOE110119] #289226
22/12/2008 14:32
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Simla hat recht das Kind ist in diesem Sinne der Kläger und das Gerichtsverfahren wird vom Jugendamt bezahlt. Stellt sich aber raus das der " Vater " dann auch der Zeuger ist, dann muss er das gerichtliche Gutachten selbst bezahlen und auch einen Teil der Gerichtskosten.
Wassalam


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: LOE110119] #289228
22/12/2008 14:37
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Eigentlich gibt es in diesem Fall hoffentlich gar keinen Kläger ... s14
Aber leider wird es in Deutschland (und sicherlich auch anderswo) immer wieder in diese Schuld- und Klageecke verbannt.
Viele Menschen scheinen das zu brauchen. Sie wollen offensichtlich selber so funktionieren und auch verwaltet werden. Das scheint trotz aller Kritik ein Gefühl der Sicherheit zu vermiteln. Ein System zum moralischen und ethischen Festhalten eben s11
Da passt dieses "außer der Norm" nicht rein und somit muß es dann bitte schön auch irgendwie geächtet werden und wenn es durch eine aufwendige Bürokratie geschieht. Schließlich hätte man sich ja an die Regeln halten können. Das "andere" gehört sich ja nun wirklich nicht... Also vors Gericht damit.
Selbst hier im Forum gelingt es kaum eine "wertfreie" Antwort auf eine ganz konrete Frage zu erhalten.
Ein sachliches und auch sicherlich berechtigtes Thema, da es immer wieder überall auf der Welt vorkommt... warum auch nicht!

Die Botschaft ist übrigens nicht so hilfreich, da auch hier konkrete Informationen fehlen. Auch das jeweilige Jugendamt kann in Einzelfällen nicht weiterhelfen. Ein deutscher Familienrichter(am besten der für diesen Fall Zuständige...läßt sich alles ganz problemlos erfragen) hat diesbezüglich die umfangreichsten Kenntnisse und Erfahrungen.
LG Nomadin

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: bandy] #289231
22/12/2008 14:45
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Als Erziehungsberechtigte Person vertritt der KLäger/die Klägerin die Interessen des Kindes, es sei denn das JA ist in irgendeiner Weise anderweitig involviert oder aber mit der Wahrung des Kindesinteresses beauftragt worden.
Trifft das nicht zu und die "klagende" Person ist finanziell in der Lage die Kosten selber zu tragen wird es in der Regel auch so gehandhabt. Kommt es zu einem "Beschluß" gibt es Möglichkeiten an den Kindsvater heranzutreten.
LG Nomadin

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Nomadin] #289233
22/12/2008 14:52
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Original geschrieben von: Nomadin

Die Botschaft ist übrigens nicht so hilfreich,


...aber einzig und allein zuständig bei diesen Fragen:

Original geschrieben von: Mido1281

meine Frage :

1) Die Botschaft kann mir geben eine (Visum) für Entbindung und der Geburt meines Baby ???

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Nomadin] #289234
22/12/2008 14:59
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Ich bin jetzt weniger vom Sreitfall ausgegangen als von dem Wunsch rein formell eine Ordnung herzustellen.
Klagt jemand das im Streitfall ein, ob als Nichtvater oder als Vater wird in den seltensten Fällen im Interesse des Kindes gehandelt. Das persönliche Interesse (aus unterschiedlichen Gründen) spielt dann primär eine Rolle...
LG Nomadin

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: LOE110119] #289235
22/12/2008 15:01
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Hallo Simla,
in Bezug auf das Visum und sicherlich auch in einigen anderen Dingen hast Du absolut recht. Nicht aber in Hinsicht auf die Vorgehensweise bezüglich der Vaterschaftsanerkennung vor einem deutschen Gericht.
LG Nomadin

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Nomadin] #289331
23/12/2008 14:07
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Salam, hatten so einen Fall in der Familie und da ist das Jugendamt für das Kind herangetreten und nicht der Eziehungsberechtigte. Denn in so einem Fall muss die KM sich an das Jug wenden. Das Jug handelt im Interesse des Kindes. Denn das Kind hat ein Recht zu erfahren wer sein Vater ist. Deshalb übernimmt das Jug in so einem Fall eine Beistandschaft. Meist ist es so das dann das Jug einen Antrag beim Gericht macht, dann bekommt ie Parteien Post wo sie sich zu einem Termin bei einem vom Gericht anerkannten Arzt Blut abnehmen lassen müssen alles schön mit Foto festgehalten. Und dann bekommt man irgendwann einen Bescheid über das Jug ob Positiv oder negativ. Das ist die normale Vorgehensweise zumindest hier bei uns.

Wassalam


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Mido1281] #289332
23/12/2008 15:44
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Original geschrieben von: Mido1281

1) Die Botschaft kann mir geben eine (Visum) für Entbindung und der Geburt meines Baby ???

Es wurde doch schon abgelehnt, wozu die Frage?
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1226032988

Und ernsthaft interessiert an der Mutter scheinst Du auch nicht zu sein, sonst ändert man das Profil?!
http://www.zedge.net/profile/mido1281/

Ich empfehle der Mutter erst mal den Erzeuger kennen zu lernen und dann zu entscheiden, ob der Vater "richtig" ist.
LG Simla

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: LOE110119] #289352
23/12/2008 17:43
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Er ist nach eigenen Angaben Single? Wozu dann eigentlich die Familienzusammenführung...?? whistle

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: Nela] #289398
24/12/2008 13:59
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Salam, ich glaube mal bald das er das Baby zum Sprungbrett machen will um nach D zu kommen. Die Mutter des Kindes war doch für ihn in TN nur ein Spassfaktor und s21 oh ist ein Kind Ausversehen gezeugt worden. Klar für ihn jetzt die große Chance nach D zu kommen. Ich denke das ihn das Mädel wenig intressiert.
Zumal ich möchte dem seine Familie sehen ob sie sich richtig freuen das ihr Sohn unverheiratet sie zu Großeltern macht,und es noch im Raum steht das seine Angebetete noch verheiratet ist. Ich kann nur sagen völlig daneben.Mann kann doch aufpassen oder crazy Mir tut bei der ganzen Sache nur das Baby leid, denn dieser kleine engel kann garnix dafür.

Wassalam

Last edited by bandy; 24/12/2008 14:00.

BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: bandy] #289462
26/12/2008 03:14
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mal kurz vom Thema weg, mein Mann hat auch seine Eltern unverheiratet zu Großeltern gemacht. Sie kannten (nicht persönlich) mich schon vor der Schwangerschaft (geplant). Und wir sind immer noch nicht verheiratet (zumindest nicht auf Papier). Unsere Tochter wird im Januar schon 2.
So schlimm ist das nicht.
Aber ich versteh schon was ihr meint. Ich denk das gleiche, dass das noch ungeborene Baby nur seine Papiere für Deutschland sind.
Wenn es nicht so sein sollte dann schön.

Katja

Last edited by simsch; 26/12/2008 03:16.
Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: simsch] #298429
25/02/2009 16:34
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Hab das im Internet gefunden.

www.familienrecht.suite101.de/article.cfm/vaterschaftsanerkennung

Wann ist die Vaterschaftsanerkennung möglich?

Die Anerkennung der Vaterschaft ist nur dann möglich, wenn die Mutter des Kindes nicht verheiratet ist. Ist sie verheiratet, so ist automatisch ihr Ehemann Vater des Kindes. Dies gilt selbst dann, wenn er nicht dessen leiblicher Vater ist. Nur wenn die Vaterschaft des Ehemannes erfolgreich angefochten wurde, kann ein anderer Mann die rechtliche Vaterrolle durch eine entsprechende Erklärung übernehmen.

!!!Es gibt lediglich einen Ausnahmefall, in dem die Vaterschaft anerkannt werden kann, obwohl die Mutter noch verheiratet ist:

* Das Kind kommt zur Welt, nachdem der Scheidungsantrag bereits bei Gericht eingereicht wurde und
* neben der Mutter ist auch ihr Noch-Ehemann damit einverstanden, dass ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennt.!!!

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: simsch] #298440
25/02/2009 17:54
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Original geschrieben von: simsch

!!!Es gibt lediglich einen Ausnahmefall, in dem die Vaterschaft anerkannt werden kann, obwohl die Mutter noch verheiratet ist:

* Das Kind kommt zur Welt, nachdem der Scheidungsantrag bereits bei Gericht eingereicht wurde und
* neben der Mutter ist auch ihr Noch-Ehemann damit einverstanden, dass ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennt.!!!


bei gericht reicht da aus? es muss noch kein urteil ergangen sein? ich nahm an, die scheidung müsse rechtskräftig sein... ist es sonst nicht wie normales "getrennt leben", was den vater staat dann ja auch net interessiert und obwohl sich mann & frau keines blickes mehr würdigen - er dann doch zum daddy abgestempelt wird? wenn enin dann hab ich wieder was gelernt, danke.

Re: Als Vater eines Kindes !? [Re: sunnygirl1975] #298460
25/02/2009 19:20
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Original geschrieben von: simsch

!!!Es gibt lediglich einen Ausnahmefall, in dem die Vaterschaft anerkannt werden kann, obwohl die Mutter noch verheiratet ist:

* Das Kind kommt zur Welt, nachdem der Scheidungsantrag bereits bei Gericht eingereicht wurde und
* neben der Mutter ist auch ihr Noch-Ehemann damit einverstanden, dass ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennt.!!!


bei gericht reicht da aus? es muss noch kein urteil ergangen sein? ich nahm an, die scheidung müsse rechtskräftig sein... ist es sonst nicht wie normales "getrennt leben", was den vater staat dann ja auch net interessiert und obwohl sich mann & frau keines blickes mehr würdigen - er dann doch zum daddy abgestempelt wird? wenn enin dann hab ich wieder was gelernt, danke.



So ist es auch, wie DU sagst sunnygirl...habe gerade genau so einen Fall in der näheren Verwandtschaft! s28


Ein Lächeln bewirkt soviel...
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