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Re: Führerschein
[Re: Salecha]
#302666
28/04/2009 13:26
28/04/2009 13:26
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Jule1980
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Also wir haben meinen Mann ganz normal bei einer Fahrschule angemeldet, dort hat er ein paar Fahrstunden genommen. Nebenher haben wir die Theoriebögen auf arabisch besorgt (weil sein deutsch noch nicht so gut war) und er hat zu Hause geübt. Dann hat er die Theorieprüfung direkt beim TÜV auf arabisch gemacht, natürlich um einiges teurer. Danach hat er die praktische Prüfung in seiner Fahrschule gemacht. Hat natürlich auch nicht auf Anhieb geklappt. Wie schnell das geht, hängt von deinem Mann ab! Danach müsst ihr noch zum Straßenverkehrsamt, dort bekommt er den dt. Führerschein und der tn. wird eingezogen. Die werden dann gesammelt und nach Tn geschickt, da kann man sich den dann wieder abholen. Ach so und natürlich muss er auch um Sehtest und erste Hilfe Kurs, aber wohin bekommt ihr dann von der Fahrschule gesagt.
Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann, warte ich lieber darauf, bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
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Moment mal ??????
[Re: Jule1980]
#303675
06/05/2009 20:22
06/05/2009 20:22
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LOE090716
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geloescht!
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als ich heute um ein Angebot wegen Führerschein bat, erhielt ich diese Auskunft: bin grad ganz verwirrt..
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Folgende Auskunft kann ich Ihnen erteilen: Besitzer eines ausländischen Führerscheins müssen 185 Tage ordentlichen Wohnsitz in Deutschland nachweisen, um den Führerschein umschreiben lassen zu können. Diese Umschreibung erfolgt ohne eine theoretische und praktische Prüfung. Als Kosten fallen lediglich die Bearbeitungskosten auf der Führerscheinbehörde an. Ihr Mann darf ein halbes Jahr mit seinen tunesischen Führerschein in Deutschland fahren. Danach darf er mit den ausländischen Führerschein nicht mehr fahren. Er hat aber bis zu 3 Jahre Zeit, den Füherschein umschreiben zu lassen. Ist innerhalb der 3 Jahre keine Umschreibung erfolgt, muss eine neue Ausbildung und Prüfung absolviert werden. Dies ist mein Kenntnisstand zu diesen Problem. Bitte lassen Sie sich diese Information jedoch von der Führerscheinbehörde, in G. bestätigen. Sollte es so sein, dass die 3 Jahre bei Ihren Mann bereits abgelaufen sind, teilen Sie uns dies doch bitte mit. Sehr gern unterbreiten wir Ihnen dann ein günsiges Angebot.
Mit freundlichen Grüßen
,,,,,,
glaube aber da wurde was verwechselt..
Last edited by armsofanangel; 06/05/2009 20:27.
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Re: Moment mal ??????
[Re: Anty1]
#303692
06/05/2009 23:50
06/05/2009 23:50
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Jule1980
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Ruhrpott
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anty ja, sie müssen innerhalb der 3 Jahre eine theoretische und praktische Prüfung machen .. hast recht
aber so wie ich es verstanden habe zählt der Führerschein nach 3 jahren gar nicht mehr und er muss komplett neu, also nicht nur die Prüfungen, sondern auch die Unterrichts- und Fahrstunden, gemacht werden. Deshalb steht ja da in deinem Zitat AUSBILDUNG und Prüfung
Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann, warte ich lieber darauf, bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
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